Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und Senioren
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Einführung von Internetlehrgängen für Senioren, um deren Zugang zum digitalen Leben zu erleichtern. Dies ist besonders wichtig, um Senioren in die Lage zu versetzen, alltägliche Internetdienste sicher zu nutzen und kriminellen Übergriffen im Netz vorzubeugen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, wie im Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 126, beschrieben, in Kalbach unter Federführung des Seniorenbeirats Internetlehrgänge einzurichten, um den Senioren den Zugang zum digitalen Leben zu erleichtern und zu ermöglichen.
Begründung
Auch die Senioren, die bisher, aus welchem Grund auch immer, nicht die Möglichkeit hatten, am Handy und/oder PC zu arbeiten, haben das Recht auf ein digitales Leben. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich begegnet ihnen die Notwendigkeit bei jeder Gelegenheit: Ticketbestellungen, Apothekenbestellungen und Arztterminvereinbarungen und vieles mehr, werden heute fast ausschließlich per Internet erledigt, vom "Googeln" ganz abgesehen. Wichtig ist aber auch, dass die Seniorinnen und Senioren mit einer erhöhten Internetkompetenz leichter kriminelle Übergriffe im Netz erkennen und abwehren lernen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2026BB 126Tätigkeitsbericht 2025 des SeniorenbeiratsMagistratsbericht
- 31. Mai 2026OFOF 18/12Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und SeniorenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 287Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und SeniorenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1269Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und SeniorenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats