Absolutes Böllerverbot in Alt-Seckbach
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt ein absolutes Böllerverbot in Alt-Seckbach vor, um die Kulturdenkmäler und den historischen Kern zu schützen. Der Antrag bezieht sich auf die Vermeidung von Brandgefahren durch Feuerwerkskörper. Es wird erwartet, dass dadurch die Sicherheit in dem geschützten Gebiet erhöht wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alt-Seckbach — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Alt-Seckbach per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein absolutes Böllerverbot in Alt Seckbach auszusprechen.
Begründung
27 der Seckbacher Fachwerkhäuser sind als Kulturdenkmäler und der historische Kern insgesamt ist als sogenannte Gesamtanlage geschützt. Außerdem haben die städtischen Gremien eine sogenannte Erhaltungssatzung für diesen historischen Kern beschlossen, der die denkmalpflegerischen Aspekte noch unterstützt. Der Schutz erstreckt sich auf der Wilhelmshöher Straße von Nr. 125- Nr. 185, Alt-Seckbach, Hintergasse, Ellerstraße, Draisbornstraße, Hofhausstraße, Rathausgasse, einen Teil der Leonhardsgasse und der Niedergasse. (Quelle Informationsblatt Nr. 1, Jahrgang2018, Kultur- und Geschichtsverein 1954 Frankfurt a.M.- Seckbach e.V.)
Hieraus wird deutlich, wie wichtig ein Böllerverbot, insbesondere wegen der Brandgefahr, ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2026Sie sind hierOFOF 44/11Absolutes Böllerverbot in Alt-SeckbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2026OAOA 16Absolutes Böllerverbot in AltSeckbachAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD