Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027
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Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Schaffung einer 3-Jahresförderung für die freie Theaterszene in Frankfurt am Main vor, um ihre kulturellen und künstlerischen Strukturen zu sichern und weiterzuentwickeln. Durch die geforderten Neufassungen der Förderrichtlinien soll eine gezielte und transparente Kulturförderung etabliert werden, die langfristige Planungssicherheit bietet.
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Alte Brücke — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Frankfurter Geschichte sichtbarer machen – Historischen Altstadtpfad prüfen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Theater in der Engelsburg und Alte Brücke fördern – Kultur retten19.06.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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- Die Stadt Frankfurt am Main bekennt sich dazu, die freie Theaterszene als wesentlichen Bestandteil der kulturellen Vielfalt und des Kulturstandorts Frankfurt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Förderung ist dabei so auszugestalten, dass sie nicht nur bestehende Strukturen absichert, sondern neue Entwicklungen ermöglicht. Ziel ist eine wirkungsorientierte Kulturförderung, die den transparenten und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel sicherstellt und die nachhaltige Entwicklung kultureller Angebote unterstützt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der angekündigten Neufassung der Theaterförderrichtlinien die neuen Förderverfahren für Ensembles, Spielstätten und Infrastrukturen auf der Grundlage nachvollziehbarer, vergleichbarer und transparent kommunizierter Kriterien umzusetzen. Dabei sind insbesondere künstlerische Qualität, öffentliche Resonanz, Zielgruppenerreichung, Nachwuchsförderung, aber auch solide Finanzplanung und der Anteil eigenerwirtschafteter Mittel angemessen und nachvollziehbar zu berücksichtigen. Es ist offenzulegen, wie vor dem Hintergrund begrenzter Mittel Priorisierungsentscheidungen getroffen werden.
- Es ist sicherzustellen, dass dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über die Wirkung der Förderung berichtet wird. Diese Berichte sollen insbesondere Angaben zu Zielerreichung, Besucherentwicklung, Vermittlungsaktivitäten, Nutzungsauslastung, Kooperationen, Unterstützung seitens anderer öffentlicher Stellen nach Art und Umfang (z.B. Land, Bund, öffentliche Stiftungen), Drittmittelakquise, Eigenwirtschaftlichkeit und etwaigem Anpassungsbedarf der Förderstruktur enthalten.
- Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, wie die mit der neuen Förderlogik verbundenen Verwaltungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse ausgestaltet werden. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand muss auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Ziel muss eine schlanke, verlässliche und praxistaugliche Förderpraxis sein, die kulturelle Wirkung vor Verfahrensausweitung stellt. Verfahren müssen standardisiert, digitalisiert und zeitlich gestrafft werden.
- Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, wie freie Ensembles, Spielstätten und Infrastrukturen bei der Erschließung ergänzender Finanzierungsquellen unterstützt werden können, z.B. Sponsoring, Drittmittel, Netzwerke sowie weitere Formen eigenerwirtschafteter Einnahmen. Ziel ist es, die finanzielle Basis der freien Szene zu verbreitern und den Anteil nichtstädtischer Finanzierung perspektivisch zu erhöhen.
Begründung
Die Vorlage sieht die Vergabe einer 3-Jahresförderung ab 2027 vor, geht aber gleichzeitig davon aus, dass diese Förderperiode aufgrund der beabsichtigten Neufassung der Theaterförderrichtlinien voraussichtlich bereits nach einem Jahr endet. Damit wird ein zentrales Ziel der Mehrjahresförderung, nämlich Planungssicherheit für Personal, künstlerische Entwicklung und längerfristige Kooperationen, für die nächsten Jahre gerade nicht erreicht. Auch darüber hinaus fehlt es an einem verlässlichen Rahmen, da die angekündigte Reform auf sich warten lässt. Diese muss klare, verbindliche Kriterien und transparente Entscheidungsgrundlagen beinhalten. Ferner muss sie klar festlegen, wie diese Kriterien für die zuständige Stadtverordnetenversammlung überprüfbar und auswertbar werden.
Darüber hinaus zeigt die erhebliche Differenz zwischen dem vom Theaterbeirat festgestellten Förderbedarf und den tatsächlich verfügbaren Mitteln, dass die strukturelle Unterfinanzierung der freien Szene weiterhin ungelöst ist. Die Lösung wird angesichts des Zustands der kommunalen Finanzen und der Belastung der Bevölkerung nicht über öffentliche Mittel zu finden sein. Neben der Absicherung der vorliegenden kommunalen Förderung müssen die Einrichtungen daher befähigt bzw. dabei unterstützt werden, externe Finanzierungsquellen zu erschließen. Bisher fehlt in den Vorschlägen des Magistrats hierzu jeglicher Ansatz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2026MM 82Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027Magistratsvortrag
- 22. Juni 2026Sie sind hierNRNR 23Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027STVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)