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Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat fordert eine umfassende Untersuchung des Zustands des Jacobiweihers und die Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Reduzierung der Verschlammung. Der Antrag hebt die Bedeutung des Gewässers für die Erholung der Bürger hervor und verlangt eine transparente Bestandsaufnahme sowie einen Maßnahmenplan.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den aktuellen Zustand des Jacobiweihers kurzfristig durch die zuständigen Fachämter bewerten zu lassen, insbesondere in Hinsicht auf

- Verschlammung und Sedimentbelastung,

- Wasserqualität, Sauerstoffgehalt und Nährstoffeinträgen;

- Zuflüssen und Abläufen;

- Blaualgenrisiko sowie

- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Erholungsnutzung;

  1. dem Ortsbeirat darzustellen, welche Ämter und Stellen für Pflege, Unterhaltung, Gewässerschutz, ökologische Kontrolle und Verkehrssicherung am Jacobiweiher jeweils zuständig sind;
  2. zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine ökologische Sanierung beziehungsweise abschnittsweise Entschlammung des Jacobiweihers erforderlich, genehmigungsfähig und fachlich sinnvoll ist;
  3. insbesondere darzustellen,

- wann zuletzt Wasserqualität, Schlammhöhe, Sedimentbelastung und Nährstoffeinträge untersucht wurden;

- ob ein regelmäßiges Pflege-, Monitoring- oder Entschlammungskonzept für den Jacobiweiher besteht;

- welche Ursachen für die zunehmende Verschlammung gesehen werden;

- welche Maßnahmen geeignet sind, weitere Verschlammung und Nährstoffeinträge zu reduzieren;

- welche Genehmigungen für eine Entschlammung oder sonstige Sanierungsmaßnahmen erforderlich wären;

- mit welchen Kosten zu rechnen wäre und

- welcher realistische Zeitplan für Planung und Umsetzung möglich ist;

  1. dem Ortsbeirat binnen zwölf Wochen schriftlich zu berichten und einen Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Fachämtern, insbesondere StadtForst, Grünflächenamt und dem Umweltamt, sowie interessierten Mitgliedern des Ortsbeirats anzubieten.

Begründung

Der Jacobiweiher ist ein wichtiges Naherholungsziel im Frankfurter Stadtwald und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig genutzt. Zugleich gibt es Hinweise auf eine zunehmende Verschlammung und eine Verschlechterung des ökologischen Zustands des Gewässers.

Eine fortschreitende Verschlammung kann die Wasserqualität beeinträchtigen und ökologische Folgen haben. Dazu gehören Sauerstoffmangel, Nährstoffanreicherung, Geruchsbelastung, Beeinträchtigungen für Fische, Wasservögel und andere Tiere sowie ein erhöhtes Risiko für problematische Algenentwicklungen.

Da der Jacobiweiher in einem ökologisch sensiblen Bereich liegt, sollten mögliche Maßnahmen fachlich fundiert und naturschutzverträglich geplant werden. Eine pauschale Forderung nach sofortiger Entschlammung greift daher zu kurz. Erforderlich ist zunächst eine transparente Bestandsaufnahme durch die zuständigen Fachämter sowie ein nachvollziehbarer Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten, Kosten, Genehmigungserfordernissen und Zeitplan.

Der Magistrat wird daher um Prüfung, Berichterstattung und Vorlage geeigneter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Jacobiweihers gebeten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2026OFOF 132/5Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegenOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 21. August 2026Sie sind hier
    OMOM 497Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegen
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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