Mit dem Schuljahr 2026/2027 beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulk
Zusammenfassung
Die Frage beschäftigt sich mit der Zuständigkeit für die Zuordnung von Horten zu Grundschulen und der Verbesserung des Platzangebots an unterversorgten Schulen. Eine Antwort des Magistrats liegt nicht vor.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Mit dem Schuljahr 2026/2027 beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Während einige Schulbezirke bereits hohe Versorgungsquoten erreichen, bestehen in anderen jedoch deutliche Defizite. Auch scheinen die zugeordneten Horte in manchen Stadtteilen ungleichmäßig verteilt zu sein. So wurde beispielsweise der Günderrodeschule im Gallus nur ein Hort zugeordnet, der benachbarten Hellerhofschule hingegen fünf Horte im gesamten Stadtteil. Daher frage ich den Magistrat: Welche Stelle entscheidet über die Zuordnung von Horten zu Grundschulen, und wie kann das Platzangebot an unterversorgten Schulen wie der Günderrodeschule durch passgenauere Zuordnung der Horte verbessert werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juni 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.