Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellen
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat fordert die Vorstellung der aktuellen Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung im Ortsbeirat Kalbach-Riedberg. Dieser Bedarf ergibt sich aus den steigenden Geburtenzahlen und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Geburtenzahlen sowie des Zuzugs infolge der Schließung der letzten Baulücken im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg die aktuelle bzw. überarbeitete Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung für die kommenden Jahre in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen.
Begründung
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 greift in Hessen stufenweise der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab
- August 2029 haben alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf täglich (Montag bis Freitag) acht Stunden Unterricht und Betreuung in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in Horten. Dies stellt für die im Ortsbezirk vorhanden Kindertagesstätten sowie erweiterten schulischen Betreuungen (ESB) eine große Veränderung der Betreuungslandschaft dar. Daher ist über die vorausschauende Planung durch das Schulamt zu berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026OFOF 23/12Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 290Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1275Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats