Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park
Zusammenfassung
Die Anregung fordert Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen und anderen Belästigungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park. Der Antragsteller weist auf die wiederholten Beschwerden und die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen hin.
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Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohner besser vor Lärm und Beschallung während Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park zu schützen. Die Maßnahmen sind mit Kontrollen und einem Beschwerdemanagement zu flankieren.
Begründung
Die Anwohner Niederrads sind seit Jahren den Begleiterscheinungen der Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere Lärmbelastungen (wiederkehrender Lärm durch Musik, Durchsagen und Beschallung bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen), Verkehrsbelastungen (Besucher parken massiv in Wohnstraßen, blockieren Zufahrten, verursachen Engpässe und behindern Rettungsdienste) und Müllablagerungen (Hinterlassenschaften von Besuchern verschmutzen die Wohngebiete). Wirksame Maßnahmen wurden bisher nicht ergriffen. Der Magistrat muss sicherstellen, dass die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft nicht dauerhaft hinter den Interessen der Veranstalter zurückstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2026OFOF 88/5Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 281Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank ParkDirektanregung
- 25. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1440Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats