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Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegen

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine umfassende Bewertung des Jacobiweihers, um den aktuellen Zustand und die möglichen Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung zu ermitteln. Ziel ist es, die ökologische Qualität des Gewässers zu verbessern und die Nutzung als Naherholungsziel für Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den aktuellen Zustand des Jacobiweihers kurzfristig durch die zuständigen Fachämter bewerten zu lassen, insbesondere hinsichtlich

- Verschlammung und Sedimentbelastung,

- Wasserqualität, Sauerstoffgehalt und Nährstoffeinträgen,

- Zuflüssen und Abläufen,

- Blaualgenrisiko sowie

- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Erholungsnutzung;

  1. dem Ortsbeirat darzustellen, welche Ämter und Stellen für Pflege, Unterhaltung, Gewässerschutz, ökologische Kontrolle und Verkehrssicherung am Jacobiweiher jeweils zuständig sind;
  2. zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine ökologische Sanierung beziehungsweise abschnittsweise Entschlammung des Jacobiweihers erforderlich, genehmigungsfähig und fachlich sinnvoll ist;
  3. hierbei insbesondere darzustellen,

- wann zuletzt Wasserqualität, Schlammhöhe, Sedimentbelastung und Nährstoffeinträge untersucht wurden,

- ob ein regelmäßiges Pflege-, Monitoring- oder Entschlammungskonzept für den Jacobiweiher besteht,

- welche Ursachen für die zunehmende Verschlammung gesehen werden,

- welche Maßnahmen geeignet sind, weitere Verschlammung und Nährstoffeinträge zu reduzieren,

- welche Genehmigungen für eine Entschlammung oder sonstige Sanierungsmaßnahmen erforderlich wären,

- mit welchen Kosten zu rechnen wäre und

- welcher realistische Zeitplan für Planung und Umsetzung möglich ist;

  1. dem Ortsbeirat binnen zwölf Wochen schriftlich zu berichten und einen Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Fachämtern, insbesondere StadtForst, Grünflächenamt und Umweltamt, sowie interessierten Mitgliedern des Ortsbeirats anzubieten.

Begründung

Der Jacobiweiher ist ein wichtiges Naherholungsziel im Frankfurter Stadtwald und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig genutzt. Zugleich gibt es Hinweise auf eine zunehmende Verschlammung und eine Verschlechterung des ökologischen Zustands des Gewässers.

Eine fortschreitende Verschlammung kann die Wasserqualität beeinträchtigen und ökologische Folgen haben. Dazu gehören Sauerstoffmangel, Nährstoffanreicherung, Geruchsbelastung, Beeinträchtigungen für Fische, Wasservögel und andere Tiere sowie ein erhöhtes Risiko für problematische Algenentwicklungen.

Da der Jacobiweiher in einem ökologisch sensiblen Bereich liegt, sollten mögliche Maßnahmen fachlich fundiert und naturschutzverträglich geplant werden. Eine pauschale Forderung nach sofortiger Entschlammung greift daher zu kurz. Erforderlich ist zunächst eine transparente Bestandsaufnahme durch die zuständigen Fachämter sowie ein nachvollziehbarer Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten, Kosten, Genehmigungserfordernissen und Zeitplan.

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Prüfung, Berichterstattung und Vorlage geeigneter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Jacobiweihers.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2026Sie sind hier
    OFOF 132/5Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegen
    Ortsbeiratsantrag · Linke
  2. 21. August 2026OMOM 497Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 47
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 497 2026 Anregung an den Magistrat OM 498 2026 1. Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 157/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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