Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine posthume Ehrung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2, unter anderem durch die Anbringung einer Gedenktafel an ihrem ehemaligen Wohnort. Zudem soll Melanie Spitta in das Verzeichnis der Personen zur Straßenbenennung aufgenommen werden.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie eine angemessene posthume Ehrung der Bürgerrechtlerin, Filmemacherin und Publizistin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2 umgesetzt werden kann.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
a) ob an ihrem früheren Wohnort im Hans-Eick-Weg eine Gedenktafel oder ein vergleichbares Erinnerungszeichen angebracht werden kann;
b) ob eine dauerhafte Informations- oder Erinnerungsstele im öffentlichen Raum möglich ist;
c) wie Vertreter*innen der Sinti- und Roma-Community, wie z. B. der Landesverband Hessen des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, insbesondere die Kinothek Asta Nielsen, in die Gestaltung eingebunden werden können.
- Der Magistrat wird gebeten, Melanie Spitta in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen. Bei einer künftigen Benennung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes ist eine Benennung im Ortsbezirk 2 vorrangig zu prüfen.
Begründung
Melanie Spitta lebte und arbeitete viele Jahre in Frankfurt am Main und wohnte zuletzt im Hans-Eick-Weg in Bockenheim. Sie war eine der bedeutendsten Stimmen der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma in Deutschland und setzte sich insbesondere für die Rechte und Sichtbarkeit von Sintezze sowie für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti und Roma ein.
Sie engagierte sich als Bürgerrechtlerin insbesondere für die Gleichstellung der Frauen unter den Sinti und in der gesamten Gesellschaft und war als Beraterin und Publizistin tätig. Als Teilnehmerin des ersten Roma-Weltkongresses 1971 in London, als eine von nur zwei teilnehmenden Frauen, als Publizistin, Beraterin und Mitarbeiterin internationaler Einrichtungen (z. B. am United States Holocaust Memorial Museum in Washington) sowie als erste deutsche Sintezza, die Filme realisierte, leistete sie einen herausragenden Beitrag zur historischen Aufarbeitung und gesellschaftlichen Anerkennung der Sinti und Roma. Gemeinsam mit der Regisseurin Katrin Seybold entstanden mehrere bedeutende Dokumentarfilme, darunter "Das falsche Wort", der als erste zusammenhängende filmische Darstellung des Genozids an den deutschen Sinti gilt. Für ihr Engagement wurde Melanie Spitta 1999 mit dem Otto-Pankok-Preis ausgezeichnet.
Trotz ihrer großen Bedeutung ist Melanie Spitta in Frankfurt bislang kaum sichtbar gewürdigt worden. Eine Ehrung im öffentlichen Raum wäre ein wichtiges Zeichen gegen Antiziganismus und für eine vielfältige Erinnerungskultur sowie für die Sichtbarkeit von Frauen in der Stadtgeschichte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2026OFOF 47/2Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 355Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta im Ortsbezirk 2Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats