Warnschilder am Jacobiweiher aufstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die Aufstellung von Warnschildern am Jacobiweiher, um auf die Gesundheitsgefahr durch Blaualgen hinzuweisen. Angesichts der wieder zunehmenden Besucherzahlen, insbesondere von Kindern und Hundebesitzern, als auch der potenziellen gesundheitlichen Risiken ist diese Maßnahme dringend erforderlich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass, wie auch schon am Maunzen-Weiher geschehen, Warnschilder wegen Blaualgenbefall und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren aufgestellt werden.
Begründung
Der Jacobiweiher ist schon seit längerem eine übelriechende Schlickfläche. Hier haben sich Blaualgen angesammelt, die giftig sein können. Bei Menschen und Tieren kann es zu massiven gesundheitlichen Schäden kommen. Jetzt nach den Sommerferien sind wieder häufiger Kita-Gruppen und Grundschulkinder zu Ausflügen im Stadtwald. Da kann es passieren, dass manche Kinder vom Weg abkommen und im Schlamm spielen wollen. Des- weiteren sind viele Spaziergänger mit ihren Hunden am See unterwegs und wissen nichts von der Gefahr für ihre Tiere. Deshalb ist es dringend nötig Schilder aufzustellen, um vor der Gefahr zu warnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2026Sie sind hierOFOF 157/5Warnschilder am Jacobiweiher aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 21. August 2026OMOM 498Warnschilder am Jacobiweiher aufstellenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme