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- Müll im Rahmen des Projekts „Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen“OIOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 17.08.2026, OI 16 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 01.06.2026 Betreff: Müll im Rahmen des Projekts "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 6803/25 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), und vom 06.11.2025, § 6803 (NR 1378), dringend gebeten, Müllbehälter mit Deckel im neuen Rebstockpark zu installieren. Bei schönem Wetter wird der neue Rebstockpark von zahlreichen Menschen aller Altersgruppen intensiv genutzt. Er ist ein Ort der Erholung, der Begegnung und der Freizeitgestaltung. Die Aufenthaltsqualität wird jedoch erheblich beeinträchtigt, da sich regelmäßig Abfälle im gesamten Park verteilen. Ursache hierfür ist unter anderem, dass Raben die offenen Müllbehälter leicht ausräumen können. Müllbehälter mit Deckel würden dazu beitragen, die Vermüllung wirksam zu reduzieren, das Parkbild dauerhaft zu verbessern und die Sauberkeit in diesem stark frequentierten öffentlichen Raum nachhaltig zu sichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Antrag vom 30.09.2025, NR 1378 Versandpaket: 26.08.2026
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161OIOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 17.08.2026, OI 17 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 02.08.2026 Betreff: Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161 Vorgang: OM 8209/26 OBR 2; OM 161/26 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) gebeten, 1. der Anregung des Ortsbeirats 2 vom 23. Februar 2026, OM 8209, Rechnung zu tragen und das Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim zeitnah abzubauen, an einen geeigneteren Standort zu verlagern und das Areal nach Abbau des Taubenhauses wieder vollständig als naturnahe Grünfläche für die Bevölkerung herzurichten; 2. dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Areal eine einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese für Kinder aus dem Quartier geschaffen wird; 3. bei der Standortprüfung insbesondere die Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier zu berücksichtigen. Der Ortsbeirat erachtet seine Entscheidungen über den Verbleib des Taubenhauses gemäß § 82 Absatz 4 Satz 1 HGO i. V. m. § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 GOOBR als "endgültig". Der Ortsbeirat rügt daher, dass ohne vorherige Einbindung des Ortsbeirates bereits bei einem Runden Tisch am 07.07.2026 mit den Tierschutzverbänden durch das Dezernat verkündet wurde, dass der Anregung OM 161 durch das Dezernat nicht gefolgt wird. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, seinen Beschluss nach einem Austausch unter Einbindung der Stadt und der ansässigen Einwohner samt Griechisch-Orthodoxer Kirchengemeinde und Schulen unter Abwägung aller Interessen, auch jener des Tierschutzes, zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen und in einer offiziellen Ortsbeiratssitzung neu zu beschließen. Der Ortsbeirat stellt fest, dass er vor der Aufstellung des Taubenhauses in der Solmsstraße weder informiert noch beteiligt wurde. Seither hat er sich wiederholt und mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit gegen dessen Verbleib an diesem Standort ausgesprochen. Er erwartet, dass das zuständige Dezernat diese eindeutige Beschlusslage respektiert und den Ortsbeirat sowie die betroffenen Anwohner, Schulen, die Griechisch-Orthodoxe Kirchengemeinde und weitere örtliche Beteiligte vor weiteren Entscheidungen rechtzeitig einbindet. Im Übrigen erkennt der Ortsbeirat durchaus positiv an, dass die Stadt eine aktivere Rolle im Stadttaubenmanagement einnehmen möchte und erklärt sich bereit, die Stadt bei der zukünftigen Suche nach besseren Standorten für Taubenhäuser zu unterstützen. Er erachtet die Regulierung des Taubenbestandes als dringend notwendig zur Wahrung des Gemein- und Tierwohls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8209 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 161 Versandpaket: 26.08.2026
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Endlich zeitnaher Rückbau der Fahrradbügel gemäß Anregung OM 6908!OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 350 entstanden aus Vorlage: OF 2/2 vom 22.04.2026 Betreff: Endlich zeitnaher Rückbau der Fahrradbügel gemäß Anregung OM 6908! Vorgang: OM 6908/25 OBR 2; ST 1628/25 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung OM 6908 aufgeführten Fahrradbügel zurückzubauen. Die lange Wartezeit hat nicht dazu geführt, dass diese häufiger genutzt wurden. Es gibt keinen Grund, noch länger zu warten. Ferner möge der Magistrat zeitnah mitteilen, wann konkret die Radbügel zurückgebaut werden und was genau unter "wirtschaftlichen" Gründen zu verstehen ist. Der Magistrat wird zudem gebeten mitzuteilen, wie viel Euro die Installation eines Radbügels kostet. Begründung: Es gibt kontinuierliche Beschwerden von Anwohnern darüber, dass das Mobilitätsdezernat selbst auf Anregungen des Ortsbeirats nicht reagiert. Weiter zu warten ist nicht mehr akzeptabel. Die Fahrradbügel befinden sich nun seit über einem Jahr an dem Standort. Die tatsächliche Nutzung ist jedoch überwiegend gering. Häufig bleiben die Bügel ungenutzt. Zudem stehen in der Diemelstraße weiterhin ausreichend alternative Fahrradbügel zur Verfügung. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Grundschule über eigene Fahrradstellplätze verfügt. Die im öffentlichen Raum installierten Fahrradbügel werden nach Beobachtung der Anwohner in keiner Weise von den Grundschülerinnen und Grundschülern genutzt, was als zusätzliches Argument für die Installation genutzt wurde. Um eine derart hohe Anzahl an Fahrradbügeln wurde nie gebeten. Wichtig ist außerdem die Differenzierung der Standorte: Die Fahrradbügel im Bereich der Diemelstraße / Ecke Kaufunger Straße werden von den Anwohnern grundsätzlich befürwortet, ebenso die Bügel im Bereich des Roten Kreuzes. Die in der Anregung angesprochenen Fahrradbügel in der Kaufunger Straße in Richtung Seniorenheim sind jedoch gesondert zu betrachten. Diese stehen nach Einschätzung der Anwohner in keinem erkennbaren Zusammenhang mit einer Verbesserung der Sichtverhältnisse zum Straßenverkehr. Dies wurde auch im Rahmen des Ortstermins entsprechend festgestellt. Auch die angewandte Argumentation aus der Stellungnahme ST 1628, dass wirtschaftliche Gründe gegen einen Abbau sprächen, ist nicht nachvollziehbar: Die Radbügel hat das Dezernat eigenmächtig ohne jedwede Abstimmung mit den Anwohnern angebracht - wo waren da die wirtschaftlichen Erwägungen, sparsam mit dem Steuergeld der Frankfurter Bürger umzugehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stellplätze zählen: Zurückweisung der ST 139OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 351 entstanden aus Vorlage: OF 20/2 vom 13.04.2026 Betreff: Stellplätze zählen: Zurückweisung der ST 139 Vorgang: OM 7391/25 OBR 2; ST 139/26 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 139 zurück. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie auf Bürgeranfragen bezüglich des Wegfalls von Stellplätzen zugunsten von Fahrradbügeln, Mobilitätsstationen und anderen Nutzungen adäquat reagiert werden kann, wenn keine Daten über die tatsächliche Anzahl der Stellplätze vorliegen; 2. erneut dazu Stellung zu nehmen, bis wann die Anzahl öffentlicher Stellplätze im Ortsbezirk ermittelt sein wird; 3. mitzuteilen, ob und wie, ggf. auch mit privaten Anbietern von Stellplätzen gemeinsam, die Anzahl ermittelt werden könnte; 4. bei der Anzahl nach Dauermieten und kurzzeitiger Verfügbarkeit zu unterscheiden. Begründung: Parkraum ist hoch umstritten. Immer wieder kommen Bürger mit entsprechenden Anliegen auf den Ortsbeirat zu. Es ist schwierig, Maßnahmen zu erklären und auf Ausweichflächen hinzuweisen, wenn nicht wirklich klar ist, wie die zahlenmäßige Entwicklung zu diesem Thema ist. Ohne eine wirkliche Datengrundlage ist es nicht sinnvoll, weitere Plätze zu streichen. Auch sind im Hinblick auf das angekündigte Bewohnerparken mit Fragen von Besuchern des Stadtteils bzw. Einpendlern zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7391 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 139
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lärm reduzieren: Flaschen leise entsorgenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 352 entstanden aus Vorlage: OF 21/2 vom 13.04.2026 Betreff: Lärm reduzieren: Flaschen leise entsorgen 1. Der Magistrat wird gebeten, a) die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich die Lärmbelästigung durch die Verwendung von Glascontainern (insbesondere an der Körnerwiese) im angemessenen Rahmen hält; b) dafür Sorge zu tragen, dass keine Vermüllung der Umgebung (so zuletzt Kreuzung Wiesenau / kleine Wiesenau) durch überfüllte Container stattfindet. 2. Konkret wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob folgende Maßnahmen ergriffen werden können: a) Dämmmaterialien anbringen: moderne, geräuscharme Container (oft ausgezeichnet mit dem "Blauen Engel") nutzen spezielle Beschichtungen, Gummimatten oder Dämmmaterialien im Inneren, die den Aufprall des Glases dämpfen. b) Unterflurcontainer aufstellen: Eine besonders leise Variante sind Unterflurcontainer, bei denen der Großteil des Behälters im Boden versenkt ist. Diese sind akustisch entkoppelt, was den Lärmpegel beim Einwurf deutlich senkt, auch nachts. c) Fallbremsen aufstellen: Konstruktionen, die den Fallweg des Glases verkürzen oder abbremsen, reduzieren das Klirren. d) Häufigere Entleerungen durchführen. Begründung: Den Ortsbeirat erreichten Anwohnerbeschwerden über die erhöhte Lärmbelästigung zu Nachtzeiten und am Wochenende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-AlleeOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 353 entstanden aus Vorlage: OF 32/2 vom 11.05.2026 Betreff: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-Allee Der Magistrat wird gebeten, die Bernusstraße in Fahrtrichtung zur Zeppelin-Allee als Einbahnstraße auszuweisen und die hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Verkehrsführung im Bereich Bernusstraße/Franz-Rücker-Allee/Zeppelin-Allee so angepasst werden kann, dass gefährliche Kreuzungs- und Begegnungssituationen mit der Straßenbahn wirksam vermieden werden. Begründung: Im Bereich Bernusstraße/Franz-Rücker-Allee/Zeppelin-Allee kommt es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen zwischen dem motorisierten Individualverkehr und der Straßenbahn (siehe Fotos). Es kam bereits zu mehreren Unfällen; auch mit Verletzungen. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die bestehende Verkehrsregelung nicht ausreicht, um die Situation dauerhaft sicher zu ordnen. Die Straßenbahn fährt dort auf engem Raum, die Sichtbeziehungen sind schwierig und die Verkehrsführung wird offenbar nicht zuverlässig genug beachtet. Beschilderung allein scheint an dieser Stelle nicht ausreichend zu sein. Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-Allee würde die Verkehrsströme klarer ordnen, Konflikte reduzieren und die Sicherheit für Straßenbahn, Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessern. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu erhöhen. Die Fotografin ist den Antragstellern bekannt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei Hitze nutzbar machenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 354 entstanden aus Vorlage: OF 46/2 vom 26.05.2026 Betreff: Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei Hitze nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um öffentliche Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei sommerlicher Hitze nutzbar zu machen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - ob bestehende Sitzbänke, die über längere Zeiträume direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (siehe Fotos), an schattigere Standorte versetzt werden können; - wo zusätzliche Verschattungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Bäume, Pergolen oder Sonnensegel, geschaffen werden können; - welche weiteren kurz- und mittelfristigen Maßnahmen geeignet wären, die Aufenthaltsqualität auf dem Kurfürstenplatz während Hitzeperioden zu verbessern; - ob zusätzliche öffentliche Sitzmöglichkeiten im Schatten geschaffen werden können. Begründung: Mit zunehmenden Hitzeperioden werden viele öffentliche Sitzgelegenheiten insbesondere in den Sommermonaten tagsüber kaum nutzbar. Das gilt auch für Bänke auf dem Kurfürstenplatz. Gerade ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie mobilitätseingeschränkte Personen sind jedoch auf gut nutzbare Sitzmöglichkeiten angewiesen. Um die Sitzmöbel auch an heißen Sommertagen nutzbar zu machen, müssen diese an schattigen Standorten installiert werden bzw. für eine Verschattung der Bänke und Stühle gesorgt werden. Der Park erfreut sich großer Beliebtheit und Platz zum Sitzen und Verweilen ist begrenzt. Zusätzliche Sitzmöglichkeiten wären zu begrüßen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 355 entstanden aus Vorlage: OF 47/2 vom 26.05.2026 Betreff: Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie eine angemessene posthume Ehrung der Bürgerrechtlerin, Filmemacherin und Publizistin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2 umgesetzt werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, a) ob an ihrem früheren Wohnort im Hans-Eick-Weg eine Gedenktafel oder ein vergleichbares Erinnerungszeichen angebracht werden kann; b) ob eine dauerhafte Informations- oder Erinnerungsstele im öffentlichen Raum möglich ist; c) wie Vertreter*innen der Sinti- und Roma-Community, wie z. B. der Landesverband Hessen des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, insbesondere die Kinothek Asta Nielsen, in die Gestaltung eingebunden werden können. 2. Der Magistrat wird gebeten, Melanie Spitta in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen. Bei einer künftigen Benennung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes ist eine Benennung im Ortsbezirk 2 vorrangig zu prüfen. Begründung: Melanie Spitta lebte und arbeitete viele Jahre in Frankfurt am Main und wohnte zuletzt im Hans-Eick-Weg in Bockenheim. Sie war eine der bedeutendsten Stimmen der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma in Deutschland und setzte sich insbesondere für die Rechte und Sichtbarkeit von Sintezze sowie für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti und Roma ein. Sie engagierte sich als Bürgerrechtlerin insbesondere für die Gleichstellung der Frauen unter den Sinti und in der gesamten Gesellschaft und war als Beraterin und Publizistin tätig. Als Teilnehmerin des ersten Roma-Weltkongresses 1971 in London, als eine von nur zwei teilnehmenden Frauen, als Publizistin, Beraterin und Mitarbeiterin internationaler Einrichtungen (z. B. am United States Holocaust Memorial Museum in Washington) sowie als erste deutsche Sintezza, die Filme realisierte, leistete sie einen herausragenden Beitrag zur historischen Aufarbeitung und gesellschaftlichen Anerkennung der Sinti und Roma. Gemeinsam mit der Regisseurin Katrin Seybold entstanden mehrere bedeutende Dokumentarfilme, darunter "Das falsche Wort", der als erste zusammenhängende filmische Darstellung des Genozids an den deutschen Sinti gilt. Für ihr Engagement wurde Melanie Spitta 1999 mit dem Otto-Pankok-Preis ausgezeichnet. Trotz ihrer großen Bedeutung ist Melanie Spitta in Frankfurt bislang kaum sichtbar gewürdigt worden. Eine Ehrung im öffentlichen Raum wäre ein wichtiges Zeichen gegen Antiziganismus und für eine vielfältige Erinnerungskultur sowie für die Sichtbarkeit von Frauen in der Stadtgeschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hindernisfreie Querung an der Kreuzung Bernusstraße/Sophienstraße/Basaltstraße schaffenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 49/2 vom 26.05.2026 Betreff: Hindernisfreie Querung an der Kreuzung Bernusstraße/Sophienstraße/Basaltstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Bernusstraße/Sophienstraße/Basaltstraße so umzugestalten, dass eine direkte und hindernisfreie Querung der Sophienstraße von der Bernusstraße in Richtung Basaltstraße für Fußgänger*innen und mobilitätseingeschränkte Personen problemlos möglich wird. Dabei sollen die derzeit im Querungsbereich befindlichen Fahrradabstellbügel versetzt werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an Fahrradabstellmöglichkeiten sollen diese kurzfristig an geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe wieder installiert werden. Dabei ist die Umwandlung einzelner Kfz-Stellplätze in Fahrradabstellanlagen zu prüfen. Begründung: Die Angelegenheit war die Anregung eines Bürgers. Die derzeitige Situation im Kreuzungsbereich ist für den Fußverkehr unzureichend und insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen problematisch. Durch Poller und Fahrradabstellbügel existiert aktuell keine direkte problemlose Querungsmöglichkeit. Zufußgehende müssen zum Queren teilweise die Fahrbahn der Bernusstraße oder Basaltstraße betreten, was zu gefährlichen Situationen führt. Eine alternative Querungsmöglichkeit befindet sich erst in größerer Entfernung und würde einen Umweg von deutlich über 100 Metern bedeuten. Dies ist insbesondere für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen sowie für ältere Menschen nicht zumutbar. Aus dem Stadtteil gab es bereits mehrfach Beschwerden über die Situation. Auch seitens der Verwaltung wurde eingeräumt, dass die bisherige Gestaltung zulasten des Fußverkehrs erfolgt ist und eine Überarbeitung notwendig erscheint. Gleichzeitig besteht an dieser Stelle ein hoher Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Eine reine Demontage der Fahrradbügel würde voraussichtlich dazu führen, dass Fahrräder verstärkt an Schildermasten oder auf Gehwegen angeschlossen werden und dadurch neue Behinderungen entstehen. Deshalb sollen geeignete Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe geschaffen werden, beispielsweise durch die Umwidmung einzelner Kfz-Stellplätze. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Babyschaukeln im Westend und im Ortsbezirk 2OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 357 entstanden aus Vorlage: OF 52/2 vom 15.05.2026 Betreff: Mehr Babyschaukeln im Westend und im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 2 den vorhandenen Bestand an Babyschaukeln auf den öffentlichen Spielplätzen im Ortsbezirk 2 zeitnah mitzuteilen; 2. insbesondere für das Westend sowie für die Bereiche Kuhwald und Rebstock darzustellen, auf welchen öffentlichen Spielplätzen Babyschaukeln vorhanden sind und wo Ergänzungen möglich sind; 3. vorrangig den Spielplatz Eppsteiner Straße sowie die Spielplätze im Grüneburgpark hinsichtlich der Errichtung zusätzlicher Babyschaukeln zu prüfen; 4. auch geeignete Spielplätze in Kuhwald und Rebstock auf Ergänzungsmöglichkeiten zu prüfen; 5. bei Bedarf zusätzliche Babyschaukeln im Westend sowie in weiteren geeigneten Bereichen des Ortsbezirks 2, insbesondere in Kuhwald und Rebstock, zeitnah einzurichten; 6. bei der Erneuerung oder dem Austausch von Spielgeräten künftig verstärkt darauf zu achten, dass auch altersgerechte Angebote für Babys und Kleinkinder, insbesondere Babyschaukeln, vorgesehen werden; 7. die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks in die Prüfung geeigneter Standorte einzubeziehen. Begründung: Von Eltern wurde darauf hingewiesen, dass im Westend kaum oder keine ausreichenden Angebote an Babyschaukeln vorhanden sind. Auch für die Bereiche Kuhwald und Rebstock besteht nach bisheriger Wahrnehmung zusätzlicher Bedarf. In Bockenheim insgesamt scheint der Bedarf dagegen eher gedeckt zu sein; umso wichtiger ist eine gezielte Betrachtung der Bereiche, in denen weiterhin Lücken bestehen. Babyschaukeln sind ein wichtiges, sicheres und altersgerechtes Spielangebot für die jüngsten Kinder. Gerade Familien mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Altersgruppen sind darauf angewiesen, dass Spielplätze Angebote für kleine und größere Kinder bereithalten. Nur so können Geschwister gemeinsam einen Spielplatz nutzen, ohne dass die Kleinsten außen vor bleiben. Besonders im dicht bebauten Westend sind gut ausgestattete öffentliche Spielplätze für Familien unverzichtbar. Der Spielplatz Eppsteiner Straße sowie die Spielplätze im Grüneburgpark sollten daher vorrangig betrachtet werden. Auch in Kuhwald und Rebstock sollten geeignete Standorte geprüft werden. Bei künftigen Erneuerungen von Spielgeräten sollte von Anfang an mitgedacht werden, dass auch die Kleinsten ein passendes Angebot brauchen. Zusätzliche Babyschaukeln sind eine vergleichsweise einfache, kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für Familien im Stadtbezirk. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung der Wöhlerstraße (Westend) in den Bereichen der Hausnummern 12 bis 20OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 358 entstanden aus Vorlage: OF 54/2 vom 15.05.2026 Betreff: Sanierung der Wöhlerstraße (Westend) in den Bereichen der Hausnummern 12 bis 20 Vorgang: OA 188/22 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 1878/22 Der Magistrat wird gebeten, die Wöhlerstraße im Westend im Bereich der Hausnummern 12 bis 20 zeitnah in einem Teilbereich zu sanieren. Dabei sind insbesondere die Fahrbahn sowie die beschädigten Gehwegbereiche, insbesondere vor der Hausnummer 20, instand zu setzen. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat klare Rückmeldungen zu übermitteln, bis wann mit einer Beseitigung der bestehenden Schäden zu rechnen ist. Im Zuge der Sanierung soll auch die Möglichkeit von Baumpflanzungen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1878, (OA 188 "Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen") geprüft werden. Begründung: Die Wöhlerstraße ist ganz maßgeblich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen seit dem Baubeginn auf der Bockenheimer Straße in Mitleidenschaft gezogen. Die Anzahl der Schlaglöcher nimmt stetig zu und Fahrradfahrer müssen dort inzwischen Slalom fahren. Ebenfalls sind Teile des Bürgersteigs vor der Hausnummer 20 inzwischen vollständig zerbröselt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Fußgänger insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führt. Es muss dort dringend Abhilfe geschaffen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.05.2022, OA 188
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern – deutlich schneller handeln!OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 359 entstanden aus Vorlage: OF 73/2 vom 31.07.2026 Betreff: Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern - deutlich schneller handeln! Vorgang: OM 7389/25 OBR 2; ST 2101/25 Der Magistrat wird gebeten, alles dafür zu tun, die Klimaanpassung in den innenstadtnahen und verdichteten Stadtteilen wie Bockenheim und Westend großflächig und umfassend zu verbessern und zu beschleunigen. Folgende Maßnahmen werden für Bockenheim und das Westend zur baldmöglichen Umsetzung vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, diese zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten: 1. Erstellung einer koordinierten und abgestimmten Klimaanpassungsstrategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen seitens der beteiligten Dezernate und Ämter (insbesondere Planung, Umwelt und Klimaschutz, Mobilität) in Kommunikation und Koordinierung mit dem Ortsbeirat und den betroffenen Bürger*innen noch in diesem Jahr. 2. Dem Ortsbeirat 2 soll baldmöglichst das Entsiegelungskataster der Stadt vorgestellt werden, das aufzeigt, wo im Ortsbezirk Potenzial für Entsiegelung und Begrünung besteht. Hiermit sollen gezielt Flächen identifiziert werden, die wieder wasserdurchlässig sind und baldmöglichst bepflanzt werden können. 3. Für Stadtgrün und die Anzahl von Bäumen werden Mindeststandards entwickelt und die 3-30-300 Regelung umgesetzt: Jeder Bewohner und jede Bewohnerin des Stadtteils sollte von seinem/ihrem Zuhause aus mindestens drei Bäume sehen können, in einem Umfeld mit 30 Prozent Baumbeschirmung leben und eine Grünfläche in höchstens 300 Metern Entfernung erreichen können. Wo die Regelung derzeit nicht eingehalten wird, müssen gezielte Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. 4. Öffentliche Plätze im zentralen und besonders hitzeanfälligen Bereich des Ortsbezirks, die am wenigsten beschattet sind, werden unabhängig von späteren Umbauten bereits heute in Teilen entsiegelt, bepflanzt und/oder durch große Pflanzkübel, die auch Bäume aufnehmen können (Beispiel Hamburg Innenstadt/Foto: Pflanzkübel Oeder Weg) und andere Elemente verschattet und gleichzeitig vorübergehend gestaltet. Die Plätze können nicht länger der Hitze ausgesetzt werden, nur weil irgendwann in der Zukunft vielleicht Umbaumaßnahmen anstehen! Arealzuständigkeiten sollen mit dem Land Hessen geklärt werden (Kulturcampus - siehe Stellungnahme ST 2101). 5. Öffentliche Plätze in Bockenheim und im Westend sollen schnellstmöglich mit Trinkbrunnen ausgestattet werden. Der Ortsbeirat hat hierzu bereits Standortvorschläge unterbreitet, die der AG Trinkbrunnen bekannt sind. Da das Überwärmungspotential durch starke Versiegelung ein Kriterium für die Etablierung von Trinkbrunnen ist, sollte klar sein, dass der Bedarf gerade in Bockenheim groß ist. 6. Kühl- und Spielbrunnen: Es soll geprüft werden, ob an öffentlichen Plätzen (wie z. B. Celsiusplatz, Odina-Bott-Platz, Carlo-Schmid-Platz, Quartiersplatz, Sally-Ride-Platz, Senckenberganlage, Westendplatz) mehr Kühl- und Spielbrunnen geschaffen werden können. 7. Straßenräume, die sich besonders stark aufheizen - in Bockenheim u. a. Adalbertstraße und Schloßstraße - sollen in der Prioritätenliste der Umbauten nach vorn gesetzt werden. Die Schloßstraße ist Teil des "Superblock-Konzeptes". Ihre Umgestaltung und Begrünung wurde bereits vielfach vom Ortsbeirat gefordert (insbesondere im nördlichen Teil). Diese Maßnahmen sollten aufgrund der Hitzeentwicklung dringend vorangetrieben werden. Kurzfristig sollte in der Adalbertstraße das Straßenbegleitgrün verbessert und besser gepflegt/bewässert werden (Beispiel westliche Gartenstraße, Sachsenhausen) sowie die Schienenstränge in Adalbert- und Schlossstraße begrünt werden. Verkehrsinseln auf der Kreuzung Adalbertstraße/Schlossstraße sollen entsiegelt und begrünt werden. 8. Auf allen Straßenbahnlinien sollen möglichst ausschließlich klimatisierte und barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden: Ältere Straßenbahnwagen ohne Klimatisierung und ohne barrierefreien Einstieg sollen schnellstmöglich ersetzt oder - so weit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll - entsprechend nachgerüstet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht auf der Straßenbahnlinie 17, auf der besonders häufig nicht klimatisierte und nicht barrierefreie Fahrzeuge verkehren. 9. Baumpflege, Pflege und Begrünung von Baumscheiben und Straßenbegleitgrün: Zahlreiche Straßen in Bockenheim (u. a. Robert-Mayer-Straße (Foto) Adalbertstraße, Große Seestraße, Gräfstraße (Foto) zeugen davon, dass das Straßenbegleitgrün im Stadtteil vernachlässigt wird, unzureichend gepflegt wird und Bäume zwar gefällt, aber nicht ersetzt werden (z. B. Gräfstraße, Mühlgasse). Der Baumerhalt muss grundsätzlich Vorrang vor der Fällung haben. Wo eine Fällung unvermeidbar ist, müssen unbedingt Bäume nachgepflanzt werden, da sonst die klimatischen Leistungen nicht erbracht werden. 10. Privateigentümer in Bockenheim und Westend müssen stärker zu Begrünungs-, Wasserspeicherungs- und Auffangmaßnahmen verpflichtet werden (Klimabonus-Programm weiter als Anreiz). Die Innenverdichtung durch Bauten in der zweiten Reihe ohne Begrünungsmaßnahmen (z. B. entlang der Leipziger Straße) muss gestoppt werden. Die Kommunale Grün- und Freiraumsatzung muss konsequent auch im Bestand angewandt werden: Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen mit Gründächern oder Fassadenbegrünungen verbunden werden. 11. Mehr zugängliche Wasserflächen im Stadtteil schaffen: Der Magistrat soll prüfen, inwieweit mehr zugängliche Wasserflächen an geeigneter Stelle insbesondere in den Parkanlagen (z. B. im Grüneburgpark, Rebstockpark, Rothschildpark) realisiert werden können. In diesem Kontext sollen auch bisherige Kanalisierung von Bächen auf Offenlegung überprüft werden. Wasserflächen sollen integrativ gestaltet werden. Ein Beispiel könnte der Eisbach im Münchner Englischen Garten sein. 12. Einrichtung eines konsumfreien Hitzeschutzraums. Begründung: Hitzebelastung ist in Frankfurt, insbesondere in den inneren Stadtteilen, ein immer drängenderes Problem. Grünverlust, Baumverluste und Versiegelung sind in der Vergangenheit immer weiter vorangeschritten. Obwohl die Folgen seit Jahren, und in diesem Sommer besonders, spürbar sind, wird zu wenig getan, um bestehendes Grün zu erhalten, Flächen zu entsiegeln und neue Grünbereiche zu schaffen. Derzeit finden Maßnahmen der Klimaanpassung (grün-blaue Infrastruktur/Schwammstadt-Maßnahmen) vorrangig in Neubaugebieten statt - die dichten Bestandsquartiere werden hierbei in der Regel vernachlässigt, die Bewohner*innen der Hitze ausgesetzt. Für die Klimaanpassung in Bestandsquartieren sind umfängliche neue Maßnahmenkonzepte, Prioritätensetzungen und Budgetanpassungen erforderlich. Der Magistrat sollte sich planerisch, strategisch und systematisch in der Umsetzung mit allen Stadtteilen befassen. Frankfurt sollte sich dabei wesentlich stärker an Strategien und Maßnahmen anderer europäischer Städte orientieren (z. B. Wien - Bäume für coole Straßen; oder Paris: bereits erfolgter Umbau von 200 Straßen in Gartenstraßen; Pflanzung von 170.000 Bäumen u. a. auf ehemaligen Parkplätzen; Pflanzung von sogenannten Stadtwäldern). Die Unterstützung von Kleinstprojekten und privaten Initiativen (z. B. Klimainitiativen/Vereinen und Kleinentsiegelungen durch das Programm "Bürgerengagement für den Klimaschutz") ist zwar zu begrüßen, reicht aber nicht aus. Ebenso wenig reicht bislang die Unterstützung privater Begrünungsmaßnahmen durch das städtische Programm Klimabonus aus. Seit Beginn des Programms im Jahr 2023 wurden erst 180 Anträge für "grüne" Projekte und etwa 170 Anträge für Wassermanagement - zumeist in den Randlagen der Stadt, selten in den am meisten aufgeheizten Stadtteilen - bewilligt (ca. 2,2 Millionen Euro). Zu wenige Privateigentümer*innen von Bestandsbauten, Parkplätzen und Hinterhöfen in den Gründerzeitvierteln nehmen das Programm in Anspruch und setzen auf die notwendige Klimaanpassung und Begrünung. Frankfurt muss Wege finden, um große Versiegelungsbereiche möglichst kurzfristig umzugestalten. Zur Klimaanpassung gehört auch ein öffentlicher Personennahverkehr, der bei hohen Temperaturen sicher und ohne zusätzliche gesundheitliche Belastungen genutzt werden kann. In nicht klimatisierten Straßenbahnwagen können sich die Temperaturen im Sommer erheblich aufheizen. Dies trifft insbesondere ältere Menschen, Kinder, Schwangere sowie Personen mit chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität. Gleichzeitig sind zahlreiche ältere Fahrzeuge nicht barrierefrei zugänglich. Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem auf der Straßenbahnlinie 17, auf der weiterhin häufig ältere, weder klimatisierte noch barrierefreie Wagen eingesetzt werden. Positives Beispiel für private Begrünungsmaßnahmen in der Kiesstraße Gefällter Baum (bislang) ohne Nachpflanzung in der Gräfstraße / Ecke Adalbertstraße Positives Beispiel aus Hamburg; Begrünung der HafenCity Quellen: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Westendplatz wieder sicher und sauber gestaltenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 85/2 vom 22.07.2026 Betreff: Westendplatz wieder sicher und sauber gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Bereich um die Altglas- und Altkleidercontainer am Westendplatz unverzüglich von Müll und sonstigen Ablagerungen zu befreien und dort künftig eine verlässliche, bedarfsgerechte Reinigung sicherzustellen. Auf Hinweise und Beschwerden von Anwohnern ist zeitnah zu reagieren; festgestellter Müll ist unverzüglich zu beseitigen. In unmittelbarer Nähe der Container ist ein Hinweisschild anzubringen, das auf das Verbot illegaler Müllablagerungen und mögliche Bußgelder aufmerksam macht; 2. den Standort des Altkleidercontainers zu überprüfen und diesen erforderlichenfalls zu entfernen oder an einen geeigneteren, besser einsehbaren und kontrollierbaren Standort zu verlegen; 3. die Leerungsintervalle der vorhandenen Wertstoffcontainer zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen sowie illegale Ablagerungen konsequent zu verfolgen und zu ahnden; 4. dem Ortsbeirat über die bislang auf Hinweise im Mängelmelder erfolgten Maßnahmen sowie über die weitere Vorgehensweise zu berichten. Begründung: Der Westendplatz ist ein wichtiger Aufenthalts- und Spielort der unmittelbaren Nachbarschaft. Seit Wochen wird insbesondere der Bereich um die Wertstoff- und Altkleidercontainer durch erhebliche Vermüllung beeinträchtigt. Nach Angaben von Anwohnern und Passanten wurden entsprechende Mängel bereits wiederholt gemeldet, ohne dass eine nachhaltige Verbesserung eingetreten ist. Zugleich berichten Anwohner von zunehmenden Konflikten und einem deutlich gesunkenen Sicherheitsgefühl, insbesondere im Umfeld des Spielplatzes und östlich des Westendplatzes. Der Platz riecht teilweise stark nach Urin; Eltern und Kinder meiden ihn zunehmend. Dieser Zustand ist für ein dicht bewohntes Wohnquartier im Westend nicht hinnehmbar. Neben einer sofortigen Reinigung und einer besseren Kontrolle des Containerstandorts braucht es deshalb ein abgestimmtes Vorgehen von Entsorgungsbetrieben, Stadtpolizei, Polizei und sozialen Fachstellen. Ziel muss sein, den Westendplatz wieder als sauberen, sicheren und gut nutzbaren Ort für die Nachbarschaft zu sichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 99/2 vom 17.08.2026 Betreff: Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen Der Magistrat wird gebeten, die Bauaufsicht aufzufordern, die bereits erteilte Abrissgenehmigung für Teilbereiche der Ginnheimer Straße 24 bis 26 einstweilig auszusetzen. Begründung: Die Ginnheimer Straße ist Teil des Erhaltungs- und Milieuschutzgebietes Bockenheim und ausgewiesen als Mischgebiet. Bockenheim ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige Wohn- und Gewerbestruktur, die es zu erhalten gilt. Eine weitere Verdichtung ist ebenfalls zu verhindern. Die Gebäude das Areals sollen nicht abgerissen werden und durch ein Apartmentgebäude mit 58 Wohnungen ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1457
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen – ggf. mit ÜbergangsspielgerätenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 07.07.2026 Betreff: SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen - ggf. mit Übergangsspielgeräten Vorgang: OM 8020/26 OBR 2; ST 640/26 Der Magistrat wird gebeten, noch diesen Sommer im Rebstockpark endlich aktiv zu werden und den dortigen Spielplatz zumindest teilweise und übergangsweise mit Spielgeräten zu bestücken. Bei allem Verständnis für die bürokratischen Abläufe in den Ämtern sollte nach den zahlreichen Anregungen dieser Park zur "Chefsache" gemacht werden und nicht "nur" auf der Priorisierungsliste des Amtes stehen. Es ist zu prüfen, ob nicht Einzelmaßnahmen übergangsweise, wie z. B. eine Tischtennisplatte oder eine Rutschbahn, umgesetzt werden könnten, um lange und komplexe Genehmigungsprozesse zu vermeiden. Denkbar wäre auch eine Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der dort temporäre Spielmöglichkeiten unentgeltlich anbieten könnten. Die dem Planungsprozess vorgeschaltete Kinderbeteiligung hat nach Wissens des Ortsbeirates noch gar nicht begonnen und sollte umgehend initiiert werden. Begründung: Es ist für die Anwohner nicht nachvollziehbar, dass im ganzen Rebstockpark mit einer Größe von ca. 35 Hektar momentan keine Rutschen, Spielgeräte oder Tischtennisplatten gibt - einzig eine Kinderschaukel ist vorhanden. Im Vergleich dazu sind andere Frankfurter Parks wie z. B. der Niddapark oder der Grüneburgpark im Ortsbezirk 2, der Güntherburgpark sowie der Heinrich-Kraft-Park wesentlich besser ausgestattet. Die Stellungnahme ST 640 vom 27.03.26 postuliert, dass die Grunderneuerung des Spielplatzes im Rebstock ist in der Prioritätenliste des Fachamtes enthalten ist. Die Planung und Umgestaltung von Spielplätzen unterlege verschiedenen Regeln und Vorschriften. An dieser Stelle seien exemplarisch verschiedene Genehmigungserfordernisse und Vergabevorschriften und -verfahren zu nennen. Bei Spielplätzen sei zudem eine dem Planungsprozess vorgeschaltete Kinderbeteiligung obligatorisch. Eine uneingeschränkte Nutzung des umgestalteten Spielplatzes ist daher leider erst Mitte 2027 möglich. Foto 1: Rebstockparkspielplatz vor Abbau der alten Rutsche & Klettergerüst Foto 2 und 2a: Rebstockparkspielplatz ohne Rutsche & Klettergerüst Fotos 3 & 4: Ausdehnung des gesamten Rebstockparkes (ohne Spielmöglichkeiten) Quellen: Nutzer des Spielplatzes, Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8020 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 640
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18aOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 77/2 vom 02.08.2026 Betreff: Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass auf dem Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 zum Grüneburgpark entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a (siehe Foto), ein Fußgängertunnel aus Stahlträgern zur Absicherung der Nutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen im Schwenkbereich des Baukrans auf dem Grundstück Frauenlobstraße 20a für die Dauer der Bauarbeiten aufgebaut wird. Auf dem Fußgängertunnel aus Stahlträgern können die Baucontainer der Baustelle Frauenlobstraße 20a untergebracht werden, um auf der Baustelle Frauenlobstraße 20a mehr Freiraum zu schaffen und den Zugang zu den Hausnummern 18a und 20c neben dem Tunnel zu gewährleisten. Begründung: Der Schwenkbereich des Baukrans auf der Baustelle reicht über den Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 und dem Grüneburgpark hinweg. Es besteht keine Absicherung der Benutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen und den daraus entstehenden gesundheitlichen Schäden. Um einen Schutz der Benutzer des Fuß- und Radwegs zu gewährleisten, ist der Bau eines Fußgängertunnels aus Stahlträgern vor den Grundstücken Frauenlobstraße 18 und 18a notwendig (vergleiche Foto). Damit auf der Baustelle mehr Freifläche zur Verfügung steht, können die Baucontainer auf dem Fußgängertunnel statt bisher im Straßenbereich vor Hausnummer 20 untergebracht werden. Anlage: Plan des erforderlichen Fußgängertunnels Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße durch Beschilderung bekannt machenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 364 entstanden aus Vorlage: OF 78/2 vom 02.08.2026 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße durch Beschilderung bekannt machen Vorgang: OM 6041/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, für die Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße das per Allgemeinverfügung erlassene Alkohol- und Rauchverbot für die gesamte Grünanlage mit entsprechenden Schildern jeweils an den Eingängen sowie an der Sitzgruppe in der Grünanlage den Nutzerinnen und Nutzern bekannt zu machen. Begründung: Der Ortsbeirat begehrte gemeinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten seit November 2024 (Anregung OM 6041) die Umsetzung der angesprochenen Maßnahmen in der Grünanlage selbst. Ende April verfügte der Magistrat die temporäre Schließung der Grünanlage ab 18 Uhr sowie ein Alkohol- und Rauchverbot in der gesamten Grünanlage. Ende Mai / Anfang Juni 2026 wurde die temporäre Schließung der Grünanlage ab 18 Uhr veranlasst, was schon eine Verbesserung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner herbeiführte. Allerdings zeigt sich um die Sitzgruppe in der Grünanlage die Situation in den Nachmittagsstunden unverändert, sodass weiterhin Alkohol- und Rauchwaren konsumiert werden. Der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner wundern sich, warum der Magistrat nicht gleich eine entsprechende Beschilderung mit einer klaren Regelung veranlasst hat. Dies sollte alsbald nachgeholt werden. Der Ortsbeirat hofft diese Maßnahme informell und kurzfristig mit dem zuständigen Amt abstimmen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im GrüneburgparkOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 365 entstanden aus Vorlage: OF 84/2 vom 01.08.2026 Betreff: Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im Grüneburgpark 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) aus welchen Gründen bei den im Auftrag des Grünflächenamtes durchgeführten Mäharbeiten im Bereich der Vogelbrutwiese im Grüneburgpark (parallel zum westlichen Abschnitt des Grüneburgwegs) keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz weiterer dort lebender Wildtiere, insbesondere bodennaher und im Unterwuchs lebender Tiere, sicherzustellen; b) welche Vorgaben und Arbeitsanweisungen das Grünflächenamt sowie von diesem beauftragte Fremdfirmen hinsichtlich des Arten- und Tierschutzes vor Durchführung von Mäharbeiten erhalten; c) ob vor Beginn der Mäharbeiten eine umfassende Kontrolle der zu mähenden Flächen auf dort befindliche Wildtiere erfolgt und, sofern dies nicht der Fall ist, weshalb auf eine entsprechende Kontrolle verzichtet wird. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, a) geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um bei zukünftigen Mäharbeiten im Grüneburgpark sowie auf vergleichbaren Flächen sicherzustellen, dass sich vor Beginn der Arbeiten keine Wildtiere mehr im Mähbereich befinden und Verletzungen oder Tötungen von Tieren nach Möglichkeit ausgeschlossen werden; b) sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahmen auch von im Auftrag des Grünflächenamtes tätigen Fremdfirmen verbindlich eingehalten werden; c) zu prüfen, ob Anwohnerinnen und Anwohner künftig vor geplanten Mäharbeiten im Bereich der Vogelbrutwiese rechtzeitig informiert werden können, um interessierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die Möglichkeit einzuräumen, das Grünflächenamt bei einer vorherigen Kontrolle der Flächen auf Wildtiere zu unterstützen. Begründung: Bei den am 13. Juli 2026 im Bereich der Vogelbrutwiese des Grüneburgparks durchgeführten Mäharbeiten wurden nach Kenntnis des Ortsbeirates mehrere Igel getötet. Igel sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützte Wildtiere. Die betreffende Wiese wird aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutzeit bewusst nicht gemäht. Erst nach deren Ende erfolgen regelmäßig die erforderlichen Pflegearbeiten. Gerade weil diese Flächen über einen längeren Zeitraum nicht bewirtschaftet werden, dienen sie neben Vögeln auch zahlreichen weiteren Tierarten als Rückzugs- und Lebensraum. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, vor dem Einsatz schwerer Mähgeräte geeignete Maßnahmen zum Schutz der dort lebenden Tiere zu treffen. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben den Ortsbeirat auf den Vorfall aufmerksam gemacht und ihre große Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Dem Ortsbeirat liegt Bildmaterial vor, das aus Gründen des Respekts gegenüber dem Tierwohl der Anregung nicht beigefügt ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner würdigen ausdrücklich die engagierte Arbeit des Grünflächenamtes bei der Pflege und Unterhaltung des Grüneburgparks. Ziel dieser Anregung ist daher nicht die Kritik an der grundsätzlichen Pflege der Grünanlagen, sondern eine Verbesserung der Abläufe im Sinne eines umfassenden Natur- und Tierschutzes. Nach Angaben mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner erfolgte vor den Mäharbeiten keine Information über den vorgesehenen Einsatz. Gleichzeitig besteht die Bereitschaft, sich ehrenamtlich an einer vorherigen Kontrolle der Flächen auf Wildtiere zu beteiligen. Es sollte daher geprüft werden, ob künftig eine frühzeitige Information der unmittelbaren Anwohnerschaft erfolgen und dieses bürgerschaftliche Engagement in geeigneter Weise eingebunden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherer Fahrradweg in der VoltastraßeOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 366 entstanden aus Vorlage: OF 88/2 vom 29.07.2026 Betreff: Sicherer Fahrradweg in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Voltastraße im Abschnitt ab der Hausnummer 38 stadtauswärts eine Schutzzone (Dooring-Zone) für Fahrradfahrende einzurichten und die Poller zwischen Fahrrad- und Fußweg soweit wie möglich zu entfernen. Begründung: Die Zone direkt neben den parkenden Autos stellt für Fahrradfahrende eine Gefährdung dar, da Unfälle leicht durch unbedachtes Öffnen von Autotüren erfolgen können. Die Situation in der Voltastraße wird zusätzlich dadurch verschärft, dass Personen, die auf dem Radweg fahren, aufgrund der angebrachten Poller nicht ausweichen können. Diese Poller sollten dort, wo sie keine Einfahrten schützen, entfernt werden. Um Doppelparken auf dem Fahrradweg zu verhindern, wäre ggf. das Versetzen einzelner Poller hin zu den Parkplätzen sinnvoll. Wie der Radweg aussehen sollte zeigt das zweite Foto, das nur wenige Meter vor dem ersten (ab Hausnummer 38 stadteinwärts) aufgenommen wurde. Fahrradweg ohne "Dooring-Zone" Fahrradweg mit "Dooring-Zone" Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße endlich umsetzen!OMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 367 entstanden aus Vorlage: OF 92/2 vom 26.07.2026 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße endlich umsetzen! Vorgang: OM 4721/23 OBR 2; ST 188/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die zugesagte Einbahnstraßenregelung (Stellungnahme ST 188 vom 26.01.2024) in der Homburger Straße in Bockenheim endlich umzusetzen. Die Einbahnstraßenregelung betrifft den Bereich zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Richtung Adalbertstraße). Damit soll verhindert werden, dass zu viel Durchgangsverkehr in Richtung Gallus und Messe die Kopfsteinpflaster-Wohnstraße Homburger Straße belastet. Des Weiteren wird der Magistrat erneut gebeten, die Homburger Straße als Anliegendenstraße einzustufen und das widerrechtliche Linksabbiegen von Autofahrer*innen aus der Homburger Straße in die Schloßstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat hat die entsprechende Anregung bereits 2023 gestellt. Immer wieder beklagen sich Anwohnende der Homburger Straße, dass der Durchgangsverkehr zunehmend ansteigt und damit auch die Verlärmung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten und Grundschulbezirke in Bockenheim überprüfenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 368 entstanden aus Vorlage: OF 93/2 vom 22.07.2026 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten und Grundschulbezirke in Bockenheim überprüfen Vorgang: F 3410/25; OM 8003/26 OBR 2; M 84/26 Der Magistrat wird anlässlich der Vorlage M 84 und der jüngsten Entwicklungen ergänzend zur Anregung vom 19.01.2026, OM 8003, gebeten, bezüglich der Sanierung der Georg-Büchner-Schule und der Einteilung der Grundschulbezirke in Bockenheim die folgenden Punkte zu prüfen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten bzw. diese umzusetzen: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde, dem Ortsbeirat sowie interessierten Anwohnern und Bürgern vorgestellt werden. 2. Im Zuge dessen soll dargelegt werden, ob die Weiterführung am Standort sinnvoll erscheint und räumlich überhaupt neben der IGS möglich erscheint. 3. Wie und wann wird die Neuaufteilung der Grundschulbezirke in Bockenheim (inklusive Franckeschule, Bonifatiusschule, Georg-Büchner-Schule (insbesondere der Leitung der Grundstufe an der Kaufunger Straße/Schloßstraße), Viktoria-Luise-Schule sowie der geplanten Grundschule im Schönhofviertel erfolgen? Zudem wird der Magistrat gebeten, einen Runden Tisch unter Beteiligung der umliegenden Grundschulen, der Kinderbeauftragten, den Horten/ESB-Einrichtungen, Elternbeiräten bzw. Vertretern aus der Elternschaft sowie ggfs. Vertreten aus dem Ortsbeirat 7 und Eltern/Vertretern der künftigen Schule im Schönhofviertel einzuberufen, in dem die Bezirke abgestimmt und die Zuteilung der Horte/Mittagsbetreuungsplätze in Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgen soll. 4. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Schulen, Horte/Kindergärten und Familien Planungssicherheit erlangen, indem sie rechtzeitig vor einem neuen Schuljahr wissen, an welcher Schule ihre Kinder unterrichtet werden soll. Begründung: Im Schulentwicklungsplan Schulentwicklungsplan (dazu Vorlage M 84, S. 169/170) ist zu lesen, dass die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule schon in 2027 wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückziehen soll. Ein solcher Umzug sollte nur dann erfolgen, wenn der Schulbetrieb erwiesenermaßen am neuen Standort sinnvoll betrieben werden kann, also ein umfassendes, Raumangebot im gebotenen baulichen Zustand vorhanden ist. Leider enthält auch die Antwort auf die Frage der Stadtverordneten Isabel Schnitzler F 3410 aus 2025 keine konkreten Angaben zur Sanierung der Georg-Büchner-Schule. Die Zeit der Auslagerung sollte sinnvoll genutzt werden, um die erforderlichen Baumaßnahmen vornehmen zu können. Die Schule an der Schlossstraße platzt schon jetzt wieder aus allen Nähten, Bewegungsräume wurden zu Klassenräumen und die beworbenen Raumkonzepte über Bord geworfen. Die Schule im Schönhofviertel befindet sich im Bau, ob diese wie geplant bereits ab 2027 zur Entlastung beitragen können wird, bleibt ungewiss. Schließlich ist auch die benachbarte Franckeschule zunehmend fünfzügig, was nicht dem dortigen Raumkonzept, vierzügig ausgelegt, entspricht. Die Erweiterung scheitert an den Verzögerungen rund um die Johanna-Tesch-Schule, die als IGS nach Preungesheim umziehen soll. Unter Umständen müsste die Grundstufe dauerhaft aus der Georg-Büchner-Schule ausgegliedert werden und die Kinder des Bezirks andernorts unterrichtet werden. Dazu müsste umfassend untersucht und erhoben werden, ob die Raumkapazitäten/Grundstücksfläche an der Pfingstbrunnenstraße ausreichend sind. Diese Bedenken wurden schon frühzeitig geäußert, https://www.fr.de/frankfurt/bockenheim-ort54494/raumnot-an-der-georg-buechner-sc hule-91920154.html. Angesichts des Defizits der Stadt sollten Neuzuschnitte der Grundschulbezirke auch unter der Maßgabe der Optimierung der bestehenden Personalkapazität erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.06.2025, F 3410 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8003 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessernOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 369 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 17.07.2026 Betreff: Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern - Querung der Beethovenstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Einmündung der Rheinlandstraße in die Beethovenstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Querung der Beethovenstraße durch eine Lichtsignalanlage, einen Fußgängerüberweg oder eine andere geeignete Querungshilfe gesichert werden kann; 2. wie die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und den aus Richtung Friedrich-Ebert-Anlage kommenden Fahrzeugen verbessert werden können; 3. ob kurzfristig zusätzliche Markierungen, Beschilderungen oder weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden können. Bei der Prüfung soll besonders berücksichtigt werden, dass die Querungsstelle von zahlreichen Schülern auf dem Weg zum Goethe-Gymnasium genutzt wird. Begründung: Viele Fußgänger, die auf der Rheinlandstraße in südlicher Richtung unterwegs sind, müssen an der Einmündung die Beethovenstraße überqueren. Gleichzeitig nähert sich ein erheblicher Teil des Fahrzeugverkehrs aus Richtung Friedrich-Ebert-Anlage. Dadurch entstehen an dieser Stelle immer wieder unübersichtliche und gefährliche Situationen. Besonders problematisch ist dies, weil die Querung von zahlreichen Schülern auf dem Weg zum Goethe-Gymnasium genutzt wird. Eine sichere und gut erkennbare Querungsmöglichkeit ist daher dringend erforderlich. Die Verkehrssituation sollte zeitnah überprüft und durch geeignete Maßnahmen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhaltenOMOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 370 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 01.08.2026 Betreff: Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhalten Vorgang: OA 11/26 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Bremer Straße durch einen barrierefreien Neubau zu ersetzen und sie dauerhaft als Teil des Schulwegs zur Holzhausenschule zu erhalten. Begründung: Die Fußgängerbrücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Westend und Nordend. Sie gehört zum täglichen Schul- und Betreuungsweg: Kinder aus dem Nordend gehen über sie zur Holzhausenschule im Westend; Kinder aus dem Westend nutzen den Weg zum im Nordend gelegenen Hort. Die ebenerdige Querung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unverzichtbar, aber wegen enger Mittelinseln, hoher Verkehrsbelastung und zahlreicher querender Personen zu den Stoßzeiten keine gleichwertige Alternative für Gruppen von Grundschulkindern. Elternvertretungen, Behindertenverbände und weitere Betroffene kritisieren daher zu Recht, dass keine überzeugende und gleichwertige Ersatzlösung vorliegt. Der Ortsbeirat 3 hat sich in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 mit der Anregung OA 11, "Sicherer Schulweg! Neubau der Brücke über die Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße", bereits einstimmig gegen einen ersatzlosen Abriss und für einen Neubau ausgesprochen. Schule und Hort liegen in unterschiedlichen Ortsbezirken; die Brücke betrifft daher beide unmittelbar. Da der Sanierungsbedarf seit Langem bekannt ist, sollte der geplante Abriss nochmals überprüft werden. Gerade angesichts des bevorstehenden Wechsels an der Spitze des Mobilitätsdezernats sollte keine irreversible Entscheidung getroffen werden, die den Schulweg dauerhaft beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass beim vorgesehenen temporären Umbau der Eschersheimer Landstraße zwei Fahrspuren entfallen sollen, um die Schulwegsituation zu verbessern. Es wäre widersprüchlich, zugleich die einzige vom Kfz-Verkehr vollständig getrennte Querungsmöglichkeit ersatzlos zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.06.2026, OA 11
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindernOMOB 1417.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 409 entstanden aus Vorlage: OF 18/14 vom 03.08.2026 Betreff: Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Abstellen von Lastkraftwagen und Anhängern im Niedereschbacher Stadtweg durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg liegt im Landschaftsschutzgebiet und im Grüngürtelpark Eschbachtal. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dort, außer auf besonders gekennzeichneten Flächen und für Anlieger an den eigenen Grundstücken, verboten. In letzter Zeit werden dort, in der Nähe der Kreuzung mit dem Harheimer Weg, immer wieder, auch teils langfristig, Lkw und dazugehörige Anhänger nicht nur auf der Fahrbahn, sondern insbesondere Anhänger auch auf Grünland, abgestellt. Dies soll durch regelmäßige Kontrollen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand und Zeitplan Gymnasium NordOMOB 1417.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 410 entstanden aus Vorlage: OF 19/14 vom 03.08.2026 Betreff: Sachstand und Zeitplan Gymnasium Nord Vorgang: M 84/26 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Sachstand und den weiteren Zeitplan für den Umzug des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord (Bebauungsplan 923) zu informieren, die Widersprüchlichkeiten im Schulentwicklungsplan 2025-2034 zu erläutern und aufzulösen sowie den Umzug schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: In der Neufassung des Schulentwicklungsplans, Vorlage M 84, Anlage 1, wird in Tabelle 10-6 der Umzug des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord als notwendig zur Bedarfsdeckung ab dem Schuljahr 2028/2029 aufgeführt. In Tabelle 10-3 kann keine Betriebsreife benannt werden, da noch kein Bebauungsplan vorliegt. Letzteres ist zwar seit Ende 2025 der Fall, jedoch sind dem Ortsbeirat keine weiteren konkreten Umsetzungsschritte bekannt. Eine Betriebsreife ab dem Schuljahr 2028/2029 erscheint zum jetzigen Zeitpunkt völlig unrealistisch. Daher sollte der Magistrat hierzu detailliert Stellung nehmen und die Umsetzung prioritär behandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Renovierung Rathaus Harheim – 1. StockOMOB 1417.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 411 entstanden aus Vorlage: OF 20/14 vom 03.08.2026 Betreff: Renovierung Rathaus Harheim - 1. Stock Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Durchführung von Renovierungsarbeiten im ersten Stock des Harheimer Rathauses zu veranlassen. Der Ortsbeirat beabsichtigt, sich an den Kosten für die Realisierung aus Ortsbeiratsmitteln beteiligen. Begründung: In den Räumlichkeiten bestehen am Mobiliar und an den Gebäudebestandteilen etliche Mängel, die nach der erfolgreichen Renovierung des Erdgeschosses nun auch behoben werden sollten. Der Ortsbeirat steht für einen Ortstermin gerne zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der EckstraßeOMOB 1417.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 412 entstanden aus Vorlage: OF 25/14 vom 01.08.2026 Betreff: Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Streuobstwiesen und Äcker unterhalb der Eckstraße für die Eigentümer zuverlässig und dauerhaft zu erreichen sind. Begründung: Im Zuge der Erneuerung des Straßenbildes in den Bereichen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg sowie der dort eingerichteten Parkflächen ist die bisherige direkte Zufahrtsmöglichkeit zu den Streuobstwiesen und Äckern entfallen. Die Eigentümer benötigen jedoch eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, ihre Flächen mit Anhängern, Geräten und landwirtschaftlichem Gerät zu erreichen, um Pflege‑, Erhaltungs‑ und Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Informationspolitik des Amts für Straßenbau und ErschließungOMOB 1417.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2026, OM 413 entstanden aus Vorlage: OF 26/14 vom 17.08.2026 Betreff: Informationspolitik des Amts für Straßenbau und Erschließung Der Magistrat wird gebeten, eine Informationsroutine bzgl. anstehender Bauarbeiten im Straßenraum einzurichten. Dabei sollen dem Ortsbeirat die Art der Bauarbeiten erläutert, die voraussichtliche Dauer der Arbeiten und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bekannt gemacht werden. Begründung: Bürger fragen, der Ortsbeirat antwortet? Nein, der Ortsbeirat antwortet nicht. Denn trotz oftmals aufwendiger und monatelanger Bauarbeiten und den damit verbundenen Einschränkungen im Straßenverkehr des Stadtteils erhält der Ortsbeirat keine Informationen von offiziellen Stellen der Stadt Frankfurt oder den mit den Maßnahmen betrauten Stellen. Zu den Aufgaben des Ortsbeirats gehört es, die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt zu fördern. Dazu ist das Bereitstellen relevanter Informationen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?VOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.08.2026, V 76 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 28.07.2026 Betreff: Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32? Vorgang: V 492/22 OBR 2; ST 420/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? 2. Gibt es aktuell bereits eine bauliche Planung, die Wohnungen und Gewerbe vorsieht (siehe Stellungnahme ST 420 vom 10.02.2023)? 3. Gibt es nach dem Baustopp für die einstmals geplante Markthalle einen neuen Bauantrag, bzw. bereits eine Baugenehmigung? 4. Wenn ja, wurde die Baugenehmigung aufgrund der weiteren Innenverdichtung entlang der Leipziger Straße mit Auflagen zur Gebäudebegrünung und zu Grünflächen/Baumpflanzungen verbunden? 5. Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümerschaft aktuell? 6. Ist die Eigentümerin nach wie vor die Firma Gaumer? 7. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Immobilie ein Gerichtsverfahren anhängig ist? Falls zutreffend, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Eigentümerschaft zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? 9. Wäre ein Instandsetzungsgebot des verrottenden Gebäudes in diesem Fall ein adäquates Instrument? 10. Wie wird der Vermüllung im Bereich der Bauruine und der dort beobachteten Rattenplage begegnet? Begründung: Die Bauruine des Hinterhauses in der Leipziger Straße 32 ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z. B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. In seiner ST 420 vom 10.02.2023 hat der Magistrat folgende Antwort auf einen Antrag des Ortsbeirats gegeben: "Aktuell verfolgt die Bauherrschaft ein Konzept mit ca. 30 Wohnungen und mehreren kleineren Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Hierfür ist wegen der umfangreichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung aus 2010 ein neuer Bauantrag erforderlich. Dieser wird derzeit vorbereitet. Des Weiteren sind Teil-Rückbauten am bestehenden Gebäude in Vorbereitung, die notwendig sind, um die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken herzustellen. Das Konzept einer Markthalle sieht bereits die im Jahr 2010 erteilte Baugenehmigung nicht mehr vor. Die Bauherrschaft betreibt den Rückbau und die Neuplanung nun aktiv, um das Grundstück und die bereits vorhandene Bebauung einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund kommt ein Instandsetzungsgebot derzeit nicht in Betracht." Bis heute hat sich auf dem Areal nichts bewegt. Bauarbeiten oder Teilrückbauten finden nach Auskunft der Restaurantpächter (Leipziger Straße 32/Palu-Grill) nicht statt. Stattdessen verrottet die Baustelle zusehends und mindert die Attraktivität der Außengastronomie. Der Hinterhof ist hochversiegelt und ungepflegt. Müll häuft sich, mehrere Müllcontainer stehen herum und ziehen Ratten an. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2022, V 492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 420
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Status Standortanalysen und Umsetzung der Installation von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 – Wie ist der Sachstand der Arbeiten der in der ST 1918 vom 01.11.2024 angekündigten AG Trinkbrunnen?VOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.08.2026, V 77 entstanden aus Vorlage: OF 19/2 vom 22.04.2026 Betreff: Status Standortanalysen und Umsetzung der Installation von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 - Wie ist der Sachstand der Arbeiten der in der ST 1918 vom 01.11.2024 angekündigten AG Trinkbrunnen? Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24; OM 7383/25 OBR 2; OM 7389/25 OBR 2; ST 2016/25; ST 2101/25 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was der Status der Standortanalyse und Umsetzung der Installation von den diversen in den Anregungen OM 4505, OM 7383 sowie OM 7389 genannten Trinkbrunnen ist. Folgende Fragen sind zu beantworten: 1. Ist die Analysephase der diversen vorgeschlagenen Standorte abgeschlossen? Welche Standorte wurden konkret geprüft? 2. Geschah die Prüfung mit einem externen Ingenieursbüro bzw. wann wurde dieses beauftragt? 3. Was ist der Arbeitsmodus der AG Trinkbrunnen? Wer sind die Mitglieder? Wie häufig erfolgen die Treffen? Was sind bislang die Ergebnisse der Arbeit? 4. An welchen Standorten im Ortsbezirk wurden 2024 bis 2026 neue Trinkbrunnen errichtet bzw. reaktiviert? 5. Wie lautet der genaue Zeitplan für die weitere Prüfung und Umsetzung? 6. Gibt es Erhebungen, wie die Trinkbrunnen angenommen werden? Zusätzlich werden die beiden Spielplätze am Grüneburgpark sowie der Spielplatz an der Eppsteiner Straße explizit als weitere Trinkbrunnen-Standorte zur Prüfung und Installation angeregt. Begründung: Den Ortsbeirat erreichten Anfragen sehr vieler Bürger, die sich angesichts des heißen Sommers Abkühlung und endlich Umsetzung wünschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Lärm reduzieren – Flaschen leise entsorgenVOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.08.2026, V 78 entstanden aus Vorlage: OF 35/2 vom 31.05.2026 Betreff: Lärm reduzieren - Flaschen leise entsorgen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen Standorten im Ortsbezirk lärmarme Container entsprechend des Umweltzeichens (DE-ZU 21) stehen; 2. an welchen Standorten im Ortsbezirk herkömmliche Glascontainer stehen; 3. wie hoch die Kosten eines neuen lärmarmen Glascontainers sind. Begründung: An einzelnen Standorten (zuletzt Auf der Körnerwiese) gibt es Beschwerden über die erhöhte Lärmbelästigung durch den Einwurf von Glas in die entsprechenden Container, auch zu Nachtzeiten und am Wochenende. Auch wenn gegen Missachtung der auf den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten nur gegenseitige Rücksichtnahme hilft, gibt es doch Möglichkeiten die Laustärke des Einwurfs durch lärmarme/lärmgeminderte Glascontainer zu reduzieren. Hierfür soll zunächst geprüft werden, wo konventionelle und wo lärmarme Glascontainer im Ortsbezirk stehen. Anhand dieser Informationen kann der Ortsbeirat abwägen, ob und welche Standorte prioritär durch lärmarme Container ersetzt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Beginn der Parkraumbewirtschaftung rund um den Palmengarten transparent darstellenVOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.08.2026, V 79 entstanden aus Vorlage: OF 48/2 vom 15.05.2026 Betreff: Beginn der Parkraumbewirtschaftung rund um den Palmengarten transparent darstellen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wann der Beginn der Parkraumbewirtschaftung rund um den Palmengarten, begrenzt durch Bockenheimer Landstraße, Siesmayerstraße, Fürstenbergerstraße und Reuterweg, vorgesehen ist; 2. aus welchem Grund in dem Gebiet bereits vor Monaten Parkscheinautomaten aufgestellt, bislang jedoch nicht in Betrieb genommen wurden; 3. wie sichergestellt wird, dass Anwohner sowie Besucher rechtzeitig und eindeutig über den Beginn der Parkraumbewirtschaftung informiert werden. Begründung: In dem Gebiet rund um den Palmengarten, begrenzt durch Bockenheimer Landstraße, Siesmayerstraße, Fürstenbergerstraße und Reuterweg, wurden in den vergangenen Monaten flächendeckend Parkscheinautomaten aufgestellt. Diese sind bislang jedoch nicht in Betrieb genommen worden. Für die Bürger ist dadurch eine unklare Situation entstanden. Wer über Monate hinweg Parkscheinautomaten sieht, die dauerhaft außer Betrieb sind, wird sich naturgemäß daran gewöhnen und nicht täglich prüfen, ob sich dieser Zustand geändert hat. Wenn die Parkraumbewirtschaftung dann ohne klare vorherige Information startet, sind Missverständnisse und unnötige Verwarnungen absehbar. Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob und in welcher Form die betroffene Bürgerschaft vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung eingebunden wurde. Gerade bei einer Maßnahme, die den Alltag der Anwohner unmittelbar betrifft, ist eine transparente Information und nachvollziehbare Begründung erforderlich. Der Ortsbeirat bittet daher um eine klare Darstellung des weiteren Zeitplans, der vorgesehenen Kommunikation sowie der Entscheidungsgrundlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg Galvanistraße verhindernVOB 217.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.08.2026, V 80 entstanden aus Vorlage: OF 89/2 vom 29.07.2026 Betreff: Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg Galvanistraße verhindern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie das Parken mit allen vier Rädern auf dem Gehweg Galvanistraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße verhindert werden kann. Begründung: Im genannten Abschnitt der Galvanistraße parken Autos täglich mit allen vier Rädern auf dem Gehweg. Der verbleibende Gehweg ist damit häufig so schmal, dass selbst Begegnungsverkehr von Fußgängerinnen und Fußgängern nicht mehr möglich ist. Umso mehr werden Personen, die mit Kinderwagen oder Rollstuhl unterwegs sind, beeinträchtigt und in ihrer Sicherheit gefährdet, wenn sie auf die Straße ausweichen müssen. Teilweise parken Autos auch trotz Halteverbots in der Feuerwehrzufahrt (siehe Fotos). Um diesen Missstand zu beheben, könnte der Abschnitt für parkende Autos entweder gesperrt werden oder das Gehwegparken mit zwei Rädern durch entsprechende Kennzeichnung der Parkplätze ermöglicht werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in HarheimVOB 1417.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.08.2026, V 85 entstanden aus Vorlage: OF 17/14 vom 23.07.2026 Betreff: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Für welche Dächer öffentlicher Gebäude in Harheim plant die Stadt Frankfurt zukünftig eine öffentliche Ausschreibung für die Ausstattung mit PV-Anlagen? 2. Wie sieht die zeitliche Planung für die Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude in Harheim mit PV-Anlagen aus? 3. Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen, wie zum Beispiel über dem Parkplatz am Sportplatz, um u. a. zusätzlich eine (Teil-)Verschattung der Flächen herbeizuführen? 4. Wird es Beteiligungsmöglichkeiten für die Harheimer Bürger*innen geben, die bei den Ausschreibungen als Kriterium berücksichtigt werden können? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
VOB 14AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Unterliederbach: Entsiegelung am SilobadOFOB 616.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2026, OF 136/6 Betreff: Unterliederbach: Entsiegelung am Silobad der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fläche am Eingangsbereich vor dem Silobad zu entsiegeln und mit schattenspendenden Bäumen zu bepflanzen, die das Aufheizen des Platzes verhindern und zu besserem Klein-Klima beitragen. Begründung: Die Fläche vor dem Eingangsbereich des SIlobad heizt sich an heißen Tagen besonders auf. Gerade an diesen Tegen bilden sich auch lange Warteschlangen am Ticketverkauf. Diese Menschen stehen dann in der Hitze ohne Schatten. Da die Fläche nicht für andere Zwecke genutzt wird, können hier Bäume und Sträucher zur Klimaverbesserung angepflanzt werden. Bildquelle: google maps 16.08.2026 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.08.2026, OF 157/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2026 1. Die Vorlage OF 136/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 157/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 157/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25OFOB 616.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2026, OF 146/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Gebäude an der Bünigstraße 25, Kulturraum B25, und ggf. auf der gegenüberliegenden Gehwegseite Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Gebäude Brünigstraße 25 befindet sich der Kulturraum B25. Dort finden verschiedenste Kulturveranstaltungen statt, zu dem die Besucher und Besucherinnen häufig mit dem Fahrrad kommen und dort jedoch keine sicheren Abstellmöglichkeiten finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 619 2026 Die Vorlage OF 146/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Entsiegelung am SilobadOFOB 616.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2026, OF 157/6 Betreff: Unterliederbach: Entsiegelung am Silobad der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fläche am Eingangsbereich vor dem Silobad zu entsiegeln und mit schattenspendenden Bäumen zu bepflanzen, die das Aufheizen des Platzes verhindern und zu besserem Klein-Klima beitragen. Falls keine Bäume gepflanzt werden können, sind Pergolas mit Rankpflanzen o.ä. anzubringen. Begründung: Die Fläche vor dem Eingangsbereich des Silobads heizt sich an heißen Tagen besonders auf. Gerade an diesen Tagen bilden sich auch lange Warteschlangen am Ticketverkauf. Diese Menschen stehen dann in der Hitze ohne Schatten. Da die Fläche nicht für andere Zwecke genutzt wird, können hier Bäume und Sträucher zur Klimaverbesserung angepflanzt werden. Bildquelle: google maps 16.08.2026 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.08.2026, OF 136/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2026 1. Die Vorlage OF 136/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 157/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 157/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Besitzverhältnisse und Zukunft des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 32OFOB 915.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2026, OF 108/9 Betreff: Besitzverhältnisse und Zukunft des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Auskunft über das Grundstück Franz-Werfel-Straße 32 zu erteilen. Dabei soll insbesondere zu folgenden Fragen informiert werden: Wer ist Eigentümer des Grundstücks? Es soll insbesondere mitgeteilt werden, ob sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft befindet. Bestehen Bau- oder Nutzungsabsichten? Der Magistrat wird gebeten, über bestehende Planungen, Bauabsichten oder vorgesehene Nutzungen für das Grundstück zu informieren. Ist ein Erwerb durch die Stadt geplant? Sofern sich das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft befindet, soll mitgeteilt werden, ob seitens der Stadt ein Erwerb des Grundstücks angestrebt oder geprüft wird. Begründung: An der Franz-Werfel-Straße 32 befindet sich ein großes, unbebautes und eingezäuntes Grundstück, das seit längerer Zeit brachliegt und aufgrund seines Zustands einen verwilderten und verwahrlosten Eindruck vermittelt. Für den Ortsbeirat besteht daher ein Interesse daran, die Eigentumsverhältnisse sowie die zukünftige Perspektive des Grundstücks zu kennen. Insbesondere soll geklärt werden, ob bereits Bau- oder Nutzungsabsichten bestehen oder ob die Stadt einen Erwerb des Grundstücks in Betracht zieht, um dort gegebenenfalls eine städtebaulich sinnvolle Nutzung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.08.2026, OF 75/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2026 1. Die Vorlage OF 75/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 108/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 108/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Warnschilder am Jacobiweiher aufstellenOFOB 515.08.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2026, OF 157/5 Betreff: Warnschilder am Jacobiweiher aufstellen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass, wie auch schon am Maunzen-Weiher geschehen, Warnschilder wegen Blaualgenbefall und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren aufgestellt werden. Begründung: Der Jacobiweiher ist schon seit längerem eine übelriechende Schlickfläche. Hier haben sich Blaualgen angesammelt, die giftig sein können. Bei Menschen und Tieren kann es zu massiven gesundheitlichen Schäden kommen. Jetzt nach den Sommerferien sind wieder häufiger Kita-Gruppen und Grundschulkinder zu Ausflügen im Stadtwald. Da kann es passieren, dass manche Kinder vom Weg abkommen und im Schlamm spielen wollen. Des- weiteren sind viele Spaziergänger mit ihren Hunden am See unterwegs und wissen nichts von der Gefahr für ihre Tiere. Deshalb ist es dringend nötig Schilder aufzustellen, um vor der Gefahr zu warnen. Foto: privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.06.2026, OF 132/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 497 2026 Anregung an den Magistrat OM 498 2026 1. Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 157/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Steuerverschwendung ohne Ausschreibung: Millionenprojekt für Kunstnetz „A Sky Full of Hope“ an der KonstablerwacheA14.08.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 14.08.2026, A 21 Betreff: Steuerverschwendung ohne Ausschreibung: Millionenprojekt für Kunstnetz "A Sky Full of Hope" an der Konstablerwache Im August 2026 wurde über der Frankfurter Konstablerwache das temporäre Kunstnetz "A Sky Full of Hope" der US-Künstlerin Janet Echelman installiert. Die Gesamtkosten für das auf drei Jahre angelegte Projekt belaufen sich auf rund 2,3 Millionen Euro aus Steuermitteln. Die Vergabe des Großprojekts an die Künstlerin sowie der Aufbauauftrag an eine Frankfurter Agentur erfolgten im Alleingang und ohne jede öffentliche Ausschreibung oder parlamentarischen Beschluss. Unter Verweis auf "Geschäftsgeheimnisse" verweigert das Kulturdezernat zudem die Offenlegung der genauen Vertragskonditionen. Das Argument der Stadt, es handele sich um zweckgebundene Restmittel, greift angesichts des überzogenen Gesamthaushalts und des berechtigten Zorns der Steuerzahler völlig zu kurz. In der Frankfurter Bevölkerung sorgt diese Entscheidung für massiven und völlig berechtigten Unmut. Es stößt auf tiefes Unverständnis, dass die Stadt Millionen für ein rein dekoratives Objekt ausgibt, während Frankfurt unter einem beispiellosen Sanierungsstau leidet: Schulen sind baulich kaum noch nutzbar, das Bahnhofsviertel versinkt in offener Drogenkriminalität, Gewalt und es fehlt akut an bezahlbarem Wohnraum. Zudem mussten die Händler des traditionellen Erzeugermarktes durch die mehrwöchige Verlegung im Juli spürbare Umsatzeinbußen hinnehmen. Dieser eklatante Missstand hat Frankfurt mittlerweile bundesweit in Verruf gebracht: Die Medien reagierten mit vernichtenden Schlagzeilen; sogar die Tagesschau griff die Frankfurter Fehlplanung und die scharfe Kritik der Bürger am 06.08.2026 bundesweit auf. Völlig ausgeblendet wurde bei der Planung zudem das bekannte Frankfurter Taubenproblem, weshalb absehbar ist, dass dieses Millionenobjekt in kürzester Zeit durch Taubenkot massiv verschmutzt sein wird oder sich Tiere darin verfangen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie rechtfertigt der Magistrat die Investition von 2,3 Millionen Euro für ein temporäres, rein dekoratives Kunstnetz vor dem Hintergrund, dass dieses Geld an anderen Stellen; wie der dringenden Schulsanierung, der Bekämpfung der Drogenkriminalität im Bahnhofsviertel oder der Schaffung bezahlbaren Wohnraums (um nur einige notwendige Beispiel zu nennen), nachweislich dringender benötigt wird? 2. Aus welchem genauen Budget wurden die Finanzmitteln in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro für diese Netzskulptur entnommen und wie begründet der Magistrat die Freigabe dieser Mittel angesichts der im Vortrag des Magistrats M 72 dargelegten prekären Haushaltslage der Stadt Frankfurt und dem Beschluss, Rücklagen und Haushaltsreste zur Deckung des Haushaltsdefizits heranzuziehen? 3. Trifft es zu, dass die veranschlagten 2,3 Millionen Euro Steuermittel ausschließlich als reine Mietgebühr für die dreijährige Standzeit an die Künstlerin fließen und die Stadt nach Ablauf der Frist lediglich ein Vorkaufsrecht besitzt und wie rechtfertigt der Magistrat diesen enormen finanziellen Aufwand für ein derartiges Projekt? 4. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus der massiven Kritik der Frankfurter Bürger sowie den verheerenden Schlagzeilen in der Presse und der bundesweiten Berichterstattung der Tagesschau vom 06.08.2026, in der Frankfurt als Musterbeispiel für Steuergeldverschwendung und verfehlte Prioritätensetzung dargestellt wird? 5. Warum wurde bei einem das Stadtbild derart dominant prägenden und umstrittenen Millionenprojekt auf jegliche Form der Bürgerbeteiligung, Befragung oder Einbindung des zuständigen Ortsbeirats verzichtet und wie passt dieses Vorgehen zum angeblichen städtischen Leitbild von Transparenz und Teilhabe? 6. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die pauschale Deklaration von übrig gebliebenen Geldern als "zweckgebundene Restmittel" angesichts eines massiv überzogenen Gesamthaushalts den Bürgern als haushaltspolitische Verschwendung vermittelt werden muss und warum wurden diese Mittel nicht formal für soziale Infrastruktur umgewidmet? 7. Aus welchen konkreten rechtlichen Gründen wurde bei einem Projekt dieser finanziellen Größenordnung auf eine öffentliche, transparente Ausschreibung verzichtet? 8. Wie gliedern sich die 2,3 Millionen Euro exakt auf (Künstlereinkauf, Agenturhonorar, Material, Fundamentierung, laufende Wartung, Sicherheitsvorkehrungen)? 9. Wie hoch beziffert der Magistrat die jährlichen Versicherungsprämien für das Kunstwerk gegen z. B. Vandalismus, Sabotage, Drohnenunfälle oder schwere Sturmschäden und welche Kosten verbleiben im Schadensfall als Eigenanteil bei der Stadt Frankfurt? 10. Inwieweit beeinträchtigen die vier massiven Stahlpylonen sowie die tiefhängenden Netzstrukturen die Zuwegung, Aufstellflächen und Rettungswege der Frankfurter Feuerwehr und des Rettungsdienstes bei Großschadenslagen oder Evakuierungen auf der hochfrequentierten Konstablerwache? 11. Sind in den veranschlagten 2,3 Millionen Euro bereits die vollständigen Kosten für den endgültigen Abbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Platzzustandes nach Ablauf der dreijährigen Standzeit enthalten, oder drohen dem Frankfurter Steuerzahler im Jahr 2029 hierfür weitere, unkalkulierbare Mehrkosten? 12. Welche konkreten Vorkehrungen wurden im Vorfeld getroffen, um das 2,3 Millionen Euro teure Kunstwerk vor der in der Frankfurter Innenstadt massiven Taubenpopulation und der damit einhergehenden, schnellen Verschmutzung durch Taubenkot zu schützen? 13. Wie garantiert der Magistrat die Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygiene- und Infektionsschutzvorgaben für den direkt darunter stattfindenden Erzeugermarkt bei herabfallendem Taubenkot und mit welchen jährlichen zusätzlichen Reinigungskosten kalkuliert der Magistrat, um die aggressive, materialzersetzende Wirkung des Kots auf die Netzstruktur dauerhaft zu bekämpfen? 14. Trifft es zu, dass das Netz in den Wintermonaten zwischen November und Februar aufgrund von Eisbruchgefahr monatelang komplett abgehängt werden muss, wie hoch beziffert der Magistrat die jährlichen Kosten für diese wiederkehrenden De- und Remontagen und wie rechtfertigt die Stadt die Behauptung einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt, wenn das Kunstwerk in der dunklen Jahreszeit überhaupt nicht für die Bürger zu sehen ist? 15. Welche konkreten statischen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen wurden getroffen, um zu verhindern, dass sich bei plötzlichem Wintereinbruch Schneemassen oder Eiszapfen auf dem Netz bilden und unkontrolliert auf Passanten sowie den Erzeugermarkt herabstürzen, und wer haftet im Falle von Personen- oder Sachschäden? 16. In welcher Form gedenkt der Magistrat die betroffenen Marktleute des Erzeuger-marktes für die spürbaren Umsatzeinbußen zu entschädigen, die ihnen durch die mehrwöchige, politisch erzwungene Platzverlegung im Juli entstanden sind? 17. Kann der Magistrat garantieren, dass der traditionelle Erzeugermarkt während der gesamten dreijährigen Laufzeit des Kunstwerks ohne weitere Einschränkungen, Sperrungen oder erneute Verlegungen auf der Konstablerwache stattfinden kann oder sind bereits jetzt weitere kulturpolitisch bedingte Ausfalltage absehbar? 18. Mit welchen vertraglichen Stornierungs- oder Schadensersatzkosten muss die Stadt Frankfurt kalkulieren, falls das Projekt vorzeitig abgebaut werden muss? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 19.08.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende entlasten und Rückforderungen wirksam gestaltenA14.08.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 14.08.2026, A 22 Betreff: Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende entlasten und Rückforderungen wirksam gestalten Unterhaltsvorschuss schützt Kinder und entlastet Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Staates, die verauslagten Leistungen dort zurückzufordern, wo Unterhaltspflichtige leistungsfähig sind. Wie erfolgreich dies gelingt, hängt offenbar auch von den Rahmenbedingungen für die Kommunen ab. So erreicht der Landkreis Sigmaringen nach eigenen Angaben eine Rückholquote von rund 50 Prozent. Als Grund wird unter anderem genannt, dass der Landkreis einen Teil der erfolgreich eingetriebenen Gelder behalten darf und sich dadurch Investitionen in Personal und eine konsequente Rückforderung auch für die Kommune lohnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Wie hoch war die Rückholquote bei Unterhaltsvorschussleistungen in Frankfurt am Main in den vergangenen fünf Jahren? 2. Wie viele Kinder und Alleinerziehende erhielten in diesen Jahren Unterhaltsvorschuss und wie hoch waren die ausgezahlten Leistungen? 3. Wie viel davon konnte in den jeweiligen Jahren von leistungsfähigen unterhaltspflichtigen Personen zurückgefordert werden? 4. Wie viele Vollzeitäquivalente standen in den vergangenen fünf Jahren jeweils für die Durchsetzung dieser Rückforderungen zur Verfügung? 5. Welcher Anteil der erfolgreich zurückgeholten Unterhaltsvorschussleistungen verbleibt bei der Stadt Frankfurt am Main und welcher Anteil wird an Land und Bund abgeführt? 6. Welche Schlussfolgerungen zieht der Magistrat aus Beispielen wie dem Landkreis Sigmaringen, in dem durch andere finanzielle Anreize und entsprechende personelle Ausstattung deutlich höhere Rückholquoten erzielt werden? 7. Sieht der Magistrat Änderungsbedarf bei den finanziellen Rahmenbedingungen, damit Kommunen ausreichend Anreize und Ressourcen haben, Unterhaltsansprüche konsequent gegenüber leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen durchzusetzen? 8. Wird sich der Magistrat gegenüber dem Land Hessen und dem Bund dafür einsetzen, die Kommunen stärker an erfolgreich zurückgeholten Unterhaltsvorschussleistungen zu beteiligen? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 19.08.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - AntikorruptionsberichtB14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 243 Betreff: Antikorruptionsbericht Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6501 - E 221/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 289/25 - Antikorruptionsbericht 2025 1 Berichterstattung und Berichtszeitraum Der Magistrat informiert einmal jährlich über die geleistete Antikorruptionsarbeit der Stadt Frankfurt am Main, zuletzt mit dem Bericht vom 11. August 2025. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Er dokumentiert Aktivitäten, Fallzahlen sowie aktuelle Entwicklungen und enthält zudem zentrale Kennzahlen und Maßnahmen auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). 2 Hinweisgeberschutzgesetz Das Vertrauen der Bürger:innen beruht auf einer glaubwürdigen und funktionierenden Verwaltung. Wer auf Rechtsverstöße hinweist, hilft entscheidend dabei, Missstände aufzudecken und abzustellen. Den rechtlichen Rahmen bilden das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz (HHinMeldG) vom Mai 2023. Beide setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie von 2019 im Bund und im Land um. Hintergrund der Regelung ist der wirksame Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien durch Arbeitgeber:innen. 2.1 Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes Das HinSchG zielt primär darauf ab, Hinweisgebende zu schützen und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften in Organisationen aufzudecken sowie zu unterbinden. Da Mitarbeitende Missstände im eigenen Arbeitsumfeld oft frühzeitig wahrnehmen, leisten sie durch ihre Hinweise einen maßgeblichen Beitrag dazu, Schaden von der Stadtverwaltung Frankfurt am Main abzuwenden. Die gesetzlich eingerichteten Meldekanäle bieten hierfür einen sicheren, vertraulichen und niedrigschwelligen Zugang. Dieser geschützte Zugang festigt das institutionelle Vertrauen und erhöht die Bereitschaft, Fehlverhalten intern zu melden, sodass dieses zeitnah und konsequent behoben werden kann. Zudem verankert das Gesetz einen umfassenden Schutz redlicher Beschäftigter vor beruflichen Repressalien. Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Weitergabe unrichtiger Informationen ist dieser Schutz jedoch ausgeschlossen. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht leitet die Stadt Frankfurt am Main in diesen Fällen konsequent rechtliche Schritte gegen die meldenden Personen ein und macht Schadensersatzansprüche geltend. 2.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Der persönliche Anwendungsbereich (§ 1 HinSchG) umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Hierzu gehören neben Beschäftigten und Beamt:innen beispielsweise auch Selbstständige oder Angestellte von Zulieferbetrieben. Der Schutz erstreckt sich zudem auf Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind. Der sachliche Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG) ist weit gefasst und erstreckt sich in erster Linie auf die Meldung sämtlicher strafbarer Handlungen. Darüber hinaus sind alle bußgeldbewehrten Verstöße erfasst, sofern die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dient. Zudem fallen Verstöße gegen spezifisch aufgezählte Vorschriften des EU-, Bundes- und Landesrechts unter das Gesetz - beispielsweise Regelungen des Umwelt-, Steuer-, Vergabe-, Lebens- und Futtermittelrechts sowie des Datenschutzes und der Arbeitssicherheit. Das Gesetz definiert entsprechende Verstöße weit. Nach § 3 Abs. 2 HinSchG fallen darunter auch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen, die dem Ziel oder Zweck der jeweiligen Vorschriften zuwiderlaufen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich zudem auf Äußerungen von Beamt:innen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. 3 Interne Meldestelle 3.1 Hintergrund Die Stadt Frankfurt am Main hat die EU-Whistleblower-Richtlinie bereits im Januar 2023 - und damit mehrere Monate vor dem Inkrafttreten des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) - umgesetzt. Zu diesem Zweck wurde das bis dahin rein für die Antikorruption zuständige Referat um das Aufgabengebiet des Hinweisgeberschutzes erweitert und entsprechend umbenannt. Durch diese Bündelung konnte direkt auf die etablierten Strukturen und die langjährige Expertise des Bestandspersonals in der vertraulichen Hinweisbearbeitung zurückgegriffen werden. Das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz (Referat 11F) ist organisatorisch dem Stadtkämmerer unterstellt, nimmt seine fachlichen Aufgaben gemäß § 6 HinSchG jedoch absolut weisungsunabhängig wahr. 3.2 Zuständigkeit und Arbeitsweise Zielgruppe und Reichweite Die interne Meldestelle versteht sich als zentrale Anlaufstelle für die rund 15.000 Beschäftigten der Kernverwaltung (Ämter, Referate, Stabsstellen, Dezernatsbüros und Eigenbetriebe). Darüber hinaus steht sie allen Personen offen, die im beruflichen Kontext zur Stadt Frankfurt am Main von Missständen erfahren haben - wie etwa Dienstleister:innen. Nicht zuständig ist das Referat für eigenständige städtische Beteiligungsgesellschaften (z. B. Mainova, VGF, Fraport, Messe Frankfurt oder FES), die eigene Meldesysteme unterhalten. Meldekanäle und Umgang mit anonymen Hinweisen Meldungen können vertraulich per Telefon, E-Mail, Post oder im persönlichen Gespräch eingereicht werden. Um eine fundierte Prüfung einzuleiten, sollten Hinweise auf konkreten Verdachtsmomenten basieren und über bloße Vermutungen hinausgehen. Das Referat empfiehlt die Angabe von Kontaktdaten für Rückfragen, bearbeitet im Sinne einer offenen Vertrauenskultur aber auch anonyme Meldungen vollumfänglich. Die Erfahrung zeigt, dass gerade anonyme Hinweise oft werthaltige Informationen enthalten, die der Stadt andernfalls verborgen blieben. Für eine effiziente Bearbeitung ist eine chronologische und detaillierte Darstellung des Sachverhalts hilfreich. Die Identität der meldenden Person bleibt dabei stets strikt geschützt. Verfahren und gesetzliche Fristen (§17 HinSchG) Die Bearbeitung folgt den klaren Vorgaben des HinSchG. Nach dem Eingang einer Meldung greift ein standardisierter Prozess: · Die hinweisgebende Person erhält spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. · Das Referat prüft die rechtliche Zuständigkeit und die Stichhaltigkeit des Vorwurfs. Währenddessen hält die Meldestelle vertrauensbildenden Kontakt zur hinweisgebenden Person und fordert bei Bedarf weitere Details an. · Innerhalb von drei Monaten erhält die meldende Person eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Schritte. Diese Rückmeldung erfolgt transparent, solange dadurch laufende Ermittlungen oder die Rechte Dritter nicht gefährdet werden. Spektrum der Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) Abhängig vom Ergebnis der Vorprüfung leitet die Meldestelle angemessene Folgemaßnahmen ein. Das Referat kann interne Untersuchungen in den betroffenen Organisationseinheiten durchführen, Verfahren bei unzureichender Beweislage abschließen oder Sachverhalte an interne Ermittlungseinheiten sowie zuständige Behörden. 3.3 Fallzahlen der internen Meldestelle Die Stadt Frankfurt am Main hat im Berichtszeitraum 25 Meldungen erfasst und bearbeitet. Ø Ein Verdacht auf Vorteilsannahme und Interessenkollision erwies sich nach fachlicher Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt als unbegründet. Ø Ein Verdacht auf Bestechlichkeit bestätigte sich nach intensiver Prüfung sowie Einbindung des Revisionsamtes und des Personal- und Organisationsamtes nicht. Es erfolgte die Sensibilisierung der Beteiligten. Ø Ein Verdacht auf Verstoß gegen Vergaberichtlinien wurde unter Beteiligung des Revisionsamtes, des Personal- und Organisationsamtes sowie der Stadtkämmerei aufgeklärt. Ø Ein Verdacht auf Untreue hat sich nach Prüfung durch das Rechtsamt nicht erhärtet. Ø Ein Verdacht auf Bestechung im Servicebereich wurde bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Ø Ein Verdacht auf Interessenkollision ergab keine hinreichenden Beweise oder Anhaltspunkte. Ø Ein Verdacht auf Verstoß gegen das Meldegesetz wurde zuständigkeitshalber an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen weitergeleitet. Ø Ein Verdacht auf Bestechung im Kontrollbereich wurde bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Ø Ein Verdacht auf Volksverhetzung ließ sich nicht verifizieren. Ø Ein Verdacht auf Bestechung und Untreue erwies sich als haltlos. Ø Ein Verdacht auf Verstoß gegen Vergaberichtlinien und Preisabsprachen führten nach intensiven Prüfungen unter Einbindung des Revisionsamtes sowie des Personal- und Organisationsamtes zu keinem Befund. Ø Ein Verdacht auf Verstoß gegen die Verfassungstreue erwies sich als unbegründet. Ø Ein Verdacht auf Betrug im Servicebereich konnte nach Einbindung der Dienststelle entkräftet werden. Ø Ein Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen bestätigte sich nach umfassender behördlicher Prüfung nicht. Ø Ein Verdacht auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche wurde dem Finanzamt gemeldet. Ø Ein Verdacht auf Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ergab nach Prüfung keinen Nachweis für ein Fehlverhalten. Ø Ein Verdacht auf Verstoß gegen Datenschutz ließ sich nach Prüfung nicht substanziieren. Ø Ein Verdacht auf Missbrauch amtlicher Stellung und Untreue führte nach Hinzuziehung des Referates für Datenschutzamtes zu dem Ergebnis, dass der Verdacht jeder Grundlage entbehrt. Ø Ein Verdacht auf Vetternwirtschaft hat sich nach Prüfung durch das Personal- und Organisationsamtes nicht bestätigt. Ø Ein Verdacht auf Bestechung im Servicebereich wurde bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Ø Ein Verdacht auf Verstoß gegen das Annahmeverbot bzw. Nebentätigkeitsrecht wurde nach Einbindung des Revisionsamtes und der Beschäftigungsstelle abschließend geklärt und das Verfahren rechtssicher abgeschlossen. Ø Ein Verdacht auf Vorteilsannahme wurde nach intensiver Prüfung und unter Einbindung des Personal- und Organisationsamtes und der Beschäftigungsstelle geklärt und ordnungsgemäß abgeschlossen. Anschließend erfolgte eine umfängliche Schulungsoffensive. Ø Ein Verdacht auf Bestechung im Sicherheitsdienst wurde bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Ø Ein Verdacht auf Beleidigung sowie der Verletzung von Vorschriften zum Schutz von Leben, Leib und Gesundheit (Mangelverwaltung) wurde intensiv geprüft und die Beschäftigungsstelle aufgefordert, die Mängel abzustellen. In weiteren 12 Fällen wurden die Hinweise wegen Unzuständigkeit nicht abschließend bearbeitet bzw. an die zuständigen Fachstellen weitergeleitet. 4 Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung Integrität und Vertrauen stehen für die Stadt Frankfurt am Main an oberster Stelle. Deshalb setzt sich die Stadtverwaltung entschieden dafür ein, Korruption aktiv vorzubeugen und konsequent zu bekämpfen. Denn die Folgen von korruptem Verhalten wiegen schwer; neben erheblichen finanziellen Schäden beschädigt es vor allem das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine faire Verwaltung. Bürger:innen müssen sich jedoch darauf verlassen können, dass jede Entscheidung rechtmäßig, transparent und vollkommen objektiv getroffen wird. Um das Risiko von Korruption auf ein Minimum zu reduzieren, greift in der Stadtverwaltung ein engmaschiges Netz aus klaren Regeln und praktischen Handlungsanweisungen. Die zentrale und weisungsunabhängige Anlaufstelle für dieses Thema ist das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz (Referat 11F). Die Arbeit des Referats stützt sich dabei auf drei wesentliche Säulen: Beratung, Prävention und die interne Aufklärung von Einzelfällen. 4.1 Beratungen Der Fokus der Tätigkeit liegt auf der Beratung der einzelnen Organisationseinheiten. Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main können sich mit ihren Fragestellungen direkt an das Referat 11F wenden. Das Beratungsspektrum reicht von der Annahme von Zuwendungen, der Durchführung von Dienstreisen und der Teilnahme an Veranstaltungen über den Umgang mit Sponsoren und Spendenaktionen bis hin zu Messe- und Firmenbesuchen. Zudem werden Vorschläge zur Anpassung von Aufbau- und Ablauforganisationen aus korruptionspräventiver Sicht erarbeitet. In der Praxis geht es meist um die Klärung konkreter Einzelfälle - etwa ob eine Veranstaltungsteilnahme gegen städtische Vorschriften verstößt oder ob die Annahme einer Zuwendung zulässig beziehungsweise genehmigungspflichtig ist. Zunehmend verzeichnet das Referat 11F auch Anfragen, die über die klassische Antikorruption hinausgehen und allgemeine Compliance-Themen wie komplexe Interessenkonflikte oder Nebentätigkeiten betreffen. Neben der rein rechtlichen Würdigung prüft das Referat 11F stets potenzielle Reputationsrisiken. Bereits der bloße Anschein einer Vorteilsoffenheit von städtischen Bediensteten muss konsequent vermieden werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern. Im Berichtszeitraum wurden rund 65 persönliche Beratungen durchgeführt. Umgang mit externen Informationsveranstaltungen Teil dieses Aufgabenkomplexes ist auch die Genehmigung von Informationsveranstaltungen durch Firmen, Verbände und Vereinigungen. Für eine rechtssichere und zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung ist ein aktuelles Fachwissen der Mitarbeitenden unerlässlich. Insbesondere im Bereich der technischen Verwaltung können externe Fachveranstaltungen einen wichtigen Beitrag zur Weiterbildung leisten. Sind jedoch private Unternehmen an der Durchführung beteiligt, ist bei der Teilnahme besondere Sensibilität geboten. Insbesondere zur Vermeidung unzulässiger Geschäftsanbahnungen, kritischer "Klimapflege" oder potenzieller Interessenkonflikte ist hier grundsätzlich eine restriktive und zurückhaltende Position einzunehmen. Aus diesem Grund ist in den "Informationen über das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main" ein besonderes Verfahren festgeschrieben. Es sieht u. a. vor, dass die Ämter und Betriebe entsprechende Anträge an das Referat 11F zur Entscheidung zuleiten. Die Anträge müssen konkrete Formvorschriften erfüllen. Im Berichtszeitraum bearbeitete das Referat 11F insgesamt 153 Anträge auf Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. 4.2 Prävention Die Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden für Korruptionsgefahren in Form von Schulungen ist einer der effektivsten und arbeitsintensivsten Präventionsmaßnahmen. In dem speziell für die Stadtverwaltung konzipierten Fortbildungsangebot werden die rechtlichen Grundlagen und die Erscheinungsformen von Korruption anhand praktischer Beispiele aus der Verwaltungspraxis erörtert. Die Schulungsinhalte sind bewusst interaktiv gehalten und bieten einen Mix aus Wissen, Diskussion und kollegialem Austausch. Die halbtägigen Schulungen erfolgen vorwiegend bedarfsweise auf der Basis der Anmeldezahlen aus den Ämtern und Betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt der Fortbildung ist seit vielen Jahren das Thema "Interessenkollisionen". Überall, wo es zu Verknüpfungen zwischen privaten und dienstlichen Interessen kommen kann, besteht die enorme Gefahr von Fehleinschätzungen durch die Bediensteten. Gerade hier kann es zu Vorteilsannahmen i. S. d. § 331 StGB führen, wenn Vorteile nicht direkt an die Amtsträger:innen fließen, sondern indirekt an Dritte, wie z. B. Familienangehörige oder Vereine. In den Schulungen werden entsprechende Fallgestaltungen besprochen. Im Jahr 2025 wurden die Schulungsmaßnahmen sowohl durch die Leitung und als auch die stellvertretende Leitung des Referats für Antikorruption und Hinweisgeberschutz durchgeführt. Ergänzend schult ein externer Referent mit langjähriger Erfahrung als Polizeibeamter (a.D.). Um die Reichweite dieser Präsenzschulungen weiter zu erhöhen, wird das Portfolio um ein digitales Fortbildungsformat erweitert. Damit schafft das Referat im kommenden Jahr eine zusätzliche, ortsunabhängige Option zur präventiven Sensibilisierung. Das im Jahr 2023 eingeführte Konzept, alle Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main bereits in den ersten Arbeitswochen ihrer Ausbildung durch das Referat 11F zu schulen, wurde auch im Jahr 2025 erfolgreich fortgeführt. Der Stadt Frankfurt am Main ist es ein zentrales Anliegen, neue Mitarbeitende unmittelbar zu Beginn ihrer Dienstzeit an dieses sensible Thema heranzuführen und sie frühzeitig für Compliance-Risiken zu sensibilisieren. Im Berichtszeitraum wurden 218 Nachwuchskräfte in insgesamt 11 Lehrgängen geschult. Auf Anfrage von Ämtern und Betrieben fanden zudem 19 zielgruppenspezielle Veranstaltungen mit 298 Teilnehmenden statt. Darüber hinaus wurden 3 zentrale Schulungen für Einzelanmeldungen mit weiteren 59 Personen durchgeführt. 4.3 Fallbearbeitung Das Referat 11F ist die zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung Frankfurt am Main für das Thema Antikorruption. Hier werden sämtliche korruptionsrelevanten Informationen gebündelt und entsprechende Sachverhalte systematisch geprüft. Als zentraler Partner steht das Referat Bürger:innen, der Verwaltung, den Ermittlungsbehörden sowie den städtischen Mitarbeitenden gleichermaßen zur Verfügung. Jede Person, die Hinweise, Fragen oder Anmerkungen zum Thema Korruption einbringen möchte, kann sich direkt an das Referat 11f wenden. Jeder Hinweis wird mit Nachdruck verfolgt und löst die erforderlichen Prüfverfahren sowie gegebenenfalls rechtliche oder organisatorische Konsequenzen aus. Ein verantwortungsvolles Handeln und absolute Diskretion bilden dabei das Fundament der Arbeit. Der Begriff der Korruption im rechtlichen Kontext: Obwohl das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) keine explizite Definition des Begriffs "Korruption" enthält, umfasst er im Kern die klassischen Amtsdelikte. Zu diesen Korruptionsdelikten im engeren Sinne zählen insbesondere die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie die Bestechung und Bestechlichkeit in ihren verschiedenen Ausprägungen bei Amtsträger:innen. 4.3.1 Grundsätzliche Arbeitsweise Es ist die Kernaufgabe vom Referat 11F, jedem eingehenden Hinweis konsequent nachzugehen. Im ersten Schritt unterliegt jeder Einzelfall einer fundierten Plausibilitätsprüfung. Hierbei gilt das Prinzip der datenschutzrechtlichen und organisatorischen Verhältnismäßigkeit. So wenige Beschäftigte wie möglich und so viele wie notwendig werden in die Prüfung einbezogen. Dies dient einerseits der Fürsorgeverpflichtung, um städtische Mitarbeitende vor unberechtigten Diskreditierungen zu schützen, und minimiert andererseits das Risiko von Verdunkelungen potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Ein zentraler Partner vom Referat 11F ist dabei aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse das Revisionsamt. Die erste Plausibilisierung konzentriert sich auf folgende Kernfragen: · Ist der geschilderte Vorfall in sich schlüssig und vorstellbar? · Stimmen die genannten Namen und Funktionen mit den realen Verhältnissen überein? · Verfügen die betroffenen Mitarbeitenden über die relevanten Entscheidungsbefugnisse? Erscheint ein Hinweis nach dieser Erstprüfung glaubhaft, werden vertiefende Informationen eingeholt. Dies geschieht - je nach Sachlage und Möglichkeit - bei den Hinweisgebenden selbst, den zuständigen Fachämtern, dem Revisionsamt, dem Personal- und Organisationsamt (POA), der Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission (GMVK), den zuständigen Aufsichtsbehörden oder den involvierten Ermittlungsbehörden. Verfahrensweisen nach dem Prüfungsergebnis 1. Kein hinreichender Tatverdacht: Führen die Recherchen zu dem Ergebnis, dass kein strafrechtlich relevanter Verdacht vorliegt, wird das Verfahren eingestellt und die hinweisgebende Person - sofern bekannt - entsprechend benachrichtigt. 2. Verdacht auf Straftaten ohne korruptiven Hintergrund: Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Straftat ohne Korruptionsbezug (außerhalb der §§ 331-334 StGB) und sind städtische Beschäftigte involviert, wird das POA zur Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen unterrichtet. Die weitere Fallbearbeitung verbleibt federführend beim POA und gegebenenfalls beim Revisionsamt. Durch den kontinuierlichen Sachstandsaustausch ist eine sofortige Rückdelegation an das Referat 11F gewährleistet, sollten neue Korruptionsverdachtsmomente hinzutreten. 3. Verdacht auf Korruptionsstraftaten (§§ 332, 334 StGB): Ergibt die Prüfung einen korruptiven Hintergrund, wird primär das Vorliegen von Bestechung oder Bestechlichkeit geprüft. o Verdacht auf Bestechung (externe Dritte): In den meisten Fällen liegt der Fokus auf der Fremdeinwirkung; das Referat 11F erstattet direkt Strafanzeige. o Verdacht auf Bestechlichkeit (interne Beteiligung): Kommt eine aktive Beteiligung von Mitarbeitenden in Betracht, wird das POA umgehend informiert und die Strafanzeige im gegenseitigen Benehmen erstattet. Die anschließende Sachverhaltsaufklärung erfolgt in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden, dem Revisionsamt sowie weiteren betroffenen Organisationseinheiten (POA, Fachämter, GMVK). 4. Verdacht auf Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme (§§ 331, 333 StGB): Hier entscheidet das Kriterium der Sozialadäquanz der Zuwendung über das weitere Vorgehen. Liegt keine Sozialadäquanz vor, wird das reguläre Strafanzeigeverfahren eingeleitet. Wird die Sozialadäquanz bejaht, erfolgt eine Rückgabe der Zuwendung durch das Referat 11F oder das Fachamt, verbunden mit einer entsprechenden Belehrung und Information aller Beteiligten. Nachbereitung und strukturelle Prävention Unabhängig vom Ausgang des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens erfolgt nach dessen Abschluss eine umfassende Gesamtbetrachtung des Vorfalls. Im Vordergrund steht das gemeinsame Ziel vom Referat 11F, dem Revisionsamt und dem betroffenen Fachamt, die den Vorfall begünstigenden strukturellen, organisatorischen oder verhaltensbedingten Mängel zu identifizieren und unter dem Eindruck der aufgedeckten Handlungsmuster der Straftäter:innen nachhaltig zu beheben. Alle betroffenen Organisationseinheiten werden über die Ergebnisse und Präventionsmaßnahmen informiert. 4.3.2 Verfahren im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum ging das Referat 11F insgesamt in 10 Fällen dem Verdacht auf eine korruptive Straftat nach. Nach erfolgten Prüfungen stellte die Stadt Frankfurt in 4 Fällen Strafanzeige. Die Verfahren wurden nach den vorliegenden Informationen der Stadt eingestellt. In 15 Fällen handelte es sich um Meldungen ohne korruptive Handlungen. In weiteren 12 Fällen wurden die Hinweise wegen Unzuständigkeit nicht weiterverfolgt bzw. an zuständige Fachstellen abgegeben. In den acht restlichen Fällen hat sich der Verdacht auf strafbare Handlungen nicht bestätigt. 4.3.3 Anhängige Verfahren aus zurückliegenden Berichtszeiträumen In einem Fall aus dem Jahr 2022 liefen die Ermittlungsverfahren gegen 17 Bedienstete der Stadtverwaltung. Hiervon wurden zwischenzeitlich 11 Ermittlungsverfahren eingestellt bzw. durch eine gerichtliche Verurteilung beendet. Die restlichen 6 Verfahren sind nach Kenntnis der Stadt noch nicht abgeschlossen. In einem Fall aus dem Jahr 2023 gegen 2 Bedienstete der Stadtverwaltung ist das Ermittlungsverfahren seitens der Strafverfolgungsbehörden noch nicht abgeschlossen. 4.4 Zusammenfassende Übersicht zu Präventionsmaßnahmen und Fallzahlen im Berichtsjahr: Aktivität Teilnehmende bzw. Fallzahlen Meldungen insgesamt 25 Meldungen (nachweislich HinSchG) 13 Beratungen 65 Anträge zu Informations- und Fortbildungsveranstaltungen 153 Schulungen zur Korruptionsprävention (Stammpersonal) 357 Schulungen zur Korruptionsprävention (Nachwuchskräfte) 218 Korruptionsfälle* 10 *davon 6 Fälle aufgrund von Meldungen (HinSchG) 5 Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit externen Partnern 5.1 Andere Dienst- und Fachstellen Das Referat 11F arbeitet mit anderen Dienst- und Fachstellen vertrauensvoll zusammen, insbesondere mit Dezernat VI, Revisionsamt, Personal- und Organisationsamt, Rechtsamt, diversen Fachämtern der Verwaltung sowie den Strafermittlungsbehörden. 5.2 Erfahrungsaustausch mit Dritten Neben dem Erfahrungsaustausch mit den aus der täglichen Arbeit resultierenden üblichen Verhandlungspartnern wie der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main und der Polizeidirektion Frankfurt am Main finden in unregelmäßigen Abständen Kontakte mit städtischen Beteiligungsunternehmen und verschiedenen Behörden des Landes Hessen statt. Darüber hinaus pflegt das Referat 11F bundesweite ständige Kontakte mit Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Austausch über die jeweils bestehenden korruptionspräventiven Regeln und Instrumente, die jeweiligen Vorgehens- und Arbeitsweisen sowie besondere Fallgestaltungen. 5.3 Transparency International Deutschland e. V. Das vom Dezernat VI federführend betreute Verfahren zur angestrebten korporativen Mitgliedschaft der Stadt Frankfurt am Main bei Transparency International Deutschland e. V. (TI) wurde im Berichtszeitraum administrativ weitergeführt. Der Fokus lag dabei auf der Abgleichung städtischer Strukturen mit den anspruchsvollen Aufnahmekriterien von TI. Bedingt durch die Besonderheiten der hessischen Kommunalverfassung einerseits und den Kapazitäten der ehrenamtlichen Prüfstrukturen bei TI andererseits, nimmt das Prüfverfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch; finale Rückmeldungen zu den letzten Initiativen stehen aktuell noch aus. Im Hinblick auf den personellen Wechsel an der Spitze des Dezernats im Sommer 2026 wird das Verfahren im aktuellen Stadium aufrechterhalten, um der neuen Dezernatsleitung eine fundierte Gesamtschau und eine strategische Weichenstellung für die zukünftige Zusammenarbeit zu ermöglichen. 6 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Zur nachhaltigen Sensibilisierung für die Korruptionsprävention nutzt das Referat 11F gezielt die städtischen Intranet- und Internetpräsenzen sowie Pressearbeit. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sichtbarkeit des Themas sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen. Durch transparente Aufklärung wird Bürger:innen, Ratsuchenden und Hinweisgebenden ein barrierefreier und niederschwelliger Zugang zu fundierten Informationen ermöglicht, um die direkte Kontaktaufnahme mit dem Referat zu erleichtern. 7 Fazit und Ausblick Das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz hat sich als feste und unverzichtbare Säule innerhalb der städtischen Strukturen etabliert. Seine Arbeit bewegt sich in einem anspruchsvollen Umfeld, da Korruptionsdelikte als klassische Kontrolldelikte weitgehend im Verborgenen stattfinden. Gebende und Nehmende bereichern sich hier im gegenseitigen Einvernehmen zum Nachteil der Allgemeinheit. Infolgedessen gibt es keine direkten Opfer, die eine Tat von sich aus zur Anzeige bringen. Dies stellt die Aufdeckung solcher Delikte vor besondere Herausforderungen. Genau hier setzt die präventive Arbeit des Referats 11F an. Durch kontinuierliche Sensibilisierung und gezielte Aufklärung werden Risiken effektiv gesenkt und Gelegenheiten für Korruption entstehen erst gar nicht. Wertvolle Unterstützung bietet hierbei das Hinweisgeberschutzgesetz mit seinen dort verankerten, standardisierten Meldewegen. Die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte führen naturgemäß zu einer sehr intensiven und detailreichen Sachaufklärung. Die positiven Ergebnisse des Berichtsjahres zeigen, dass diese Maßnahmen greifen. Da wirksame Prävention jedoch von stetiger Wiederholung lebt, bleibt die Aufklärung eine dauerhafte Aufgabe. Der Fokus im kommenden Jahr liegt daher auf der konsequenten Weiterführung der bewährten Präsenzschulungen. Um das Angebot noch flexibler und flächendeckender zu gestalten, werden diese Maßnahmen im nächsten Schritt durch ein maßgeschneidertes digitales Lernmodul ergänzt. Diese moderne, hybride Struktur sichert eine nachhaltige Wissensvermittlung auf allen Ebenen der Stadtverwaltung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 24.11.2004, E 221 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 289 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 491, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 29.09.2026 Aktenzeichen: 20-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gem. Ziff. XI des M 11/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die GewerbeflächenentwicklungB14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 244 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gem. Ziff. XI des M 11/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 87 - NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE, B 134/26 - Zwischenbericht: Der Sachstand gegenüber dem Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 134, ist unverändert: "Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll dazu dienen, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgen zu können. Die Zielsetzung besteht darin, den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung (z.B. HFM) um die Aufgaben einer Entwicklungsgesellschaft zu erweitern. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-) Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrundstücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen." Der Magistrat arbeitet weiterhin daran, dieses Ziel umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 134 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 244 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 244 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 410, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Konsequenzen des Urteils Az. 33029 C 130/25 zur Unwirksamkeit der hessischen MieterschutzverordnungB14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 245 Betreff: Konsequenzen des Urteils Az. 33029 C 130/25 zur Unwirksamkeit der hessischen Mieterschutzverordnung Vorgang: A 15/26 AfD Zu 1. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat sich in einer Pressemitteilung am 24.06.2026 zur Bewertung des Sachverhalts geäußert: Das Urteil des AG Frankfurt wirkt nur inter partes und hebt die Verordnung nicht allgemeinverbindlich auf. Der Magistrat hat dem nichts hinzuzufügen. Zu 2. Wo notwendig, wird im Rahmen der städtischen Beratungs- und Informationsangebote auf mögliche Folgen des Urteils in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen hingewiesen. Zu 3. Das Projekt Mietenmonitor ist eine Informationskampagne zur Stärkung des Verbraucher:innenschutzes, mit der über rechtliche Regelungen und die Anwendung des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels informiert wird. Es hat dezidiert nicht zum Ziel, "ordnungsrechtliche Maßnahmen" einzuleiten, sondern stärkt das rechtssichere Handeln der Vertragsparteien. Zu 4. Das Urteil hat keine Auswirkungen, weil § 5 WiStrG tatbestandlich nicht an die Mieterschutzverordnung anknüpft, sondern als bundesrechtliche Regelung dem allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor schädlicher Preisbildung dient (Sozialwucher). Zu 5. Der Magistrat steht mit dem Ministerium im Austausch und begrüßt das Ziel, bis November 2026 eine neue Verordnung mit entsprechender Begründung der Gebietskulisse in Kraft zu setzen. Zu 6. Der Magistrat wird sich unabhängig von Landesverordnungen dafür einsetzen, dass Mieter:innen, Wohnungssuchende und Wohnungsanbieter:innen ihre Rechte und Pflichten im Mietverhältnis kennen. Darin sieht der Magistrat die Grundlage für faire und transparente Mietverhältnisse. Daneben tragen u. a. soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz), die Ferienwohnungssatzung, die Wohnraumförderung und der Erwerb von Belegungsbindungen zur Bezahlbarkeit des Wohnens in Frankfurt bei. Zu 7. Das Urteil hat keine Auswirkung auf den anerkannten qualifizierten Mietspiegel 2026 für die Stadt Frankfurt am Main. Mietspiegel als aussagekräftiges Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind in ihrer Geschichte und in ihrer Anwendung nicht auf die Mietpreisbremse zu reduzieren. Das sogenannte "soziale Mietrecht" wurde seit den 1960er Jahren schrittweise gesetzlich kodifiziert und hat die Wohnraumzwangsbewirtschaftung der Nachkriegszeit abgelöst. In den 1970er Jahren kann davon gesprochen werden, dass das Vergleichsmieten-System mit der ortsüblichen Vergleichsmiete als zentrale regulative Größe etabliert wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.07.2026, A 15 Anfrage vom 22.09.2026, A 32 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 411, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026 Aktenzeichen: 00-10-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Entwicklung der Suizidzahlen in Frankfurt am Main nach Geschlecht in den Jahren 2010 bis 2025B14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 246 Betreff: Entwicklung der Suizidzahlen in Frankfurt am Main nach Geschlecht in den Jahren 2010 bis 2025 Vorgang: A 13/26 AfD Die o.g. Fragen beantwortet der Magistrat wie folgt: Zu 1. Für die Jahre 2010 bis 2013 liegen keine Daten vor. Für die Jahre 2014 bis 2024 variiert die absolute Zahl der auf dem Frankfurter Stadtgebiet infolge eines Suizids verstorbenen Frankfurter Bürger:innen zwischen 65 und 80 Fällen pro Jahr. Für das Jahr 2025 stehen derzeit noch keine abschließenden Jahresdaten zur Verfügung. Zu 2. Für die Jahre 2014 bis 2024 bewegte sich die Anzahl der auf dem Frankfurter Stadtgebiet durch Suizid verstorbenen Frankfurter Frauen zwischen 14 und 31 Fällen pro Jahr, bei den Frankfurter Männern lag die Zahl im selben Zeitraum zwischen 41 und 58 Fällen pro Jahr. Zu 3. Die Zahl der Suizide unterlag im Zeitraum 2014 bis 2024 jährlichen Schwankungen, so dass sich kein eindeutiger, kontinuierlicher Trend ableiten lässt. Aufgrund der vergleichsweise geringen Fallzahlen sind Veränderungen zwischen einzelnen Jahren nur eingeschränkt aussagekräftig. Zu 4. Suizidales Verhalten ist in der Regel auf ein komplexes Zusammenwirken verschiedener biologischer, psychischer, sozialer und situativer Faktoren zurückzuführen und lässt sich nicht auf einzelne Ursachen reduzieren. Zu 5. Die wissenschaftliche Diskussion weist darauf hin, dass gesellschaftliche Rollenbilder und Geschlechternormen einen Einfluss auf das Gesundheits- und Hilfesuchverhalten haben können. Insbesondere wird diskutiert, dass eine starke Orientierung an traditionellen Männlichkeitsnormen mit einer geringeren Inanspruchnahme professioneller Unterstützung in Krisensituationen verbunden sein kann. Epidemiologische Untersuchungen weisen zudem darauf hin, dass Männer im Durchschnitt häufiger riskante Konsummuster in Bezug auf Suchtmittel aufweisen als Frauen. Der Konsum von Suchtmitteln kann psychosoziale, gesundheitliche, rechtliche und berufliche Problemlagen verstärken und zur Zuspitzung von Krisen einschließlich suizidaler Entwicklungen beitragen. Insbesondere missbräuchlicher Alkoholkonsum steht mit einem erhöhten Suizidrisiko in Zusammenhang. Ferner gehen Männer bei suizidalen Handlungen todbringender vor als Frauen. Zu 6. Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse vor, wonach geschlechterpolitische Entwicklungen oder politische Schwerpunktsetzungen für sich genommen einen unmittelbaren Einfluss auf die psychische Gesundheit von Männern oder deren Suizidrisiko haben. Zu 7. Grundsätzlich richten sich die meisten Präventions- und Unterstützungsangebote an alle Menschen. Daneben gibt es auch geschlechterspezifische Angebote: Für a) Männer: Zu den speziellen Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangeboten für Männer zählen beispielsweise das Informationszentrum für Männerfragen e. V., die Jungen- und Männerberatung der Caritas, "Männer stärken", "Echte Männer reden", das Männerberatungsnetz, das Männergesundheitsportal, Angebote des Bundesforums Männer und der Stiftung Männergesundheit, die Initiative Movember sowie das Männerhilfetelefon. Für b) Frauen: Zu den spezifischen Unterstützungsangeboten für Frauen zählen zum Beispiel der Frauennotruf Frankfurt sowie die Beratungsstelle für Frauen der Diakonie Frankfurt. Zu 8. Im Jahr 2014 wurde das Frankfurter Netzwerk für Suizidprävention (FRANS) als erstes regionales Netzwerk in kommunaler Verantwortung gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Aufklärung und Entstigmatisierung des Themas Suizid, die Fortbildung von Fachkräften und weiteren relevanten Personengruppen, die Information über Hilfs- und Krisenangebote, die Vernetzung der beteiligten Akteur:innen sowie die kontinuierliche Erhebung der Suizidentwicklung im Stadtgebiet. Das von 2017 bis 2020 durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderte Frankfurter Projekt zur Prävention von Suiziden mittels evidenzbasierter Maßnahmen (FraPPE) diente dem Ausbau, der wissenschaftlichen Evaluation und der Weiterentwicklung evidenzbasierter Maßnahmen der Suizidprävention in Frankfurt. Zu 9. Aus Sicht des Magistrats besteht weiterhin Handlungsbedarf: Suizidprävention ist eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Wirkung sich in der Regel erst über einen längeren Zeitraum zeigt. Grundsätzlich muss Suizidprävention alle Bevölkerungsgruppen adressieren. Präventions- und Unterstützungsangebote sind so auszugestalten, dass unterschiedliche Bedarfe und Zugangsbarrieren berücksichtigt werden. Zu 10. Der Magistrat betrachtet geschlechterspezifische Unterstützungsangebote für Frauen sowie Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und Suizidprävention für Männer nicht als konkurrierende, sondern als sich ergänzende Bestandteile einer bedarfsgerechten Präventions- und Unterstützungslandschaft. Die Angebote umfassen unterschiedliche Zielsetzungen, Rechtsgrundlagen und Zielgruppen und sind somit nicht unmittelbar vergleichbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.06.2026, A 13 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 412, 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion vom 17.09.2026 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung; hier: 3. BerichtB14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 247 Betreff: Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung; hier: 3. Bericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) - B 369/19 - 1. Vorbemerkung Brücken sichern Mobilität, sie verbinden Stadtteile und prägen das Stadtbild. Frankfurt am Main hat 480 Ingenieurbauwerke, davon rund 250 Brücken, die Verkehrswege, Gewässer oder andere Hindernisse mit mindestens zwei Metern überführen. Der Zustand kommunaler Brücken ist inzwischen eine der größten infrastrukturellen Herausforderungen. Ein großer Teil der Bauwerke ist in der Nachkriegszeit, also zwischen 1950 und 1990 entstanden - unter völlig anderen verkehrlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Verkehrsbedingungen heute kaum noch vergleichbar sind. Steigendes Verkehrsaufkommen, höhere Achslasten, die Auswirkungen des Klimawandels und jahrelang aufgeschobene Sanierungsmaßnahmen beschleunigen den Alterungsprozess und verstärken den Sanierungsbedarf. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Barrierefreiheit, an die Integration neuer Mobilitätsformen, an nachhaltige Bauverfahren, die Klimaresilienz sowie stadtplanerische und gestalterische Aspekte. Eine wirkliche Zäsur im Umgang mit der kommunalen Brückeninfrastruktur markiert das zunehmende Auftreten von Spannungsrisskorrosion in Spannstahl. Seit den Schadensfällen der vergangenen Jahre, insbesondere nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden 2024, werden Spannbetonbrücken intensiver überwacht. Seither bilden sich neue Erkenntnisse zu den Korrosionsschäden einzelner Spannglieder heraus, die ohne vorherige Verformungen der umliegenden Betonkonstruktion oder andere Anzeichen auftreten können. Die bisherigen Erhaltungsstrategien der Bauwerksprüfung, Risikobewertung und Erhaltungsplanung reichen nicht mehr aus; neue Methoden, Prozesse und Technologien müssen eingeführt werden. Auch Frankfurt hat zahlreiche Spannstahlbrücken, die seither engmaschig überwacht werden. Die Omegabrücke in Griesheim wurde im September 2023 aus Sicherheitsgründen abgerissen. Der Fokus liegt seither nicht mehr nur auf der Instandsetzung sichtbarer Schäden, sondern auf einer risikoorientierten, weitsichtigeren Erhaltungsstrategie. Mit all diesen Themen hat sich der Magistrat und seinen Ämtern in den vergangenen Jahren intensiv auseinandergesetzt: Brücken wurden gesichert und instandgesetzt, Baumaßnahmen gestartet und beendet, neue Strategien und Prozesse entwickelt, innovative Technologien und Methoden erprobt sowie Aufklärungsarbeit bei betroffenen Bürger:innen, Ortsbeiräten und Gewerbetreibenden geleistet. Der Zustand der Frankfurter Brücken ist also nicht mehr nur ein technisches Thema, sondern eine infrastrukturelle, stadt- und verkehrsplanerische, sowie nicht zuletzt auch eine finanzpolitische Fragestellung. Nun berichtet der Magistrat über die Umsetzung des Frankfurter Brückenbauprogramms. Der vorliegende Bericht konzentriert sich rückschauend auf die Entwicklung des Frankfurter Brückenbauprogramms in den Jahren 2019 bis 2025 - also alle Maßnahmen nach dem letzten Bericht im Jahr 2019 - und skizziert grundsätzlich notwendige Veränderungen für das Programm. 2. Haushalt Die Finanzierung des Brückenbauprogramms erfolgt bei Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts und bei Ersatz- oder Neubauten sowie Verstärkungen aus dem Investitionshaushalt (IPG). Beim Start des Programms im Jahr 2015 waren im IPG (PG 16.03, PD 5.002663) jährliche Ausgaben von 3 Mio. € vorgesehen. Die Ansätze wurden ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 3,5 Mio. € erhöht, in 2025 einmalig auf 5,03 Mio. €. Aufgrund der Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt werden neben den Programmmitteln größere Baumaßnahmen aus der Maßnahmenliste als Einzelmaßnahmen im Haushalt angemeldet und geführt. Die Höhe der Einzelveranschlagungen richtet sind nach dem Objekt und Zeitraum des angemeldeten Umsetzungszeitraums. Die Mittelfreigabe von Investitionsmaßnahmen erfolgt jeweils auf Grundlage von Bau- und Finanzierungsvorlagen. Im Ergebnishaushalt waren zu Beginn des Bauprogramms 2015 ursprünglich 10 Mio. € jährlich für die Unterhaltungsaufwendungen veranschlagt. Diese Mittel wurden in den Jahren 2019 bis 2021 auf 8 Mio. € jährlich reduziert. Im Jahr 2022 wurde der Ansatz um 3,88 Mio. €, in 2023 um 5,27 Mio. € und in 2024 um 0,4 Mio. € im Bauprogramm konsolidiert - als Bestandteil zur Konsolidierung des Gesamthaushalts. Für den Haushalt 2025 wurde der Ansatz ggü. 2021 um 3,06 Mio. € erhöht auf insgesamt 11,02 Mio. €. Das Defizit 2023 konnte durch Mehrerträge an anderer Stelle kompensiert werden. Trotz Konsolidierung standen jederzeit ausreichend Mittel zur Verfügung. Insgesamt mussten keine Bauunterhaltungsmaßnahmen aufgrund nicht zur Verfügung stehender Mittel gestrichen werden. 3. Bewertung des Bauprogramms/Erfahrungen Es konnten im Berichtszeitraum nicht alle im Brückenbauprogramm geplanten Baumaßnahmen begonnen werden. Verschiedene Maßnahmen mussten aufgrund von verkehrlichen Konflikten mit anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Durch die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten während der Phase der Corona-Pandemie war die Bearbeitung von Brückenbau-Projekten bis zum Frühjahr 2023 generell deutlich erschwert und führte in Folge dessen zu Planabweichungen. Weiterhin waren nicht geplante und unabweisbare Maßnahmen erforderlich, wie etwa der Notrückbau der Omegabrücke in Griesheim. Diese Dispositionen erfordern stets auch personelle Ressourcen, die zur Bearbeitung anderer Projekte nicht zur Verfügung stehen. Im Übrigen führte die Notwendigkeit zur Konsolidierung des städtischen Haushalts auch im Bereich der Brückenunterhaltung zu einer Reduktion der veranschlagten Mittel und einem generell verringerten Finanzrahmen. Aufgrund des Vergaberechts sind nahezu alle Leistungen für die Erstellung eines Brückenbauwerks öffentlich auszuschreiben. Hierzu zählen u. a. sämtliche Planungsleistungen, Leistungen für Vorarbeiten (Bodengutachten, Kampfmittelsondierungen, Schadstoffanalysen, Schallschutzgutachten usw.), die örtliche Bauleitung und eigentliche Baumaßnahme. Dies verlängert die Umsetzungszeiträume für die Planung und den eigentlichen Bau deutlich. Viele Ingenieurbüros haben zudem einen hohen Auftragsbestand. Dementsprechend kommt es bis heute zu Kapazitätsengpässen und verlängerten Planungszeiträumen. Ebenso hat sich das Verhältnis von Sanierungsmaßnahmen zu Investitionsmaßnahmen bzw. Neubaumaßnahmen im Volumen im Laufe der Zeit verändert. Größere Investitionsmaßnahmen in Einzelveranschlagungen haben das Bauprogramm geprägt und in erheblichem Maße personelle Ressourcen gebunden, die in Folge dessen für die Bearbeitung anderer Projekte nicht mehr zur Verfügung standen. Diverse Baumaßnahmen beeinflussen den Betrieb der Deutschen Bahn AG. Hier kommt es wegen der extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung von Sperrungen im Gleisbereich und wegen bahnbetrieblicher Zwänge ebenfalls zu teils eklatanten Bauzeitverschiebungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl der bahneigenen Baumaßnahmen im Schienennetz die Flexibilität der Sperrpausen deutlich reduziert. Aufgrund neuer Kenntnisse zu Schadensbildern und dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden 2024 musste eine Prüfung und Neubewertung der städtischen Bauwerke im Hinblick auf bestehende Risiken aufgrund von Spannungsrisskorrosion durchgeführt werden. Dieser Bericht geht zunächst sehr verkürzt auf die diesbezügliche Problematik einiger städtischer Brückenbauwerke ein - zum weiteren Vorgehen siehe unter sechstens. Es war aber zwingend notwendig, im Berichtzeitraum die Prioritäten im Brückenbauprogramm zu verändern und absolut kurzfristige Maßnahmen aufgrund der Spannungsrisskorrosionsgefährdung umzusetzen. Drastisches Beispiel ist der Abriss der Omegabrücke in Griesheim (BW 021c), obwohl die Brücke noch im Jahre 2016 bestandsnah saniert wurde. Weitere Beispiele sind die kurzfristig notwendig gewordenen Unterstützungsmaßnahmen (Kollapsrahmen) an zwei Bauwerken, die ebenfalls außerhalb des eigentlich geplanten Brückenbauprogramms notwendig wurden. Kurzfristige Maßnahmen aufgrund Spannungsrisskorrosionsgefährdung: - BW 021c Omegabrücke Griesheim (Rückbau und Erstellung einer provisorischen Behelfsbrücke) - BW 022 Straßen- und Stadtbahnbrücke über die DB "Am Weißen Stein" (Montage Kollapsrahmen und Installation eines Monitoringsystems) - BW 122/05 Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg-Str./Ausfahrt NWZ (Montage Kollapsrahmen und Installation eines Monitoringsystems) 4. Konjunkturelle Situation Weiterhin besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine geeigneten Firmen für die Baumaßnahmen gefunden werden oder dass für Ausschreibungen von Aufträgen deutlich weniger Angebote eingehen als in der Vergangenheit. Die abgegebenen Angebote unterliegen sehr großen Preisschwankungen. Wiederholt war es erforderlich, Ausschreibungen aufzuheben und neu auszuschreiben, da das geplante Budget nicht ausreichte oder keine wertbaren Angebote vorlagen (z. B. bei den Bauwerken BW 123/16 Heddernheimer Steg oder BW 025 Schwedlerbrücke). Der Magistrat versucht, die Auswirkungen der Marktpreisentwicklung im Ingenieur- und Brückenbau zusammen mit den Haushaltsbedingungen im Bereich des Brückenbauprogrammes durch eine möglichst hohe Flexibilität/Agilität in der Maßnahmenrangliste zu minimieren. Bei laufenden Ausschreibungen ist das zunehmend schwierig zu steuern. Vermehrt müssen höhere Marktpreise akzeptiert werden. Diese höheren Kosten belasten nicht nur die Finanzplanung. Die Umverteilung der Budgets bindet auch verwaltungsmäßige Ressourcen für die Vorbereitung der erforderlichen Finanzierungs- bzw. Mehrkostenvorlagen. 5. Stand der Umsetzung Im Zeitraum 2019 bis 2025 wurden folgende Baumaßnahmen baulich begonnen oder abgeschlossen. Maßnahmen, die sich im Planungsstadium befinden, oder für die eine Vergabe der Bauleistungen nicht stattgefunden hat, sind auf Grund der Übersichtlichkeit der Darstellung und Verbindlichkeit der zeitnahen Umsetzung nicht aufgeführt. Investive Maßnahmen: - BW 012 Straßenbrücke über die Nidda in Frankfurt Hausen - BW 021 c1 Behelfsbrücke Griesheim (provisorischer Teilersatz für BW 021c) - BW 022 g Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße (Massivbrücke) - BW 022 h Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße (Stahlbrücke) - BW 023 Lahmeyerbrücke - BW 025 Schwedlerbrücke (im Bau befindlich) - BW 029 b Süd-Rampe an der Main-Neckar-Brücke - BW 123/16 Heddernheimer Steg - BW 010 d Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim - BW 021 a Brücke im Zuge der Hanauer Landstraße Konsumtive Maßnahmen: - BW 012 a Rückbau Fußgängerbrücke über die Nidda in Frankfurt Hausen - BW 021g Ratswegbrücke - BW 022 Straßen- und Stadtbahnbrücke über die DB "Am Weißen Stein" Montage Kollapsrahmen und Installation eines Monitoringsystems - BW 022 i Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 k Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 l Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 027 Rückbau Fußwegbrücke über die DB am Strahlenberger Weg - BW 028 Fußgängersteg an Deutschherrenbrücke (vertiefte Bauwerksuntersuchungen und Notinstandsetzung) - BW 028 a Fußgängersteg an der Kaiserleibrücke - BW 030 Fußgängersteg an der Niederräder Eisenbahnbrücke - BW 040 i Fuß- und Radwegbrücke Königsbach i. Z. Oberschweinstiegschneise - BW 054 Rückbau Fußgängerbrücke Leunakreisel - BW 064 d Feldwegbrücke über den Hainbach - BW 085/04 Miquel-Knoten Süd ÜF der BAB-Rampe B 8 - BW 085/05 Straßenbrücke über den nördlichen Miquel-Knoten - BW 122/04 Straßenbrücke "In der Römerstadt" - BW 122/05 Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg-Straße grundhafte Instandsetzung - BW 122/05 Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg-Str./Ausfahrt NWZ Montage Kollapsrahmen und Installation eines Monitoringsystems - BW 123/01 Fuß- und Radwegbrücke über Ernst-Kahn-Straße - BW 123/04 Fuß- und Radwegbrücke über Hammarskjöldring Nr. 61 - BW 123/09 Fuß- und Radwegbrücke über Praunheimer Weg - BW 123/13 Feuerwehrbrücke "Nidaforum" - BW 145 Fußgängerbrücke an der BG Unfallklinik - BW 151 Rückbau Cassellabrücke - BW 201 Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) - BW S 005 Fußgängerbrücke Haupt-Schulgarten - BW S 006 Fußgängerbrücke Haupt-Schulgarten - BW S 007 Fußgängerbrücke Haupt-Schulgarten - BW S 008 Fußgängerbrücke Haupt-Schulgarten - ST 005 Stützwandwand Nordrampe Camberger Straße - ST 030 a Bastionen Römerstadt (An der Ringmauer) (im Bau befindlich) - BW 021 c Rückbau der Omegabrücke Griesheim - BW 162 Rückbau Fußgängersteg "Neuer Weg" Baumaßnahmen in Amtshilfe für das Grünflächenamt: - BW 056 a Fußgängerbrücke über den Liederbach südlich Gebeschusstraße - BW 062 b Fußgängerbrücke Nähe Thomestraße über Sulzbach - BW 107 Fußgängerbrücke in Fritz-Lennig-Anlage - BW 124 a Rad- und Fußwegbrücke "An den Mühlwegen" - BW 142 Fußgängerbrücke am Jasminweg 6. Weiteres Vorgehen Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Stadt Frankfurt in Bezug auf Brückenbau und deren Instandhaltung vor einer komplexen Mehrfachaufgabe steht: Bauwerke müssen technisch sicher, statisch nachweisbar und wirtschaftlich über ihren gesamten Lebenszyklus erhalten werden. Planungen für Brückenbauprojekte müssen auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Mobilitätsbedürfnisse reagieren. Hinzu kommen langwierige Genehmigungs- und Vergabeverfahren, knappe Personalressourcen, volatile Baupreise durch Inflation und Lieferengpässe. Darüber hinaus nimmt die Komplexität von Bauprojekten im überdurchschnittlich dicht besiedelten und verkehrsreichen Frankfurt zu. Immer mehr städtische Ämter, Gesellschaften, Unternehmen sind an Infrastrukturausbaumaßnahmen beteiligt, weil diese auch Stadtplanung, Versorgungsleitungen, Grünflächen, Bahnverbindungen etc. betreffen. Verkehrsteilnehmende - Menschen zu Fuß und auf dem Rad, Auto- und Bahnfahrende - fordern Platz im Straßenraum und damit auch auf und unter Brücken ein. Das erfordert bereits vor der Planung engmaschige Einbeziehung zahlreicher Beteiligter. Der Bau selbst erfolgt teilweise "unter rollenden Rädern". Dabei bemüht sich der Magistrat stets, die Belastungen durch Baustellen für Anwohnende sowie für Gewerbetreibende und ihre Kund:innen, etwa hinsichtlich Lärmbelastung und Erreichbarkeit, so gering wie möglich zu halten. Der Magistrat hat in den letzten Jahren kontinuierlich auf diese neuen, wachsenden Herausforderungen sowie die gestiegene Komplexität reagiert und pragmatische Lösungen gefunden. In diesem Zeitraum kristallisierte sich heraus, dass über dieses kurzfristige Vorgehen hinaus eine durchdachte, stadtweite, langfristige Strategie erforderlich ist. Deshalb plant der Magistrat eine dreiteilige Brückenbaustrategie, die aus einem nachhaltigen Erhaltungsmanagement, der Fortschreibung des Bauprogramms sowie einem Masterplan Spannungsrisskorrosion besteht. Die Strategie wird auf die veränderten Rahmenbedingungen eingehen - organisatorisch, prozessual und methodisch, personell, fachlich und technologisch. Eine zentrale Rolle kommt dem Veränderungsmanagement zu, um Innovationsdenken, neue Arbeitsweisen (z. B. Integrierte Projektabwicklung - IPA) und zeitgemäße Technologien (z. B. das neue Monitoringsystem für Spannstahlbrücken) flächendeckend einzuführen. Erhaltungsmanagement und Fortschreibung des Bauprogramms Für eine umfassende und vertiefende neue Einschätzung des aktuell vorhandenen Brückenzustandes wurde im August 2025 ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Erhaltungsmanagements zu den Bestandbrücken der Stadt Frankfurt am Main beauftragt. Die Untersuchung umfasst eine Bestandsdatenanalyse und -auswertung, eine Prognoseberechnung notwendiger Ressourcen und die Darlegung der Resultate in einem Ergebnisbericht. Ein vorhandener Sanierungsstau soll abgebaut und die jährlich notwendigen finanziellen Mittel zum Erhalt einer ausreichenden Brückensubstanz berechnet werden. Hierbei sollen unter Berücksichtigung relevanter Parameter, wie z. B. Baujahr, Zustandsnote, Brückenüberbaufläche etc., auch die Erhaltungskosten und deren kurz- bis mittelfristige Entwicklung berechnet und dargestellt werden, sodass daraus eine Gesamtanalyse der Bestandsbauwerke resultiert. Das Ziel ist eine vollständige Bestandsanalyse und Bestimmung der Erhaltungsbedarfe von rund 480 Brücken der Stadt Frankfurt am Main. Der Prognosezeitraum soll 15 Jahre betragen. Die ermittelten Ergebnisse werden die Grundlagen für den Aufbau einer weiterführenden Erhaltungsstrategie. Im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisse wird das Frankfurter Brückenbauprogramm auf Basis der gewonnenen Informationen grundlegend überarbeitet und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit Verweis auf diesen Bericht ist damit die Fortschreibung des Bauprogramms in Abhängigkeit der Bauwerkzustände vorgesehen. Es ist bereits heute absehbar, dass der Finanzmittelbedarf für die Unterhaltung der Bauwerke in einem zweistelligen Millionenbetrag jährlich liegen wird. Zudem wird im operativen Bereich des Fachamtes zusätzliches Personal benötigt. Dort wird eine erhebliche Aufstockung der Planstellen erforderlich sein, um die zukünftigen Aufgaben sachgerecht und ordnungsgemäß bearbeiten und erledigen zu können. Masterplan Spannungsrisskorrosion Zur Sicherung und Erneuerung der sprödbruchgefährdeten Bauwerke durch Spannungsrisskorrosion besteht unverzüglicher Handlungsbedarf. Aufgrund der Tragweite hält es der Magistrat für notwendig, einen "Masterplan Spannungsrisskorrosion" aufzustellen. Der Masterplan wird flankierend zum Erhaltungsmanagement der nicht-spannungsrisskorrosionsgefährdeten Bauwerke erstellt. Darin wird der Umfang notwendiger Maßnahmen für den Ersatzneubau von voraussichtlich zwölf Bauwerken beschrieben und soll die Grundlage für die Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen über die nächsten voraussichtlich 15 bis 20 Jahren bilden. Da die notwendigen Ersatzneubauten nicht gleichzeitig umgesetzt werden können, ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ein dauerhaftes strukturelles Monitoring der betroffenen Bauwerke erforderlich. Dieses dient als technische Sicherheitsmaßnahme, um die Bauwerke bis zur Realisierung der jeweiligen Ersatzneubauten in Betrieb halten zu können. Der Masterplan Spannrisskorrosion wird aktuell aufgestellt und soll baldmöglichst den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 21.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, Volt, FDP und AfD gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX (= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sicherer Einsatz – Bodycams für Frankfurts StadtpolizeiB14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 248 Betreff: Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7261 - NR 1073/24 CDU, B 13/26 - Zwischenbericht: Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Inzwischen wurden die geplanten acht Bodycams für die Stadtpolizei beschafft. Für den Regelbetrieb ist es jedoch erforderlich, dass zunächst ein umfassendes Gesamtkonzept erstellt wird, welches aus einzelnen Konzepten, wie dem Rollen- und Rechtekonzept, dem Löschkonzept, dem Informationssicherheitskonzept sowie dem Dokumentations- und Protokollkonzept besteht. Hier wird beispielsweise geregelt, wofür die Bodycams eingesetzt werden dürfen, wer Zugriff auf die Bodycam-Aufnahmen hat, wann die Löschung der Daten erfolgt und wie im Falle von Defekten, Verlusten oder Störungen vorgegangen wird. Das Gesamtkonzept wurde bereits durch die Stadtpolizei erstellt und befindet sich aktuell in der Prüfung beim Referat Datenschutz und Informationssicherheit. Zu Beginn des Beschaffungsprozesses war es angedacht, lediglich die Bediensteten der Stadtpolizei mit Bodycams auszustatten, weshalb die Regelungen zunächst amtsintern vorbereitet wurden. Da sich im Laufe des Prozesses allerdings herausgestellt hat, dass auch die Branddirektion und das Straßenverkehrsamt Bodycams einführen möchten, ist es nun zwingend erforderlich, dass sämtliche, mit den Bodycams einhergehenden Regelungen auf stadtweiter Ebene getroffen werden. Dadurch ist nun auch die Einbindung des Gesamtpersonalrats erforderlich geworden. Erst wenn alle konzeptionellen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verbindlich festgelegt wurden, ist der Regelbetrieb der Bodycams möglich. An der Schaffung dieser stadtweiten Voraussetzungen wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Das stadtpolizeiliche Ausbildungskonzept ist fertiggestellt. Die Schulungen der Mitarbeitenden und der damit verbundene Testbetrieb starten, sobald die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1073 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 13 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 248 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 424, 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City vom 28.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Anschubfinanzierung einer Trägerstruktur „Azubi-Werk“B14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 249 Betreff: Anschubfinanzierung einer Trägerstruktur "Azubi-Werk" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 53/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, E 179/26 GRÜNE/SPD/Volt - Auf Grundlage des Etatantrags E 53/2023 wurde durch die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH eine Untersuchung zur Gründung eines Auszubildendenwerks der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Kernziele des Untersuchungsauftrags waren die Ausarbeitung eines umsetzungsreifen Grobkonzeptes für eine priorisierte Realisierungsvariante sowie die Ableitung konkreter, handlungsleitender Empfehlungen für den weiteren Umsetzungsprozess. Die Ergebnisse wurden am 12.03.2026 der Projektgruppe "Azubi-Wohnen", die unter Leitung der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt regelmäßig tagt, präsentiert. Seitdem wird an der konkreten Umsetzung des Grobkonzeptes gearbeitet. Weitere Details zu den Ergebnissen der PD-Beauftragung sind im Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 58, zu finden. Das von der PD vorgelegte Konzept sieht zunächst die Gründung eines Trägervereins als initiale Organisationsstruktur vor. Dieser soll perspektivisch Aufgaben der Netzwerkarbeit, der Koordination von Kooperationspartner:innen, des Managements von Belegungsrechten sowie der Organisation von spezifischen Angeboten für Auszubildende übernehmen. Ergänzend sollen Kooperationen mit bestehenden Akteur:innen, insbesondere kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen aufgebaut werden, die dem Trägerverein Wohnraum vermieten, sodass dieser eine Vergabe unter Berücksichtigung sozialer Kriterien an Auszubildende organisieren kann. Die "Abschlusspräsentation: Untersuchung zur Gründung eines Azubi-Werkes der Stadt Frankfurt am Main" des Auftrags befindet sich im Anhang. Die Präsentation enthält neben dem Grobkonzept, eine Beschreibung der Arbeitsweise und zeigt ein mögliches Kooperationsmodell inklusive Trägerverein sowie einen Umsetzungszeitplan. Aus der Abschlusspräsentation gehen die nun folgenden Schritte hervor, die mit dem Etatantrag E179/2026 umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung der im Abschlussbericht empfohlenen Schritte ist nun initiiert. Der Magistrat führt vertiefte Gespräche mit einzelnen Akteuren, die gemeinsam den empfohlenen Trägerverein "Azubi-Werk Frankfurt" gründen wollen. In diesem Rahmen findet ein Austausch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinstitutionen, stadtnahen und städtischen Gesellschaften sowie Interessens- und Jugendvertretungen von Auszubildenen bezüglich der Vereinsgründung statt. Schwerpunkt ist aktuell die Erarbeitung eines Satzungsentwurf, die Vorbereitung und der Aufbau der vorgesehenen Vereinsstruktur einschließlich der Abstimmungen mit potenziellen Partner:innen und Gründungsmitgliedern. Anlage _Abschlusspraesentation (ca. 950 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 53 Etatantrag vom 26.01.2026, E 179 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 58 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 492, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026 Aktenzeichen: 64-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stromanschlüsse am MainkaiB14.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 250 Betreff: Stromanschlüsse am Mainkai Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2026, § 7209 - NR 937/19 FRAKTION, B 416/25 - Zwischenbericht: Aufgrund technischer Schwierigkeiten, die sich im Verlauf des Projekts der Landstromversorgung an fünf Liegeplätzen für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe offenbart hatten und durch die damit im Zusammenhang stehenden stark gestiegenen Kostenschätzungen, wurde zu Beginn des Jahres 2024 in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten geprüft, ob eine oberirdische Bauweise ganz oder in Teilen möglich sein könnte. Dies würde die Umsetzung beschleunigen und die Kosten senken. Hierbei offenbarten sich grundlegende Zweifel einiger Beteiligter an der langfristigen Verortung der Liegeplätze an ihrem angestammten Platz am nördlichen Mainufer. Es folgten Abstimmungen auf politischer Ebene, die zu einem neuen Ansatz führten: Es sollen zunächst weniger Liegeplätze elektrifiziert werden, diese allerdings oberirdisch, um hierbei Erfahrungen zu sammeln und Akzeptanz für die oberirdischen Anlagen zu schaffen. Die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt initiierte daraufhin Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten sowie im August 2025 ein Ortstermin, bei dem sich darauf verständigt wurde, dass zunächst die drei westlichen Liegeplätze durch oberirdische Anschlussterminals mit Strom versorgt werden sollen. Der erforderliche Strom soll durch den Bau einer oberirdischen Umspannanlage am Mainufer installiert werden. Für die Planung der Umspannanlage sowie des Trassenverlaufs können die vorhandenen Grundlagen der Planung unterirdischer Anlagen nicht auf die oberirdischen Gegebenheiten übertragen werden. Die Trassenplanung ändert sich grundlegend, da die neue Umspannanlage ca. 100 Meter weiter westlich errichtet wird. Die Kubatur inkl. Lüftungskonzept der Umspannanlage, sowie der Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main muss ebenfalls an die neue Lage angepasst werden. Die neue Planung beinhaltet Abstimmungen mit der NRM, mit dem Denkmalamt, sowie mit der Stadtplanung, mit dem Grünflächenamt sowie der Unteren Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planung muss ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden, bevor die Baumaßnahme beginnen kann. Der Fördermittelgeber hat mit einer Entscheidung im März 2026 den Umsetzungszeitraum für das Projekt der Landstromversorgung von Schiffsliegeplätzen nochmals über den 31.12.2025 hinaus verlängert. Es besteht somit weiterhin die Chance, dass die HFM die bereits erhaltenen Fördergelder in Höhe von 378.488,18 Euro zzgl. Zinsen nicht zurückzahlen muss. Diese letztmalige Verlängerung des Umsetzungszeitraums endet im Dezember 2027. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.08.2019, NR 937 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 250 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kanalneubau Entlastung Bergsammler, Frankfurt-Sachsenhausen hier: BaumfällvorlageM14.08.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.08.2026, M 116 Betreff: Kanalneubau Entlastung Bergsammler, Frankfurt-Sachsenhausen hier: Baumfällvorlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.08.2026 I. Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau des Entlastungskanals Bergsammler am Mainufer und in der Holbeinstraße ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende Bäume gefällt werden: Baumkataster- Nummer Standort Baumart Stammumfang (cm) und Höhe (m) 32 Mainuferpark Süd Malus spec. (Zierapfel) StU 41, Höhe 5 33 Mainuferpark Süd Malus spec. (Zierapfel) StU 57, Höhe 5 1/C Holbeinstraße Robinia pseudoacacia (Robinie) StU 75, Höhe 11 II. Der Fällung der genannten Bäume wird zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass zwei der Bäume im Bereich des Mainufers nachgepflanzt werden. Der Baum in der Holbeinstraße wird im Straßenraum nachgepflanzt. Begründung: A. Zielsetzung Der sich aktuell in der Planung befindliche "Entlastungskanal Bergsammler" wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes in Frankfurt-Sachsenhausen steigern. Dies ist notwendig, um insbesondere in Starkregensituationen die Gefahr von Überstauereignissen (Austritt von Abwasser an Schachtdeckeln) zukünftig zu verringern. Der etwa 1,1 km lange Entlastungskanal aus Stahlbeton mit einem Innendurchmesser von 2,5 m wird im Rohrvortriebsverfahren hergestellt und verläuft von der Kreuzung Mörfelder/Oppenheimer Landstraße über die Holbeinstraße bis zum Main. Im Verlauf des Entlastungskanals werden für den Betrieb notwendige Bauwerke (hier relevant: Auslaufbauwerk, Zugangsbauwerk) angeordnet. Das Auslaufbauwerk befindet sich am Mainufer auf Höhe des Schaumainkais 69 (siehe Anlage 2-1 - Lageplan Tiefkai). Das Zugangsbauwerk befindet sich in der Holbeinstraße auf Höhe der Hausnummer 13 (siehe Anlage 2-2 - Lageplan Holbeinstraße). Die Anordnung der Bauwerke erfolgte in einer Weise, die möglichst wenig Baumkonflikte erzeugt. Die beiden Bäume 32 und 33 stehen jedoch direkt in der geplanten und einzigen für die Baulogistik nutzbaren Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche am Tiefkai. Zudem erfordert die Nutzung dieser Zufahrt den geringsten Eingriff in den denkmalgeschützten und von Fußgängern und Radfahrern hochfrequentierten Bereich. Der Baum 1/C in der Holbeinstraße steht im Arbeitsraum des Bohrgeräts für die Herstellung des Baugrubenverbaus des Zugangsbauwerks. Die genaue Abstimmung erfolgt im Rahmen der Ausführung nach Vergabe. Die Wahl der Lage des Zugangsbauwerks unterliegt mehreren Einflussfaktoren. Das Bauwerk dient als Zugang für betriebliche Kanalarbeiten (Reinigung, Inspektion etc.). Es bietet die Möglichkeit, ein Spülschütz nachzurüsten, um den potentiell stärker von Ablagerungen betroffenen Tiefpunkt des Entlastungskanals reinigen zu können. Das Bauwerk ist aufgrund der örtlichen Situation (Verkehr, Straßenbahntrasse, Fremdtrassenbestand), den erforderlichen Bauwerksabmessungen sowie betrieblichen Gründen (u. a. Arbeitsschutz) nicht verschiebbar. Die Verpflanzung der drei genannten Bäume wird aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Daher ist die Fällung zur Durchführung des Projekts nach aktuellem Kenntnisstand unvermeidbar. Ein Erhalt des Baumes 1/C in der Holbeinstraße wird im Rahmen der Ausführung erneut geprüft und angestrebt. B. Alternativen Alternativen zum Entlastungskanal wurden in einer "Machbarkeitsstudie zur Variantenuntersuchung der Ertüchtigung und Entlastung des Alten Bergsammlers" untersucht. Die Alternative bestünde im Wesentlichen aus einer Erneuerung des vorhandenen Bergsammlers in offener Bauweise zwischen Südbahnhof und Sandhofstraße über eine Länge von ca. 2,7 km mit deutlicher Vergrößerung des Abflussquerschnitts auf 5 m². Dies würde einen massiveren Eingriff in den Bestand erfordern: - Straßen- und Straßenbahnverkehr sowie Anwohner wären mehr beeinträchtigt. - Erheblichere Eingriffe in Boden und Grundwasser wären unvermeidbar. - Es wären mehr Umlegungen von Leitungen Dritter erforderlich. Zudem ist der Neubau des Entlastungskanals gegenüber der Erneuerung des Bergsammlers kostengünstiger und in einer kürzeren Bauzeit zu realisieren. C. Lösung Die Ersatzpflanzungen werden in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt durchgeführt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die erforderlichen Finanzmittel für die Fällung und die Ersatzpflanzungen stehen über das Projekt "Entlastung Bergsammler" zur Verfügung. Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 600 KB) Anlage 2-1_Lageplan_Tiefkai (ca. 2,7 MB) Anlage 2-2_Lageplan_Holbeinstraße (ca. 2,4 MB) Anlage 3-1_Lageplan_Baumkataster (ca. 9,4 MB) Anlage 3-2_Auszug_Baumkataster (ca. 209 KB) Anlage 4-1_Foto_Baum_32 (ca. 90 KB) Anlage 4-2_Foto_Baum_33 (ca. 85 KB) Anlage 4-3_Foto_Baum_1C (ca. 250 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 96 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 83 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke und BSW (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 368, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 90-33
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen.