Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt auf kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße ab, um Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten. Geprüft werden sollen Maßnahmen zur Beleuchtung, Reinigung und Überprüfung der Entwässerung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 11.09.2026 antworten müssen. Seit 20 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Oppenheimer Landstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Bäume in der Oppenheimer Landstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Trennelemente auf den Radstreifen Oppenheimer Landstraße / Mörfelder Landstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Signalsteuerung reduziert Rückstaus, Lärm und Abgasmengen21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig einfache und kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden:
- Defekte oder unzureichend funktionierende Leuchten sollen instand gesetzt oder ausgetauscht werden.
- Die Unterführung soll gereinigt und von Schmierereien befreit werden.
- Die Ursachen des Tropfwassers von der Decke sollen überprüft werden. Bis zu einer dauerhaften Lösung sollen mögliche Gefahrenstellen entschärft oder abgesichert werden.
- Gehweg, Radweg und Fahrbahn sollen auf Gefahrenstellen durch Nässe, Verschmutzung oder eingeschränkte Sichtverhältnisse kontrolliert werden.
- Soweit die Unterführung oder einzelne Bauteile nicht vollständig in städtischer Zuständigkeit liegen, sollen die jeweils zuständigen Stellen eingebunden und dem Ortsbeirat die kurzfristig möglichen Maßnahmen mitgeteilt werden.
Begründung
Die Unterführung an der Oppenheimer Landstraße wird täglich von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden, Autofahrerinnen und Autofahrern sowie von Schulkindern genutzt. Der Zustand der Unterführung ist an mehreren Stellen verbesserungsbedürftig. Teile der Beleuchtung sind ausgefallen oder sorgen für eine unzureichende Ausleuchtung. Zudem beeinträchtigen Verschmutzungen und Schmierereien das Erscheinungsbild erheblich. Die ursprünglich unter Beteiligung von Kindern gestalteten Wandflächen sind inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogen, sodass die ursprüngliche Gestaltung kaum noch erkennbar ist. Hinzu kommt Tropfwasser von der Decke, das insbesondere im Bereich des Geh- und Radwegs zu Beeinträchtigungen und möglichen Gefahren führen kann. Bereits mit einfachen Maßnahmen, wie einer verbesserten Beleuchtung, einer gründlichen Reinigung und der Überprüfung der Entwässerung lässt sich die Situation kurzfristig spürbar verbessern. Dies würde dazu beitragen, die Unterführung sicherer, sauberer und attraktiver zu gestalten. Unabhängig davon sollte perspektivisch geprüft werden, ob dauerhafte Lösungen, beispielsweise durch widerstandsfähigere Oberflächen, Schutzbeschichtungen oder eine verbesserte Entwässerung, umgesetzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026OFOF 55/5Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 260Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer LandstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats