Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die bereits erteilte Abrissgenehmigung für die Ginnheimer Straße 24-26 zurückzuziehen, um den bestehenden Wohnraum zu schützen. Dies ist nötig, da die Ginnheimer Straße Teil eines Erhaltungs- und Milieuschutzgebietes ist, das durch eine kleinteilige Struktur geprägt ist. Ziel ist der Erhalt der Gebäude gegen eine Verdichtung.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauaufsicht aufzufordern, die bereits erteilte Abrissgenehmigung für Teilbereiche der Ginnheimer Straße 24-26 zurückzuziehen, bzw. einstweilig auszusetzen.
Begründung
Die Ginnheimer Straße ist Teil des Erhaltungs- und Milieuschutzgebietes Bockenheim und ausgewiesen als Mischgebiet. Bockenheim ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige Wohn- und Gewerbestruktur, die es zu erhalten gilt. Eine weitere Verdichtung ist ebenfalls zu verhindern. Die Gebäude das Areals sollen nicht abgerissen werden und durch ein Apartment-Gebäude mit 58 Wohnungen ersetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2026Sie sind hierOFOF 99/2Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke
- 17. August 2026OMOM 361Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenDirektanregung
- 5. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1457Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP