Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen
Zusammenfassung
Der Magistrat kann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist antworten, da es unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an den angrenzenden Flächen gibt. Eine weitere Abstimmung über den Vorschlag ist notwendig, um den Wünschen des Ortsbeirates gerecht zu werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist nicht antworten zu können. Der angesprochene Weg sowie die angrenzenden Flächen befinden sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Um dem Wunsch des Ortsbeirates zu entsprechen, bedarf es weiterer dezernatsübergreifender Abstimmung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2025OFOF 1356/6Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025VV 1311Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenAnfrage
- 6. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1077Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab