Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat gebeten, Informationen über Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk 5 bereitzustellen. Ziel ist es, die Planung und den Fortschritt der Klimaneutralität bis 2035 der Stadt Frankfurt zu unterstützen, indem sofort alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende genutzt werden. Die Antworten auf die gestellten Fragen sollen die zukünftige Planung und Bereitstellung solcher Anlagen verdeutlichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 11.09.2026 antworten müssen. Seit 33 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk 5 sind mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ausgestattet?
- Welche weiteren Gebäudedächer sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen?
- Wie sieht die zeitliche Planung für die weitere Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen aus? Bitte für jedes Gebäude den vorgesehenen Zeitpunkt für Ausstattung mit PV-Anlage auflisten.
- Inwieweit ist auch der Einsatz der besonders effektiven PV-Solarthermie-Anlagen geplant?
- Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen wie z. B. über dem weitgehend unbeschatteten Eingangsbereich des Zoos, wo wartende Zoobesucher*innen dringend einen Sonnenschutz benötigen, über Parkplätzen etc.?
- Was genau beinhaltet der Klimafahrplan der ABG für die Stadtteile Sachsenhausen Nord, Sachsenhausen Süd, Niederrad, Oberrad bezüglich der Ausstattung der Liegenschaften mit PV-Anlagen?
Begründung
Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst.",
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2025OFOF 338/16Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2025VV 1333Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?Anfrage
- 28. Mai 2026OFOF 18/4Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und OstendOrtsbeiratsantrag · Linke
- 3. Juni 2026OFOF 53/3Solardächer auf städtischen Gebäuden im NordendOrtsbeiratsantrag · Linke
- 5. Juni 2026OFOF 80/5Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · Linke
- 19. Juni 2026Sie sind hierVV 59Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5Anfrage
- 26. Juli 2026OFOF 108/6Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen