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Das Amtsgericht Frankfurt hält die im November letzten Jahres erfolgte Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnun

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung für unwirksam erklärt, was zu Verunsicherung bei Mieter*innen führt. Die Frage richtet sich an den Magistrat zur Bedeutung der Entscheidung für Mieter*innen in Frankfurt und welche Maßnahmen die Stadt ergreift, um die Mietpreisbremse aufrechtzuerhalten.

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Frage an den Magistrat

Das Amtsgericht Frankfurt hält die im November letzten Jahres erfolgte Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung für unwirksam. Dies wurde am 10. Juni 2026 entschieden und sorgt nun für Verunsicherung bei Mieter*innen, denn in Frankfurt bedeutet das Urteil beispielsweise, dass die hiesige Mietpreisbremse seit dem

  1. Dezember 2025 nicht mehr gilt. Ich frage den Magistrat: Was bedeutet die Entscheidung für Mieter*innen in Frankfurt, und was unternimmt die Stadt, um beispielsweise die Geltung der Mietpreisbremse weiterhin zu gewährleisten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Juni 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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