Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die aktuelle Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorzustellen, angesichts der ansteigenden Geburtenzahlen und des Zuzugs im Bezirks Kalbach-Riedberg. Dies ist besonders relevant, da ab dem Schuljahr 2026/27 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft tritt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf Grund der Geburtenzahlen sowie des Zuzugs infolge der Schließung der letzten Baulücken im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg die aktuelle bzw. überarbeitete Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung für die kommenden vorzustellen.
Begründung
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 greift in Hessen stufenweise der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab
- August 2029 haben alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf täglich (Montag bis Freitag) acht Stunden Unterricht und Betreuung in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in Horten. Dies stellt für die im Ortsbezirk vorhandenen Kindertagesstätten sowie erweiterten schulischen Betreuungen (ESB) eine große Veränderung der Betreuungslandschaft dar. Daher ist über die vorausschauende Planung durch das Schulamt zu berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026Sie sind hierOFOF 23/12Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026OMOM 290Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1275Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme