Kindergarten- und Grundschulentwicklungplanung vorstellen
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Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird die Neuausrichtung der Kindertagesstätten- und Grundschulentwicklungsplanung in Frankfurt am Main vorgestellt. Insbesondere wird auf die Verlagerung und Erweiterung der Kita Sonnenwind sowie auf die sinkenden Schülerzahlen am Riedberg eingegangen. Das erwartete Ergebnis sind verbesserte Betreuungsmöglichkeiten und eine angemessene Raumversorgung für die Kinder.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Monitoring Kinderbetreuung und Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung wird jährlich im Bericht "Perspektive Kinderbetreuung, Kindertagesstätten-Entwicklungsplan für Frankfurt am Main", zuletzt im B 36 von 2026 (Anlage Perspektive_ Kinderbetreuung) veröffentlicht. Die Planung bezieht sich auf die Altersgruppen der Kinder unter drei Jahren sowie der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Zum Stichtag
- November 2025 wird die Versorgungssituation im Planungsbezirk Kalbach-Riedberg wie folgt dargestellt: Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Kalbach-Riedberg ist derzeit folgende Maßnahme geplant: Die Kita Sonnenwind des Caritasverbandes Frankfurt e.V. soll in einen Neubau am Bonifatiusbrunnen umziehen. Dabei ist eine Erweiterung der Einrichtung um 42 zusätzliche Kindergartenplätze vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur bedarfsgerechten Versorgung beider Altersgruppen werden derzeit geprüft. Monitoring zu den Grundschul- und Betreuungsplatzkapazitäten Alle Grundschulen am Riedberg verfügen über eine flexible Eingangsstufe, in die alle schulpflichtigen Kinder des Schulbezirks aufgenommen werden. Diese ermöglicht es den Kindern, die ersten beiden Schuljahre innerhalb von ein bis drei Jahren in ihrem eigenen Lerntempo zu absolvieren. Dabei findet der Unterricht häufig in altersgemischten Gruppen statt. Besonders für die Grundschulen am Riedberg zeigt sich, dass deutlich weniger Schüler*innen die Schule besuchen, als Plätze durch den Schulträger vorgehalten werden. In der Vergangenheit kam es daher häufiger zu Minderklassenbildungen (Tab. 1). Tab. 1 Monitoring Grundschulen Kalbach-Riedberg Auch die durch das Bürgeramt Statistik und Wahlen zur Verfügung gestellten Zahlen der zukünftig Schulpflichtigen Kinder deuten darauf hin, dass Minderklassenbildungen auch zukünftig zu erwarten sind. Diese Annahme wird auch von der amtlichen Statistik bestätigt: Für den Stadtbezirk Riedberg sind sinkende Kinderzahlen in den relevanten Altersgruppen erkennbar (Tab.2). Tab. 2 Altersgruppen Stadtbezirke (hier Riedberg) nach Melderegister. Statistikportal,17.4.2026 frankfurt STATISTIK.PORTAL Laut Stadtplanungsamt sind in Kalbach-Riedberg derzeit keine weiteren Bauprojekte, Nachverdichtungen oder Baulückenschließungen vorgesehen. Größere Bauvorhaben gibt es lediglich in den angrenzenden Stadtteilen, wie beispielsweise im Frankfurter Nordwesten im "Stadtteil der Quartiere". Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl der zukünftig schulpflichtigen Kinder weiterhin zurückgehen wird. Zusätzlich zu den sinkenden Kinderzahlen nach Melderegister zeigt sich, dass nicht in einem Grundschulbezirken gemeldet Kinder tatsächlich eine Schule in Kalbach-Riedberg besuchen. Besonders deutlich ist dies an der Judith-Kerr-Schule, an der lediglich 63 % der im Schulbezirk gemeldeten Kinder angemeldet sind. Aktuell werden die freien Kapazitäten (Räume) an dieser Schule u.a. genutzt, um gesamtstädtische Sonderbedarfe abzudecken, bspw. Außenklassen für Schüler*innen dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Im zukünftigen Monitoring werden die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Zahl der zukünftig schulpflichtigen Kinder in Kalbach-Riedberg weiterhin genau beobachtet, um gegebenenfalls freie Kapazitäten anderweitig zu nutzen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulen und dem Ortsbeirat. Betreuungszahlen Grundschulkinder Kalbach-Riedberg Das Monitoring unterscheidet zwischen einer Beteiligungs- und einer Versorgungsquote. Während die Beteiligungsquote gibt an, wie viele Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, während die Versorgungsquote den Anteil der verfügbaren Plätze im Verhältnis zur tatsächlichen Schülerzahl darstellt. Die durchschnittliche Versorgungsquote für Kalbach-Riedberg liegt bei 114%, die Beteiligungsquote bei 96 %. Tab. 3 Eigene Erhebung (November 2025) Am Riedberg findet die Betreuung hauptsächlich an der Schule statt, während in Kalbach mehr Schüler*innen (57%) einen Hort besuchen als an der schulischen Betreuung (43%) teilnehmen. Die Teilnahme am Mittagessen variiert je nach Schulstandort zwischen 42% an der Grundschule Kalbach und 89% an der Judith-Kerr-Schule. Tab. 4 Eigene Erhebung (November 2025) Ausblick Betreuung von Grundschulkindern Alle Grundschulen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - die Grundschule Kalbach, die Grundschule Riedberg, die Judith-Kerr-Schule und die Marie-Curie-Schule - setzen ab dem Schuljahr 2026/2027 den "Pakt für den Ganztag" um. Der Pakt für den Ganztag garantiert eine Betreuung für alle Kinder der jeweiligen Schule. Diese Betreuungsgarantie und damit der Rechtsanspruch werden durch die Ganztagsangebote an der Schule sowie gegebenenfalls durch Horte im Schulbezirk sichergestellt. Eine Überprüfung der Betreuungsgarantie mit dem Fokus auf Lösungsansätze ist erst dann erforderlich, wenn mehr Kinder als durch die Zügigkeit (Anzahl der Klassen) vorgesehen die jeweilige Schule besuchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026OFOF 23/12Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026OMOM 290Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenDirektanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1275Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab