Kanalneubau Entlastung Bergsammler, Frankfurt-Sachsenhausen hier: Baumfällvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Bau eines Entlastungskanals Bergsammler in Frankfurt-Sachsenhausen vor, um die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes zu erhöhen und Überstauereignisse während Starkregen zu verringern. Für diesen Zweck müssen drei Bäume gefällt werden, wobei zwei im Mainufer nachgepflanzt werden.
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Sandhofstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Neues zu Sandhofstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau des Entlastungskanals Bergsammler am Mainufer und in der Holbeinstraße ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende Bäume gefällt werden: Baumkataster- Nummer Standort Baumart Stammumfang (cm) und Höhe (m) 32 Mainuferpark Süd Malus spec. (Zierapfel) StU 41, Höhe 5 33 Mainuferpark Süd Malus spec. (Zierapfel) StU 57, Höhe 5 1/C Holbeinstraße Robinia pseudoacacia (Robinie) StU 75, Höhe 11
- Der Fällung der genannten Bäume wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass zwei der Bäume im Bereich des Mainufers nachgepflanzt werden. Der Baum in der Holbeinstraße wird im Straßenraum nachgepflanzt.
Begründung
A. Zielsetzung
Der sich aktuell in der Planung befindliche "Entlastungskanal Bergsammler" wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes in Frankfurt-Sachsenhausen steigern. Dies ist notwendig, um insbesondere in Starkregensituationen die Gefahr von Überstauereignissen (Austritt von Abwasser an Schachtdeckeln) zukünftig zu verringern.
Der etwa 1,1 km lange Entlastungskanal aus Stahlbeton mit einem Innendurchmesser von 2,5 m wird im Rohrvortriebsverfahren hergestellt und verläuft von der Kreuzung Mörfelder/Oppenheimer Landstraße über die Holbeinstraße bis zum Main. Im Verlauf des Entlastungskanals werden für den Betrieb notwendige Bauwerke (hier relevant: Auslaufbauwerk, Zugangsbauwerk) angeordnet. Das Auslaufbauwerk befindet sich am Mainufer auf Höhe des Schaumainkais 69 (siehe Anlage 2-1 - Lageplan Tiefkai). Das Zugangsbauwerk befindet sich in der Holbeinstraße auf Höhe der Hausnummer 13 (siehe Anlage 2-2 - Lageplan Holbeinstraße).
Die Anordnung der Bauwerke erfolgte in einer Weise, die möglichst wenig Baumkonflikte erzeugt.
Die beiden Bäume 32 und 33 stehen jedoch direkt in der geplanten und einzigen für die Baulogistik nutzbaren Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche am Tiefkai. Zudem erfordert die Nutzung dieser Zufahrt den geringsten Eingriff in den denkmalgeschützten und von Fußgängern und Radfahrern hochfrequentierten Bereich.
Der Baum 1/C in der Holbeinstraße steht im Arbeitsraum des Bohrgeräts für die Herstellung des Baugrubenverbaus des Zugangsbauwerks. Die genaue Abstimmung erfolgt im Rahmen der Ausführung nach Vergabe. Die Wahl der Lage des Zugangsbauwerks unterliegt mehreren Einflussfaktoren. Das Bauwerk dient als Zugang für betriebliche Kanalarbeiten (Reinigung, Inspektion etc.). Es bietet die Möglichkeit, ein Spülschütz nachzurüsten, um den potentiell stärker von Ablagerungen betroffenen Tiefpunkt des Entlastungskanals reinigen zu können. Das Bauwerk ist aufgrund der örtlichen Situation (Verkehr, Straßenbahntrasse, Fremdtrassenbestand), den erforderlichen Bauwerksabmessungen sowie betrieblichen Gründen (u. a. Arbeitsschutz) nicht verschiebbar.
Die Verpflanzung der drei genannten Bäume wird aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen.
Daher ist die Fällung zur Durchführung des Projekts nach aktuellem Kenntnisstand unvermeidbar. Ein Erhalt des Baumes 1/C in der Holbeinstraße wird im Rahmen der Ausführung erneut geprüft und angestrebt.
B. Alternativen
Alternativen zum Entlastungskanal wurden in einer "Machbarkeitsstudie zur Variantenuntersuchung der Ertüchtigung und Entlastung des Alten Bergsammlers" untersucht.
Die Alternative bestünde im Wesentlichen aus einer Erneuerung des vorhandenen Bergsammlers in offener Bauweise zwischen Südbahnhof und Sandhofstraße über eine Länge von ca. 2,7 km mit deutlicher Vergrößerung des Abflussquerschnitts auf 5 m². Dies würde einen massiveren Eingriff in den Bestand erfordern:
- Straßen- und Straßenbahnverkehr sowie Anwohner wären mehr beeinträchtigt.
- Erheblichere Eingriffe in Boden und Grundwasser wären unvermeidbar.
- Es wären mehr Umlegungen von Leitungen Dritter erforderlich.
Zudem ist der Neubau des Entlastungskanals gegenüber der Erneuerung des Bergsammlers kostengünstiger und in einer kürzeren Bauzeit zu realisieren.
C. Lösung
Die Ersatzpflanzungen werden in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt durchgeführt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke und BSW (= Ablehnung)