Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhalten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Ersatz der Fußgängerbrücke an der Bremer Straße durch einen barrierefreien Neubau, um sie als sicheren Schulweg zu erhalten. Der Ortsbeirat spricht sich gegen den Abriss und für den Neubau aus.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 14 Tage.Warum?
Bremer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Ebenerdigen Schulweg nach Brückenabriss besser sichern (Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße)12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrspuren nach Abriss der Brücke erhalten07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umsetzung der Maßnahmen mit Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer Straße20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Bremer Straße durch einen barrierefreien Neubau zu ersetzen und sie dauerhaft als Teil des Schulwegs zur Holzhausenschule zu erhalten.
Begründung
Die Fußgängerbrücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Westend und Nordend. Sie gehört zum täglichen Schul- und Betreuungsweg: Kinder aus dem Nordend gehen über sie zur Holzhausenschule im Westend; Kinder aus dem Westend nutzen den Weg zum im Nordend gelegenen Hort. Die ebenerdige Querung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unverzichtbar, aber wegen enger Mittelinseln, hoher Verkehrsbelastung und zahlreicher querender Personen zu den Stoßzeiten keine gleichwertige Alternative für Gruppen von Grundschulkindern. Elternvertretungen, Behindertenverbände und weitere Betroffene kritisieren daher zu Recht, dass keine überzeugende und gleichwertige Ersatzlösung vorliegt.
Der Ortsbeirat 3 hat sich in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 mit der Anregung OA 11, "Sicherer Schulweg! Neubau der Brücke über die Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße", bereits einstimmig gegen einen ersatzlosen Abriss und für einen Neubau ausgesprochen. Schule und Hort liegen in unterschiedlichen Ortsbezirken; die Brücke betrifft daher beide unmittelbar.
Da der Sanierungsbedarf seit Langem bekannt ist, sollte der geplante Abriss nochmals überprüft werden. Gerade angesichts des bevorstehenden Wechsels an der Spitze des Mobilitätsdezernats sollte keine irreversible Entscheidung getroffen werden, die den Schulweg dauerhaft beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass beim vorgesehenen temporären Umbau der Eschersheimer Landstraße zwei Fahrspuren entfallen sollen, um die Schulwegsituation zu verbessern. Es wäre widersprüchlich, zugleich die einzige vom Kfz-Verkehr vollständig getrennte Querungsmöglichkeit ersatzlos zu beseitigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2026OFOF 58/3Sicherer Schulweg! Sanierung statt Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juni 2026OAOA 11Sicherer Schulweg! Neubau der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer StraßeAnregung
- 1. August 2026OFOF 95/2Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 370Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhaltenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats