Informationspolitik des Amts für Straßenbau und Erschließung
Zusammenfassung
Die Anregung des Ortsbeirats 14 zielt darauf ab, eine Informationsroutine für anstehende Bauarbeiten im Straßenraum zu etablieren. Dies soll den Bürgern durch den Ortsbeirat eine verbesserte Informationsversorgung gewährleisten.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Informationsroutine bzgl. anstehender Bauarbeiten im Straßenraum einzurichten. Dabei sollen dem Ortsbeirat die Art der Bauarbeiten erläutert, die voraussichtliche Dauer der Arbeiten und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bekannt gemacht werden.
Begründung
Bürger fragen, der Ortsbeirat antwortet? Nein, der Ortsbeirat antwortet nicht. Denn trotz oftmals aufwendiger und monatelanger Bauarbeiten und den damit verbundenen Einschränkungen im Straßenverkehr des Stadtteils erhält der Ortsbeirat keine Informationen von offiziellen Stellen der Stadt Frankfurt oder den mit den Maßnahmen betrauten Stellen. Zu den Aufgaben des Ortsbeirats gehört es, die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt zu fördern. Dazu ist das Bereitstellen relevanter Informationen notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 413Informationspolitik des Amts für Straßenbau und ErschließungDirektanregung
- 17. August 2026OFOF 26/14Informationspolitik des Amts für Straßenbau und ErschließungOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats