Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta - Aufnahme in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Bürgerrechtlerin Melanie Spitta in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufzunehmen. Dadurch wird einer zukünftigen Straßenbenennung im Ortsbezirk 2 der Vorrang gegeben, was eine öffentliche Ehrung herbeiführen soll.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 2 möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
Melanie Spitta in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen.
Bei einer künftigen Benennung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes ist eine Benennung im Ortsbezirk 2 vorrangig zu prüfen.
Begründung
Die im Ursprungsantrag vorgeschlagenen Erinnerungszeichen würdigen Melanie Spittas Wirken an einem konkreten Ort. Die zusätzliche Aufnahme in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen schafft die Grundlage für eine dauerhafte und stadtweit sichtbare Ehrung.
Eine spätere Straßen-, Wege- oder Platzbenennung verankert die Erinnerung an Melanie Spitta dauerhaft im öffentlichen Raum. Zugleich stärkt sie die Sichtbarkeit bedeutender Frauen sowie von Angehörigen der Sinti und Roma im Frankfurter Stadtbild.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.08.2026 im OBR 2 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme