Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Lärmmessungen bei Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park durchzuführen und den Immissionsschutz der Stadtpolizei einzubeziehen. Dies soll sicherstellen, dass die Lärmmittelwerte eingehalten werden und Anwohner sich bei Lärmbelästigungen direkt an die Stadtpolizei wenden können. Langfristig soll auch ein gesellschaftliches Umdenken bei der Verantwortung gegenüber dem Allgemeineigentum angestoßen werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park werden im Vorfeld immissionsschutzrechtlich eingemessen und während der Durchführung regelmäßig durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei begleitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Sollten Anwohnerinnen und Anwohner dennoch den Eindruck haben, dass es zu unzulässigen Lärmbelästigungen bzw. Überschreitungen kommt, besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem Immissionsschutz der Stadtpolizei in Verbindung zu setzen. Im Einzelfall kann eine Schallpegelmessung vor Ort veranlasst werden, um die tatsächliche Lärmsituation zu überprüfen.
Die zunehmenden Vermüllungen im öffentlichen Raum sind Ausdruck eines nachlassenden Verantwortungsbewusstseins Einzelner gegenüber dem Allgemeineigentum und können mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen allein nicht vollständig verhindert werden. Nur wenn ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet, wird es nachhaltig zu einschneidenden Verbesserungen beim Allgemeinwohl kommen können. Die Veränderung beginnt bereits mit der Erziehung und der damit verbundenen Vorbildfunktion und Verantwortung als Eltern und kann nicht alleine durch die Exekutive erreicht werden. Ohne gesellschaftlichen Wandel werden restriktive Maßnahmen der Sicherheitsbehörden immer nur für Einzelfälle greifen, aber grundlegende Missstände nicht beheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2026OFOF 88/5Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026OMOM 281Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank ParkDirektanregung
- 25. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1440Schutz der Anwohner vor Lärmbelastungen durch Großveranstaltungen im Deutsche Bank ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab