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SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen - ggf. mit Übergangsspielgeräten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert eine zeitnahe Instandsetzung des Spielplatzes im Rebstockpark, da derzeit kaum Spielmöglichkeiten für Kinder vorhanden sind. Eine unzureichende Ausstattung im Vergleich zu anderen Parks sowie bürokratische Hürden werden als Argumente für die Dringlichkeit angeführt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?

Heinrich-Kraft-Park — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, noch diesen Sommer im Rebstockpark endlich aktiv zu werden und den dortigen Spielplatz zumindest teilweise und übergangsweise mit Spielgeräten zu bestücken. Bei allem Verständnis für die bürokratischen Abläufe in den Ämtern sollte nach den zahlreichen Anregungen dieser Park zur "Chefsache" gemacht werden und nicht "nur" auf der Priorisierungsliste des Amtes stehen. Es ist zu prüfen, ob nicht Einzelmaßnahmen übergangsweise, wie z. B. eine Tischtennisplatte oder eine Rutschbahn, umgesetzt werden könnten, um lange und komplexe Genehmigungsprozesse zu vermeiden. Denkbar wäre auch eine Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der dort temporäre Spielmöglichkeiten unentgeltlich anbieten könnten. Die dem Planungsprozess vorgeschaltete Kinderbeteiligung hat nach Wissens des Ortsbeirates noch gar nicht begonnen und sollte umgehend initiiert werden.

Begründung

Es ist für die Anwohner nicht nachvollziehbar, dass im ganzen Rebstockpark mit einer Größe von ca. 35 Hektar momentan keine Rutschen, Spielgeräte oder Tischtennisplatten gibt - einzig eine Kinderschaukel ist vorhanden. Im Vergleich dazu sind andere Frankfurter Parks wie z. B. der Niddapark oder der Grüneburgpark im Ortsbezirk 2, der Güntherburgpark sowie der Heinrich-Kraft-Park wesentlich besser ausgestattet.

Die Stellungnahme ST 640 vom 27.03.26 postuliert, dass die Grunderneuerung des Spielplatzes im Rebstock ist in der Prioritätenliste des Fachamtes enthalten ist. Die Planung und Umgestaltung von Spielplätzen unterlege verschiedenen Regeln und Vorschriften. An dieser Stelle seien exemplarisch verschiedene Genehmigungserfordernisse und Vergabevorschriften und -verfahren zu nennen. Bei Spielplätzen sei zudem eine dem Planungsprozess vorgeschaltete Kinderbeteiligung obligatorisch. Eine uneingeschränkte Nutzung des umgestalteten Spielplatzes ist daher leider erst Mitte 2027 möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2026OFOF 1347/2Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 19. Januar 2026OMOM 8020Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machenDirektanregung
  3. 27. März 2026STST 640Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machenStellungnahme
  4. 1. Juni 2026OFOF 51/2Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen – NachfrageOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 7. Juli 2026OFOF 76/2SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen – ggf. mit ÜbergangsspielgerätenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 17. August 2026Sie sind hier
    OMOM 362SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen – ggf. mit Übergangsspielgeräten
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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