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Steuerverschwendung ohne Ausschreibung: Millionenprojekt für Kunstnetz „A Sky Full of Hope“ an der Konstablerwache

Vorlagentyp: AAfD
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Frankfurter Anfrage thematisiert die Vergabe eines Millionenprojekts für ein temporäres Kunstwerk ohne öffentliche Ausschreibung und die damit verbundenen finanziellen und sozialen Konsequenzen. Der Antragsteller erhebt zahlreiche Fragen zur Rechtfertigung der hohen Kosten und zur Einhaltung von Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 29 Tage.Warum?

Konstablerwache — 27 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Im August 2026 wurde über der Frankfurter Konstablerwache das temporäre Kunstnetz "A Sky Full of Hope" der US-Künstlerin Janet Echelman installiert. Die Gesamtkosten für das auf drei Jahre angelegte Projekt belaufen sich auf rund 2,3 Millionen Euro aus Steuermitteln. Die Vergabe des Großprojekts an die Künstlerin sowie der Aufbauauftrag an eine Frankfurter Agentur erfolgten im Alleingang und ohne jede öffentliche Ausschreibung oder parlamentarischen Beschluss. Unter Verweis auf "Geschäftsgeheimnisse" verweigert das Kulturdezernat zudem die Offenlegung der genauen Vertragskonditionen. Das Argument der Stadt, es handele sich um zweckgebundene Restmittel, greift angesichts des überzogenen Gesamthaushalts und des berechtigten Zorns der Steuerzahler völlig zu kurz. In der Frankfurter Bevölkerung sorgt diese Entscheidung für massiven und völlig berechtigten Unmut. Es stößt auf tiefes Unverständnis, dass die Stadt Millionen für ein rein dekoratives Objekt ausgibt, während Frankfurt unter einem beispiellosen Sanierungsstau leidet: Schulen sind baulich kaum noch nutzbar, das Bahnhofsviertel versinkt in offener Drogenkriminalität, Gewalt und es fehlt akut an bezahlbarem Wohnraum. Zudem mussten die Händler des traditionellen Erzeugermarktes durch die mehrwöchige Verlegung im Juli spürbare Umsatzeinbußen hinnehmen. Dieser eklatante Missstand hat Frankfurt mittlerweile bundesweit in Verruf gebracht: Die Medien reagierten mit vernichtenden Schlagzeilen; sogar die Tagesschau griff die Frankfurter Fehlplanung und die scharfe Kritik der Bürger am 06.08.2026 bundesweit auf. Völlig ausgeblendet wurde bei der Planung zudem das bekannte Frankfurter Taubenproblem, weshalb absehbar ist, dass dieses Millionenobjekt in kürzester Zeit durch Taubenkot massiv verschmutzt sein wird oder sich Tiere darin verfangen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie rechtfertigt der Magistrat die Investition von 2,3 Millionen Euro für ein temporäres, rein dekoratives Kunstnetz vor dem Hintergrund, dass dieses Geld an anderen Stellen; wie der dringenden Schulsanierung, der Bekämpfung der Drogenkriminalität im Bahnhofsviertel oder der Schaffung bezahlbaren Wohnraums (um nur einige notwendige Beispiel zu nennen), nachweislich dringender benötigt wird?
  2. Aus welchem genauen Budget wurden die Finanzmitteln in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro für diese Netzskulptur entnommen und wie begründet der Magistrat die Freigabe dieser Mittel angesichts der im Vortrag des Magistrats M 72 dargelegten prekären Haushaltslage der Stadt Frankfurt und dem Beschluss, Rücklagen und Haushaltsreste zur Deckung des Haushaltsdefizits heranzuziehen?
  3. Trifft es zu, dass die veranschlagten 2,3 Millionen Euro Steuermittel ausschließlich als reine Mietgebühr für die dreijährige Standzeit an die Künstlerin fließen und die Stadt nach Ablauf der Frist lediglich ein Vorkaufsrecht besitzt und wie rechtfertigt der Magistrat diesen enormen finanziellen Aufwand für ein derartiges Projekt?
  4. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus der massiven Kritik der Frankfurter Bürger sowie den verheerenden Schlagzeilen in der Presse und der bundesweiten Berichterstattung der Tagesschau vom 06.08.2026, in der Frankfurt als Musterbeispiel für Steuergeldverschwendung und verfehlte Prioritätensetzung dargestellt wird?
  5. Warum wurde bei einem das Stadtbild derart dominant prägenden und umstrittenen Millionenprojekt auf jegliche Form der Bürgerbeteiligung, Befragung oder Einbindung des zuständigen Ortsbeirats verzichtet und wie passt dieses Vorgehen zum angeblichen städtischen Leitbild von Transparenz und Teilhabe?
  6. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die pauschale Deklaration von übrig gebliebenen Geldern als "zweckgebundene Restmittel" angesichts eines massiv überzogenen Gesamthaushalts den Bürgern als haushaltspolitische Verschwendung vermittelt werden muss und warum wurden diese Mittel nicht formal für soziale Infrastruktur umgewidmet?
  7. Aus welchen konkreten rechtlichen Gründen wurde bei einem Projekt dieser finanziellen Größenordnung auf eine öffentliche, transparente Ausschreibung verzichtet?
  8. Wie gliedern sich die 2,3 Millionen Euro exakt auf (Künstlereinkauf, Agenturhonorar, Material, Fundamentierung, laufende Wartung, Sicherheitsvorkehrungen)?
  9. Wie hoch beziffert der Magistrat die jährlichen Versicherungsprämien für das Kunstwerk gegen z. B. Vandalismus, Sabotage, Drohnenunfälle oder schwere Sturmschäden und welche Kosten verbleiben im Schadensfall als Eigenanteil bei der Stadt Frankfurt?
  10. Inwieweit beeinträchtigen die vier massiven Stahlpylonen sowie die tiefhängenden Netzstrukturen die Zuwegung, Aufstellflächen und Rettungswege der Frankfurter Feuerwehr und des Rettungsdienstes bei Großschadenslagen oder Evakuierungen auf der hochfrequentierten Konstablerwache?
  11. Sind in den veranschlagten 2,3 Millionen Euro bereits die vollständigen Kosten für den endgültigen Abbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Platzzustands nach Ablauf der dreijährigen Standzeit enthalten, oder drohen dem Frankfurter Steuerzahler im Jahr 2029 hierfür weitere, unkalkulierbare Mehrkosten?
  12. Welche konkreten Vorkehrungen wurden im Vorfeld getroffen, um das 2,3 Millionen Euro teure Kunstwerk vor der in der Frankfurter Innenstadt massiven Taubenpopulation und der damit einhergehenden, schnellen Verschmutzung durch Taubenkot zu schützen?
  13. Wie garantiert der Magistrat die Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygiene- und Infektionsschutzvorgaben für den direkt darunter stattfindenden Erzeugermarkt bei herabfallendem Taubenkot und mit welchen jährlichen zusätzlichen Reinigungskosten kalkuliert der Magistrat, um die aggressive, materialzersetzende Wirkung des Kots auf die Netzstruktur dauerhaft zu bekämpfen?
  14. Trifft es zu, dass das Netz in den Wintermonaten zwischen November und Februar aufgrund von Eisbruchgefahr monatelang komplett abgehängt werden muss, wie hoch beziffert der Magistrat die jährlichen Kosten für diese wiederkehrenden De- und Remontagen und wie rechtfertigt die Stadt die Behauptung einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt, wenn das Kunstwerk in der dunklen Jahreszeit überhaupt nicht für die Bürger zu sehen ist?
  15. Welche konkreten statischen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen wurden getroffen, um zu verhindern, dass sich bei plötzlichem Wintereinbruch Schneemassen oder Eiszapfen auf dem Netz bilden und unkontrolliert auf Passanten sowie den Erzeugermarkt herabstürzen, und wer haftet im Falle von Personen- oder Sachschäden?
  16. In welcher Form gedenkt der Magistrat die betroffenen Marktleute des Erzeuger-marktes für die spürbaren Umsatzeinbußen zu entschädigen, die ihnen durch die mehrwöchige, politisch erzwungene Platzverlegung im Juli entstanden sind?
  17. Kann der Magistrat garantieren, dass der traditionelle Erzeugermarkt während der gesamten dreijährigen Laufzeit des Kunstwerks ohne weitere Einschränkungen, Sperrungen oder erneute Verlegungen auf der Konstablerwache stattfinden kann oder sind bereits jetzt weitere kulturpolitisch bedingte Ausfalltage absehbar?
  18. Mit welchen vertraglichen Stornierungs- oder Schadensersatzkosten muss die Stadt Frankfurt kalkulieren, falls das Projekt vorzeitig abgebaut werden muss?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. August 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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