Verkehrswidriges Parken im nördlichen Feld Oberrad unterbinden
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Parken im nördlichen Feld Oberrad zu unterbinden. Dies ist notwendig, um die Zufahrtswege zu gärtnerisch genutzten Grundstücken jederzeit frei zugänglich zu halten.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 11.09.2026 antworten müssen. Seit 20 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Parken in den nördlichen Feldern Oberrads wirksam zu unterbinden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Zufahrtswege zu den gärtnerisch genutzten Grundstücken jederzeit frei und uneingeschränkt nutzbar bleiben. Hierzu sind insbesondere verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs, sowie die Prüfung weiterer geeigneter Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzliche Beschilderungen, Absperrungen oder andere verkehrsrechtliche Anordnungen, vorzunehmen.
Begründung
Im nördlichen Feld Oberrad kommt es regelmäßig zu verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen, wodurch Zufahrtswege zu den gärtnerisch genutzten Grundstücken blockiert oder erheblich eingeschränkt werden. Dies erschwert den dort tätigen Gärtnern die Bewirtschaftung ihrer Flächen. Daher sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die Zufahrten dauerhaft freizuhalten und die Erreichbarkeit der Grundstücke sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026OFOF 67/5Verkehrswidriges Parken im nördlichen Feld Oberrad unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 268Verkehrswidriges Parken im nördlichen Feld Oberrad unterbindenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats