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Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende entlasten und Rückforderungen wirksam gestalten

Vorlagentyp: ALINKE

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit der Rückholquote von Unterhaltsvorschussleistungen und den damit verbundenen Herausforderungen in Frankfurt am Main. Der Magistrat wird zu verschiedenen Aspekten der Rückforderung und der Rahmenbedingungen für die Kommunen befragt.

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Fragen an den Magistrat

Unterhaltsvorschuss schützt Kinder und entlastet Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Staates, die verauslagten Leistungen dort zurückzufordern, wo Unterhaltspflichtige leistungsfähig sind. Wie erfolgreich dies gelingt, hängt offenbar auch von den Rahmenbedingungen für die Kommunen ab. So erreicht der Landkreis Sigmaringen nach eigenen Angaben eine Rückholquote von rund 50 Prozent. Als Grund wird unter anderem genannt, dass der Landkreis einen Teil der erfolgreich eingetriebenen Gelder behalten darf und sich dadurch Investitionen in Personal und eine konsequente Rückforderung auch für die Kommune lohnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Wie hoch war die Rückholquote bei Unterhaltsvorschussleistungen in Frankfurt am Main in den vergangenen fünf Jahren?
  2. Wie viele Kinder und Alleinerziehende erhielten in diesen Jahren Unterhaltsvorschuss und wie hoch waren die ausgezahlten Leistungen?
  3. Wie viel davon konnte in den jeweiligen Jahren von leistungsfähigen unterhaltspflichtigen Personen zurückgefordert werden?
  4. Wie viele Vollzeitäquivalente standen in den vergangenen fünf Jahren jeweils für die Durchsetzung dieser Rückforderungen zur Verfügung?
  5. Welcher Anteil der erfolgreich zurückgeholten Unterhaltsvorschussleistungen verbleibt bei der Stadt Frankfurt am Main und welcher Anteil wird an Land und Bund abgeführt?
  6. Welche Schlussfolgerungen zieht der Magistrat aus Beispielen wie dem Landkreis Sigmaringen, in dem durch andere finanzielle Anreize und entsprechende personelle Ausstattung deutlich höhere Rückholquoten erzielt werden?
  7. Sieht der Magistrat Änderungsbedarf bei den finanziellen Rahmenbedingungen, damit Kommunen ausreichend Anreize und Ressourcen haben, Unterhaltsansprüche konsequent gegenüber leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen durchzusetzen?
  8. Wird sich der Magistrat gegenüber dem Land Hessen und dem Bund dafür einsetzen, die Kommunen stärker an erfolgreich zurückgeholten Unterhaltsvorschussleistungen zu beteiligen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. August 2026 brachte Linke diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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