Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Abrissgenehmigung für Teilbereiche der Ginnheimer Straße 24 bis 26 auszusetzen, um den bestehenden Wohnraum zu schützen. Dies geschieht im Kontext des Erhaltungs- und Milieuschutzgebietes Bockenheim, welches auf eine kleinteilige Struktur wert legt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Bauaufsicht aufzufordern, die bereits erteilte Abrissgenehmigung für Teilbereiche der Ginnheimer Straße 24 bis 26 einstweilig auszusetzen.
Begründung
Die Ginnheimer Straße ist Teil des Erhaltungs- und Milieuschutzgebietes Bockenheim und ausgewiesen als Mischgebiet. Bockenheim ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige Wohn- und Gewerbestruktur, die es zu erhalten gilt. Eine weitere Verdichtung ist ebenfalls zu verhindern. Die Gebäude das Areals sollen nicht abgerissen werden und durch ein Apartmentgebäude mit 58 Wohnungen ersetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2026OFOF 99/2Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 361Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenDirektanregung
- 5. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1457Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats