Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019
Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens soll die Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen Frankfurts seit 2019 dargestellt werden. Dies ist notwendig, um die Versorgung durch Kinderärzte zu bewerten und mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Informationen werden erwartet, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
Wie entwickelt sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit 2019 in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen?
Begründung
Das Zahlenmaterial wird zum Nachvollziehen der Kinderarztversorgungsquote benötigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026OFOF 79/5Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2026Sie sind hierVV 58Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019Anfrage
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1375Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen