Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Überprüfung und mögliche Verbesserung des Nidda-Uferwegs zwischen Sossenheim und Höchst, um die Sicherheit und Nutzbarkeit für Radfahrende und Fußgänger zu erhöhen. Ziel ist es, den Weg in einen besseren Zustand zu versetzen, um Unfälle zu vermeiden und die Nutzung als Schulweg zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Zwischen Sossenheim und Höchst verbindet der Uferweg entlang der Nidda die Straßen "Im Mittleren Sand" und "Am Strandbad Höchst".
Obwohl dieser Weg auch eine wichtige Verbindung zu den Stadtteilen auf der südlichen Nidda-Seite darstellt, die z.B. als Schulweg mit dem Rad zur IGS 15, IGS West oder Helene-Lange-Schule genutzt wird, ist er in einem beklagenswerten Zustand. Die Breite reicht nicht für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß gehende. Durch die wassergebundene Dreckschicht kann Regenwasser nicht versickern und bildet Pfützen, die teilweise die ganze Wegesbreite einnehmen. Vor der Niddabrücke sind Auswaschungen entstanden, welche die Sturzgefahr erhöhen. In der Kurve um das Vereinsgelände des Höchster Schwimmvereins herum besteht durch die geringe Breite Unfallgefahr.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, ob das genannte Wegstück durch partielle Verbreiterung und / oder einen anderen Belag ertüchtigt werden kann.
Begründung
Ergibt sich aus dem Antragstext.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2025Sie sind hierOFOF 1356/6Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025VV 1311Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenAnfrage
- 6. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1077Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme