Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass für die Ginnheimer Straße 24 bis 26 keine Abbruchgenehmigung erteilt werden kann, da die bestehenden städtebaulichen und sozialen Erhaltungssatzungen beachtet werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr entsprechende Anträge vor der Durchführung von Abbruchmaßnahmen einreichen muss.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Bauaufsicht hat für die Liegenschaft Ginnheimer Straße 24-26 keine Abbruchgenehmigung erteilt und kann diese folglich auch nicht einstweilig aussetzen.
Nach der Novelle der Hessischen Bauordnung sind Abbrüche grundsätzlich baugenehmigungsfrei und lediglich in bestimmten Fällen anzeigepflichtig, etwa wenn statische Belange betroffen sind. In diesem Fall sind jedoch die für das Grundstück geltenden städtebaulichen und sozialen Erhaltungssatzungen zu beachten. Für den beabsichtigten Abbruch ist daher eine Genehmigung nach den Erhaltungssatzungen erforderlich. Entsprechende Anträge wurden bislang nicht bei der Bauaufsicht eingereicht. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass diese vor Durchführung der Abbruchmaßnahmen einzureichen sind.
Auf dem Grundstück gibt es nur im Vorderhaus rechts, Ginnheimer Straße 24, genehmigten Wohnraum. Dieses Gebäude soll nach den derzeit bekannten Planungen erhalten bleiben. Die anderen Gebäude, deren Abbruch seitens des Bauherrn beabsichtigt ist, sind baurechtlich als Lager- beziehungsweise Büroflächen genehmigt. Eine Genehmigung für die bisherige Wohnnutzung liegt nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2026OFOF 99/2Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke
- 17. August 2026OMOM 361Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenDirektanregung
- 5. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1457Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab