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  • Verkehrswidriges Parken im nördlichen Feld Oberrad unterbinden
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 67/5 vom 01.06.2026 Betreff: Verkehrswidriges Parken im nördlichen Feld Oberrad unterbinden Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Parken in den nördlichen Feldern Oberrads wirksam zu unterbinden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Zufahrtswege zu den gärtnerisch genutzten Grundstücken jederzeit frei und uneingeschränkt nutzbar bleiben. Hierzu sind insbesondere verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs, sowie die Prüfung weiterer geeigneter Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzliche Beschilderungen, Absperrungen oder andere verkehrsrechtliche Anordnungen, vorzunehmen. Begründung: Im nördlichen Feld Oberrad kommt es regelmäßig zu verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen, wodurch Zufahrtswege zu den gärtnerisch genutzten Grundstücken blockiert oder erheblich eingeschränkt werden. Dies erschwert den dort tätigen Gärtnern die Bewirtschaftung ihrer Flächen. Daher sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die Zufahrten dauerhaft freizuhalten und die Erreichbarkeit der Grundstücke sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Schleichverkehr in den südlichen Feldern Oberrads unterbinden
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 269 entstanden aus Vorlage: OF 68/5 vom 01.06.2026 Betreff: Schleichverkehr in den südlichen Feldern Oberrads unterbinden Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den zunehmenden Schleichverkehr in den südlichen Feldern Oberrads wirksam zu unterbinden. Hierzu sollen insbesondere die bestehenden Verkehrsströme analysiert und geeignete verkehrslenkende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. Begründung: In den südlichen Feldern Oberrads ist eine zunehmende Nutzung der Feldwege durch Kraftfahrzeuge als Ausweich- und Schleichroute zu beobachten. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge und mindert die Erholungsfunktion des Gebietes. Da die Wege vorrangig der Landwirtschaft und der Naherholung dienen, sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Schleichverkehr zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung der südlichen Felder in Oberrad
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 69/5 vom 01.06.2026 Betreff: Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung der südlichen Felder in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Vermüllung der südlichen Feldgemarkung des Stadtteils Oberrad wirksam entgegenzutreten. Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden: 1. eine verstärkte Reinigung und Kontrolle der betroffenen Bereiche; 2. die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter an geeigneten Standorten; 3. die Anbringung von Hinweisschildern zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sowie zu möglichen Bußgeldern bei illegaler Müllablagerung; 4. eine verstärkte Überwachung besonders betroffener Bereiche im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten; 5. die Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts zur Vermeidung weiterer Vermüllung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und gegebenenfalls den örtlichen Landwirten. Begründung: Die südlichen Felder Oberrads stellen einen wichtigen Erholungsraum für die Bevölkerung dar und sind zugleich ein bedeutender Teil der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft des Stadtteils. In den vergangenen Monaten ist jedoch eine zunehmende Vermüllung festzustellen. Neben achtlos weggeworfenem Verpackungsmüll finden sich regelmäßig auch größere Ablagerungen von Hausrat und sonstigem Abfall. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, dass der Magistrat geeignete und nachhaltige Maßnahmen ergreift, um die Sauberkeit in diesem Bereich wiederherzustellen und weiteren Müllablagerungen wirksam vorzubeugen. Der Erhalt einer sauberen und attraktiven Feldlandschaft liegt im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1454

  • Erneuerung des Infoblatts an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 19
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 72/5 vom 05.06.2026 Betreff: Erneuerung des Infoblatts an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 19 Der Magistrat wird gebeten, das Infoblatt an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 19 zeitnah erneuern zu lassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vorhandene Informationstafel vollständig ersetzt oder fachgerecht in Stand gesetzt werden kann, sodass die dargestellten Inhalte wieder gut lesbar sind und das Erscheinungsbild der Stele dem historischen Ort angemessen ist. Begründung: Die Informationstafel an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 19 befindet sich in einem deutlich beeinträchtigten Zustand. Die dort angebrachten Informationen sind teilweise nicht mehr gut lesbar. Zudem wirkt die Tafel durch Verschmutzungen, Beschädigungen und Verwitterung unansehnlich. Die Stele verweist auf einen bedeutsamen historischen Ort in Oberrad. Die historische Wasserhofstraße hieß bis zur Eingemeindung Oberrads nach Frankfurt am Main im Jahr 1900 Große Schäfergasse. Als frühere Dorfkerngasse stellte sie eine Verbindung vom Oberräder Rathaus, beziehungsweise Wasserhof, zum Main her. Der Wasserhof gehörte zu den alten und ortsgeschichtlich wichtigen Bereichen Oberrads. Auch die frühere Bedeutung des Wassers für diesen Bereich und die Beziehung zum Main werden auf der Tafel erläutert. Eine gut lesbare und gepflegte Informationstafel trägt zur Vermittlung der Oberräder Ortsgeschichte bei und erhält die Wertschätzung für historische Orte im Stadtteil. Aufgrund des derzeitigen Zustands ist eine Erneuerung oder fachgerechte Instandsetzung der Informationstafel sachgerecht. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Hundekottütenspender und Abfallbehälter an der Ecke Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 273 entstanden aus Vorlage: OF 73/5 vom 05.06.2026 Betreff: Hundekottütenspender und Abfallbehälter an der Ecke Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße einen Hundekottütenspender sowie einen geeigneten Abfallbehälter aufzustellen. Ein Pate ist vorhanden. Begründung: Der Bereich Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße wird von zahlreichen Hundehalter*innen genutzt, insbesondere auch beim Zugang zu den angrenzenden Feldern. Dort werden Lebensmittel angebaut, weshalb eine ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot aus hygienischen Gründen besonders wichtig ist. Regelmäßig werden die Wege und angrenzenden Flächen von Hundehalter*innen genutzt. Durch die Bereitstellung von Hundekottüten und eines Abfallbehälters wird die sachgerechte Entsorgung erleichtert und einer Verunreinigung der landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegengewirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen Gebäudes
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 274 entstanden aus Vorlage: OF 74/5 vom 05.06.2026 Betreff: Gasthof "Zum Hirsch" - proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen Gebäudes Vorgang: OM 8239/26 OBR 5; ST 932/26 Der Magistrat wird gebeten, mit der Eigentümerin des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" in der Offenbacher Landstraße 289 Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob ein gemeinsamer Dialog über den Erhalt, eine denkmalgerechte Sanierung sowie eine perspektivische Wiedernutzung des Gebäudes erreicht werden kann. Dabei wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu prüfen, 1. ob die Eigentümerin grundsätzlich zu Gesprächen über die zukünftige Nutzung des Gebäudes bereit ist; 2. ob seitens der Stadt beratend auf bestehende Fördermöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Denkmalpflege, hingewiesen werden kann; 3. ob im Rahmen der begrenzten rechtlichen Möglichkeiten eine unterstützende oder vermittelnde Rolle der Stadt in Betracht kommt; 4. ob bei einer künftigen Nutzung auch Räume für das Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen oder gemeinwohlorientierte Angebote in Oberrad berücksichtigt werden könnten. Begründung: Der ehemalige Gasthof "Zum Hirsch" zählt zu den ältesten und ortsbildprägenden Gebäuden in Oberrad. Das Gebäude besitzt für viele Bürger*innen eine besondere historische und identitätsstiftende Bedeutung. Sein Erhalt und eine sinnvolle Wiedernutzung liegen daher im besonderen Interesse des Stadtteils. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 18.05.2026, ST 932, ausgeführt, dass dem Erhalt und einer perspektivischen Wiedernutzung des historischen Gebäudes grundsätzlich Bedeutung beigemessen wird. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt durch die geltende Rechtslage und die Zuständigkeiten der beteiligten Fachämter begrenzt sind. In derselben Stellungnahme wird jedoch auch ausgeführt, dass der Magistrat weiterhin für Gespräche mit der Eigentümerin zur Verfügung steht und bei einer entsprechenden Initiative oder konkreten Anlässen bereit ist, einen Dialog zu führen und zu begleiten. Bereits in der Stellungnahme vom 22.08.2025, ST 1399, wurde festgestellt, dass der Zustand des Gebäudes vom Denkmalamt zuletzt als unkritisch eingeschätzt wurde und derzeit kein konkreter behördlicher Handlungsbedarf gesehen wird. Zugleich wurde mitgeteilt, dass keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung bekannt sind, kein Bauantrag eingereicht wurde und keine jüngeren Abstimmungen zu Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen vorliegen. Gerade weil derzeit keine akute Gefährdungslage festgestellt wurde und die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind, erscheint eine frühzeitige, freiwillige und dialogorientierte Kontaktaufnahme sinnvoll. Ziel wäre nicht eine Vorgabe gegenüber der Eigentümerin, sondern eine proaktive Initiative, um Möglichkeiten für Erhalt, Beratung, Förderung und eine spätere Nutzung auszuloten. In Oberrad besteht ein erheblicher Bedarf an geeigneten Räumen für Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen und stadtteilbezogene Angebote. Eine künftige Nutzung des Gebäudes könnte daher, sofern die Eigentümerin hierzu bereit ist und die rechtlichen sowie baulichen Voraussetzungen gegeben sind, einen wichtigen Beitrag zur sozialen und kulturellen Infrastruktur des Stadtteils leisten. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es sich hierbei um eine besondere Bitte an den Magistrat handelt und dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt begrenzt sind. Umso mehr würde eine proaktive, moderierende und unterstützende Initiative begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8239 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 932 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1373

  • Aufstellung einer Sitzbank in der Hildegard-Schaeder-Straße in Oberrad
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 275 entstanden aus Vorlage: OF 75/5 vom 05.06.2026 Betreff: Aufstellung einer Sitzbank in der Hildegard-Schaeder-Straße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, in der Hildegard-Schaeder-Straße in Oberrad die Aufstellung einer Sitzbank zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1389

  • Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringen
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 276 entstanden aus Vorlage: OF 76/5 vom 20.05.2026 Betreff: Schallschutz an der A661 zwischen Oberrad und Offenbach endlich voranbringen Vorgang: OM 2742/18 OBR 5; ST 923/18 Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für den Abschnitt der A661 zwischen Oberrad und Offenbach wirksame, aktive Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere Schallschutzwände, geprüft, geplant und umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Sachstand zur im Lärmaktionsplan Hessen genannten Prüfung baulicher Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach darzustellen; 2. mitzuteilen, ob und mit welchem Ergebnis seit der Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 923, eine erneute schalltechnische Bewertung dieses Abschnitts erfolgt ist; 3. darzulegen, welche Stellen nach der Neuordnung der Autobahnverwaltung seit 2021 konkret zuständig sind und welche Gespräche die Stadt Frankfurt hierzu mit der Autobahn GmbH des Bundes, dem Land Hessen und dem Regierungspräsidium Darmstadt geführt hat; 4. sich dafür einzusetzen, dass der Abschnitt A661 zwischen Oberrad und Offenbach im Rahmen der Lärmsanierung prioritär behandelt wird; 5. ergänzend zu prüfen, ob kurzfristig lärmmindernde Maßnahmen, wie lärmmindernder Asphalt, Temporeduzierungen oder andere geeignete Maßnahmen in Betracht kommen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat bereits im Jahr 2018 Schallschutzwände entlang der Autobahnen A3, A5 und A661 gefordert. In der damaligen Stellungnahme ST 923 wurde ausgeführt, dass zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nicht vorgesehen sind; zudem wurde auf die Zuständigkeit von Hessen Mobil und auf fehlende Voraussetzungen für weitere Maßnahmen verwiesen. Diese Antwort ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Zum einen hat sich die Zuständigkeit für Bundesautobahnen seit dem 1. Januar 2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes verlagert, zum anderen enthält der Lärmaktionsplan Hessen der 3. Runde gerade für die BAB 661 zwischen Oberrad und Offenbach eine wesentlich stärkere Aussage. Dort wird festgehalten, dass die Berechnung der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Werte für die bauliche Lärmsanierung ergeben habe. Bauliche Maßnahmen werden aus Sicht der Lärmaktionsplanung ausdrücklich als sinnvoller Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner angesehen. Hessen Mobil wurde gebeten, auch die Errichtung einer Lärmschutzwand zu prüfen. Der Frankfurter Süden ist durch verschiedene Lärmquellen erheblich belastet. Gerade Oberrad liegt im Einflussbereich der A661 und ist zusätzlich durch weitere Verkehrsbelastungen betroffen. Der Lärmaktionsplan Hessen der 4. Runde betont, dass Umgebungslärm gesundheitliche Auswirkungen haben kann und dass die Lärmaktionsplanung ein fortlaufender Prozess ist. Vor diesem Hintergrund darf es nicht bei einer alten ablehnenden Stellungnahme bleiben. Der Ortsbeirat erwartet eine aktuelle Bewertung, eine klare Zuständigkeitsklärung und eine aktive Initiative der Stadt Frankfurt für wirksamen Schallschutz an der A661. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2742 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 923

  • Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei verstärkt im Frankfurter Süden einsetzen
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 277 entstanden aus Vorlage: OF 77/5 vom 01.06.2026 Betreff: Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei verstärkt im Frankfurter Süden einsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei verstärkt im Frankfurter Süden einzusetzen. Diese soll insbesondere die Freihaltung von Radverkehrsanlagen sicherstellen und Verkehrsverstöße von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern ahnden. Begründung: Um die Verkehrsüberwachung auf Fahrrädern zu intensivieren, sollte die Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei verstärkt im Frankfurter Süden eingesetzt werden. Die Verstöße von diversen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern häufen sich auch im Frankfurter Süden. Der Ortsbeirat sieht es als dringend geboten, hier die Kontrollen zu verstärken und gegen Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verbesserung der Sicherheit und Reduzierung von Nutzungskonflikten am südlichen Mainufer
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 278 entstanden aus Vorlage: OF 81/5 vom 29.05.2026 Betreff: Verbesserung der Sicherheit und Reduzierung von Nutzungskonflikten am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. wie die derzeitige Nutzungssituation der Wege am südlichen Mainufer bewertet wird, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie weitere Nutzergruppen; 2. welche Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Nutzungskonflikte zu reduzieren und die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen; 3. ob und in welcher Form eine bessere Strukturierung oder Entzerrung der Verkehre, beispielsweise durch abschnittsweise Trennung, alternative Routenführungen oder angepasste Wegeführungen, möglich ist; 4. welche ergänzenden Maßnahmen (z. B. Beschilderung, Markierungen oder punktuelle geschwindigkeitsreduzierende Elemente) geeignet sind, ein rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsam genutzten Wegen zu fördern. Begründung: Die Wege am südlichen Mainufer werden intensiv und von unterschiedlichen Nutzergruppen gleichzeitig genutzt. Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten kommt es dabei regelmäßig zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr. Die bestehende Infrastruktur ist für diese hohe und vielfältige Nutzung nur eingeschränkt geeignet, sodass gefährliche Situationen entstehen können. Ziel des Antrags ist es daher, Lösungen zu entwickeln, die die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und die Nutzungskonflikte nachhaltig reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Die für den Ortsbezirk 5 relevanten Inhalte des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung der Bevölkerung vorstellen
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 83/5 vom 05.06.2026 Betreff: Die für den Ortsbezirk 5 relevanten Inhalte des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung der Bevölkerung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: 1. Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ wird der Bevölkerung in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung vorgestellt. 2. Alle relevanten Unterlagen, welche zur Entscheidung über die im GVP Schiene enthaltenen und ausgeschlossenen Projekte führten, werden den Ortsbeiratsmitgliedern und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ wird die Planung des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs für die nächsten Jahrzehnte beeinflussen. Deshalb ist es notwendig, die Bevölkerung an den Planungen, auch für das Gesamtnetz und nicht nur für einzelne Teilstrecken, zu beteiligen. Dies besonders, da ein Großteil des Gesamtverkehrsplans Schiene aus dem Jahr 2005 noch nicht realisiert wurde. Die Information des Ortsbeirats und der interessierten Öffentlichkeit ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • „Kein Täter werden“ – Prävention und Therapie statt Strafe
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 84/5 vom 20.05.2026 Betreff: "Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an der Universitätsklinik Frankfurt das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" eingerichtet wird. Begründung: Das Projekt "Kein Täter werden" (www.kein-taeter-werden.de) ist ein seit 2005 bestehendes therapeutisches Angebot zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Es richtet sich an Menschen mit auf Kinder gerichteten sexuellen Fantasien, die befürchten, sexuelle Übergriffe zu begehen und therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um schon im Vorfeld sexualdelinquentes Verhalten verhindern zu können. Das Therapie- und Forschungsprojekt wurde erstmals 2005 an der Charité in Berlin eingerichtet. Im Gegensatz zu den bisherigen Therapieangeboten vermittelt das Projekt "Kein Täter werden" weltweit erstmals ein Angebot speziell für Menschen, die noch nicht straffällig wurden, dies aber aufgrund ihrer Veranlagungen befürchten, oder für solche, die zwar bereits sexuellen Kindesmissbrauch begangen haben, jedoch noch nicht justizbekannt sind. Das Projekt richtet sich somit an die sogenannten Dunkelfeldtäter. Die Teilnahme ist aber auch für solche Menschen möglich, die bereits wegen entsprechender Taten angezeigt oder verurteilt wurden und ggf. verhängte Strafen vollständig verbüßt haben. Die Teilnahme ist kostenlos und wird durch die Schweigepflicht der Ärzte geschützt. Das Ziel der Therapie besteht darin, sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern zu verhindern. Die Teilnehmer lernen in Einzel- und Gruppentherapiesitzungen ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren sowie ihre Impulse zu kontrollieren und Verhaltensmuster zu entwickeln, die sexuelle Missbrauchshandlungen vermeiden. Ziele der Therapie sind weiterhin die Aufdeckung von Wahrnehmungs- und Interpretationsfehlern der Teilnehmer bezüglich des Verhaltens von Kindern, sowie die Stärkung ihrer Empathiefähigkeit. Mittlerweile wird das Projekt bundesweit an mehreren Standorten wie beispielsweise auch in Gießen, Marburg und Mainz angeboten. Bisher hat der Gesetzgeber strafrechtspolitisch auf Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern in erster Linie mit der verstärkten strafrechtlichen Ahndung reagiert. Insbesondere unter der großen Koalition mit Unterstützung der Grünen wurden durch Gesetzesreformen neue Sexualstraftatbestände geschaffen und bestehende Strafrahmen deutlich erhöht. Dieser strafrechtspolitisch reaktionäre und von der Strafrechtswissenschaft abgelehnte Ansatz ist jedoch in der Praxis wenig erfolgversprechend, da er nicht an den Ursachen ansetzt und zudem mit den herkömmlichen strafrechtlichen Sanktionen spezialpräventiv kaum auf die Täter eingewirkt werden kann. Im Gegensatz dazu hat sich gezeigt, dass der therapeutische Ansatz zwar Straftaten dieser Art nicht gänzlich ausschließen, das Risiko ihrer Begehung jedoch deutlich gemindert werden kann. Das Projekt "Kein Täter werden" setzt schon im Vorfeld der Problematik an und wirkt somit präventiv. Die Angebote an den bisherigen Standorten werden gut angenommen. Die Bilanz ist positiv. Vor diesem Hintergrund wäre ein solches Projekt an der Universitätsklinik Frankfurt erforderlich, um in diesem Bereich das Risiko der Begehung von Straftaten zu mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1442

  • Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 88/5 vom 18.06.2026 Betreff: Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohner besser vor Lärm und Beschallung während Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park zu schützen. Die Maßnahmen sind mit Kontrollen und einem Beschwerdemanagement zu flankieren. Begründung: Die Anwohner Niederrads sind seit Jahren den Begleiterscheinungen der Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere Lärmbelastungen (wiederkehrender Lärm durch Musik, Durchsagen und Beschallung bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen), Verkehrsbelastungen (Besucher parken massiv in Wohnstraßen, blockieren Zufahrten, verursachen Engpässe und behindern Rettungsdienste) und Müllablagerungen (Hinterlassenschaften von Besuchern verschmutzen die Wohngebiete). Wirksame Maßnahmen wurden bisher nicht ergriffen. Der Magistrat muss sicherstellen, dass die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft nicht dauerhaft hinter den Interessen der Veranstalter zurückstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1440

  • Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 282 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 17.06.2026 Betreff: Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. welche Lärmmessungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung "World Club Dome 2026" im Bereich Niederrad durchgeführt wurden; 2. an welchen Standorten die Messungen erfolgt sind; 3. welche Messergebnisse dabei festgestellt wurden; 4. ob Überschreitungen der zulässigen Grenz- bzw. Richtwerte festgestellt wurden und welche Schlussfolgerungen beziehungsweise Maßnahmen sich daraus für künftige Veranstaltungen ergeben. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Messergebnisse und deren Bewertung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Begründung: Im Nachgang zum World Club Dome 2026 haben sich Bürgerinnen und Bürger aus Niederrad mit Fragen zur Lärmbelastung an Mitglieder des Ortsbeirats gewandt. Nach Angaben der Stadt wurden sowohl durch einen Sachverständigen als auch durch die Stadtpolizei Lärmmessungen durchgeführt. Vor dem Hintergrund der angekündigten Fortführung der Veranstaltung in den kommenden Jahren besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Messergebnisse und der Einhaltung der geltenden Vorgaben. Die Offenlegung der Ergebnisse kann dazu beitragen, die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen und das Vertrauen der Anwohnerinnen und Anwohner in die behördliche Kontrolle zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1378

  • Die Gedenktafel am Nordausgang des Südbahnhofs reinigen, damit sie wieder in würdiger Weise an die Opfer nationalsozialistischer Untaten erinnern kann
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 283 entstanden aus Vorlage: OF 91/5 vom 19.06.2026 Betreff: Die Gedenktafel am Nordausgang des Südbahnhofs reinigen, damit sie wieder in würdiger Weise an die Opfer nationalsozialistischer Untaten erinnern kann Der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel am Südbahnhof zu reinigen, damit sie wieder in angemessener Weise an die Opfer nationalsozialistischer Untaten erinnern kann. Begründung: Die Gedenktafel ist im Lauf der Jahre in Mitleidenschaft gezogen worden und braucht Reinigung und Pflege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Zeitnah die Unterrichtsräume der Mühlbergschule vor Überhitzung schützen
    OMOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 94/5 vom 19.06.2026 Betreff: Zeitnah die Unterrichtsräume der Mühlbergschule vor Überhitzung schützen Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich alle erforderlichen Schritte zu veranlassen, damit durch den kurzfristigen Einsatz geeigneter Geräte die Unterrichtsräume der Mühlbergschule noch in diesem Schuljahr vor Überhitzung geschützt werden. Begründung: Erst kürzlich wurde in einem Artikel der FNP berichtet, dass dringendst Bedarf besteht, etwas gegen die Überhitzung der Unterrichtsräume zu unternehmen. Die laut FNP in Aussicht gestellten Maßnahmen, die Lüftungsanlage aufzurüsten und ab 15. Juni auf mechanische Nachtlüftung umzustellen, mit dem Ziel, die kühleren Nachtstunden zur Absenkung der Gebäudetemperaturen und zur Verbesserung des Raumklimas zu nutzen, werden jedoch nicht ausreichen. Und die in Aussicht gestellte Prüfung, ob eine Klimaanlage eingebaut und von den Solarpanelen auf dem Schuldach mitbetrieben werden kann, schafft nicht die dringend notwendige zeitnahe Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 285 entstanden aus Vorlage: OF 14/12 vom 15.05.2026 Betreff: Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen Vorgang: B 136/26 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die Entsiegelungsmaßnahmen im Bonifatiuspark vorzustellen. Begründung: Mit dem Bericht B136 berichtet der Magistrat von geplanten Entsiegelungsmaßnahmen im Jahr 2026. Darin wird ein Vorhaben im Bonifatiuspark erwähnt, bei dem 90 Quadratmeter entsiegelt werden sollen. Der Ortsbeirat hat ein Interesse daran, über die geplanten Maßnahmen vor der Umsetzung informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 136

  • Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhen
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 01.06.2026 Betreff: Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sportanlage Altenhöferallee besser gegen nächtliche Einbruchsversuche abzusichern, z. B. durch eine nächtliche Videoüberwachung. Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Vorfälle des unbefugten Betretens der Sportanlage Altenhöferallee. Insbesondere nachts dringen immer wieder Personen auf das Gelände und verursachen dort Schäden durch Vandalismus und Einbruchsversuche. In letzter Zeit wurde u. a. die Zeltplane des als provisorisches Clubhaus dienenden Zeltes beschädigt und die Scheiben der Überdachungen der Trainerbänke eingeschlagen. Trauriger Höhepunkt waren zuletzt zwei Einbruchsversuche in den Bauwagen, der als Versorgungsstation der Besucher dient. In den beiden aufeinanderfolgenden Nächten vom 23.05. bis 25.05.2026 versuchten Einbrecher in den Bauwagen einzudringen. Leider war der zweite Versuch erfolgreich. Bei diesem Einbruch wurde vorhandenes Wechselgeld entwendet. Durch die Ortsrandlage der Sportanlage fehlt dort nachts die soziale Kontrolle komplett. Hinzu kommt, dass die Sportanlage entlang der Längsseiten zu den Straßen am Weißkirchener Berg und Ricky-Adler-Straße nur durch relativ niedrige Zäune abgegrenzt ist. Eine Erhöhung der Zäune sowie eine Videoüberwachung der Sportanlage würde die Sicherheit deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1262

  • Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und Senioren
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 287 entstanden aus Vorlage: OF 18/12 vom 31.05.2026 Betreff: Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und Senioren Vorgang: B 126/26 Der Magistrat wird gebeten, wie im Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 126, beschrieben, in Kalbach unter Federführung des Seniorenbeirats Internetlehrgänge einzurichten, um den Senioren den Zugang zum digitalen Leben zu erleichtern und zu ermöglichen. Begründung: Auch die Senioren, die bisher, aus welchem Grund auch immer, nicht die Möglichkeit hatten, am Handy und/oder PC zu arbeiten, haben das Recht auf ein digitales Leben. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich begegnet ihnen die Notwendigkeit bei jeder Gelegenheit: Ticketbestellungen, Apothekenbestellungen und Arztterminvereinbarungen und vieles mehr, werden heute fast ausschließlich per Internet erledigt, vom "Googeln" ganz abgesehen. Wichtig ist aber auch, dass die Seniorinnen und Senioren mit einer erhöhten Internetkompetenz leichter kriminelle Übergriffe im Netz erkennen und abwehren lernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 126 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1269

  • Zusatzschild für zeitlich begrenztes Parken an Bettinahof und Parea endlich montieren
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 288 entstanden aus Vorlage: OF 21/12 vom 07.06.2026 Betreff: Zusatzschild für zeitlich begrenztes Parken an Bettinahof und Parea endlich montieren Vorgang: OM 6888/25 OBR 12; ST 1477/25 Der Magistrat wird gebeten unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1477, in der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Pflegedienste" zu versehen. Begründung: Obwohl der o. g. Sachstand unstrittig und beschlossen war, ist nach der Anbringung des eingeschränkten Halteverbotes noch immer keine Umsetzung zugunsten der Pflegedienste erfolgt. Die Orientierung hierfür sollte sich an den Zusatzschildern für Taxis richten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477

  • Pfandringe auf dem Riedberg
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 22/12 vom 30.05.2026 Betreff: Pfandringe auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rund um den Riedbergplatz Pfandringe anzubringen, um das gefährliche und entwürdigende Durchstöbern von Mülleimern mit all seinen Konsequenzen einzuschränken. Bei Bedarf werden Paten für die Betreuung bereitgestellt. Begründung: Auch am Riedberg nimmt die Zahl von Flaschensammelnden drastisch zu. Um das Einsammeln von Flaschen und Dosen leichter, schneller und sauberer zu ermöglichen, stellen Pfandringe eine gute Unterstützung dar. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

  • Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellen
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 290 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 30.05.2026 Betreff: Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Geburtenzahlen sowie des Zuzugs infolge der Schließung der letzten Baulücken im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg die aktuelle bzw. überarbeitete Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung für die kommenden Jahre in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen. Begründung: Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 greift in Hessen stufenweise der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab 1. August 2029 haben alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf täglich (Montag bis Freitag) acht Stunden Unterricht und Betreuung in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in Horten. Dies stellt für die im Ortsbezirk vorhanden Kindertagesstätten sowie erweiterten schulischen Betreuungen (ESB) eine große Veränderung der Betreuungslandschaft dar. Daher ist über die vorausschauende Planung durch das Schulamt zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1275

  • Kalbächer Bachgärten nutzbar halten
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 291 entstanden aus Vorlage: OF 26/12 vom 08.06.2026 Betreff: Kalbächer Bachgärten nutzbar halten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen die Bachgärten in Kalbach (nördlich des Kalbachs, östlich Am Hasensprung, parallel zum Kalbacher Stadtpfad, Flurstücke 3311 bis 3321) als Gärten nutzbar bleiben können, z. B. durch umweltverträgliche, zurückgesetzte Zäune. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Bachgärten sind in Privateigentum und werden als Gärten genutzt. Kürzlich erhielten die Eigentümer eine Reihe von Auflagen, die die Nutzung der Gärten stark einschränken. Vermutlich soll hierdurch der Hochwasserschutz verbessert werden. Um für die Gärten einen Zutritt durch Unbefugte zu erschweren ist es aber wichtig, weiterhin eine Einfriedung, z. B. durch Zäune zu ermöglichen. Vorgaben zu erforderlichen Abständen und ggf. zur Beschaffenheit der Zäune könnten Klarheit schaffen und die Gärten nutzbar halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

  • Verbesserung der Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Kalbach-Riedberg
    OMOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 292 entstanden aus Vorlage: OF 27/12 vom 08.06.2026 Betreff: Verbesserung der Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 5925/24 OBR 12; ST 932/25; B 184/25 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand der Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit öffentlich nutzbaren WC-Anlagen in Kalbach-Riedberg zu berichten, insbesondere über den Status bei der Umsetzung des Konzepts "Nette Toilette" (siehe Bericht B 184 vom 16.05.2025) und über alternative Lösungen, die geprüft werden, um eine Verbesserung zu erreichen. Ebenso möge über den Sachstand bei der Erprobung der Kinder-Nottoilette (siehe Stellungnahme ST 932 vom 13.06.2025) berichtet werden. Begründung: Wie im Bericht B 184 angeführt, ist der "Bedarf an öffentlichen Toiletten im Stadtteil Kalbach-Riedberg [...] dem Magistrat bekannt". Der Stadtteil verfügt aktuell nur über zwei öffentliche Toiletten, was dem Bedarf in keiner Weise gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 184 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 932

  • Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle
    STOB 2
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1055 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Vorläufige Stellungnahme: Der Neubau einer Schulsporthalle am jetzigen Standort der Johanna-Tesch-Schule (ehemalige Sophienschule) ist Gegenstand laufender fachlicher Prüfungen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere schulorganisatorische, funktionale sowie städtebauliche Rahmenbedingungen betrachtet. Ziel ist es, den bestehenden Bedarf sowie mögliche Umsetzungsoptionen zu bewerten. Vor diesem Hintergrund können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zum genauen Standort des Neubaus auf dem Schulgelände, zur baulichen Ausgestaltung oder zu einem Zeitplan getroffen werden. Die Johanna-Tesch-Schule wird nach aktueller Planung zum Schuljahr 2028/29 an ihren neuen Standort umziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind am derzeitigen Standort keine Baumaßnahmen vorgesehen. Der zur Verfügung stehende Zeitraum wird genutzt, um die Planung des Hallenneubaus fachlich und wirtschaftlich zu vervollständigen sowie die verschiedenen Anforderungen an den künftigen Standort sorgfältig aufeinander abzustimmen. Die vom Ortsbeirat angesprochenen Hinweise zur Sporthallensituation der Franckeschule sowie zu möglichen zukünftigen Erweiterungsbedarfen der Grundschule fließen in die laufenden Prüfungen ein. Der Ortsbeirat wird über den weiteren Sachstand zu gegebener Zeit unterrichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241

  • Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)
    STOB 6
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1056 Betreff: Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau) Zu 1.: a) Die Machbarkeitsstudie zur Beurteilung der baulichen Erweiterungsoptionen der Niddaschule wurde im Januar 2026 abgeschlossen. b) Als Ergebnis soll der Bau einer neuen Turnhalle mit einem Bereich für die Ganztagsbetreuung inklusive Mensa in Form eines Anbaus an das Hauptgebäude erfolgen. c) Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Zu 2.: a) Grundsätzlich sind im Haushalt 2026 Planungsmittel vorgesehen, sodass noch in diesem Jahr mit einer Planung begonnen werden könnte. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie erfordert eine Auslagerung, die bislang nicht geklärt ist. b) Ein Zeitplan kann derzeit noch nicht genannt werden. Zu 3.: Die Planung sieht eine 3-zügig ganztägig arbeitende Grundschule vor, bei der der Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterungsanbau mit Mensa und Betreuungsbereich unmittelbar an das Hauptgebäude anschließt. Die Turnhalle steht somit im Zusammenhang mit der Erweiterung der Essensversorgung und dem Ganztagsbereich. Zu 4.: a) Es liegt eine Grobkostenschätzung vor. Planungsmittel sind im Haushalt 2026 enthalten. b) Im Haushaltsjahr 2026 stehen Planungskosten für die Erstellung der Bau und Finanzierungsvorlage zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1312

  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere
    STOB 7
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1057 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Zu 1) Die Möglichkeit der Abwicklung des Verkehrs ausschließlich über die Rastanlage Taunusblick wird zu gegebener Zeit hinsichtlich verkehrsrechtlicher Belange geprüft, da es sich hierbei um keine reguläre Anschlussstelle der Bundesautobahn (BAB) handelt, sondern um eine Anfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge und den Anlieferungsverkehr der Rastanlage. Es ist jedoch vorgesehen, den Baustellenverkehr für die umliegenden Quartiere möglichst schonend abzuwickeln und die bestehenden Zufahrtswege wenig zu belasten. Zu 2) Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM 4) wurde betont, dass vor Beginn des eigentlichen Wohnungsbaus die Erschließung der Quartiere sowohl für den Öffentlichen Verkehr (ÖV) als auch für den Individualverkehr gesichert sein muss. Dieser Ansatz wird auch künftig im weiteren Planverfahren weiterverfolgt. Die Trasse der Regionaltangente West (RTW) ist im südlichen Abschnitt im Bau. Zu 3) Die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchgeführten verkehrlichen Gutachten prognostizieren, dass das umliegende Straßennetz leistungsfähig bleibt. Diese Prognosen basieren auf einem Modal-Split Ansatz von 30% Motorisiertem Individualverkehr (MIV) und 70% Umweltverband, so dass die zusätzlichen Belastungen durch den Kfz-Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Zur Erreichung dieses Modal-Splits werden im Neuen Stadtteil geeignete Maßnahmen getroffen. Zu 4) Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie vorhandene bzw. zu erwartende Defizite der sozialen Infrastruktur im Stadtteil der Quartiere ausgeglichen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8257

  • Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen
    STOB 15
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1058 Betreff: Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen Vorläufige Stellungnahme: Abgestellte Kfz-Anhänger Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den ruhenden Verkehr der Albert-Schweitzer-Straße im Rahmen ihrer Streife. Dabei werden Kontrollen von Anhängern durchgeführt und Verwarnungen ausgestellt. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Ablauf der Frist zur Hauptuntersuchung nicht automatisch die Zulassung eines Fahrzeuges erlischt. Zudem besagt die gesetzliche Regelung, dass Anhänger und Wohnwagen 14 Tage an einem Ort abgestellt werden dürfen, wenn keine Zugmaschine angehängt ist. Es hat demnach eine Bewegung zu erfolgen, der Anhänger muss aber nicht komplett aus dem Wohngebiet entfernt werden. Die Halter:innen der Anhänger werden verwarnt, wenn durch Zeuginnen/Zeugen nachgewiesen werden kann, dass der Anhänger in den letzten 14 Tagen nicht bewegt wurde. Dafür wird der Anhänger entsprechend markiert und nach Ablauf der Frist verwarnt. Weiterführende Maßnahmen, wie zum Beispiel Abschleppungen, dienen zur Beseitigung einer Gefahrenstelle und werden lediglich in Einzelfällen durchgeführt. Zu den Müllablagerungen in diesem Bereich befindet sich der Magistrat noch in ämterübergreifender Abstimmung und bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7580

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg)
    STOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1059 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg) Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage über den Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg) wurde zwischenzeitlich ein Lageplan erarbeitet, der dem Wunsch des Ortsbeirats entspricht. Dieser Plan sieht die Einrichtung von Sperrflächen beidseits der Fußgängerfurt vor, die mittels Poller gegen unzulässiges Beparken abgesichert werden. Darüber hinaus befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates, weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die Durchführung einer Ortsbegehung zusammen mit der Schulwegkommission empfohlen. Zur Terminvereinbarung kann direkt der Fachbereich 40.14.2 per E-Mail unter schulwegsicherung.amt40@stadt-frankfurt.de kontaktiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8232

  • Unterstützung von Nachbarschaftsfesten
    STOB 6
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1060 Betreff: Unterstützung von Nachbarschaftsfesten Absperr- und Beschilderungsmaterial kann, bei Antragstellung durch gemeinnützige Vereine, diesen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das Material wird vom Baubetrieb West des Amtes für Straßenbau und Erschließung ausgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7499

  • Graffiti im Tunnel am Friedhof Eschersheim
    STOB 9
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1061 Betreff: Graffiti im Tunnel am Friedhof Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6568

  • Lieferparkplätze für das Blumengeschäft hinter dem Haus Dornbusch
    STOB 9
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1062 Betreff: Lieferparkplätze für das Blumengeschäft hinter dem Haus Dornbusch Die Einrichtung des Lieferparkplatzes wurde am 20. November 2025 durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet und vom Amt für Straßenbau und Erschließung umgesetzt. Die entsprechenden Parkflächen sind im Bereich hinter dem Gebäude in der Eschersheimer Landstraße 250 zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1383

  • Gestaltung SandhofSchleife
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 53 entstanden aus Vorlage: OF 56/5 vom 20.05.2026 Betreff: Gestaltung Sandhof-Schleife Der Magistrat wird um Antwort gebeten, welche Vorstellungen er bezüglich der zukünftigen Gestaltung der Sandhof-Schleife hat. Begründung: Die Sandhof-Schleife befindet sich seit Jahren in einem beklagenswerten und wenig attraktiven Zustand. Das Gelände ist weitgehend mit Drahtzäunen versehen, ohne dass dort eine nennenswerte bauliche Tätigkeit zu verzeichnen ist. Dabei ist dieses Areal als Grünanlage durchaus für Anwohner attraktiv. Da wir dort seit Jahren eine "Hängepartie" erleben, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich die zukünftige Gestaltung dort vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Entsiegelung der betonierten Freifläche im Bereich Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 54 entstanden aus Vorlage: OF 57/5 vom 20.05.2026 Betreff: Entsiegelung der betonierten Freifläche im Bereich Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bei der versiegelten und zugepflasterten Freifläche im Bereich Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg gegenüber dem Weinlokal "Ziegelhütte" zumindest eine teilweise Entsiegelung vorgenommen werden kann, unter Beibehaltung der Fußgängerwege und der Fahrradbügel. Begründung: Die obige Freifläche wirkt kahl und wenig attraktiv im Stadtbild. Eine Aufwertung dieses Bereiches kann durch eine Entsiegelung und Begrünung erreicht werden, was sich zusätzlich positiv auf das Klima auswirkt. Eine solche Entsiegelung kann natürlich nur dann vorgenommen werden, wenn die Fußgängerwege und die gut angenommenen Fahrradbügel erhalten bleiben. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verbesserung der Verkehrslenkung und des Bewohnerparkens bei Großveranstaltungen im Umfeld des Waldstadions
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 55 entstanden aus Vorlage: OF 63/5 vom 25.05.2026 Betreff: Verbesserung der Verkehrslenkung und des Bewohnerparkens bei Großveranstaltungen im Umfeld des Waldstadions Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, 1. wie und nach welchen Kriterien bestehende Zufahrtsbeschränkungen für Nicht-Anlieger bei Großveranstaltungen im Bereich Niederrads aktuell angewendet werden und warum diese nicht bei allen Veranstaltungen zum Einsatz kommen, 2. welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine verlässliche und konsequente Anwendung dieser Zufahrtsbeschränkungen sicherzustellen, 3. wie die Einhaltung der Bewohnerparkregelungen während solcher Veranstaltungen wirksamer kontrolliert und durchgesetzt werden kann, insbesondere durch verstärkte Kontrollen und konsequentes Abschleppen unberechtigt parkender Fahrzeuge, 4. ob und in welcher Form die bestehenden Regelungen des Bewohnerparkens an Veranstaltungslagen angepasst werden können, um eine tatsächliche Lenkungswirkung zu erzielen, 5. welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrsbelastung und die nächtlichen Lärmstörungen für die Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu reduzieren. Begründung: Anlässlich mehrerer, zeitgleich stattfindender Großveranstaltungen (u. a. Konzerte und Wäldchestag) kommt es im Stadtteil Niederrad regelmäßig zu erheblichen Verkehrsproblemen. Der Parksuchverkehr führt zu einer starken Belastung der Wohngebiete, die bestehenden Bewohnerparkregelungen entfalten dabei keine ausreichende Steuerungswirkung. Ziel des Antrags ist es, wirksamere Maßnahmen zu entwickeln, die die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner besser schützen und die Situation bei zukünftigen Großveranstaltungen nachhaltig verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 56 entstanden aus Vorlage: OF 71/5 vom 05.06.2026 Betreff: Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten, die Verlängerung der Buslinie 82 von Oberrad über die Osthafenbrücke und Honsellbrücke bis zum Ostbahnhof zu prüfen und darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung möglich ist. Dabei sollen insbesondere Linienführung, Fahrtzeiten, Taktung, Fahrzeugbedarf, Betriebskosten sowie die Möglichkeit eines Probebetriebs geprüft werden. Begründung: Eine Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof würde die ÖPNV-Anbindung Oberrads deutlich verbessern. Die Linie 82 verkehrt derzeit innerhalb Oberrads. Der Ostbahnhof bietet wichtige Anschlüsse an S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und weitere Buslinien. Für Oberrad entstünde damit eine zusätzliche Verbindung zu einem bedeutenden Umsteigepunkt im Frankfurter Osten. Die Führung über Osthafenbrücke und Honsellbrücke stellt eine kurze und direkte Verbindung auf die andere Mainseite dar. Dadurch könnten Wege in Richtung Ostend, Innenstadt, Bornheim und Hanau erleichtert werden. Zugleich würde eine solche Verbindung die Straßenbahnlinie 16 entlasten. Oberrad ist für den Anschluss an S-Bahn-Verbindungen derzeit wesentlich auf die Straßenbahnlinien 15 und 16 angewiesen. Eine ergänzende Busverbindung zum Ostbahnhof würde die Fahrgastströme besser verteilen, Umsteigewege verkürzen und den öffentlichen Nahverkehr im Frankfurter Osten und Süden stärken und attraktiver machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 57 entstanden aus Vorlage: OF 78/5 vom 20.05.2026 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: Wie gestaltet sich die Höhe der Kinder- und Jugendarmutsquote in sämtlichen Stadtbezirken des Ortsbeirats 5, insbesondere in der Heimat- und Kisselsiedlung? Begründung: Die Kinder- und Jugendarmut im Frankfurter Süden wird häufig unterschätzt. Bei der Heimatsiedlung sowie der Fritz-Kissel-Siedlung handelt es sich um soziale Brennpunkte, obwohl viele Bereiche Sachsenhausens durchaus wohlhabend sind. Eine Abfrage nach Stadtbezirken wird der Heimatsiedlung nicht ganz gerecht, da der Stadtbezirk 322 über die Heimatsiedlung weit bis an den Main hinausgeht und wohlhabendere Bereiche von Sachsenhausen-Nord mit umfasst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1224

  • Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 58 entstanden aus Vorlage: OF 79/5 vom 20.05.2026 Betreff: Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019 Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage ersucht: Wie entwickelt sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit 2019 in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen? Begründung: Das Zahlenmaterial wird zum Nachvollziehen der Kinderarztversorgungsquote benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1375

  • Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 59 entstanden aus Vorlage: OF 80/5 vom 05.06.2026 Betreff: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5 Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26 Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Welche städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk 5 sind mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ausgestattet? 2. Welche weiteren Gebäudedächer sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen? 3. Wie sieht die zeitliche Planung für die weitere Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen aus? Bitte für jedes Gebäude den vorgesehenen Zeitpunkt für Ausstattung mit PV-Anlage auflisten. 4. Inwieweit ist auch der Einsatz der besonders effektiven PV-Solarthermie-Anlagen geplant? 5. Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen wie z. B. über dem weitgehend unbeschatteten Eingangsbereich des Zoos, wo wartende Zoobesucher*innen dringend einen Sonnenschutz benötigen, über Parkplätzen etc.? 6. Was genau beinhaltet der Klimafahrplan der ABG für die Stadtteile Sachsenhausen Nord, Sachsenhausen Süd, Niederrad, Oberrad bezüglich der Ausstattung der Liegenschaften mit PV-Anlagen? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723

  • Briefwahl im Ortsbezirk 5
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 60 entstanden aus Vorlage: OF 85/5 vom 20.05.2026 Betreff: Briefwahl im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Kommunalwahl im Ortsbezirk 5 folgende Fragen zur Briefwahl zu beantworten: 1. Wie oft haben Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht? 2. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen an die gedruckte Wohnanschrift senden lassen? 3. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen persönlich abgeholt? 4. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen von einem Bevollmächtigten abholen lassen? Wie stellt der Magistrat sicher, dass kein Wähler mehr als für vier Wähler Vollmachten übernimmt? 5. Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen an eine andere Adresse schicken lassen? 6. Inwieweit gab es eine Häufung der geänderten Empfangsadresse, sodass mehrere Wahlunterlangen an eine Adresse umgeleitet wurden? 7. Inwieweit wurden Wahlunterlagen an Sitze von Vereinen, Organisationen oder Institutionen geschickt? 8. Wie schätzt der Magistrat die Briefwahl im Allgemeinen ein? 9. Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung von Vereinen, Organisationen oder Institutionen durch Sammlung von Briefwahlunterlagen ein? 10. Ist dem Magistrat bekannt, inwieweit Vereine, Organisationen oder Institutionen Wahlhilfe anbieten? Begründung: Durch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift senden zu lassen, könnten Vereine, Organisationen, oder Institutionen Wahlunterlagen sammeln und somit die Wahl gezielt beeinflussen. Die Anfrage soll klären, inwieweit solche Fälle vorgekommen sind und wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Der Presse war zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1376

  • Unfälle mit E-Scootern
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 61 entstanden aus Vorlage: OF 86/5 vom 29.05.2026 Betreff: Unfälle mit E-Scootern Der Presse war zu entnehmen, dass die Unfälle mit E-Scootern erheblich zugenommen haben. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren, in welchem Umfang der Ortsbezirk 5 hiervon betroffen ist, um diesem Konflikts- und Gefährdungspotential wirksam entgegenwirken zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele registrierte Unfälle mit E-Scootern hat es 2025 im Ortsbezirk 5 gegeben? Wie verteilen sich diese Unfälle auf die Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad? 2. Gibt es örtliche Unfallschwerpunkte und wenn ja, wo liegen diese? 3. Bei wie vielen E-Scooter-Unfällen kam es zu körperlichen Verletzungen? 4. Was waren die häufigsten Unfallursachen? 5. Wie viele der registrierten Verkehrsunfälle erfolgten unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, durch ein städtisches Informationsangebot verkehrsgerechtes Verhalten bei Benutzung eines E-Scooters zu fördern? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen und Maßnahmen, damit die IGS Süd ihre Arbeit im Ortsbezirk möglichst zeitnah wieder aufnehmen kann
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 62 entstanden aus Vorlage: OF 92/5 vom 19.06.2026 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen und Maßnahmen, damit die IGS Süd ihre Arbeit im Ortsbezirk möglichst zeitnah wieder aufnehmen kann Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der aktuelle Stand der Maßnahmen und Planungen ist, im Hinblick auf die vollständige Auslagerung der IGS Süd und auf eine möglichst zeitnahe Rückkehr in den Frankfurter Süden. Begründung: Die IGS Süd wird als wertvolle Bildungseinrichtung im Frankfurter Süden schmerzlich vermisst. Ihre Rückkehr und die Wiederaufnahme ihrer wichtigen Arbeit im Ortsbezirk darf sich nicht verzögern. Darum sind für die Öffentlichkeit und für die Familien mit Kindern im Ortsbezirk verbindliche und konkrete Aussagen zum aktuellen Stand der Planungen und der Maßnahmen dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Den Südfriedhof zu einem Modellprojekt der Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet machen
    VOB 5
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 63 entstanden aus Vorlage: OF 93/5 vom 19.06.2026 Betreff: Den Südfriedhof zu einem Modellprojekt der Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet machen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Südfriedhof geeignet wäre, als Modell für eine Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet zu dienen. Begründung: Die Aufforstung der städtischen Friedhöfe in Frankfurt mit einer Gesamtfläche von 250 Hektar kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas sein. Die Friedhöfe leeren sich vor allem aufgrund des starken Trends zur sehr platzsparenden Urnenbestattung. In 20 Jahren wird mindestens die halbe Fläche der städtischen Friedhöfe in Frankfurt "ungenutzt" sein. Schon heute gibt es auf großen Flächen keine Gräber mehr. Daraus ergibt sich die Chance, große zentrale Grünflächen geplant aufzuforsten. Der häufig schon schöne alte Baumbestand könnte geplant und konsequent ergänzt werden; Friedparks könnten angelegt und zu grünen Lungen und Erholungsinseln werden. Natürlich müsste dies behutsam und unter strikter Schonung der Totenruhe geschehen. Der Südfriedhof in Sachsenhausen kann als Pilotprojekt geeignet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1446

  • Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur
    VOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 64 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 02.06.2026 Betreff: Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten, über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für E-Autos mit Bezug auf Kalbach-Riedberg zu berichten. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. Welche genauen Standorte sind im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg für AC- und DC-Ladesäulen vorgesehen? 2. Mit welchen Kontingenten AC 1 bis AC 5 werden die Standorte in Kalbach-Riedberg abgedeckt? 3. Gab es Bewerber für diese Kontingente und wurden mit diesen bereits Verträge unterschrieben? 4. Gab es Bewerber für die ausgeschriebene DC-Ladestation in der Altenhöferallee (ID4266) und wurden mit diesen bereits Verträge unterschrieben? 5. Wo ist der genaue Standort dieser Ladestation geplant? 6. Wann ist mit der Errichtung der Ladesäulen in Kalbach-Riedberg zu rechnen? Begründung: Am 12.05.2026 endete das vom Magistrat ausgeschriebene Interessenbekundungsverfahrung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt Frankfurt. Die Verlosung der Kontingente war für den 27.05.2026 geplant. Bereits einen Tag später sollte die Vertragserstellung mit anschließendem Beginn des Aufbaus erfolgen. Gemäß Standortverzeichnis sind dabei auch Standorte in Kalbach-Riedberg geplant. Es sollen sowohl AC-Ladesäulen als auch eine DC-Ladesäule errichtet werden (https://frankfurt.de/themen/verkehr/auto/elektromobilitaet/e-ladeinfrastruktur) . Der Bedarf an Ladesäulen ist im Ortsbezirk sehr groß. Es gibt immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, warum es speziell im Stadtteil Riedberg keine Ladesäulen gibt, und wann mit einem Ausbau zu rechnen ist. Es besteht somit nicht nur ein Bedarf an Ladesäulen selbst, sondern auch ein erheblicher Informationsbedarf zum geplanten Ausbau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1288

  • Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße
    VOB 12
    19.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 65 entstanden aus Vorlage: OF 25/12 vom 08.06.2026 Betreff: Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße Vorgang: V 727/23 OBR 12; M 2/26 Der Magistrat wird gebeten, in Aktualisierung der Fragen des Auskunftsersuchens vom 14.07.2023, V 727, über die Entwicklung der Flächen im Bereich zwischen Talstraße, Kalbacher Hauptstraße, Bonifatiusstraße und A661 zu berichten und hierbei die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse erbrachten die zwölfmonatigen Lärm- und Luftmessungen für den zwischenzeitlich erwogenen Schulneubau? 2. Kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße (siehe M 2 vom 05.01.2026) im Laufe des Jahres 2026 der aktuelle Zwischenstand dem Ortsbeirat 12 präsentiert werden? 3. Können die Bestandsgebäude Talstraße 107 und 107a als Überbrückung für die Dauer von fünf Jahren oder länger an die kommunale Fördergesellschaft Radar verpachtet werden, so dass Fördermittel zur Ertüchtigung der Gebäude (insbesondere Wasser und Strom) in Anspruch genommen werden können? Die V 727 mit den mittlerweile hinfälligen Fragen wird hiermit für erledigt erklärt. Quelle: planas.frankfurt.de, (c) Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die V 727 wurde über drei Jahre lang nicht beantwortet. Im Angesicht der weiteren Entwicklung der Erkenntnisse zu der oben genannten Fläche ergeben sich mittlerweile neue Fragen zur gleichen Fläche. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärm- und Luftmessungen wird gemäß Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) eingefordert (§80 ff). Eine Verpachtung der Gebäude für kleingewerbliche Zwecke für 5 Jahre oder länger ermöglicht die Nutzung von Fördermitteln zur Ertüchtigung der Gebäude. Bei kürzeren Zeiträumen wäre die Verpachtung wirtschaftlich nicht tragfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 2

  • Zivile Verteidigung im Rahmen des Paktes für den Bevölkerungsschutz
    A
    18.06.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 18.06.2026, A 14 Betreff: Zivile Verteidigung im Rahmen des Paktes für den Bevölkerungsschutz Der jüngst vom Bund verabschiedete "Pakt für den Bevölkerungsschutz" sieht milliardenschwere Investitionen in neue Kommandostrukturen und Warnsysteme vor, um Deutschland im Kriegsfall widerstandsfähiger zu machen. Die stärkere Verzahnung von militärischer und ziviler Verteidigung wird damit angestrebt. Bis 2029 sollen rund 10 Milliarden Euro vom Bund in den Zivil- und Katastrophenschutz investiert werden, auch in den Kommunen. Diese sollen unter anderem einen Wegweiser für die Krisenvorsorge erhalten. Darüber hinaus sind jedoch keine Informationen verfügbar, inwiefern beispielsweise der Zivil- und Katastrophenschutz Frankfurts Rezipient dieser Investitionsmittel sein könnte. Für die fortschreitende Militarisierung der Gesellschaft scheint dieser Pakt allemal ein deutlicher Barometer zu sein. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ziele verfolgt der Zivil- und Katastrophenschutz in Frankfurt derzeit? 2. Wie ist er für diese Aufgaben aufgestellt? 3. Welche Strategien und Maßnahmen gibt es, den Zivil- und Katastrophenschutz auf eine potenzielle Kriegssituation auszurichten? 4. Inwiefern werden Maßnahmen des militärischen Zivilschutzes auch an Schulen geplant bzw. durchgeführt? 5. Gibt es im Kontext des neuen "Paktes für den Bevölkerungsschutz" Vorgaben an die Stadt Frankfurt, die den Aufbau von Infrastruktur beinhalten? Wenn ja, welche? 6. Inwiefern gibt es Pläne der Stadt Frankfurt Schutzräume, wie beispielsweise Bunkeranlagen, zu renovieren bzw. neu zu bauen? 7. Für wie viele Menschen sollen diese Anlagen ausgelegt sein? 8. Wie hoch werden die, für eine Umsetzung des "Paktes für den Bevölkerungsschutz" anfallenden Kosten für die Stadt Frankfurt geschätzt? 9. Über welche Arten der Finanzierung verfügt der Zivil- und Katastrophenschutz in Frankfurt derzeit? 10. Inwiefern wird der Zivil- und Katastrophenschutz in Frankfurt mit Investitionsmitteln vom Bund ausgestattet? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Heike Leitschuh Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2026, B 279 Versandpaket: 24.06.2026

  • Die roten Kaugummiautomaten in den Straßen, gefüllt mit spannenden Kleinigkeiten, sind eine tolle Kindheitserinnerung. I
    F
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 100 Die roten Kaugummiautomaten in den Straßen, gefüllt mit spannenden Kleinigkeiten, sind eine tolle Kindheitserinnerung. Inzwischen sind die im öffentlichen Raum verbleibenden Automaten jedoch oft nur noch kaputt und verschmutzt. Ein Stück Schrott auf der Straße. Es ist jedoch nicht leicht zu ermitteln, wer für die Pflege der Automaten verantwortlich ist. Die Firmen, die die Geräte aufgehängt haben, existieren inzwischen teilweise nicht mehr. Daher frage ich den Magistrat: An wen können sich Bürger:innen wenden, wenn ein zerstörter Kaugummiautomat entfernt werden muss? Antwort des Magistrats: In diesen Fällen können sich Bürger:innen an die Behördennummer 115 oder direkt an das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung wenden. Die E-Mail Adresse des Amtes lautet ase@stadt-frankfurt.de. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

  • Das Amtsgericht Frankfurt hält die im November letzten Jahres erfolgte Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnun
    F
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 101 Das Amtsgericht Frankfurt hält die im November letzten Jahres erfolgte Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung für unwirksam. Dies wurde am 10. Juni 2026 entschieden und sorgt nun für Verunsicherung bei Mieter*innen, denn in Frankfurt bedeutet das Urteil beispielsweise, dass die hiesige Mietpreisbremse seit dem 1. Dezember 2025 nicht mehr gilt. Ich frage den Magistrat: Was bedeutet die Entscheidung für Mieter*innen in Frankfurt, und was unternimmt die Stadt, um beispielsweise die Geltung der Mietpreisbremse weiterhin zu gewährleisten? Antwort des Magistrats: Der Magistrat folgt der Auffassung des zuständigen Ministeriums, dass sich die Entscheidung des Amtsgerichts nur auf den konkreten, vom Gericht behandelten Sachverhalt bezieht. Frankfurt am Main gehört weiterhin zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne der Hessischen Mieterschutzverordnung. Im gesamten Stadtgebiet gelten weiterhin unter anderem die Regelungen zur Mietpreisbremse. Die Verordnung behält ihre Gültigkeit, solange sie nicht von der Normgeberin aufgehoben oder in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wird. Das Urteil unterstreicht die große Bedeutung der Mietpreisbremse für die Bezahlbarkeit des Wohnens in Frankfurt am Main. Die rechtssichere Ausgestaltung der Verordnung liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit der Stadt, sondern beim Land Hessen als Normgeberin. Der im Zusammenhang mit der Berichterstattung geäußerten Auffassung, Frankfurt am Main weise keinen angespannten Wohnungsmarkt mehr auf, widerspricht der Magistrat entschieden. Trotz hoher Neubauzahlen in den letzten zehn Jahren, der Erneuerung der städtischen Programme zur Wohnungsbauförderung und weiterer Maßnahmen weisen zahlreiche Indikatoren auf die weiterhin angespannte Lage bei der Wohnraumversorgung hin. In einer qualifizierten Selbstauskunft wurde diese Einschätzung dem Land Hessen mitgeteilt und dargelegt, warum die mit der Mieterschutzverordnung verbundenen Instrumente auch in Frankfurt am Main dringend benötigt werden. Dem Magistrat ist vonseiten des Landes Hessen keine abweichende Einschätzung zu dieser Frage bekannt. Vermieter:innen und Mieter:innen empfiehlt der Magistrat, Rechtsrat einzuholen. Anlaufstellen für Ratsuchende sind beispielsweise Verbände, Mieterschutzvereine, Anwaltskanzleien oder das städtische Angebot der Mietrechtlichen Beratung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Auf die Frage Nr. 55 in der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, welche nach den Möglichkeiten fragte, die Sanieru
    F
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 102 Auf die Frage Nr. 55 in der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, welche nach den Möglichkeiten fragte, die Sanierung der Paulskirche auch finanziell zu einer gesamtdeutschen Aufgabe zu machen, antwortete der Magistrat unter anderem, dass "Gespräche mit Bund und Land hinsichtlich eines zukünftigen Trägerschafts- und Betriebskonzept sowie einer finanziellen Beteiligung an den Gesamtkosten geführt" werden. Ich frage den Magistrat: Welche Fortschritte machen die Gespräche, und wann ist mit einem Abschluss dieser Gespräche zu rechnen? Antwort des Magistrats: Der Bund, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main stehen bezüglich des Projekts Paulskirche Haus der Demokratie weiterhin in Austausch. Hierzu werden regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt, welche konstruktiv verlaufen und Fortschritte machen. Bei einem Projekt dieses Umfangs sind die Kooperation und der kontinuierliche Austausch mit Bund und Land sinnvoll und förderlich. Der Zeitpunkt eines Abschlusses hängt vom weiteren Verlauf ab und kann derzeit nicht prognostiziert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Im Mai 2026 teilte die Stadt Frankfurt mit, dass im September ein ersatzloser Rückbau der Fußwegbrücke Bremer Straße / E
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 103 Im Mai 2026 teilte die Stadt Frankfurt mit, dass im September ein ersatzloser Rückbau der Fußwegbrücke Bremer Straße / Eschersheimer Landstraße erfolgt. Seitdem wenden sich Eltern und Elternvertretungen der anliegenden Schulen an die Stadtpolitik: Für sie ist schwer nachzuvollziehen, weshalb eine seit fast fünf Jahrzehnten bewährte Fuß- und Schulwegverbindung ersatzlos entfallen soll. Alternativen neben dem Straßenraum sollen die Unterführungen der U-Bahn sein. Ich frage den Magistrat: Welche Erwägungen liegen dieser Entscheidung zugrunde, und wurden die anliegenden Schulen sowie die örtlichen Kinderbeauftragten mit Blick auf die Auswirkungen auf Mobilität - Fußverkehrsachsen - und Sicherheit von Kindern eingebunden? Antwort des Magistrats: Grund für den bevorstehenden Abbruch der Brücke sind statische Mängel, die den Magistrat zum Handeln zwingen. Die Fußwegbrücke an Eschersheimer Landstraße, Kreuzung Bremer Straße wurde 1977 errichtet. Anfang der 2000er-Jahre wurde sie mit Notunterstützungen ertüchtigt, da erhebliche Schäden und Betonabplatzungen aufgetreten waren. Weitere Sanierungen der Brücke folgten in den Jahren 2013 und 2014. Ein statisches Gutachten aus dem Mai 2024 gelangte nun zu dem Schluss, dass die Restnutzungsdauer nicht mehr verlängert wird. Die heutigen Planungsgrundsätze - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt - sehen vor, Querungen ebenerdig und barrierefrei zu ermöglichen. Da die Brücke nicht barrierefrei ist, entspricht der Rückbau zudem den aktuellen verkehrsplanerischen Regeln. Die Verkehrsbeziehungen, die die Brücke herstellt, existieren zusätzlich als ampelgesteuerte ebenerdige Überwege. Der Magistrat hat daher kurzfristige Verbesserungen der Situation angedacht, die er im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abbruch der Brücke umsetzen möchte. Diese Lösungsansätze wurden am 17.06.2026 im Rahmen eines Vor-Ort-Termins unter anderem mit den Ortsvorsteherinnen der Ortsbeiräte 2 und 3, der Schulleitung der Holzhausenschule sowie weiteren Beteiligten abgestimmt und werden nun final ausgearbeitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tim Englert Vertraulichkeit: Nein

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