Warnschilder am Jacobiweiher aufstellen
Zusammenfassung
Es wird beantragt, Warnschilder am Jacobiweiher aufzustellen, um auf die gefährlichen Blaualgen aufmerksam zu machen. Der Jacobiweiher stellt eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere dar, insbesondere nach den Sommerferien, wenn viele Kinder und Haustiere in der Nähe sind.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 13.11.2026 antworten. Noch 18 Tage.Warum?
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Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass, wie auch schon am Maunzen-Weiher geschehen, Warnschilder wegen Blaualgenbefall und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren aufgestellt werden.
Begründung
Der Jacobiweiher ist schon seit längerem eine übelriechende Schlickfläche. Hier haben sich Blaualgen angesammelt, die giftig sein können. Bei Menschen und Tieren kann es zu massiven gesundheitlichen Schäden kommen. Jetzt nach den Sommerferien sind wieder häufiger Kita-Gruppen und Grundschulkinder zu Ausflügen im Stadtwald. Da kann es passieren, dass manche Kinder vom Weg abkommen und im Schlamm spielen wollen. Des- weiteren sind viele Spaziergänger mit ihren Hunden am See unterwegs und wissen nichts von der Gefahr für ihre Tiere. Deshalb ist es dringend nötig Schilder aufzustellen, um vor der Gefahr zu warnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2026OFOF 157/5Warnschilder am Jacobiweiher aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 21. August 2026Sie sind hierOMOM 498Warnschilder am Jacobiweiher aufstellenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats