Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, die Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im Grüneburgpark zu überprüfen und Schutzmaßnahmen für Wildtiere zu implementieren. Der Ortsbeirat fordert insbesondere Berichte über die Vorgehensweisen des Grünflächenamtes sowie Informationen an Anwohner.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 28 Tage.Warum?
Grüneburgweg — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Zunahme der Gastronomie auf dem Grüneburgweg – Müllproblematik begegnen!21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Modalfilter am Grüneburgkreisel abbauen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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- Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
a) aus welchen Gründen bei den im Auftrag des Grünflächenamtes durchgeführten Mäharbeiten im Bereich der Vogelbrutwiese im Grüneburgpark (parallel zum westlichen Abschnitt des Grüneburgwegs) keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz weiterer dort lebender Wildtiere, insbesondere bodennaher und im Unterwuchs lebender Tiere, sicherzustellen;
b) welche Vorgaben und Arbeitsanweisungen das Grünflächenamt sowie von diesem beauftragte Fremdfirmen hinsichtlich des Arten- und Tierschutzes vor Durchführung von Mäharbeiten erhalten;
c) ob vor Beginn der Mäharbeiten eine umfassende Kontrolle der zu mähenden Flächen auf dort befindliche Wildtiere erfolgt und, sofern dies nicht der Fall ist, weshalb auf eine entsprechende Kontrolle verzichtet wird.
- Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
a) geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um bei zukünftigen Mäharbeiten im Grüneburgpark sowie auf vergleichbaren Flächen sicherzustellen, dass sich vor Beginn der Arbeiten keine Wildtiere mehr im Mähbereich befinden und Verletzungen oder Tötungen von Tieren nach Möglichkeit ausgeschlossen werden;
b) sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahmen auch von im Auftrag des Grünflächenamtes tätigen Fremdfirmen verbindlich eingehalten werden;
c) zu prüfen, ob Anwohnerinnen und Anwohner künftig vor geplanten Mäharbeiten im Bereich der Vogelbrutwiese rechtzeitig informiert werden können, um interessierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die Möglichkeit einzuräumen, das Grünflächenamt bei einer vorherigen Kontrolle der Flächen auf Wildtiere zu unterstützen.
Begründung
Bei den am 13. Juli 2026 im Bereich der Vogelbrutwiese des Grüneburgparks durchgeführten Mäharbeiten wurden nach Kenntnis des Ortsbeirates mehrere Igel getötet. Igel sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützte Wildtiere.
Die betreffende Wiese wird aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutzeit bewusst nicht gemäht. Erst nach deren Ende erfolgen regelmäßig die erforderlichen Pflegearbeiten. Gerade weil diese Flächen über einen längeren Zeitraum nicht bewirtschaftet werden, dienen sie neben Vögeln auch zahlreichen weiteren Tierarten als Rückzugs- und Lebensraum. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, vor dem Einsatz schwerer Mähgeräte geeignete Maßnahmen zum Schutz der dort lebenden Tiere zu treffen.
Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben den Ortsbeirat auf den Vorfall aufmerksam gemacht und ihre große Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Dem Ortsbeirat liegt Bildmaterial vor, das aus Gründen des Respekts gegenüber dem Tierwohl der Anregung nicht beigefügt ist.
Die Anwohnerinnen und Anwohner würdigen ausdrücklich die engagierte Arbeit des Grünflächenamtes bei der Pflege und Unterhaltung des Grüneburgparks. Ziel dieser Anregung ist daher nicht die Kritik an der grundsätzlichen Pflege der Grünanlagen, sondern eine Verbesserung der Abläufe im Sinne eines umfassenden Natur- und Tierschutzes.
Nach Angaben mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner erfolgte vor den Mäharbeiten keine Information über den vorgesehenen Einsatz. Gleichzeitig besteht die Bereitschaft, sich ehrenamtlich an einer vorherigen Kontrolle der Flächen auf Wildtiere zu beteiligen. Es sollte daher geprüft werden, ob künftig eine frühzeitige Information der unmittelbaren Anwohnerschaft erfolgen und dieses bürgerschaftliche Engagement in geeigneter Weise eingebunden werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 84/2Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 365Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im GrüneburgparkDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats