Abriss des Gebäudes der Martin-Buber-Schule
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Abriss des leerstehenden Gebäudes der Martin-Buber-Schule, um laufende Kosten und Vandalismus zu reduzieren. Es wird auf die negativen Auswirkungen für die Anwohner und den Stadtteil hingewiesen.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 11.09.2026 antworten müssen. Seit 33 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Gebäude der Martin-Buber-Schule schnellstmöglich abzureißen.
Begründung
Das leerstehende Gebäude der Martin-Buber-Schule verursacht weiterhin laufende Kosten, unter anderem für Pflege, Sicherung, Wartung und Brandschutzmaßnahmen. Gleichzeitig ist vor Ort zunehmend Vandalismus festzustellen. Fensterscheiben werden eingeworfen, Müll wird illegal abgeladen und das Gelände entwickelt sich zunehmend zu einem städtebaulichen Missstand. Dieser Zustand ist weder für die Anwohnerinnen und Anwohner noch für den Stadtteil hinnehmbar. Ein weiterer Verfall des Gebäudes verschlechtert das Erscheinungsbild des Quartiers, bindet unnötig städtische Ressourcen und birgt zusätzliche Risiken für Sicherheit und Ordnung. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Abriss des ehemaligen Schulgebäudes mit Nachdruck und ohne weitere Verzögerung voranzutreiben
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026OFOF 41/5Abriss des Gebäudes der Martin-Buber-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 251Abriss des Gebäudes der Martin-Buber-SchuleDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats