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  • Im Bericht B 170 zur Einrichtung eines Quartiersmanagements für Höchst wird ausgeführt, dass das bisherige Stadtteilmana
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 104 Im Bericht B 170 zur Einrichtung eines Quartiersmanagements für Höchst wird ausgeführt, dass das bisherige Stadtteilmanagement Ende 2026 ausläuft und anschließend durch ein Quartiersmanagement im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft verstetigt werden soll. Beide Maßnahmen werden dabei im Rahmen zeitlich befristeter Förderprogramme umgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Kriterien muss ein erfolgreiches Stadtteilmanagement beziehungsweise Quartiersmanagement aus Sicht des Magistrats erfüllen, damit die jeweiligen Förderziele als erreicht gelten und eine Beendigung der Maßnahmen erfolgen kann? Antwort des Magistrats: Das Stadtplanungsamt hat das Stadtteilmanagement Höchst im Rahmen des Prozesses zur Stadterneuerung beauftragt. In dem Verfahren zur Stadterneuerung liegen die Aufgaben des Stadtteilmanagements vorwiegend in der Begleitung baulicher Maßnahmen und Projekte, der Vernetzung lokaler Akteur:innen, der Information über die städtischen Bauvorhaben und Projekte sowie der Beteiligung der Bewohner:innen. Der Erfolg eines Stadtteilmanagements bemisst sich entsprechend am Erfolg der begleiteten Projekte und daran, möglichst viele Menschen im Quartier zu erreichen. Die Beendigung des Stadtteilmanagements hängt in diesem Fall unmittelbar mit dem Ende des zugrunde liegenden, städtebaulich ausgerichteten Förderprogramms zusammen. Dieses ist in der Regel an die Umsetzung konkreter baulicher Projekte geknüpft. Nach Abschluss eines Stadterneuerungsverfahrens können in sozialer Hinsicht weiterhin Bedarfe für ein Quartiersmanagement bestehen. Dies trifft auf Höchst zu. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die im Rahmen des Verfahrens entstandenen Strukturen der Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung dauerhaft zu festigen. Während das Stadtteilmanagement vor allem die Ziele des Verfahrens zur Stadterneuerung unterstützt und die Maßnahme endet, wenn die Bauprojekte abgeschlossen sind, verfolgt das Quartiersmanagement des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft einen langfristigen und sozialraumorientierten Ansatz. Dieses unbefristete Programm ist im Jugend- und Sozialamt angesiedelt und zielt auf die nachhaltige Verbesserung und Sicherung der Wohn- und Lebenssituation der Menschen in ausgewählten Stadtquartieren, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Gewährleistung von Partizipation und Teilhabegerechtigkeit unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter und Gesundheit ab. Die Erfahrungen aus mehr als 20 Jahren Quartiersmanagement in Frankfurt am Main sowie die Erkenntnisse aus anderen Kommunen zeigen, dass Vernetzungsstrukturen, ehrenamtliches Engagement und sozialer Zusammenhalt dauerhaft hauptamtlicher Unterstützung bedürfen. Das Quartiersmanagement ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des sozialraumorientierten Arbeitens in den Stadtteilen im Sinne der Sozialkonzeption des Jugend- und Sozialamtes. Die standortspezifischen Ziele der Quartiersmanagements werden entlang der formulierten Handlungsfelder des Programms vereinbart, so auch für Höchst. Über eine wirkungsorientierte Qualitätssicherung werden die Maßnahmen regelmäßig überprüft und eingeordnet. Erfolgreiche Quartiersentwicklung wird dabei als Grundlage für die Verstetigung des Quartiersmanagements verstanden. Eine Beendigung würde die Gefahr bergen, bestehende Strukturen und Vertrauensbeziehungen zu schwächen und dadurch langfristig höhere soziale und finanzielle Folgekosten zu verursachen. Vor diesem Hintergrund wird das Quartiersmanagement im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft als dauerhafte kommunale Infrastruktur verstanden. Es soll angesichts wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen schrittweise auch auf weitere Quartiere ausgeweitet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingrid A. Häußler Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Presseberichten warnt der Bundestagsabgeordnete und ehemalige hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, GRÜNE,
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 105 Laut Presseberichten warnt der Bundestagsabgeordnete und ehemalige hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, GRÜNE, dass die Bundesregierung dem Fernbahntunnel unter Frankfurt den Geldhahn zudreht. Dies würde nicht nur den Projektstopp bedeuten, sondern auch den Ausbau des Schienennetzes in und um Frankfurt zurückwerfen, inklusive einer besseren Anbindung des Hauptbahnhofs Richtung Süden. Ich frage den Magistrat: Welchen Kenntnisstand hat der Magistrat in dieser Angelegenheit, und wie bewertet er die aktuelle Situation hinsichtlich der Auswirkungen auf die weiteren Planungen und den Ausbau des regionalen Schienennetzes? Antwort des Magistrats: Die Deutsche Bahn wurde zu dem Sachverhalt um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort lautet wie folgt: "Die DB InfraGO steht weiterhin klar zu den vereinbarten Aus- und Neubauprojekten und ihrer Bedeutung für einen leistungsfähigen Schienenverkehr. Gleichzeitig orientieren sich Planung und Umsetzung an den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes. Gemeinsam mit dem Bund arbeiten wir daran, sowohl für die zwingend notwendige Modernisierung des Netzes als auch für die Weiterentwicklung zentraler Aus- und Neubauprojekte eine langfristig verlässliche Finanzierung sicherzustellen." Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein

  • Mit dem Schuljahr 2026/2027 beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulk
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 106 Mit dem Schuljahr 2026/2027 beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Während einige Schulbezirke bereits hohe Versorgungsquoten erreichen, bestehen in anderen jedoch deutliche Defizite. Auch scheinen die zugeordneten Horte in manchen Stadtteilen ungleichmäßig verteilt zu sein. So wurde beispielsweise der Günderrodeschule im Gallus nur ein Hort zugeordnet, der benachbarten Hellerhofschule hingegen fünf Horte im gesamten Stadtteil. Daher frage ich den Magistrat: Welche Stelle entscheidet über die Zuordnung von Horten zu Grundschulen, und wie kann das Platzangebot an unterversorgten Schulen wie der Günderrodeschule durch passgenauere Zuordnung der Horte verbessert werden? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main entwickelt die Versorgung der Grundschulkinder im Pakt für den Ganztag über Betreuungsplätze am Standort Schule sowie den umgebenden Horten. Die Zuordnung von Horten zu einer Grundschule ist bedingt durch ihre geographische Lage innerhalb der jeweiligen Schulbezirksgrenze. In den Grundschulbezirken sind die Kapazitäten von Ganztagsplätzen an den Schulstandorten und den umgebenden Horten unterschiedlich verteilt. Das zuständige Stadtschulamt überprüft die zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten und ergreift Maßnahmen, die ein rechtsanspruchsdeckendes Platzangebot ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel, dass ein Hort aus einem gut versorgten Schulbezirk Betreuungsplätze für die Kinder des schlechter versorgten Nachbarschulbezirks bereitstellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Mit dem europäischen Zahlungsdienst Wero können Zahlungen auf mobilen Geräten in Echtzeit überwiesen werden. Der Zahlung
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 107 Mit dem europäischen Zahlungsdienst Wero können Zahlungen auf mobilen Geräten in Echtzeit überwiesen werden. Der Zahlungsdienst wird derzeit in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und in den Niederlanden genutzt. An der Betreibergesellschaft sind unter anderem die Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken beteiligt. Der Zahlungsdienst soll eine Alternative zu nicht-europäischen Diensten darstellen. Ich frage den Magistrat: Wie wird Wero derzeit in der Verwaltung genutzt, und welche Planungen gibt es, diesen Zahlungsdienst zukünftig stärker zu nutzen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Denkwitz, meine Damen und Herren, bei der Nutzung von Wero ist grundsätzlich zwischen dem Einsatz im E-Commerce - Online-Zahlungen - und dem Einsatz am Point of Sale, POS, also an Kassenstandorten, zu unterscheiden. Derzeit wird die Einführung von Wero für Leistungen vorbereitet, die über das bestehende E-Payment-Angebot der Stadt Frankfurt am Main online bezahlt werden können, zum Beispiel der Bewohnerparkausweis oder andere kommunale Leistungen, die online angeboten werden. Aktuell befindet sich die Anbindung im Testbetrieb. Aufgrund der technischen Integration über die Plattform epay21 ist die weitere Umsetzung an das hierfür vorgesehene Release der ekom21 gebunden, das nach aktuellem Stand für Ende Juni 2026 vorgesehen ist. Nach erfolgreicher Bereitstellung und Abschluss der Tests ist geplant, Wero im dritten Quartal 2026 zunächst in ausgewählten Fachverfahren produktiv einzusetzen und sukzessive auf alle Online-Services auszuweiten. Ziel ist es, Bürger:innen sowie Unternehmen eine zusätzliche moderne und komfortable Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Im Rahmen des interkommunalen Austauschs - unter anderem im Fachverband der Kommunalkassenverwalter - bringt die Stadt Frankfurt am Main durch Vertreter:innen des Kassen- und Steueramtes ihre Erfahrungen aus der laufenden Testphase aktiv ein. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Stadt Frankfurt am Main mit dem anstehenden Produktivstart nach Hanau zu den ersten Kommunen in Hessen gehören, die Wero im Echtbetrieb einsetzen. Darüber hinaus wird eine Ausweitung von Wero auf die in der Verwaltung eingesetzten POS-Terminals perspektivisch geprüft. Wero ist als europäische Konto-zu-Konto-Zahlungslösung gestartet. Derzeit ist die Nutzung im E-Commerce-Bereich weiter entwickelt als der stationäre Einsatz an Kassenterminals. Für den POS-Bereich werden erste QR-Code-basierte Verfahren am Markt beobachtet. Eine flächendeckende Unterstützung an herkömmlichen Kassenterminals befindet sich jedoch noch im Aufbau. Der Magistrat beobachtet die weitere Entwicklung der verfügbaren POS-Lösungen und wird eine Einführung prüfen, sobald standardisierte und von den eingesetzten Dienstleistern unterstützte Verfahren zur Verfügung stehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Zum Christopher Street Day, CSD, wird am Rathaus Römer die Regenbogenflagge gehisst. Der CSD wird von Donnerstag bis Son
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 108 Zum Christopher Street Day, CSD, wird am Rathaus Römer die Regenbogenflagge gehisst. Der CSD wird von Donnerstag bis Sonntag gefeiert. Im letzten Jahr wurde die Fahne traditionell zu Beginn der CSD-Demo am Samstagvormittag gehisst. Leider wurde die Regenbogenflagge schon am Samstagabend abgehängt, obwohl der CSD noch bis Sonntagabend gelaufen ist. Daher frage ich den Magistrat: Kann sich der Magistrat vorstellen, dass die Regenbogenflagge den gesamten CSD - Donnerstag bis Sonntag - am Römer weht, ohne auf das traditionelle Hissen zu Beginn der Demo am Samstag zu verzichten? Antwort des Magistrats: Die Beflaggung anlässlich des CSD in Frankfurt wurde im Jahr 2025 auf Grundlage der vom CSD Frankfurt e. V. beantragten Fassung als eintägige Beflaggung mit der Progress-Pride-Flagge umgesetzt. Das Hissen der Regenbogenflagge durch Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, des Landes und des CSD e. V. markiert dabei den symbolischen Auftakt der CSD-Demonstration durch die Innenstadt und stellt ein klares politisches Bekenntnis mit hoher medialer Aufmerksamkeit dar. Der Magistrat wird in 2026 gerne Samstag und Sonntag die Beflaggung durchführen Darüber hinaus ist eine zusätzliche Sichtbarkeit über die vier Tage des CSD durch das Banner "Frankfurt ist Queer" geschaffen, das während des gesamten Frankfurter Pride Month, ab 15.06., einschließlich des CSD-Wochenendes am Römerberg hängt. Außerdem wird der Eiserne Steg während der CSD-Tage 2026 erneut in Regenbogenfarben beleuchtet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer Vertraulichkeit: Nein

  • Das seit Jahren leer stehende städtische Ladenlokal in der Lahnstraße 1 im Gallus wurde im Sommer 2025 von Aktivist*inne
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 109 Das seit Jahren leer stehende städtische Ladenlokal in der Lahnstraße 1 im Gallus wurde im Sommer 2025 von Aktivist*innen besetzt. Für sechs Wochen wurde sinnloser Leerstand beendet und ein vielfältiges Programm umgesetzt - von Stadtteiltreffen bis zu politischen Veranstaltungen. Nach der Räumung am 02.09.2025 kündigte Oberbürgermeister Mike Josef, SPD, die Einrichtung eines Quartiersmanagements am dortigen Standort an. Bis heute ist nichts geschehen. Ich frage den Magistrat: Wieso steht die Lahnstraße 1 neun Monate nach der Räumung noch immer leer, und welche künftige Nutzung plant die Stadt für das Gebäude? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat zunächst die Nutzung durch ein lokales Quartiersmanagement geprüft mit folgendem Ergebnis: Das Quartiersmanagement hat seinen Sitz in der Frankenallee 166-168. Der Standort ist etabliert und im Stadtteil bekannt. Weiterhin wurde im vergangenen Jahr ein ehemaliger Kiosk nahe der Siedlung Anspacher Straße angemietet, der als Treffpunkt für die Nachbarschaft, für Gruppenaktivitäten und als Beratungsstandort genutzt wird. Eine weitere Ausweitung von Quartiersmanagement im Gallus ist aktuell nicht geplant. Die Bespielung eines weiteren Ortes ist aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen im genehmigten Haushalt des Jugend- und Sozialamtes nicht möglich. Aktuell steht der Magistrat im Austausch mit Vereinen, die Interesse an einer Nutzung bekundet haben. Sollten diese Gespräche in absehbarer Zeit zu keinem Ergebnis führen, kann im Rahmen der anstehenden Reprivatisierung des per Vorkaufsrecht erworbenen Gebäudes die leerstehende Einheit Eingang in die Konzeptvergabe finden und von den Interessenten nach deren Konzept genutzt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein

  • Die FAZ berichtete am 22.05.2026, dass der hessische Innenminister vor einer „Kapitulation des Staates“ hinsichtlich der
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 110 Die FAZ berichtete am 22.05.2026, dass der hessische Innenminister vor einer "Kapitulation des Staates" hinsichtlich der Drogenszene im Bahnhofsviertel warne. Schon jetzt kämen 60 Prozent der Nutzer der Drogenkonsumräume nicht aus Frankfurt. Vertreter der Stadt hätten erwogen, Teile der Niddastraße zu sperren und exklusiv für die Szene bereitzustellen. Dies würde als eine "Kapitulation des Staates" wahrgenommen und wäre unkontrollierbar. Ich frage den Magistrat: Inwiefern werden genannte Erwägungen trotz der Kritik des hessischen Innenministers gegebenenfalls weitergeführt? Antwort des Magistrats: Es war nie geplant, Teile der Niddastraße zu diesem Zweck zu sperren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Maximilian Radmann Vertraulichkeit: Nein

  • Für den neuen Zufahrtsschutz am Opernplatz werden rund 775.000 Euro für die Stahlmodule, weitere 12.000 Euro für die Bep
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 111 18.06.2026,10:00 Uhr Für den neuen Zufahrtsschutz am Opernplatz werden rund 775.000 Euro für die Stahlmodule, weitere 12.000 Euro für die Bepflanzung sowie rund 25.000 Euro für Pflege, Bewässerung und Reinigung bis Ende Oktober veranschlagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Mit welchen jährlichen Folgekosten für Pflege, Bewässerung, Reinigung und Instandhaltung der Anlage rechnet der Magistrat ab dem Jahr 2027, und wie viel hätte - ausgehend von einem Nutzungszeitraum von 30 Jahren - im Vergleich der Einbau einer versenkbaren Pollerreihe gekostet? Antwort des Magistrats: Für die realisierte Lösung sind einschließlich der Abschreibungen Jahresfolgekosten von insgesamt 147.000 Euro kalkuliert. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Umfeld der Alten Oper besonders relevanten Ansprüche an die Gestaltung sowie der besonderen technischen Anforderungen und räumlichen Gegebenheiten auf einer U-Bahn-Station kam eine Pollerreihe als Alternative letztlich nicht in Betracht. Ein Investitions- und Folgekostenvergleich liegt nicht vor und ist nach Auffassung des Magistrats nicht relevant. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehun
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 112 Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehungsweise den Parkanlagen aufhalten. Um den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit zu geben, ihre menschlichen Bedürfnisse in angemessenen sanitären Einrichtungen zu verrichten, ist die zügige und effiziente Umsetzung eines durchdachten Toilettenkonzepts dringend erforderlich. Ich frage den Magistrat: Wie sieht der aktuelle Stand eines Toilettenkonzepts aus, und was sieht der Magistrat vor, um eine effiziente Umsetzung eines Toilettenkonzepts zu gewährleisten? Antwort des Magistrats: Für eine saubere Stadt ist ein verlässliches Toilettenangebot von zentraler Bedeutung. Aktuell sichert die Stadt Frankfurt das Angebot durch einen Mix aus festen Anlagen, umweltfreundlichen Komposttoiletten, mobilen Dixi-Toiletten sowie einer erfolgreichen Kooperation mit der lokalen Gewerbetreibenden zusammen. Im gesamten Stadtgebiet stehen derzeit 47 Toilettenanlagen dauerhaft zur Verfügung. Um dieses Angebot noch flächendeckender zu gestalten, setzt die Stadt Frankfurt am Main zusätzlich auf das erfolgreiche Konzept der "Netten-Toilette. Durch dieses Konzept konnten bereits 34 lokale Partner gewonnen werden. Diese Betriebe stellen ihre Toiletten während der Öffnungszeiten kostenlos zur öffentlichen Nutzung bereit. Diese Kombination aus städtischen Anlagen und privaten Partnern sorgt für kurze Wege und verbessert die Toilettensituation im öffentlichen Raum spürbar. Derzeit wird die Anlage an der Hauptwache teilsaniert. Eine Sanierung in Nieder-Eschbach ist in der Planung und Umsetzung. Die feste Anlage am Main im Nizza ist seit Juni nach einer Sanierung aufgrund von Feuchtigkeitsproblemen wieder im Betrieb. In der Konstanzer Straße in Fechenheim konnte eine weitere Anlage im März im Betrieb genommen werden. Zudem wurden in diesem Jahr acht Komposttoiletten an folgenden Standorten platziert: - Seehofpark |Wendelsweg - Sinaipark - Rose-Schlösinger-Allee - Peterskirchhof - Günthersburgpark - Affentorplatz |Neuer Wall - Wörthspitze - Schaumainkai Sachsenhäuser Seite Weitere saisonale Dixi-Toiletten sind unter anderem an diesen Standorten zu finden: - Barchfeldstraße, Ami-Spielplatz - Nordpark Bonames, Grillplatz - Max-Pruss-Straße, Grillplatz Rebstock - Deutscherrnufer, Mainufer - Obermainanlage, Mainufer - Platenstraße - Zeppelinallee Antragstellende Person(en): Stadtv. Marie-Therese Schmidt Vertraulichkeit: Nein

  • Die Kfz-Zulassungsstelle stand erneut im Fokus öffentlicher Diskussionen. Als Gründe wurden unter anderem Systemumstellu
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 113 Die Kfz-Zulassungsstelle stand erneut im Fokus öffentlicher Diskussionen. Als Gründe wurden unter anderem Systemumstellung und personelle Engpässe genannt. Für Berufstätige, Handwerksbetriebe sowie Fahrdienst- und Krankentransportbetriebe führte das zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten und Verzögerungen. Der Magistrat hatte seinerzeit angekündigt, dass sich die Bearbeitungszeiten in den folgenden Wochen verbessern würden. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich die Situation in der Kfz-Zulassungsstelle seit dem Abschluss der Systemumstellung konkret entwickelt, insbesondere im Hinblick auf Terminverfügbarkeit und Bearbeitungszeiten, und in welchem Umfang konnten die damals angekündigten Verbesserungen tatsächlich erreicht werden? Antwort des Magistrats: Um sowohl planbare als auch kurzfristige Anliegen möglichst gut abdecken zu können und gleichzeitig flexibel auf kurzfristige personelle Veränderungen reagieren zu können, wird das Terminangebot im Privatkundenbereich der Kfz-Zulassung zweigeteilt bereitgestellt. Etwa die Hälfte der Termine wird langfristig im Voraus freigegeben. Die übrigen Termine werden täglich ab 07:00 Uhr freigeschaltet. Dadurch bestehen grundsätzlich sehr gute Chancen, auch kurzfristig beziehungsweise taggleich einen Termin bei der Kfz-Zulassung zu erhalten. Leider stellen wir fest, dass mehr als 20 Prozent der gebuchten Termine nicht wahrgenommen werden. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Doppel- beziehungsweise Mehrfachbuchungen von Terminen, leider können nicht alle Mehrfachbuchungen technisch abgefangen werden, so dass solche Termine täglich überprüft und bereinigt werden, um zusätzliche Kapazitäten freizugeben und die Verfügbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. So wurden 2025 insgesamt 55.761 Termine im Privatkundenbereich der Kfz-Zulassung gebucht. Davon wurden 43.117 Termine wahrgenommen. Das entspricht einem monatlichen Mittelwert von 3.600 Terminen. Die No-Show-Quote betrug 23 Prozent. Die durchschnittliche Vorlaufzeit bei planbaren Zulassungsterminen betrug 19 Arbeitstage. Für 2026 konnte bisher festgestellt werden, dass aufgrund der Stornierungen von Doppelterminen die No-Show-Quote auf aktuell 19 Prozent gesunken ist. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen planbaren Termin liegt bei 16 Arbeitstagen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Feyyaz Cetiner Vertraulichkeit: Nein

  • Der JPMorgan Chase Corporate Challenge in Frankfurt am Main gilt als einer der größten Firmenläufe unter den in 16 Städt
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 114 Der JPMorgan Chase Corporate Challenge in Frankfurt am Main gilt als einer der größten Firmenläufe unter den in 16 Städten auf fünf Kontinenten ausgetragenen Rennen. Etwa 63.000 Menschen haben im Jahr 2026 daran teilgenommen und anschließend in der Innenstadt mit ihren Kolleginnen und Kollegen an PartyPoints des Unternehmens gefeiert. Für die Firmenfeiern stellt die Stadt Frankfurt mehrere Parks und Grünflächen zur Verfügung. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Wiederherstellung der durch die PartyPoints genutzten Grünflächen, und wer übernimmt diese? Antwort des Magistrats: Der Schutz und die Pflege öffentlicher Grünflächen ist ein umweltpolitisches Ziel des Magistrats. Gerade in Zeiten zunehmender Hitze wird die hohe Bedeutung von Parks und Grünanlagen für das Stadtklima, die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität in unserer Stadt besonders deutlich. Der Wert des Grüns zeigt sich nicht zuletzt in seiner Bedeutung für das Stadtklima und die Lebensqualität sowie darin, dass öffentliche Grünflächen für Erholung, Begegnung und Veranstaltungen gleichermaßen genutzt werden. Die Kosten sowohl für die Begutachtung der Flächen vor und nach dem Event als auch die Absicherung und die Instandsetzung dieser werden vom Veranstalter motion events GmbH getragen. Hierzu beauftragt dieser unmittelbar ein Landschaftsarchitekturbüro mit der Koordination der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen. Der Magistrat begleitet den Prozess und das Fachamt nimmt die ordnungsgemäße Wiederherstellung der betroffenen Flächen nach Abschluss der Arbeiten ab. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Im Haushaltsbeschluss 2026 wurde für die Entlastung von Familien mit Kindern die Entgeltfreiheit in Kinderkrippen und Ta
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 115 Im Haushaltsbeschluss 2026 wurde für die Entlastung von Familien mit Kindern die Entgeltfreiheit in Kinderkrippen und Tagespflege bereits für Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren in allen Betreuungseinrichtungen vereinbart. Das soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Beschlusses, und ab wann können Eltern mit der Rückzahlung der Gebühren für 2026 rechnen? Antwort des Magistrats: Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung ist eine Umsetzung der Entgeltfreiheit in Kinderkrippen und Kindertagespflege für Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren aktuell noch nicht möglich. Eine Einführung kann frühestens nach Rechtskraft des Haushalts erfolgen, das heißt nach Genehmigung des Haushalts 2026 durch den hessischen Innenminister. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Vorprüfung. Dabei werden die erforderlichen Rahmenbedingungen geprüft, insbesondere organisatorische und finanzielle Aspekte, sodass die Umsetzung nach Inkrafttreten des Haushalts erfolgen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Zum neuen Entwurf des Mietspiegels 2026 berichtete die FAZ am 05.06.2026, dass nach Ansicht der IHK die neue Systematik
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 116 Zum neuen Entwurf des Mietspiegels 2026 berichtete die FAZ am 05.06.2026, dass nach Ansicht der IHK die neue Systematik fehlerhaft sei und falsche Signale für den Frankfurter Wohnungsmarkt setze. Der neue Mietspiegel schaffe zusätzliche Unsicherheit in einem ohnehin stark belasteten Markt. IHK-Präsident Caspar kritisiere vor allem die neue Lageneinteilung, mit der äußere Stadtteile schlechter bewertet würden als bisher, obwohl gerade dort neue Wohnungen gebaut werden könnten. Wenn Standorte mit Entwicklungspotenzial durch eine neue Bewertungslogik wirtschaftlich unattraktiver werden, sei das wohnungs- und standortpolitisch das falsche Signal. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese konkrete Kritik der IHK? Antwort des Magistrats: Der Magistrat teilt die Ansicht der IHK, dass Frankfurt mehr bezahlbaren Wohnraum braucht. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene Instrumente genutzt, zum Beispiel Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden und neuen Quartieren, Aufstockung der Wohnungsbauförderung, Ankauf von Belegrechten, Modernisierungsbonus et cetera. Für Neubauten besteht bei Erstvermietung keine Preisbindung, die Mietpreisbremse findet hier ebenfalls keine Anwendung. Die Aufgabe von Mietspiegeln ist es vielmehr, eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete zu geben. Der Mietspiegel bildet die jeweiligen Kosten in einem Wohnungsmarkt ab und erklärt diese differenziert anhand wohnwertbildender Merkmale. Dazu gehört auch die Lage der Wohnung. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Die Schulgebäude der Brentanoschule sind stark sanierungsbedürftig, was den Unterricht an der Grundschule zunehmend beei
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 117 Die Schulgebäude der Brentanoschule sind stark sanierungsbedürftig, was den Unterricht an der Grundschule zunehmend beeinträchtigt. Die Sanierung der Toiletten stockt, es fehlen derzeit Spielgeräte auf dem Schulhof und Anfang Juni kam noch ein Wasserschaden im gesamten IPI-Bau hinzu, wodurch sich die Deckenverkleidung löste. Daher frage ich den Magistrat: Wann werden die genannten Mängel beseitigt, und wie sieht der genaue Zeitplan für die Behebung des Wasserschadens sowie die Fertigstellung der Toiletten und des neuen Klettergerüsts aus? Antwort des Magistrats: Zu den aktuellen Sachständen der angesprochenen Punkte wird wie folgt Stellung genommen: Toiletten: Bei den Toiletten im Verwaltungsbereich für Lehrerinnen und Lehrer sind die Sanierungsarbeiten dort bereits weitgehend abgeschlossen. Es fehlen derzeit lediglich noch die Heizkörper in den Damen- und Herrentoiletten sowie die Schamwände in den Herrentoiletten. Darüber hinaus sollen die Mädchen- und Jungentoiletten in der Turnhalle ebenfalls saniert werden. Die Arbeiten sind bereits beauftragt. Derzeit wartet die ausführende Fachfirma noch auf die Lieferung der benötigten Materialien. Außerdem stehen die Sanierungsmaßnahmen an den weiteren Toiletten für Mädchen und Jungen im Schulgebäude noch aus und sind bislang noch nicht abgeschlossen. Klettergerüst: Das Klettergerüst wurde inzwischen erfolgreich installiert und freigegeben. Die Schülerinnen und Schüler nutzen die neue Spielanlage bereits. Wasserschaden: Hinsichtlich des Wasserschadens im IPI-Bau laufen derzeit die weiteren Untersuchungen. Sofern sich bestätigt, dass die Ursache tatsächlich ein Rückstau infolge verstopfter Abwasserleitungen war und die Einfassungen der Dachabläufe nicht als Schadensursache in Betracht kommen, wird die betroffene Decke zunächst geöffnet bleiben. Dadurch kann die durchfeuchtete Dämmung sowie die betroffene Dachkonstruktion ausreichend austrocknen. Parallel dazu soll der Feuchtigkeitszustand der Dämmung und der betroffenen Bauteile dokumentiert sowie der Trocknungsfortschritt regelmäßig überwacht werden. Erst nach vollständiger Austrocknung wird über die erforderlichen weiteren Sanierungsmaßnahmen sowie den Verschluss der Decke entschieden. Ein konkreter Termin für den Abschluss der Arbeiten kann derzeit erst nach Vorliegen der Materiallieferungen sowie der Ergebnisse der Feuchtigkeitsmessungen benannt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • In der Presse war zu lesen, dass die Nutzung des Hochbunkers in der Petterweilstraße nach wie vor ungeklärt ist und wohl
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 118 In der Presse war zu lesen, dass die Nutzung des Hochbunkers in der Petterweilstraße nach wie vor ungeklärt ist und wohl auch erst einmal bleibt. Derzeit wird der Bunker lediglich als Lagerraum verwendet, da er nicht brandschutzertüchtigt ist. Ich frage den Magistrat: Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten für eine Brandschutzertüchtigung ein, und sieht er eine Möglichkeit, diesen Bunker als weiteren Musikbunker nutzbar zu machen? Antwort des Magistrats: Der Bunker in der Petterweilstraße kann bislang als Lagerfläche genutzt werden. Derzeit verfolgt das zuständige Amt für Bau und Immobilien, ABI, keine Szenarien, die eine Ertüchtigung zum Musikbunker vorsehen, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung einer grundsätzlichen Machbarkeit vorgenommen beziehungsweise eine Kostenschätzung getätigt werden kann. Brandschutztechnische Ertüchtigungen sind abhängig von der geplanten Nutzung eines Gebäudes. Aktuell richtet sich der Schwerpunkt des ABI auf die Bunker in der Schäfflestraße und der Friedberger Anlage. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Noch bis zum 11. Juli 2026 finden am alten Kran des Industrieparks in der Stroofstraße publikumswirksame Veranstaltungen
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 119 Noch bis zum 11. Juli 2026 finden am alten Kran des Industrieparks in der Stroofstraße publikumswirksame Veranstaltungen statt - "Barock am Main", das WESTCOAST FESTIVAL und das Mainuferfest des Vereinsrings Griesheim. Gleichzeitig hält die S-Bahn aus Richtung Hauptbahnhof bis zum 09.10.2026 nicht in Griesheim, sondern der Ausstieg ist erst am Bahnhof Nied möglich. Ich frage daher: Wird der Magistrat zeitnah sicherstellen, dass Besucher:innen mittels Durchsagen im ÖPNV und Hinweistafeln an den vorgelagerten Haltestellen rechtzeitig auf die geschlossene Station und auf alternative Strecken beziehungsweise Verkehrsmittel hingewiesen werden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt sich bereits dafür ein, dass die Fahrgäste während der Sperrung des S-Bahn-Halts "Frankfurt-Griesheim" frühzeitig und umfassend informiert werden. Der Haltentfall der S-Bahn-Linien S1 und S2 am Bahnhof Griesheim erfolgt aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Station "Frankfurt-Griesheim" durch die Deutsche Bahn. Dabei wird unter anderem der Bahnsteig erhöht und ein Aufzug zur Unterführung eingebaut. Die Fahrgastinformation der Deutschen Bahn zu dieser Maßnahme war auch aus Sicht des Magistrats unzureichend. Nach Bekanntwerden der Einschränkungen wurde die Deutsche Bahn daher auf allen Ebenen aufgefordert, die Information der Fahrgäste anzupassen und insbesondere auf die Auswirkungen für Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen am alten Kran hinzuweisen. Die Deutsche Bahn hat daraufhin angekündigt, ergänzend zu den bestehenden Hinweisen im Bahnhof Frankfurt-Griesheim weitere Plakate anzubringen, die auf den Entfall des Halts am Mittelbahnsteig bis zum 09.10.2026 aufmerksam machen. Zudem wurde durch die Deutsche Bahn eine erneute Anwohnerinformation veranlasst, die über die Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen informiert. Darüber hinaus haben traffiQ und die VGF am 12. Juni 2026 eine Presseinformation veröffentlicht, um zusätzliche Hinweise zur Erreichbarkeit Griesheims während der Bauphase sowie insbesondere zur Anreise zum Veranstaltungsgelände "Westcoast" bereitzustellen. Diese Information wurde auch an die Veranstalter weitergegeben, damit sie in die eigene Anreiseinformation einfließen konnte. Seit Donnerstag, 18. Juni 2026, werden durch die DB InfraGO zusätzliche Fahrgastinformationen ausgespielt: - Akustikansage am Hauptbahnhof Frankfurt Gl. 103: "Hinweis zur Weiterfahrt zum Veranstaltungsgelände Westcoast: Der Halt Griesheim entfällt. Bitte bis Frankfurt Höchst fahren, ab da Bus 54 Bussteig D, Richtung Griesheim bis Fritz Klatte Straße nutzen." - Als Textanzeige in Frankfurt-Nied: "Hinweis zur Weiterfahrt zum Veranstaltungsgelände Westcoast: Nutzen Sie S1/S2 Gl. 2 bis F-Höchst, ab da Bus 54 Bussteig D, Richtung Griesheim bis Fritz-Klatte-Str." Die Kommunikation dieser Alternativroute wurde gegenüber der Deutschen Bahn ausdrücklich angeregt, da die Haltestelle der Buslinie 54 in Frankfurt-Höchst besser auffindbar und barriereärmer erreichbar ist als die Haltestelle in Frankfurt-Nied. Zudem liegt die Haltestelle Fritz-Klatte-Straße näher am Veranstaltungsort als der zunächst durchgesagte Ausstiegshalt "Chemisches Werk". Grundsätzlich können Fahrgäste in den digitalen Verbindungsauskünften neben Haltestellen auch konkrete Ziele wie Adressen oder POI eingeben. Das Routing berücksichtigt diese Angaben und ermittelt unter den jeweiligen Einstellungen die passende Verbindung. Der Magistrat hat die Deutsche Bahn über verschiedene Kanäle auch noch einmal allgemein dafür sensibilisiert, dass vergleichbare Einschränkungen künftig frühzeitig angekündigt werden müssen, damit ausreichend Zeit für eine abgestimmte und zielgerichtete Fahrgastinformation besteht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein

  • Der 2020 in Kraft getretene Baulandbeschluss sieht eine Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnraum bei Neubauprojekten vo
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 120 Der 2020 in Kraft getretene Baulandbeschluss sieht eine Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnraum bei Neubauprojekten vor. Da es sich dabei lediglich um einen Grundsatzbeschluss, also eine baupolitische Absichtserklärung handelt, ist dieser nicht rechtlich bindend. Ich frage den Magistrat: Bei welchen fertiggestellten Bauprojekten - bitte konkretes Bauprojekt nennen sowie nach Anzahl der fertiggestellten Wohnungen nach Förderweg I und II aufschlüsseln - wurde seit 2020 die Quote von 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau tatsächlich umgesetzt? Antwort des Magistrats: Bei allen fertiggestellten Bauprojekten, die seit 2020 gemäß Baulandbeschluss - M 220 vom 20.12.2019, § 5590 vom 14.05.2020 - betrachtet wurden, wurde die 30-Prozent-Förderquote wie folgt erfüllt: Bauprojekte WE FW1 WE FW2 Öffentliche 10 318 287 Private 8 213 208 531 495 Summe 18 Bauprojekte 1026 gef. WE Seit 2020 wurden insgesamt 531 Wohnungen in FW1 und 495 Wohnungen in FW2 innerhalb von 18 Neubauprojekten im Rahmen des Baulandbeschlusses fertiggestellt. Darüber hinaus wurden weitere 44 Neubauprojekte, mit insgesamt 490 Wohnungen in FW1 und 424 Wohnungen in FW2, mit einer mindestens 30-Prozent-Förderquote in diesem Zeitraum wie folgt gebaut: Bauprojekte WE FW1 WE FW2 Öffentliche 32 455 331 Private 9 26 86 GuG* 3 9 7 490 424 Summe 44 Bauprojekte 914 gef. WE * gemeinschaftliche und genossenschaftliche Projekte Die angeführten Wohnbauprojekte wurden entweder vor Inkrafttreten des aktuellen Baulandbeschlusses behandelt, unterlagen bereits bestehenden Liegenschaftsverträgen mit Förderquote oder sahen freiwillig die Errichtung geförderter Wohnungen vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Alexis J. Passadakis Vertraulichkeit: Nein

  • In der Vergangenheit wurde sich oft mit den Auswirkungen von E-Scooter-Verleihsystemen auf den öffentlichen Raum befasst
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 121 In der Vergangenheit wurde sich oft mit den Auswirkungen von E-Scooter-Verleihsystemen auf den öffentlichen Raum befasst. Dabei standen Fragen des ordnungsgemäßen Abstellens, der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit, der Einrichtung von Abstellflächen, der Kontrolle von Verstößen sowie der Regulierung und Überwachung der Betreiberunternehmen im Mittelpunkt. Diese Maßnahmen verursachen einen nicht unerheblichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand bei der Stadt, während die Erträge den Betreibern zufließen. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die entstehenden jährlichen Kosten hierfür, und in welchem Umfang werden diese gegebenenfalls für die Stadt Frankfurt durch Gebühren, Entgelte oder sonstige Einnahmen von den Betreiberunternehmen reduziert? Antwort des Magistrats: Gemäß Beschuss § 6359 der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 zur Vorlage M 94 wurde die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ damit beauftragt, die Errichtung von Mobilitätsstationen auf öffentlicher Fläche durchzuführen. Für die Umsetzung des Projektes bis Ende 2030 ist mit Gesamtkosten von rund 6.060 T€ zu rechnen. Durch die Ausweisung geeigneter Abstellflächen für Leihangebote von Fahrrädern und E-Scootern kann das Angebot dieser Verkehrsmittel geordnet und reguliert werden. Zum 01.07.2026 werden für die nächsten zwei Jahre für die E-Scooter die Sondernutzungserlaubnisse erteilt. In diesem Zeitraum werden für insgesamt 10.500 Fahrzeuge voraussichtliche Sondernutzungsgebühren von 840.000 Euro erwartet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Norbert Meier Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.08.2026, A 23

  • Im nördlichen Frankfurt sind unter anderem drei wichtige, teils bereits in der Bauphase anspruchsvolle ÖPNV-Projekte ang
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 122 Im nördlichen Frankfurt sind unter anderem drei wichtige, teils bereits in der Bauphase anspruchsvolle ÖPNV-Projekte angedacht. Dies sind die U5-Verlängerung bis zur S6-Station "Frankfurter Berg", die Ringstraßenbahn in Eckenheim und Preungesheim sowie die Omega-Brücke in Berkersheim. Die U5-Verlängerung wird einige Jahre Bauzeit haben und in der Homburger Landstraße nicht einfach zu realisieren sein. Hilfreich könnte die Verlängerung der Buslinie 25 von Nieder-Erlenbach kommend nach Berkersheim in Richtung der derzeitigen U5-Endhaltestelle "Preungesheim" sein. Ich frage den Magistrat, ob nach Möglichkeit zunächst die Omega-Brücke in Berkersheim realisiert werden kann, um danach die Bauphase der U5-Verlängerung besser überstehen zu können. Antwort des Magistrats: Der Zeitplan für die U5-Verlängerung zum Frankfurter Berg sieht derzeit eine Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel 2032 vor, bei einem geplanten Baubeginn im ersten Quartal 2031. Ziel ist es, diesen anspruchsvollen Terminplan einzuhalten. Die Errichtung der Omega-Brücke in Berkersheim stellt einen Eingriff in das dortige Landschaftsschutzgebiet GrünGürtel dar. Daher ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Des Weiteren müssen nach abgeschlossener Baurechtschaffung entsprechende Sperrzeiten des Eisenbahnverkehrs angemeldet und genehmigt werden. Diese Sperrzeiten haben einen mehrjährigen Vorlauf. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für den Bau der Omega-Brücke in Berkersheim ist der Ersatzneubau des städtischen Bauwerkes BW 007 über die Nidda. Dieser Ersatzneubau ist für die zukünftigen Baustellenverkehre beim Bau der Omega-Brücke in Berkersheim erforderlich. Ein abgestimmter, verbindlicher Zeitplan zur Omega-Brücke liegt aktuell jedoch nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Mobiliar in städtischen Einrichtungen, insbesondere Schulen, wird aufgrund hohen Verschleißes häufig erneuert. Auch aus
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 123 Mobiliar in städtischen Einrichtungen, insbesondere Schulen, wird aufgrund hohen Verschleißes häufig erneuert. Auch aus anderen Gründen werden oft noch brauchbare Möbel, zum Beispiel aus Brandschutzgründen, ersetzt. Gerade jetzt, zum Schuljahreswechsel, wird Mobiliar oft ausgetauscht. Ich frage den Magistrat: Welche Richtlinien gibt es für einen nachhaltigen Umgang mit Schul- und anderem städtischen Mobiliar, und wie wird verhindert, dass es zur Vernichtung noch brauchbarer Einrichtungsgegenstände kommt? Antwort des Magistrats: Der nachhaltige Umgang mit Schulmobiliar ist im Stadtschulamt über standardisierte Abläufe bei Ersatzbeschaffungen, Neuausstattungen, Umzügen und Entsorgungen abgesichert. Mobiliar wird nicht frei oder anlasslos entsorgt, sondern darf nur im Rahmen geregelter Vorgänge abgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht dabei ein Nachhaltigkeitskreislauf aus Prüfung, Wiederverwendung, Aufarbeitung, Einlagerung und fachgerechter Entsorgung, sofern diese erforderlich ist. Altes oder nicht mehr unmittelbar benötigtes Mobiliar wird durch das Umzugsmanagement und die Schreinerei geprüft. Soweit die Gegenstände weiterhin nutzbar sind oder mit vertretbarem Aufwand wieder nutzbar gemacht werden können, werden sie aufgearbeitet, erneut an Schulen ausgeliefert oder für spätere Bedarfe eingelagert. Durch die eigene Schreinerei sowie eigene Lager- und Logistikstrukturen verfügt das Stadtschulamt über die Möglichkeit, gebrauchtes Schulmobiliar zu reparieren, instand zu setzen, zwischenzulagern und an anderer Stelle wieder einzusetzen. Eine Vernichtung noch brauchbarer Einrichtungsgegenstände wird dadurch vermieden. Eine Entsorgung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn Mobiliar nicht mehr verkehrssicher ist, nicht mehr wirtschaftlich aufgearbeitet werden kann oder aus rechtlichen beziehungsweise funktionalen Gründen nicht weiter einsetzbar ist. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen durch Schulbaumaßnahmen, Interimslösungen, kurzfristige Umzüge und Ausstattungsvorgänge wurde dieser Ansatz zuletzt weiter gestärkt. Hierzu wurden sowohl die personellen Kapazitäten der Schreinerei als auch die zur Verfügung stehenden Lagerflächen kurzfristig erweitert. Darüber hinaus sollen die Lagerkapazitäten durch eine weitere Anmietung auch langfristig ausgebaut und dauerhaft abgesichert werden. Ziel ist es, den bereits bestehenden Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu vertiefen und zugleich die erforderliche Qualität, Wirtschaftlichkeit und kurzfristige Handlungsfähigkeit bei der Ausstattung der Frankfurter Schulen sicherzustellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Johannes Volker Schmidt Vertraulichkeit: Nein

  • Als Grund für den geplanten Bau eines Umspannwerkes im Nordosten durch TenneT werden die Netzausbaupläne der Bundesnetza
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 124 Als Grund für den geplanten Bau eines Umspannwerkes im Nordosten durch TenneT werden die Netzausbaupläne der Bundesnetzagentur angegeben. Die Ausbaupläne wiederum setzen die bundesrechtliche Vorgabe um, der zufolge der Bedarf an insbesondere grünem Strom um ein Mehrfaches steigt. Frankfurt hat einen zukünftig höheren Strombedarf. Es gibt jedoch auch stadtplanerische Einsparpotenziale. Ich frage den Magistrat: Von welchem Strombedarf für Frankfurt geht der Magistrat bis 2035 aus, und welche Möglichkeiten zieht die Stadt in Betracht, um die Effizienz, das Stromsparen bei Unternehmen und Privathaushalten sowie die Systemintegration von Bedarf und Bereitstellung, voranzubringen? Antwort des Magistrats: Die fortschreitende Elektrifizierung in den Bereichen Energieversorgung, Gebäudeversorgung und Mobilität sowie die zunehmende Digitalisierung führen zu einer hohen Dynamik auf den Energiemärkten und zu einem steigenden Strombedarf in Frankfurt. Aktuelle Prognosen der Netzdienste RheinMain GmbH, NRM, gehen davon aus, dass der Leistungsbedarf in Frankfurt von heute rund 900 Megawatt, MW, auf rund 2.000 MW bis zum Jahr 2035 anwachsen wird. Ursache hierfür sind insbesondere die zunehmende Elektrifizierung verschiedener Anwendungsbereiche, der Ausbau digitaler Infrastrukturen sowie die verstärkte Nutzung von Strom zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. So führt beispielsweise die verstärkte Nutzung strombasierter Heiz- und Wärmesysteme zu einem höheren Strombedarf bei gleichzeitig sinkendem Einsatz fossiler Energieträger. Auch im Verkehrssektor steigt der Strombedarf durch die zunehmende Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus tragen der Ausbau bestehender sowie die Ansiedlung neuer Rechenzentren zu einem steigenden Strombedarf bei. Die Mainova AG und die NRM haben diese Entwicklung frühzeitig berücksichtigt. In enger Abstimmung mit den vorgelagerten Netzbetreibern werden die Stromnetzkapazitäten in Frankfurt daher schrittweise in mehreren Ausbaustufen erweitert, um die Versorgungssicherheit auch künftig zu gewährleisten. Neben dem notwendigen Netzausbau kommt der effizienten Nutzung von Energie eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, den steigenden Bedarf möglichst ressourcenschonend zu decken und vorhandene Potenziale zur Verbrauchsreduzierung auszuschöpfen. Hierzu bieten sowohl die Mainova AG als auch die Stadt Frankfurt am Main verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Mainova unterstützt Privathaushalte und Unternehmen bei der Identifikation von Einsparpotenzialen durch Energieberatungen. Kundinnen und Kunden können unter anderem kostenlos Energiemessgeräte ausleihen, um Stromverbräuche transparent zu machen und konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu identifizieren. Darüber hinaus engagiert sich Mainova mit dem Business-Energieeffizienz-Netzwerk für die Vernetzung und Unterstützung von Unternehmen bei der Senkung ihres Energieverbrauchs und der Steigerung ihrer Energieeffizienz. Auch die Stadt Frankfurt fördert Maßnahmen zur effizienten Energienutzung. Im Rahmen des Klimabonusprogramms wird unter anderem die Anschaffung von Stromspeichern unterstützt. Diese ermöglichen eine höhere Eigennutzung erzeugten Solarstroms und können durch die zeitliche Verlagerung des Strombezugs zugleich zur Entlastung der Stromnetze beitragen. Für Bürgerinnen und Bürger bieten das Klimareferat sowie der Energiepunkt niedrigschwellige Energieberatungen und Informationsangebote an. Dazu gehören Einzelberatungen, Gruppenkurse zu Energiesparmaßnahmen, zur Nutzung von Solarenergie sowie allgemeine Energieberatungen. Ergänzend stehen umfangreiche Informationen auf den städtischen Internetseiten zur Verfügung. Auch Unternehmen werden durch das Klimareferat bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Dies geschieht unter anderem im Rahmen des Kooperationsprojekts "Zukunft sichern: Klimavorsorge als Erfolgsfaktor für Unternehmen", das gemeinsam mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der IHK Frankfurt am Main, der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und weiteren Partnern umgesetzt wird. Ergänzt wird dieses Angebot durch Beratungen in nachhaltigen Gewerbegebieten sowie weitere Maßnahmen zur Förderung eines effizienten Energieeinsatzes in Unternehmen. Zusammenfassend verfolgt die Stadt Frankfurt am Main einen integrierten Ansatz aus Netzausbau, Effizienzsteigerung, Beratung und Förderung, um den künftig steigenden Strombedarf sicher zu bewältigen und gleichzeitig eine ressourcenschonende und treibhausgasarme Energieversorgung zu unterstützen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Heike Leitschuh Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete am 06.06.2026 darüber, dass der Branchenverband „Taxi Allianz Deutschland“ die Interessen des Taxigew
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 125 Die FNP berichtete am 06.06.2026 darüber, dass der Branchenverband "Taxi Allianz Deutschland" die Interessen des Taxigewerbes am Hauptbahnhof nicht angemessen vertreten sehe. Der Verband fordere "zusätzliche Stellflächen, eine bessere Besucherlenkung, klare Beschilderungen innerhalb des Hauptbahnhofes, ein geordnetes Nachtkonzept sowie eine gemeinsame Abstimmung zwischen Stadt Frankfurt, Deutscher Bahn, Baustellenleitung und Taxiunternehmen." Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Forderungen, und welche Lösungen sieht er gegebenenfalls hierfür? Antwort des Magistrats: Nach Auffassung des Magistrats handelt es sich beim vorgeblichen "Branchenverband" um eine Einzelperson. Aufgrund eines anhängigen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wird er sich daher zu Verband beziehungsweise Person nicht weiter äußern. Im Rahmen des seit vielen Jahren vom Straßenverkehrsamt organisierten "Runden Tisches Taxi" wurden die dort vertretenen Stakeholder Taxi-Vereinigung, Taxi-Union und Taxi eG bereits im November 2025 umfassend informiert. Im April erfolgte die Information über das genaue Datum der Verlegung in die Poststraße. Auch Anwohner:innen sowie die allgemeine Öffentlichkeit wurden informiert. Die notwendige Veränderung bzw. Verlegung des Taxiplatzes in die Poststraße wurde zwischen dem Magistrat, der DB InfaGO und der Baustellenleitung abgestimmt. Innerhalb des Hauptbahnhofs wurde die Reisendenlenkung durch die DB InfaGO an die neue Situation angepasst. Es bedarf keines besonderen Nachtkonzeptes für die Taxen, da der Taxiplatz in der Poststraße und der Nachrückplatz in der Ottostraße ganztägig angeordnet sind. Da es unmittelbar nach der Verlegung der Taxiplätze in die Poststraße Beschwerden der Anwohner beziehungsweise Anlieger gab - Vermüllung, Toilettennutzung der Hotels durch die Taxifahrer - wurde in Abstimmung mit der Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" sofort reagiert und zusätzliche Papierkörbe in der Poststraße und in der Ottostraße - Nachrückplatz - aufgestellt. Auch wurden die vorgenannten Stakeholder darüber informiert, dass nicht die Toiletten in den Hotels sondern in der B-Ebene genutzt werden sollen. Der Frankfurter Hauptbahnhof fungiert als zentraler Verkehrsknotenpunkt im öffentlichen Nahverkehr ‒ genutzt von Pendlerinnen und Pendlern, Reisenden sowie Besucherinnen und Besuchern. Taxis ergänzen dieses Angebot besonders bei der letzten Meile, für Mobilitätseingeschränkte und in Zeiten geringer ÖPNV-Taktung. Im Zuge der Bauarbeiten um den Hauptbahnhof mussten die bestehenden Taxiplätze im Bereich des Bahnhofsvorplatzes aufgegeben werden. Als bahnhofsnaher Ersatzstandort für diese Taxiplätze verbleibt nur die Poststraße. Vor diesem komplexen Hintergrund lag der Fokus der Planung darauf, die zur Verfügung stehenden Flächen in der Poststraße sowie in der benachbarten Ottostraße unter Berücksichtigung der notwendigen Belange anderer Verkehrsarten für die Taxen auszuweisen. Der Einstiegsbereich befindet sich in der Poststraße, der Nachrück-/Wartebereich in der Ottostraße. Zur Einrichtung der Ersatzstellplätze für Taxen im Bereich der Poststraße wurde, nach dem Errichten der neuen Grundstückseinfriedung durch die DB, die Taxihaltebucht mittels Klebeborden auf die vorhandene Asphaltbefestigung eingefasst. Damit wurde auch eine gesicherte Fußgängerführung auf der Südseite der Poststraße von der Ottostraße bis zum Nordzugang des Hauptbahnhofes eingerichtet. Die Taxihaltebucht und die Nachrückerplätze in der Ottostraße wurden markiert und beschildert. Erfahrungsgemäß müssen sich neue Verkehrssituationen erst einspielen. Das Straßenverkehrsamt wird die Situation im Blick behalten. An den eingeschränkten Kapazitäten der Übergangstaxiplätze lässt sich kurz- und mittelfristig nichts ändern. Eine Verlängerung entlang der Poststraße in Richtung Westen bietet sich aufgrund der bald startenden Maßnahme zur Errichtung des Gleis 25 nicht an. Im Zuge dieser Maßnahme müssen die hier vorhandenen Stellplätze größtenteils in eine Baustelleneinrichtungsfläche umgewandelt werden. Weitere Flächen, die einen direkten Zugang zum Hauptbahnhof haben, existieren auf der Nordseite nicht. Man müsste in Richtung Mainzer Landstraße oder Taunusstraße ausweichen. Aufgrund der Entfernung ist hier mit einem wesentlich geringeren Fahrgastaufkommen zu rechnen. Bei einem Ortstermin am 19.05.2026 wurde beschlossen, dass vonseiten der Deutschen Bahn, DB, im Bahnhof die Wegweisung ausgebaut wird, Streifen auf dem Boden et cetera. Ferner sollen zusätzliche Hinweistafeln und -schilder außerhalb des Bahnhofs angebracht werden. DB InfraGO hat zur Reisendenlenkung im Bahnhof und zur Nutzung der Toilettenanlagen folgendes mitgeteilt: "Die Beklebung wurde am 06.05.2026 an den aktuellen Standort der Taxis in der Poststraße angepasst. Darüber hinaus wurde seitens der Stadt Frankfurt eine entsprechende Beschilderung aufgestellt. Hinsichtlich einer weiteren Verbesserung der bereits vorhandenen Reisendenlenkung stehen wir im Austausch mit dem Bahnhofsmanagement (BM). Zudem werden wir die Taxivereinigung kontaktieren. Ihren Hinweis bezüglich der Nutzung der Toilettenanlagen Rail & Fresh im Hauptbahnhof durch Taxifahrer haben wir zur Information an das Bahnhofsmanagement weitergeleitet." Die Städtische Verkehrspolizei ist sich der Problematiken, die mit der eingeschränkten Verfügbarkeit einhergehen bewusst. Der Außendienst wurde informiert und kontrolliert den ruhenden Verkehr im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Im Frankfurter Süden sind teils notwendige Baustellenabgrenzungen und Einschränkungen nicht nur eine Belastung für den V
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 126 Im Frankfurter Süden sind teils notwendige Baustellenabgrenzungen und Einschränkungen nicht nur eine Belastung für den Verkehr, sondern auch für die Gewerbetreibenden. Ich frage den Magistrat: Kann die Baustellenabgrenzung Mörfelder Landstraße 237 so verkürzt werden, damit das Gewerbe dort nicht weiteren Schaden erleiden muss? Antwort des Magistrats: Die Baustelleneinrichtungsflächen vor der Mörfelder Landstraße 237 gehören zu der Baumaßnahme EU Mörfelder Landstraße. Die Flächen werden für die Montage der Brückenkonstruktion benötigt und sind in dieser Dimensionierung planfestgestellt. Eine Reduzierung ist daher nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Im SGB XII gibt es keine einheitliche gesetzliche Bagatellgrenze wie im SGB II. Angesichts des Missverhältnisses von Auf
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 127 Im SGB XII gibt es keine einheitliche gesetzliche Bagatellgrenze wie im SGB II. Angesichts des Missverhältnisses von Aufwand und Ertrag erscheint es sinnvoll, auch in diesem Bezug auf die Rückforderung von Kleinstbeträgen zu verzichten, um Bürokratie abzubauen und die Mitarbeiter*innen in den Sozialrathäusern zu entlasten. Ich frage den Magistrat: Gibt es hier eine entsprechende Dienstanweisung? Antwort des Magistrats: Die Bagatellgrenze für Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch bekannt als Bürgergeld, ist im Sozialgesetzbuch II, SGB II, in § 40 Absatz 1 Satz 3 bis 5 SGB II geregelt. Die Vorschrift bestimmt, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nach den §§ 45, 47 und 48 Sozialgesetzbuch X, SGB X, nicht aufgehoben wird, wenn sich die daraus ergebende Erstattung auf weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beläuft. Eine entsprechende Regelung besteht für die Sozialhilfe, die im Sozialgesetzbuch XII, SGB XII, geregelt ist sowie im Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, bislang nicht. Eine entsprechende Bagatellgrenze auch im Sozialgesetzbuch XII, SGB XII, und im Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, einzuführen, hält der Magistrat für sinnvoll. Dies würde zu einer Entlastung der Verwaltung beitragen und eine einheitliche Verwaltungspraxis zwischen mehreren Rechtskreisen schaffen. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene erforderlich, um als Kommune rechtssicher zu agieren. Beim SGB X, das das Verwaltungsverfahren regelt, sowie beim SGB XII und AsylbLG handelt es sich um Gesetze auf Bundesebene, die für Kommunen bindend sind. Eine abweichende Regelung über eine Dienstanweisung auf kommunaler Ebene ist deshalb nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • Gesetzliche Berufsbetreuer sind für viele Menschen von enormer Bedeutung. Leider ist es so, dass diese Betreuer ihre Ver
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 128 Gesetzliche Berufsbetreuer sind für viele Menschen von enormer Bedeutung. Leider ist es so, dass diese Betreuer ihre Vergütung oft erst nach mehreren Monaten bis zu einem Jahr erhalten - sie sind auf die Prüfung und Bewilligung ihrer Forderungen durch das Amtsgericht angewiesen. Dadurch entstehen teils hohe offene Forderungen. Dies führt dazu, dass viele Betreuer keine neuen Fälle mehr annehmen oder mitunter den Beruf ganz aufgeben, obwohl der Bedarf steigt. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat dieses Problem bekannt, und sieht er hier gegebenenfalls Möglichkeiten der Unterstützung? Antwort des Magistrats: Die Situation ist dem Magistrat bekannt. Die Betreuungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main konnte über Kontaktaufnahme zu Rechtspfleger:innen des Betreuungsgerichtes bereits in Einzelfällen erreichen, dass Vergütungsanträge zahlbar gemacht wurden. Es liegt im Verantwortungsbereich der Justizbehörden sowie des Gesetzgebers auf Bundesebene, die verschiedenen strukturellen Defizite, die zu den sehr verzögerten Auszahlungen von Vergütungsanträgen führen, zu beseitigen. Aus Sicht des Magistrats ist dies dringend geboten, um eine ausreichende Anzahl von Berufsbetreuer:innen zum einen zu halten und auch neu für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Gratowski Vertraulichkeit: Nein

  • Veröffentlichungen, zum Beispiel in der Frankfurter Rundschau vom 26.05.2026, ist zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 129 Veröffentlichungen, zum Beispiel in der Frankfurter Rundschau vom 26.05.2026, ist zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt die Bewerbungsphase für einen Innenstadtfonds "MITTE gemeinsam gestalten" eröffnet hat. Demnach können ab dem Mai 2026 Initiativen, Vereine, Kulturschaffende, Einzelpersonen sowie Interessierte aus Handel, Gastronomie, Bildung und Stadtgesellschaft ihre Ideen für die Frankfurter Innenstadt bis zum 18.06.2025 einreichen. Gefördert werden umsetzbare Projekte mit 500 bis 2.000 Euro pro Vorhaben. Ich frage den Magistrat, mit wie viel Geld dieser Fonds für die umsetzbaren Projekte ausgestattet ist und über wie viele Mittel dessen Träger, die Koordinierungsstelle Stadtraum Mitte des Stadtplanungsamts verfügt. Antwort des Magistrats: Der Innenstadtfonds "MITTE gemeinsam gestalten" wurde beim diesjährigen hessischen Landeswettbewerb "Ab in die Mitte" mit 12.000 Euro ausgezeichnet. Durch den Landespreis werden maximal 80 Prozent der Gesamtkosten übernommen. Prämierte Kommunen sind demnach zu einer Übernahme der verbleibenden Kosten - mindestens 20 Prozent - durch eigene Haushaltsmittel verpflichtet. Das Gesamtbudget für den Innenstadtfonds beträgt 15.000 Euro. Für die Umsetzung der Projekte stehen 12.000 Euro zur Verfügung. Die verbleibenden 3.000 Euro nutzt die Koordinierungsstelle Stadtraum Mitte für die Finanzierung von begleitenden Formaten, wie der öffentlichen Auftakt- und Informationsveranstaltung am 27. Main, zwei Workshopformaten zur Weiterentwicklung der Projektideen und Unterstützung bei der Projektumsetzung sowie der Aufbereitung und Veröffentlichung der Projektergebnisse. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

  • Im Saalbau Griesheim gibt es zwei Schaukästen, die seit Jahrzehnten dem Ortsbeirat zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 130 Im Saalbau Griesheim gibt es zwei Schaukästen, die seit Jahrzehnten dem Ortsbeirat zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat hat Bürger*innen gebeten, dort die Tagesordnungen, Einladungen des Ortsbeirats, aber auch weitere Informationen der städtischen Ämter auszuhängen. Dies geschieht ehrenamtlich. Nun hat der Saalbau diese Bürger*innen angeschrieben und für die Weiterführung der Aktivitäten den Abschluss eines Mietvertrages gefordert. Ansonsten könnten die Kästen nicht weiter genutzt werden. Die Ehrenamtlichen sind empört. Ich frage den Magistrat: Warum wird eine jahrzehntelange Praxis, die problemlos funktionierte, jetzt formalisiert und mit Kosten belegt? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Pauli, in den vergangenen Jahren wurde das Erscheinungsbild vieler Saalbeuten durch Renovierungen und andere Verschönerungsmaßnahmen aufgefrischt. Doch ein Umstand trübte das ansonsten deutlich aufgewertete Erscheinungsbild: viele Schaukästen, die verlassen wirkten oder nur unzureichend gepflegt wurden. Ursprünglich waren diese vor allem für Mitteilungen der Vereine an ihre Mitglieder und andere Interessierte gedacht. Da diese Informationen mittlerweile hauptsächlich über Social Media verbreitet werden, werden die Schaukästen kaum noch benötigt. Für diese nun entstandene veränderte Situation galt es, eine tragfähige Lösung zu finden. Darüber hinaus erschwerten die historisch gewachsenen Strukturen die Zuordnung der Verantwortlichkeiten, sodass teilweise unklar war, wer welchen Schaukasten betreut. Deshalb hat die ABG Frankfurt Holding GmbH im Herbst 2025 alle Schaukästen erfasst, ihren Zustand dokumentiert und diesen, soweit möglich, Nutzende zugeordnet. In 2026 wurden dann alle Nutzenden von Schaukästen, für die keine Mietverträge vorlagen, angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie an einer weiteren Nutzung interessiert sind. Aktuell gehen die Rückmeldungen hierzu bei der ABG ein. Im Falle einer positiven Antwort werden die Interessenten und Interessentinnen zum Abschluss entsprechender Mietverträge an das zuständige ServiceCenter der ABG Frankfurt Holding GmbH weitergeleitet. Auf diese Weise entsteht für die Zukunft eine klare und nachvollziehbare Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schaukästen. Die verbleibenden Schaukästen werden künftig durch die SAALBAU selbst bespielt. Hierfür wurde eine Serie von zwölf Plakaten konzipiert, mit denen die SAALBAU ihren Besucherinnen und Besuchern auf besondere Weise Dank und Wertschätzung entgegenbringt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Die Liegenschaft Zeil 17 bis 21 – unter anderem frühere Stadtbibliothek – steht seit Jahren leer. Ich frage den Magistr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 131 Die Liegenschaft Zeil 17 bis 21 - unter anderem frühere Stadtbibliothek - steht seit Jahren leer. Ich frage den Magistrat: Was ist an diesem Ort für die Zukunft geplant? Antwort des Magistrats: Für die Liegenschaft liegt auf der Grundlage des Bebauungsplans ein positiver Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung von Stadtbücherei in ein Wohn-, Büro- und Geschäftshaus vor. Ein entsprechender Bauantrag wurde bisher leider nicht eingereicht. Der Magistrat wird in der Beratung der Eigentümer weiterhin darauf hinwirken, den Leerstand möglichst bald zu beenden und die städtebaulichen Potenziale der Liegenschaft zu nutzen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

  • Nach Hinweisen aus der Bevölkerung kommt es auf dem Gelände der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 wiederholt zu un
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 132 Nach Hinweisen aus der Bevölkerung kommt es auf dem Gelände der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 wiederholt zu unbefugtem Betreten. Insbesondere das Eindringen in die Gebäude birgt Risiken für die öffentliche Sicherheit, führt zu Sachbeschädigungen und verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen plant der Magistrat zur Sicherung des Geländes und der Gebäude der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13, und wann werden diese umgesetzt? Antwort des Magistrats: Zur Sicherung des Geländes und der Gebäude der Gruneliusschule wurden bereits erste Maßnahmen umgesetzt. In der Kalenderwoche 25 wurde ein engmaschiger Bauzaun mit Übersteigschutz errichtet. Zudem wurden beschädigte beziehungsweise eingeschlagene Türen und Fenster mit Stahlblechen gesichert. Seit Kalenderwoche 25 ist ein neuer Sicherheitsdienst im Einsatz. Die Frequenz der Kontrollgänge wurde erhöht, um eine intensivere Überwachung des Geländes sicherzustellen. Der Sicherheitsdienst wurde darüber hinaus beauftragt, ergänzend zu den bisherigen Revierkontrollen eine regelmäßige präventive Präsenz am Objekt zu gewährleisten. Der Magistrat prüft derzeit weitere Sicherungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wird auch der Einsatz von Videoüberwachungssystemen geprüft. Eine Umsetzung ist jedoch nur nach vorheriger umfassender rechtlicher, insbesondere datenschutzrechtlicher Prüfung sowie in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen möglich und entsprechend zeit- und abstimmungsintensiv. Hier erfolgt bereits eine Abstimmung mit dem Referat für Datenschutz und Informationssicherheit. Die Einleitung eines Strafantrags gegen Unbekannt wird derzeit nicht als erfolgversprechend bewertet und bleibt nach Abstimmung mit dem zuständigen Polizeirevier vorbehalten. In der Kalenderwoche 26 findet ein Ortstermin mit der polizeilichen Beratungsstelle sowie Vertreterinnen und Vertretern des 8. Polizeireviers statt. Aus den Ergebnissen dieses Termins können sich gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Sicherung des Geländes und der Gebäude ergeben. Ein konkreter Termin für den Beginn der Abrissmaßnahmen auf dem Gelände der Gruneliusschule kann derzeit durch das ABI nicht benannt werden. Die zwischen den Ämtern 25 und 40 abgestimmte Beschlussvorlage wurde übermittelt. Ziel ist eine zeitnahe Umsetzung nach entsprechender Beschlussfassung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Das sogenannte „System Change Camp“ fand im August 2025 als mehrtägiges „Protest- und Bildungscamp“ im Frankfurter Grüne
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 133 Das sogenannte "System Change Camp" fand im August 2025 als mehrtägiges "Protest- und Bildungscamp" im Frankfurter Grüneburgpark statt. Nach Angaben der Veranstalter und Medien beteiligten sich zeitweise mehr als 1.000 Personen; zu den unterstützenden Gruppen zählten unter anderem Attac, Extinction Rebellion sowie weitere linksgerichtete und antikapitalistische Initiativen. Während des Camps kam es zu mehreren polizeilich relevanten Vorfällen. Ich frage den Magistrat: Ist für das Jahr 2026 erneut ein "System Change Camp" oder eine vergleichbare mehrtägige Versammlung mit Zeltlagercharakter im Grüneburgpark oder auf einer anderen Fläche im Frankfurter Stadtgebiet angemeldet worden, und falls ja, wo und in welchem Zeitraum? Antwort des Magistrats: Bislang ist für das Jahr 2026 kein Protestcamp im Grüneburgpark oder auf einer anderen Fläche im Frankfurter Stadtgebiet angemeldet worden. Die Versammlungsbehörde hat am 18.06.2026 darüber Kenntnis erlangt, dass das System Change Camp in diesem Jahr in Karlsruhe stattfinden wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

  • Ab August 2026 haben alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsan
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 134 Ab August 2026 haben alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch wird in den Folgejahren jahrgangsweise aufsteigend für die Klassen 2 bis 4 erweitert. Die Schulen lösen diese Aufgabe gemeinsam mit der ESB oder den Horten vor Ort. Eltern berichten nun jedoch, dass es hierbei zu verschiedenen Auslegungen des Konzepts kommt und beschweren sich, dass sie bspw. ihre Kinder erst ab 14:30 Uhr oder nur zu zwei bestimmten Uhrzeiten abholen dürfen. Die Einrichtungen beziehen sich auf eine Vorschrift der Stadt Frankfurt. Daher frage ich den Magistrat: Gibt die Stadt verpflichtende, für alle Schulen gültige, Anwesenheitszeiten vor, und wenn ja, nach welcher offiziellen Richtlinie? Antwort des Magistrats: Die Anmeldung für Ganztagsangebote in den Grundschulen und Horten gilt in der Regel an fünf Tagen bis 14:30 Uhr. Die festgelegte Abholzeit von 14:30 Uhr ist Bestandteil des pädagogischen und organisatorischen Gesamtkonzepts Ganztag in Frankfurt am Main. Ziel ist es, den Kindern ein verlässliches und strukturiertes Bildungsangebot zu ermöglichen und pädagogische Kontinuität und Qualität sicherstellen zu können. Zudem ermöglicht eine verlässliche Zeitstruktur eine stabile Personalplanung, gewährleistet die Aufsichtspflicht und trägt zu einem sicheren Ablauf im Ganztag bei. Gleichzeitig kann es im Einzelfall besondere Bedarfe geben, zum Beispiel aus familiären oder gesundheitlichen Gründen. In solchen Fällen können sich Familien direkt an die jeweilige Schule/Einrichtung wenden, um eine frühere Abholzeit zu besprechen. Die Abholzeiten zwischen 14:30 Uhr 17:00 Uhr werden am Schulstandort und im Hort festgelegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde der Magistrat mit Etatantrag E 250/24 verpflichtet, jährlich einen geso
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 135 Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde der Magistrat mit Etatantrag E 250/24 verpflichtet, jährlich einen gesonderten Bericht über die Verwendung der 30 Millionen Euro Sondermittel zur Förderung des innerstädtischen Raums - "Initiative Innenstadt", M 55/22 - vorzulegen. Obwohl die Mittel punktuell in Einzelvorlagen auftauchen, fehlt dem Parlament bis heute die geforderte jährliche Gesamtübersicht zur Verwendung des Sonderbudgets. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Für welche konkreten Projekte wurden seit dem Haushaltsbeschluss im Juli 2024 Mittel aus dem 30-Millionen-Euro-Budget der Initiative Innenstadt freigegeben oder eingeplant, und wie hoch ist der verbleibende Rest dieses Sonderbudgets? Antwort des Magistrats: In den vergangenen Jahren konnten zahlreiche Impulsprojekte angegangen werden, die zu einer Belebung der Innenstadt beitragen. Hervorzuheben sind die "Lange Bank", die Anschaffung von mobilen Zufahrtssperren für Feste und Veranstaltungen, der Erwerb von festen Sperren für den Opernplatz, die Umsetzung baulicher Maßnahmen am Goetheplatz, die Herrichtung eines Gewölbekellers für das Jüdische Museum in der Straße "An der Staufenmauer", Goldener Apfel, die Sanierung der "Agentur des städtischen Wandels" in der Braubachstraße, die Installation von öffentlichem W-Lan in der Innenstadt bis hin zur Mitfinanzierung der Weihnachtsbeleuchtung. Zusätzlich wurde der Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 mitfinanziert, wo künftig das Interim der Städtischen Bühnen untergebracht werden soll, Gutleut. Diese Vorabmaßnahme soll auch dazu beitragen, den Standort der Städtischen Bühnen in der Innenstadt zu stärken. Für die oben genannten Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren Mittel in Höhe von circa 24 Millionen Euro eingesetzt. Die restlichen Mittel konnten einmalig in den Haushalt 2026 übertragen werden, sie wurden aus der zentralen Finanzverwaltung in Budgets unterschiedlicher Ämter der Dezernate III, IV, V und XII verlagert. Aus diesen Mitteln sollen zeitnah unter anderem Maßnahmen im Umfeld der Kleinmarkthalle und Baumaßnahmen an der neuen Musikschule in der Stiftstraße finanziert werden. Damit wird das gesamte 30-Millionen-Euro-Budget der Initiative Innenstadt zielgerichtet zur Belebung der Frankfurter Innenstadt eingesetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Desislava Zhecheva Vertraulichkeit: Nein

  • Erfreulicherweise werden auch in Frankfurt immer mehr Wärmepumpen eingebaut und diese oft auch mit einer Photovoltaikanl
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 136 Erfreulicherweise werden auch in Frankfurt immer mehr Wärmepumpen eingebaut und diese oft auch mit einer Photovoltaikanlage kombiniert. Für die eine Stromeinspeisung ist ein Spannungswandler erforderlich, der von den Netzdiensten Rhein-Main GmbH, NRM, abgenommen werden muss. Bürger:innen berichten, dass diese Abnahme bis zu sechs Monate dauern kann. Das macht die Inbetriebnahme neuer Anlagen zum Glücksspiel. Daher frage ich den Magistrat: Wie wird der Magistrat auf die NRM als Tochtergesellschaft der Mainova einwirken, um Abnahme der Spannungswandler innerhalb von zwei Monaten zu gewährleisten? Antwort des Magistrats: Die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, eine Tochter der Mainova AG, ermöglicht als Netzbetreiber die Einspeisung von Strom aus Erneuerbarer-Energien-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber erfolgt bei der NRM nach den derzeit gültigen Regelungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, EEG. Zulässige Vereinfachungen und Bürokratieabbau werden dabei bereits heute durch die NRM realisiert. Für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen ist in der Regel kein Spannungswandler erforderlich. Daher ist auch keine Abnahme solcher Geräte durch die NRM vorgesehen. Die geschilderten Wartezeiten betreffen damit nach fachlicher Einschätzung der NRM nicht den üblichen Ablauf der Inbetriebnahme. Diese erfolgt normalerweise ohne einen solchen zusätzlichen Schritt. Die NRM stellt eine automatisierte Anmeldestrecke für Photovoltaik-Anlagen mit ausführlichen Informationen online im NRM Netzportal zur Verfügung. Diese ist unter https://netzportal.mainova-ag.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html zu erreichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Der Planungsdezernent Gwechenberger, SPD, antwortete auf die Frage Nr. 8/26, dass für den Bau eines Umspannwerkes im Fra
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 137 Der Planungsdezernent Gwechenberger, SPD, antwortete auf die Frage Nr. 8/26, dass für den Bau eines Umspannwerkes im Frankfurter Norden durch den niederländischen Stromtrassenbetreiber TenneT Planungshinweise zu den Standortalternativen zwischen Stadtplanungsamt, Umweltamt und Grünflächenamt abgestimmt wurden. Diese Hinweise sollen TenneT zugekommen sein. Ich frage den Magistrat: Welche Hinweise waren das, und wo sind sie öffentlich auffindbar? Antwort des Magistrats: Mit Schreiben des Stadtplanungsamtes vom 01.04.2026 sind der TenneT TSO GmbH Planungshinweise zu den verschiedenen Standortalternativen der geplanten Umspannwerke im Raum Ober-/Nieder-Erlenbach - Arbeitstitel "UW Ober-Erlenbach" - beziehungsweise Seckbach/Bergen - Arbeitstitel "UW Frankfurt Nord2" - zugegangen. Diese Hinweise stammen vom Stadtplanungsamt, Umweltamt und Grünflächenamt. Sie beziehen sich auf die planungsrechtliche Situation, die Nähe zu Siedlungsbereichen, die Altlastensituation, die Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Naherholung, die Betroffenheit von Landschafts- und Biotopschutz, die Schutzwürdigkeit der Böden und die Beeinträchtigung vorhandener Kompensationsmaßnahmen. Auf Basis dieser Hinweise wurden abschließend Präferenzen zu den Standortalternativen formuliert - im Sinne einer Ersteinschätzung vorbehaltlich detaillierterer Planungen, zum Beispiel in Bezug auf die Leitungsführung zu den jeweiligen Standorten. Der Austausch von Informationen zwischen der Stadtverwaltung und der TenneT TSO GmbH findet nicht öffentlich statt. Die genannten Vorhaben befinden sich noch in der Vorplanungsphase. Es sind noch keine formellen Genehmigungsverfahren - Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG, oder Planfeststellungsverfahren - eingeleitet worden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Vertraulichkeit: Nein

  • Im Magistratsbericht B 166/26, „Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben“, berichtete der Magistrat u
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 138 Im Magistratsbericht B 166/26, "Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben", berichtete der Magistrat unter anderem, dass die Entwicklung einer digitalen Schnittstelle zwischen Schulen und Betrieben sowie die Prüfung geeigneter technischer und organisatorischer Konzepte grundsätzlich berücksichtigt würde. Eine strukturierte Weiterentwicklung im Sinne eines Pilotprojekts könne aber erst erfolgen, "sobald entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen." Ich frage den Magistrat: Wann stehen diese entsprechenden personellen Kapazitäten voraussichtlich zur Verfügung? Antwort des Magistrats: Eine Bearbeitung der Thematik ist derzeit leider nicht möglich. Hauptgrund hierfür sind die weiterhin stark gebundenen Personalressourcen im Zuge der Vorbereitung des Digitalpakts 2.0. Da die konkreten Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten des Digitalpakts 2.0 noch nicht abschließend feststehen und hierzu weiterhin Entscheidungen von Bund und Land abgewartet werden, kann derzeit keine belastbare Aussage dazu getroffen werden, wann entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen werden. Unabhängig davon verfolgt das Stadtschulamt weiterhin das Ziel, die Digitalisierung an den Frankfurter Schulen, insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, nachhaltig voranzutreiben. So wurden bereits in der Vergangenheit an einzelnen beruflichen Schulen punktuelle Projekte initiiert und umgesetzt, die darauf abzielten, die digitale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Schulen und ausbildenden Betrieben zu verbessern. Diese Maßnahmen stellen bislang überwiegend Einzellösungen dar. Inwieweit eine Bündelung in einem übergreifenden, systematischen Gesamtkonzept sinnvoll und umsetzbar ist, wurde bislang noch nicht geprüft. Im Rahmen des Schulentwicklungsplans für berufliche Schulen, SEP-B, wurden bereits erste Ansätze verfolgt, die Zusammenarbeit mit Betrieben sowie dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, HMKB, weiter zu stärken. Dabei hat sich gezeigt, dass aufgrund unterschiedlicher Anforderungen, Erwartungen und Prioritäten ein intensiver Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erforderlich ist, um tragfähige und praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird das Stadtschulamt die in der Anfrage angesprochenen Zielsetzungen, insbesondere die Entwicklung einer digitalen Schnittstelle zwischen Schulen und Betrieben sowie die Prüfung geeigneter technischer und organisatorischer Konzepte, grundsätzlich weiterhin berücksichtigen. Eine strukturierte Weiterentwicklung im Sinne eines Pilotprojekts kann jedoch erst erfolgen, sobald entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist, wird auch geprüft, inwieweit bestehende Förderprogramme einbezogen und Pilotansätze perspektivisch skaliert werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Im vergangenen Jahr wurden Hitzeschutzmaßnahmen an der IGS 15 vorgenommen, unter anderem die Bereitstellung von Klimager
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 139 Im vergangenen Jahr wurden Hitzeschutzmaßnahmen an der IGS 15 vorgenommen, unter anderem die Bereitstellung von Klimageräten in begrenztem Umfang. Die vorgenommene Klimatisierung stellt sich als unbefriedigend heraus - Nutzungsdauer, Belüftung, Lärmpegel. Der Schule wurden für diesen Fall weitere Maßnahmen zugesagt. Ich frage den Magistrat: Wann wird das Hitzeschutzkonzept inklusive funktionierender Maßnahmen angepasst, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die bauliche Situation an der Schule nicht zeitnah verändern sowie ein klimaangepasster Neubau nicht kurzfristig realisiert wird? Antwort des Magistrats: Im letzten Sommer wurden zwölf Geräte probeweise für acht Wochen angemietet und in der IGS 15 aufgestellt. Aufgrund der bekannten Temperaturproblematik befindet sich an der IGS 15 die Ausstattung mit Kühlgeräten aktuell erneut in Planung. Die Schule soll dabei sukzessive mit einer erhöhten Stückzahl von Klimageräten ausgestattet werden. Aktuell finden bereits Gespräche mit verschiedenen Herstellerfirmen zur Prüfung der technischen Umsetzbarkeit statt. Die Geräte sollen noch in diesem Sommer aufgestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Grit Winkler Vertraulichkeit: Nein

  • An der August-Gräser-Schule in Schwanheim besteht seit längerem eine Baustelle im Bereich des Schulgeländes, die nach vo
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 140 An der August-Gräser-Schule in Schwanheim besteht seit längerem eine Baustelle im Bereich des Schulgeländes, die nach vorliegenden Berichten derzeit brachliegt und dadurch zu erheblichen Einschränkungen im Schulbetrieb führt, unter anderem durch die Verkleinerung des Schulhofs sowie durch und zusätzliche Sicherheitsauflagen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen konkreten Gründen wurden die Baumaßnahmen unterbrochen, und wann ist mit der Wiederaufnahme sowie dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen? Antwort des Magistrats: Aktuell wurde die Maßnahme an der August-Gräser-Schule pausiert, da im Rahmen der Innenarbeiten statische Überprüfungen notwendig wurden. Es wurde ein Statik-Büro mit einer Begutachtung beauftragt. Sobald der Bericht vorliegt, kann über die Auswirkungen auf die Maßnahme und den weiteren Ablauf berichtet werden. Das federführende Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, die Stabstelle Schulbau sowie das Amt für Bau und Immobilien als zuständiges Fachamt haben die August-Gräser-Schule am 11.06.2026 besucht und gemeinsam mit der Schulgemeinde besprochen, wie die Situation vor Ort kurzfristig verbessert und den Anliegen der Schulgemeinde Rechnung getragen werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Im Rahmen der Kommunalisierung wurden den Städten und Landkreisen wichtige Aufgaben der Lebensmittelüberwachung übertrag
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 141 Im Rahmen der Kommunalisierung wurden den Städten und Landkreisen wichtige Aufgaben der Lebensmittelüberwachung übertragen. Das Land zahlt dafür eine Pauschale, deren Festbeträge jedoch auf veralteten Daten beruhen. Durch Tarifsteigerungen, deutlich mehr Kontrollen und Aufgaben sowie gestiegene Sachkosten stellt sich die Frage nach der sich hieraus ergebenden, tatsächlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushalts. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die jährlichen Zuweisungen des Landes Hessen an die Stadt Frankfurt für die Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 bis 2025, und in welcher Höhe musste die Stadt jeweils ein etwaiges Defizit aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren? Antwort des Magistrats: Die Zuweisungen vom Land setzen sich aus Personalkosten im Sachkonto 54811000 sowie Zuschüssen für den Aufwand der Hygieneüberwachung im Sachkonto 542 0000 zusammen. Sie beziehen sich auf die gesamte Abteilung Veterinärwesen bestehend aus Lebensmittelkontrolle und dem amtstierärztlichen Dienst sowie zentralen Verwaltungsdiensten. Sie können nicht weiter aufgeschlüsselt beziehungsweise einzelnen Bereichen zugeordnet werden. Zuweisungen vom Land 2021 2022 2023 2024 2025 Personalkosten (SK 54811000) 1.523.412,05 1.523.412,04 1.523.412,04 1.408.439,12 1.379.675,04 Zuschüsse Aufwand Hygieneüberwachung (SK 5421 0000) 11.900,04 11.900,04 11.900,04 11.900,04 2.975,01 GESAMT € 1.537.333,09 1.537.334,08 1.537.335,08 1.422.363,16 1.384.675,05 Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Vertraulichkeit: Nein

  • Beschwerden über die Nutzung von E-Scootern sowie deren Fahrverhalten sind in Frankfurt leider zur alltäglichen Realität
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 142 Beschwerden über die Nutzung von E-Scootern sowie deren Fahrverhalten sind in Frankfurt leider zur alltäglichen Realität geworden. Das Fahren zu zweit oder sogar zu dritt, Fahrten unter Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit sowie die Nutzung nicht dafür vorgesehener Flächen gehören dabei zu den häufig genannten Verstößen. Die Frankfurter Bevölkerung erwartet von Politik und Ordnungsbehörden hier ein konsequentes Handeln. Ich frage daher den Magistrat: Wie viele Fälle wurden in der vergangenen Wahlperiode im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern geahndet, aufgeschlüsselt nach Art der jeweiligen Ordnungswidrigkeit? Antwort des Magistrats: Die gestellte Frage ist in der Kürze der Zeit, die im Format Fragestunde dem Ordnungsamt zur Verfügung stand, leider nicht vollständig beantwortbar. Ohne die Mitwirkung des Softwareanbieters des Fachverfahrens und dessen Detailauswertungen, die regelmäßig eine bis mehrere Wochen erfordern, wurden aus den - Stand 19.06.2026 - gut 500 aktiven, noch offenen Verfahren mit E-Scootern folgende Werte händisch ermittelt, um einen groben Überblick zu ermöglichen. Zugrunde liegen 49 verschiedene Tatbestände des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Die ausgewerteten Fälle lassen sich wie folgt gruppieren: Halte und Parken: 161 Fahren und Benutzen: 80 Rotlicht: 72 Alkohol und Drogen: 226 Verstoß Sondernutzung: 46 Nicht auswertbar, auch nicht durch den Softwareanbieter des Ordnungsamtes, sind abgeschlossene Verfahren, deren Löschfrist schon erreicht wurde. Nach Ende der für Hessen einheitlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zu Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sind Verfahren zu löschen. Dies geschieht automatisiert. Verwarngeldverfahren mit sechsmonatiger Aufbewahrungsfrist - zum Beispiel "Beförderung einer (weiteren) Person auf dem E-Scooter" mit zehn Euro Regelgeldbuße - sind bei zügigem Verfahrensablauf mit verfahrensbeendender Zahlung direkt nach dem Verwarngeldangebot folglich regelmäßig circa acht Monate nach dem Tattag bereits gelöscht. Viel längere Verfahrenslaufzeiten als auch Aufbewahrungsfristen haben Alkohol- und Drogenfahrten. Ergänzend konnte die städtische Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes aus eigenen Statistiken für die Jahre 2023 bis 2025 insgesamt 2.112 festgestellte Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit E-Scootern ermitteln, die allerdings nicht weiter nach Verstoßart differenzierbar sind. Für das laufende Jahr sind es bislang 226. Nach dortiger Schätzung wird es sich bei rund 95 Prozent um verbotswidriges Abstellen handeln. Auch die Landespolizei führt regelmäßig Sonderaktionen zur E-Scooter-Nutzung vorrangig im fließenden Verkehr durch. Für deren "Knöllchen" ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen in Kassel zuständig. Insofern kann der Magistrat leider in keinem Fall ein vollständiges Bild über die nachgefragten Verstöße darstellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Die Nilgans ist als invasive Art vermehrter im Stadtbild präsent und breitet sich mittlerweile auch auf Friedhöfen, zum
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 143 Die Nilgans ist als invasive Art vermehrter im Stadtbild präsent und breitet sich mittlerweile auch auf Friedhöfen, zum Beispiel in Fechenheim, aus. Ihre wachsenden Bestände führen dort zu Herausforderungen für Pflege, Sauberkeit und bedrohen dort die Wahrung der würdevollen Atmosphäre dieser Orte. Vor diesem Hintergrund gewinnt ein gezielter und verantwortungsvoller Umgang mit der Ausbreitung der Nilgänse zunehmend an Bedeutung. Ich frage den Magistrat: Was wird aktuell gegen diese invasive Art getan, und wie kann die Würde und besondere Bedeutung dieses Ortes trotz der zunehmenden Ausbreitung der Nilgänse dauerhaft gewährleistet werden? Antwort des Magistrats: Die Nilgans ist als invasive Art eingestuft. Negative Auswirkungen auf die Bestände anderer Brutvögel sind derzeit allerdings nicht belegt. Die Art gilt in Deutschland als etabliert. Daher besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Populationsmanagement der Nilgans. Der Magistrat misst der besonderen Bedeutung der Friedhöfe als Orte des Gedenkens, der Trauer und der Ruhe große Bedeutung bei. Ziel ist es, diese Orte dauerhaft in einem würdigen und gepflegten Zustand zu erhalten. Gleichzeitig erfolgt der Umgang mit wildlebenden Tieren im Einklang mit den geltenden natur-, tier- und jagdrechtlichen Vorgaben. Nach den bisherigen Erfahrungen auf dem Fechenheimer Friedhof sind durch das Vorkommen von Nilgänsen keine Beeinträchtigungen festgestellt worden, die die Nutzung des Friedhofs als würdigen Ort des Gedenkens und der Trauer wesentlich beeinträchtigen würden. Der Friedhofsverwaltung sind bislang keine besonderen Beschwerden oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Nilgänsen bekannt. Auch nennenswerte Verunreinigungen durch Nilgänse konnten dort bislang nicht festgestellt werden. Das Grünflächenamt als zuständiges Fachamt befasst sich seit Jahren mit dem Umgang von Gänsebeständen in öffentlichen Grünanlagen und auf Friedhöfen und beobachtet die Entwicklung fortlaufend. Sollten sich örtlich relevante Beeinträchtigungen ergeben, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geeignete Maßnahmen geprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Marie-Therese Schmidt Vertraulichkeit: Nein

  • In der Antwort zur Frage Nr. 68/26 nach dem städtischen Eigenanteil an den MIPIMTeilnahmekosten 2021 bis 2025 hat der M
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 144 In der Antwort zur Frage Nr. 68/26 nach dem städtischen Eigenanteil an den MIPIM-Teilnahmekosten 2021 bis 2025 hat der Magistrat ausführlich die Bedeutung der Messe dargelegt, jedoch keine Kostenangaben gemacht. Er verweist darauf, dass sich die Messeauftritte über Beteiligungen privater Standpartner*innen refinanzieren, beziffert den verbleibenden städtischen Anteil aber nicht, nach dem explizit gefragt wurde. Ich frage den Magistrat erneut: Wie hoch war der städtische Eigenanteil für die MIPIM-Teilnahme aus Mitteln der Stadt und der Wirtschaftsförderung Frankfurt, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2021 bis 2025 in Euro? Antwort des Magistrats: Infolge der Coronapandemie würde eine Aufschlüsselung der MIPIM das Bild verzerren. Aufgrund der Betrachtung der MIPIM mit anderen Messen - insbesondere der Expo Real - hat die Wifö keinen tatsächlichen Zuschussbedarf für die Sachkosten Ihrer Messeauftritte aus dem städtischen Budget. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

  • Die Gutscheine für das „FrauenNachtTaxi“ werden laut dem Frauenreferat sehr gut nachgefragt, aber nicht gut eingelöst. A
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 145 Die Gutscheine für das "FrauenNachtTaxi" werden laut dem Frauenreferat sehr gut nachgefragt, aber nicht gut eingelöst. Auch ich habe schon versucht, mit einem Gutschein nach Hause zu kommen und festgestellt, dass viele Fahrer und Fahrerinnen diese Gutscheine nicht kennen. Daher frage ich den Magistrat: Wie will der Magistrat gewährleisten, dass die Taxifahrer und Taxifahrerinnen Kenntnis über die Gutscheine haben und sie unkompliziert annehmen? Antwort des Magistrats: Mit dem Angebot des FrauenNachtTaxis stärkt die Stadt Frankfurt am Main die Sicherheit und Mobilität von Frauen in den späten Abend- und Nachtstunden: Seit Mitte Dezember 2025 steht allen Frauen und Mädchen ab 14 Jahren das Gutscheinangebot "FrauenNachtTaxi" zur Verfügung. Ziel ist es, mit dem Angebot dazu beizutragen, nächtliche Wege sicherer zu gestalten und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu erhöhen. Das Angebot kann täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr innerhalb der Stadtgrenzen von Frankfurt am Main genutzt werden. Durch einen städtischen Zuschuss in Form eines Gutscheins reduzieren sich die Taxikosten für die berechtigen Personen. Der Beitrag wird bequem über die Vorlage dieses Taxi-Gutscheins abgewickelt. Von Anfang an war die Nachfrage nach den Gutscheinen erfreulicherweise sehr hoch. Es zeigte sich aber auch, dass viele berechtige Bürgerinnen die Gutscheine zunächst selten eingelöst haben. Zugleich war von Anfang an wichtig, dieses Angebot stetig zu verbessern. Dazu zählt auch, gemeinsam mit den beteiligten Taxiunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die Gutscheine bei den Fahrer:innen bekannt sind. Dazu steht das Frauenreferat mit der Taxizentrale im regelmäßigen Austausch. Von Beginn an nutzt die Zentrale ihre Medien und Öffentlichkeitsarbeit, um Fahrer:innen fortlaufend über das Angebot zu informieren. Unbenommen davon können sich Personen an das Frauenreferat wenden, um "Missstände" beziehungsweise Probleme im Zusammenhang mit dem Einlösen der Gutscheine mitzuteilen. In der Weiterentwicklung und Verbesserung des Angebotes soll diese Beschwerdemöglichkeit auch durch die Taxizentrale gesichert sein. Wichtig war mit Blick auf die Umsetzung des Projektes zudem, eine unkomplizierte Annahme der Gutscheine zu gewährleisten. So wird bereits auf ein einfaches und praxisnahes Verfahren geachtet und sind schon jetzt Einlöse-Prozess sowie die spätere Abrechnung für die Fahrer:innen beziehungsweise die Unternehmen mit geringem bürokratischem Aufwand verbunden. Auch das soll dazu beitragen, die Akzeptanz des Angebotes bei Fahrer:innen zu erhöhen und mit dem FrauenNachtTaxi weiterhin einen Beitrag dazu leisten, das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu erhöhen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein

  • Das Thema KI wird in Frankfurt weiterhin vielschichtig und umstritten diskutiert, nicht zuletzt zu beobachten am Ausbau
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 146 Das Thema KI wird in Frankfurt weiterhin vielschichtig und umstritten diskutiert, nicht zuletzt zu beobachten am Ausbau der KI-basierten Überwachung in der Innenstadt. Gleichzeitig existieren bedenkliche Schnittstellen zwischen KI-Anbietern und dem Militärsektor. Vor diesem Hintergrund fand am 11. Juni 2026 unter dem Titel "Neue Technologien, neue Realitäten der Sicherheit? Wie KI und Co. Militär und Kriegsführung verändern" eine Podiumsdiskussion im Haus am Dom statt. Ich frage den Magistrat: Mit welchen KI-Softwareanbietern kooperiert die Stadt Frankfurt, und sind darunter auch Anbieter - bitte nach Anbieter aufschlüsseln -, die ihre Software und Services für Kriegs- beziehungsweise Verteidigungszwecke einsetzen beziehungsweise bereitstellen? Antwort des Magistrats: Für eine zentrale Bereitstellung von KI-Lösungen evaluiert das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, Amt 16, der Stadt Frankfurt derzeit verschiedene Anbieter, Large Language Models, LLMs, sowie Betriebsmodelle. Zur möglichen Umsetzung ausgewählter Anwendungsfälle, erfolgt zurzeit in einer AG des IT-Strategierats die Evaluation von Nele.ai, Anbieter: GAL Digital GmbH. Hinweise, dass dieser Anbieter seine Software und Services für Kriegs- beziehungsweise Verteidigungszwecke einsetzt beziehungsweise bereitstellt sind nicht bekannt. Darüber hinaus wird ebenfalls der Einsatz weiterer souveräner Lösungen geprüft, darunter auch eine On-Premise Variante - Bereitstellung eigener Systeme innerhalb des städtischen Rechenzentrums - für besondere Anwendungsfälle, etwa bei der Verarbeitung hochsensibler Daten oder bei strengen Compliance-Anforderungen. Dabei benutzt die Stadt Frankfurt bereits einige KI-Anwendungen: - Der "Chatbot 115" der FITKO auf FRANKFURT.de beantwortet seit November 2025 nicht nur 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche Standardfragen zu über 500 Verwaltungsthemen - zum Beispiel Öffnungszeiten oder Müllabfuhr -, er arbeitet auch in mehreren Sprachen und datenschutzkonform. Während der Pilotphase wird das System kontinuierlich verbessert, basierend auf anonymisierten Nutzenden-Feedback. Das Ziel ist hier, schnellere Antworten, entlastete Mitarbeitende und ein moderner Bürger:innen-Service. Jede Antwort wird auf Richtigkeit geprüft und sollte der Chatbot eine Frage nicht sicher beantworten, leitet er diese an menschliche Kolleg:innen weiter. Im Übrigen baut auch das in der Stabsstelle Smart City angesiedelte Praxislabor für digitale Kultur "display" ein eigenes Chat-Botchen auf. - Auf der Bürger:innenbeteiligungs-Plattform "FFM.de" wird zur Sprachübersetzung das KI-Tool DeepL eingesetzt. - Auch nutzt die Stadt Frankfurt Echtzeitdaten aus verschiedenen Quellen und veröffentlicht sie auf der transparenten Datenplattform, um Verwaltungsprozesse zu optimieren. In der "Urbanen Datenplattform" der Stabsstelle Smart City der Stadt Frankfurt werden Daten zu Mobilität - Verkehrsmanagement -, Umwelt - Luftqualitätsdaten - und Infrastruktur gebündelt, etwa für Echtzeit-Analysen des Verkehrsaufkommens oder die Planung von Grünflächen. Dort nutzt der Dienstleister Meteoblu AG - eigenes, internes KI-Modell - KI bei den Lufttemperaturdaten, die in hoher zeitlicher sowie räumlicher Auflösung - zehn mal zehn Meter - zur Verfügung stehen. Konkret nutzt der Dienstleister KI, um die meteorologischen Werte der Messstationen mit oberflächenbeschreibenden Satellitendaten und numerischen Wettervorhersagemodellen zu kombinieren. So können hohe städtische Lufttemperatur-Variabilität eingesehen und urbane Wärmeinseleffekte für entsprechende Strategien abgebildet werden. Ein weiteres Projekt auf der Urbanen Datenplattform sind LiDAR-Daten auf dem Weihnachtsmarkt 2025. Hier arbeitet das Team mit der ekom21 und dem Urban Institute zusammen, die KI für die Auswertung anwenden. - Des Weiteren wird im Smart City Projekt "Straßen für alle" KI verwendet. Der Dienstleister Cyclomedia Deutschland GmbH erhebt mit Hilfe von Scan Cars Daten des öffentlichen Straßenraums und stellt jene anschließend dem Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung. Sie sind mittels modernster Sensortechnik ausgestattet und erheben Daten des öffentlichen Straßenraums. Bei der internen Datenaufbereitung setzt der Dienstleister KI-betriebene Analytik ein und stellt die Datensätze anschließend der Stadt Frankfurt zur Verfügung. Die Stadtverwaltung nutzt diese Daten in einem Pavement Management System und kann so viel schneller erkennen, welche Straßen einen Sanierungsbedarf hat und was dies für Kosten für die erforderliche Sanierungsmaßnahmen mit sich bringt. So wird durch die KI-betriebene Analytik aufbereiteter Daten nicht nur eine Bewertung des aktuellen Zustands erkannt, sondern auch eine Vorhersage der künftigen Straßenzustandsentwicklung. Das ist eine sehr wertvolle, neue Daten- und Entscheidungsgrundlage für die Festlegung künftiger Maßnahmen auf Frankfurter Straßen. Für ähnliche Zwecke wird es zudem im Projekt "Digitaler Zwilling" in Zukunft ähnliche Zielsetzung geben. Dieser befindet sich aktuell noch im Aufbau. - Im Projekt "Smart Museum" werden vom Dienstleister Deep dynamics & technologies GmbH Kameras eingesetzt, die KI-basiert Menschen erkennen und dadurch zur Besucher:innenzählung genutzt werden können. - Im Projekt "Realtalk 1864" - Immersive Jewish - kommt durch den Dienstleister nsynk Gesellschaft für Kunst und Technik mbH KI zum Einsatz, damit die Besucher:innen des Jüdischen Museums mit historischen jüdischen Persönlichkeiten Gespräche führen und interagieren können. - Eine weitere KI-Anwendung der Stadt Frankfurt ist "wohni" - foml GmbH - im Amt für Wohnungswesen. Wohni unterstützt die Mitarbeitenden bei Routineaufgaben und dient seit 2025 der Entlastung. Die KI liest Papier- und Onlineanträge ein, automatisiert Anschreiben und eine Vollständigkeitsprüfung, gibt fallbezogene Prüfhinweise, sortiert automatisch Dokumente in die eAkte und beinhaltet einen spezifisch trainierten Sprachassistenten bevor es zu einer automatischen Einkommensprüfung kommt. Ferner wurde am 19. Juni 2026 vom Magistrat beschlossen, ein KI-Kompetenzzentrum der Stadt Frankfurt aufzubauen. Das KI-Kompetenzteam fungiert künftig im Amt für Informations- und Kommunikationstechnik als fachlicher Partner für die strategische Weiterentwicklung und die operative Umsetzung von KI-Vorhaben. Ziel ist es, den digitalen Wandel in den Betrieben und Einrichtungen der Stadtverwaltung, wie in den Leitlinien und Programmen der Rahmenstrategie Digitalisierung festgelegt, zu gestalten. Die künftige Einheit soll als zentrale Anlaufstelle für die Einführung von KI-Anwendungen fungieren und den Einsatz von KI in der Stadtverwaltung strategisch und operativ vorantreiben. Hierin wurde festgelegt, dass KI erprobt und auf kommunale Nutzerpotenziale und Anwendbarkeit untersucht und gegebenenfalls in die städtischen IT-Services integriert werden soll. In Zukunft wird das übergeordnete Transformation Office der Stadt Frankfurt ein stadtweites Programm zur KI erarbeiten. Jenes fokussiert die Identifikation und Umsetzung von KI-Use-Cases, den Aufbau und Betrieb einer KI-Infrastruktur, das Datenmanagement, die KI-Governance, Recht und Compliance sowie die organisatorische Vernetzung und Befähigung. Die Reformkommission hat dies zur Vorprüfung freigegeben. Im Deep-Scoping des KI-Brückenprogramms in Zusammenarbeit mit vielfältigen, innerstädtischen Stakeholdern - darunter unter anderem auch GPR, GSBV - wurden bereits ethische Leitplanken, ein Governance-Framework und eine KI-Dienstanweisung angedacht. So wird die Stadt Frankfurt in Zukunft eine KI-Richtlinie zu Einsatzbereichen mit Verantwortlichkeiten und Freigabeprozessen - unter diversitäts- und diskriminierungssensibler Perspektive -, als auch unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben entwickeln. Zudem wird ein Plan zu einer schrittweisen und strukturierten Einführung einer gemeinsamen KI-Governance erstellt. Außerdem wird ein Positionspapier zur ethischen Grundlage für strategische Entscheidungen - Antidiskriminierung, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit et cetera - entwickelt. Hierfür soll ein Ethikrat konzipiert werden - gegebenenfalls mit externer Expertise aus der Wissenschaft -, um bei den schnellen KI-Entwicklungen genug Flexibilität in Regelwerken und Prüfung von KI-Projekten zu haben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Deniz Avan Vertraulichkeit: Nein

  • Am 02.06.2026 berichtete die FNP in dem Artikel mit der Überschrift „Warten aufs Wasser“ darüber, dass in der Stadt Fran
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 147 Am 02.06.2026 berichtete die FNP in dem Artikel mit der Überschrift "Warten aufs Wasser" darüber, dass in der Stadt Frankfurt zahlreiche Schulpavillonanlagen ohne Wasseranschluss errichtet wurden. Dem liegen laut Magistrat vor allem zeitliche und finanzielle Gründe zugrunde. Ohne Wasseranschluss seien unter anderem Pavillons an der Astrid-Lindgren-Schule, Berkersheimer Schule, Brüder-Grimm-Schule, Falkschule, Frauenhofschule, Friedrich-Ebert-Schule, Helmholtzschule, Hostatoschule, Liebfrauenschule, Riedhofschule, Robert-Koch-Schule und Stauffenbergschule. Ich frage den Magistrat: An welchen Schulen ist eine Nachrüstung mit Wasseranschlüssen geplant, und für wann wird die Umsetzung jeweils angestrebt? Antwort des Magistrats: Bei folgenden Schulen handelt es sich um einen reinen Materialcontainer. Hier ist keine Nachrüstung notwendig, da der Aufenthalt von Personen nicht vorgesehen ist. • Berkersheimer Schule • Brüder-Grimm-Schule • Friedrich-Ebert-Schule • Helmholtzschule • Stauffenbergschule An diesen Schulen erfolgt keine Nachrüstung: • Liebfrauenschule • Falkschule • Astrid-Lindgren-Schule: Voraussichtlich Rückbau der Anlage in 2027 und Ersatz durch neue Holzmodulanlage inkl. Wasserversorgung • Robert-Koch-Schule: Im Zuge des anstehenden Neubaus wird der Rückbau der Pavillonanlage erfolgen • Hostatoschule An folgenden Schulen gibt es bereits einen Wasseranschluss in den Pavillonanlagen: • Frauenhofschule • Riedhofschule Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der Eröffnung des Aufzugs am Kaisertor konnte die barrierearme Nutzung des Hauptbahnhofs erheblich verbessert werden
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 148 Mit der Eröffnung des Aufzugs am Kaisertor konnte die barrierearme Nutzung des Hauptbahnhofs erheblich verbessert werden. Leider sind ähnliche Fortschritte nicht bei allen DB-Stationen im Frankfurter Stadtgebiet festzustellen. Ich frage den Magistrat: Wann ist mit dem Umbau der übrigen nicht barrierefreien DB-Stationen im Frankfurter Liniennetz zu rechnen? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main ist bei allen barrierefreien Umbauten an den DB-Stationen beteiligt. Vorhabenträgerin dieser Maßnahmen ist die DB InfraGO. Derzeit umgebaut werden Bahnhof Griesheim und Bahnhof Ost. In Planung beziehungsweise kurz vor Baustart befinden sich die Bahnhöfe Süd und West. Die Station "Mainkur" wird im Zuge des Ausbaus der Nordmainischen S-Bahn durch den neuen barrierefreien Bahnhof Fechenheim ersetzt. Für die Stationen "Galluswarte" und "Ostendstraße" steht die DB leider auch aufgrund der schwierigen Randbedingungen immer noch am Anfang der Planungen. Gerade wegen der fortdauernden, langjährigen Verhandlungen zwischen Land Hessen, RMV, DB und Stadt Frankfurt dazu sind aktuelle Prognosen nicht möglich. Zuletzt wurden die Bahnhöfe Höchst, Rödelheim und alle Stationen entlang der S6 - Ginnheim, Eschersheim, Frankfurter Berg und Berkersheim - barrierefrei ausgebaut. Informationen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen sind abrufbar unter: https://www.bahnhof.de/service/barrierefreiheit Antragstellende Person(en): Stadtv. Tim Englert Vertraulichkeit: Nein

  • Die Magistratsvorlage M 83/26 legt den Stadtverordneten einen Mietvertrag vor, der die finanzielle Gesamtbelastung für d
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 149 Die Magistratsvorlage M 83/26 legt den Stadtverordneten einen Mietvertrag vor, der die finanzielle Gesamtbelastung für die Stadt nicht abschließend beziffert und durch den rückwirkenden Mietbeginn ab dem 01.04.2022 Fragen zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit aufwirft. Ich frage ich den Magistrat: Wie rechtfertigt der Magistrat diese offene Konstruktion vor dem Hintergrund der angespannten städtischen Haushaltslage, und warum ist es ihm nicht gelungen, für die Stadt eine deutlich bessere vertragliche Ausgangsposition auszuhandeln? Antwort des Magistrats: Der städtebauliche Vertrag wurde ohne unsere Beteiligung verhandelt. Der erste Vertrag sah eine Übernahme ins Eigentum der Stadt vor, da Eigentumswohnungen geplant waren. Der zweite Vertrag beziehungsweise Nachtrag sah die Regelung zum Abwohnen vor, hat das Finanzvolumen definiert und festgelegt, dass das ABI den Mietvertrag verhandeln soll, obwohl der Regelablauf für Träger KTs derzeit vorsieht, dass die Träger selbst verhandeln und anmieten. Dies vor allem hat zu einer Verzögerung bis zum Abschluss der Verhandlungen geführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.07.2026, A 17

  • Die „Kompass – Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main gGmbH“, gegründet am 25.05.2000, sieht sich als „Seismog
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    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 150 Die "Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main gGmbH", gegründet am 25.05.2000, sieht sich als "Seismograf der Wirtschaft und Enabler eines interdisziplinären Start-up-Ökosystems", Homepage, und bietet einfache "Workplaces", kleine Büros, Teeküche und Meetingraum zu günstigen Preisen an. Als hundertprozentige Tochter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH ist die Kompass gGmbH mit dieser aufs engste vernetzt und aus deren Mitteln finanziert. Ich frage den Magistrat: In welcher Höhe wurden finanzielle Zuwendungen und geldwerte Vorteile, zum Beispiel "sachgerechte Ausgleichszahlungen", im zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr von der Wirtschaftsförderung GmbH an die Kompass gGmbH geleistet? Antwort des Magistrats: Die Kompass gGmbH berät in allen Phasen der Existenzgründung - von der Gründungsphase bis hin zum internationalen Marktauftritt - und zwar mit vielfältigen Coachingprogrammen, verschiedensten Workshops und ist vor allem in der Frühphase eine wichtige Vernetzungs- und Beratungsinstanz für Gründungen/Startups. Betreiber des Gründerzentrum ist hingegen die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Diese vermietet auch die Räumlichkeiten, Meetingräume oder Workplaces. Im zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr wurden von der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH an die Kompass gGmbH folgende finanzielle Zuwendungen und geldwerten Vorteile geleistet: • 114.523,63 Euro - Übernahme der Mietkosten für Räume einschließlich Nebenkosten der Kompass gGmbH im Gründerzentrum durch die Wirtschaftsförderung; • 75.000 Euro - Zuschuss für das Migrantenprojekt. Damit belaufen sich die Gesamtleistungen im Geschäftsjahr 2025 auf 189.523,63 Euro. Darüber hinaus stellt die Kompass gGmbH Dienstleitungen gegenüber der Wirtschaftsförderung in Rechnung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Vorstellung der Trassenvarianten 1 und 2 für die RTO haben in Bergen-Enkheim für große Aufregung und starke Kritik g
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 151 Die Vorstellung der Trassenvarianten 1 und 2 für die RTO haben in Bergen-Enkheim für große Aufregung und starke Kritik gesorgt. Insbesondere die fehlende Transparenz sorgte für Verärgerung, die Trassenführungen zudem für enorme Kritik aufgrund der Eingriffe in die Natur und die gewachsenen Strukturen im Stadtteil. Trotz getätigter Aussagen, die Trassen würden nun nicht mehr prioritär und auch nicht weiterverfolgt, ruht seitdem die Kommunikation gegenüber den Bürgern und dem Ortsbeirat. Ich frage den Magistrat: Wann wird er wieder und dann auch transparent zur RTO in Bergen-Enkheim informieren, und bleibt es bei der Aussage, dass die Varianten 1 und 2 nicht prioritär und weiterverfolgt werden? Antwort des Magistrats: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4997 Ziffer 1, wird derzeit vom RMV gemeinsam mit den Kooperationspartnern die ergebnisoffene Prüfung möglicher Varianten für eine Regionaltangente Ost anhand objektiver Kriterien durchgeführt. Die entsprechende Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich Ende Juli vorliegen und im Anschluss auch der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis und weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Durch die EA 134/24 wurde für die Jahre 2024 und 2025 ein Budget für Kastrationen von verwilderten Hauskatzen geschaffen
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 152 Durch die EA 134/24 wurde für die Jahre 2024 und 2025 ein Budget für Kastrationen von verwilderten Hauskatzen geschaffen. Das Budget soll ehrenamtliche Vereine bei Kastrationsprojekten finanziell unterstützen, um eine ungezügelte Verbreitung einzudämmen. Schätzungen gehen von bis zu 18.000 unkastrierten Streunerkatzen im Frankfurter Stadtgebiet aus. Im Februar dieses Jahres hatten ehrenamtliche Vereine eine große Aktion durchgeführt und dabei mehr als 150 verwilderte Hauskatzen kastriert und versorgt. Ich frage den Magistrat: In welchem Umfang wurden Leistungen aus dem Budget abgerufen, und welche Pläne gibt es, das Programm weiter voranzutreiben, auch im Hinblick auf fehlende Pflege- und Quarantänestellen für die zu behandelnden Tiere? Antwort des Magistrats: Für die Jahre 2024 und 2025 standen aus dem EA 134/24 Mittel in Höhe von 20.000 Euro, 2024, sowie 50.000 Euro, 2025, zur Finanzierung von Kastrationen verwilderter Hauskatzen zur Verfügung. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 21.566,08 Euro für entsprechende Maßnahmen ausgezahlt. Im Jahr 2025 belief sich der Mittelabfluss auf 17.284,76 Euro. Die Kastration verwilderter Hauskatzen ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung und zur Entlastung der Tierschutzstrukturen. Vor diesem Hintergrund wird eine Fortführung des Programms ausdrücklich begrüßt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Johannes Volker Schmidt Vertraulichkeit: Nein

  • Aus dem Jahresabschluss 2025 geht unter anderem hervor, dass der Abruf von vorgesehenen Investitionsmitteln vonseiten de
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    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 18.06.2026, F 153 Aus dem Jahresabschluss 2025 geht unter anderem hervor, dass der Abruf von vorgesehenen Investitionsmitteln vonseiten der Stadt weit hinter den festgeschriebenen Möglichkeiten blieb. Nicht nur wurden Investitionen augenscheinlich eher aus den sogenannten liquiden Mitteln bedient. Der daraus resultierende beachtliche Budgetübertrag von Investitionsmitteln in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ist außerdem nun mit einer haushalterischen Sperre belegt. Ich frage den Magistrat: Aus welchem Grund wurden Investitionen mit liquiden Mitteln der Stadt finanziert und nicht mit den dafür vorgesehenen Investitionsmitteln, und inwiefern wird die haushalterische Sperre das Abrufen des Budgetübertrags in Höhe von 1,1 Milliarden Euro verhindern? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, meine Damen und Herren, es ist richtig, dass die im Haushaltsjahr 2025 - inklusive Nachtrag - eingestellten Investitionsmittel in Höhe von 1,12 Milliarden Euro, zuzüglich 924 Millionen Euro Budgetüberträge aus dem Haushaltsjahr 2024, erneut und deutlich nicht abgerufen wurden. Wie auf Seite 71 im Jahresabschluss abgebildet, standen den planerisch insgesamt saldiert bereitstehenden 2,03 Milliarden Euro investiven Mitteln stadtweit lediglich 571 Millionen Euro im Gesamtergebnis im Ist gegenüber. Dies ist keine explizite Besonderheit des Jahres 2025, bereits in vergangenen Jahren konnte beobachtet werden, dass der Mittelabfluss bei Investitionen häufig zu optimistisch im Haushalt eingeplant wurde, während die tatsächlichen Abflüsse aus unterschiedlichen Gründen den Planungen hinterherliefen. Es ist aber nur zum Teil zutreffend, dass die Investitionen mit liquiden Mitteln finanziert wurden. Der deutlich überwiegende Teil der Investitionen wurde und wird üblicherweise kreditfinanziert. Selbstverständlich würde der Magistrat gerne in größerem Umfang auf die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen verzichten, wenn es die allgemeine Liquidität der Stadt Frankfurt am Main über einen längeren Zeitraum zulassen würde und die Liquidität nicht an anderer Stelle, also im Ergebnishaushalt, oder auch zur Tilgung bestehender Kredite vorrangig gebraucht werden würde. Es ist allerdings nicht richtig, dass der im Jahresabschluss 2025 gebildete investive Budgetübertrag von 1,1 Milliarden Euro in irgendeinem Zusammenhang mit der Art der Finanzierung im Jahr 2025 stünde und - wie in der Frage zum Ausdruck gebracht - zudem vollständig mit einer Sperre versehen worden sei. Weil die Höhe der bildbaren investiven Reste vielmehr lediglich durch die Vorschrift des § 103 Absatz 3 HGO limitiert ist, konnten nur Budgetüberträge in Höhe der bestehenden Kreditermächtigung 2025 übertragen werden. Da die vorgelegten Resteanmeldungen der Dezernate dieses Limit in Summe um 71,84 Millionen Euro überschritten, musste in den betroffenen Bereichen beziehungsweise bei den vier in der Ziffer VI. des M 72 vom 08.05.2026 genannten investiven Projekten auf das Instrument der haushalterischen Sperre zurückgegriffen werden. Der Magistrat hat nun die Aufgabe, zur Beordnung dieser doch im Verhältnis eher als gering zu bezeichnenden Sperre in Höhe von 71,84 Millionen Euro zeitnah eine Lösung durch Deckung im vorhandenen Investitionsprogramm herbeizuführen, sofern tatsächlich im konkreten Fall auf Teile dieser Mittel im Jahr 2026 zurückgegriffen werden soll. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

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