Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen

Vorlagentyp: V
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird beantragt, den Nidda-Uferweg zwischen Sossenheim und Höchst zu ertüchtigen, da der aktuelle Zustand gefährlich ist. Eine Verbreiterung und ein neuer Belag könnten die Nutzung sicherer gestalten und zur Verbesserung des Schulweges beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Am Strandbad Höchst — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Am Strandbad Höchst per E-Mail

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten zu überprüfen, ob das genannte Wegstück durch partielle Verbreiterung und/oder einen anderen Belag ertüchtigt werden kann, insbesondere in der Kurve um das Vereinsgelände.

. .

. .

Quelle: Privat

.

Quelle: Google Maps

Kontext

Zwischen Sossenheim und Höchst verbindet der Uferweg entlang der Nidda die Straßen Im Mittleren Sand und Am Strandbad Höchst. Obwohl dieser Weg auch eine wichtige Verbindung zu den Stadtteilen auf der südlichen Nidda-Seite darstellt, die z. B. als Schulweg mit dem Rad zur IGS 15, IGS West oder Helene-Lange-Schule genutzt wird, ist er in einem beklagenswerten Zustand. Die Breite reicht nicht für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß Gehende. Durch die wassergebundene Dreckschicht kann Regenwasser nicht versickern und bildet Pfützen, die teilweise die ganze Wegesbreite einnehmen. Vor der Niddabrücke sind Auswaschungen entstanden, welche die Sturzgefahr erhöhen. In der Kurve um das Vereinsgelände des Höchster Schwimmvereins herum besteht durch die geringe Breite Unfallgefahr.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Der Zustand des Nidda-Uferwegs ist beklagenswert, die Breite reicht nicht für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß Gehende. Zudem kann Regenwasser nicht versickern und es entstehen Pfützen, die eine Gefahrenquelle darstellen. Vor der Niddabrücke sind Auswaschungen, die die Sturzgefahr erhöhen, und in der Kurve besteht durch die geringe Breite Unfallgefahr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2025OFOF 1356/6Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2025Sie sind hier
    VV 1311Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen
    Anfrage
  3. 6. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1077Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen