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  • Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main
    M
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.08.2026, M 117 Betreff: Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.02.2024, § 4490 (M 9) 1. Die in der Anlage beigefügte Satzung für das Jugendamt wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Eine Veränderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main vom 12.07.1993 in der Fassung vom 16.09.2002, vom 12.05.2016 und vom 29.02.2024 ist aus folgenden Gründen notwendig: - Die Satzung wurde sprachlich modernisiert. - Die beratenden Mitglieder wurden für eine höhere Flexibilität in die Geschäftsordnung überführt. - Ebenso wurden die Fachausschüsse für eine höhere Flexibilität in die Geschäftsordnung überführt. - Aktualisierung der gesetzlichen Bezugnahmen. B. Alternativen Keine C. Lösung Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgter Beschlussfassung. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine Anlage _Satzung_fuer_d_Jugendamt (ca. 20 KB) Anlage _Synopse_z_Satzungsaenderung (ca. 42 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2002, M 159 Vortrag des Magistrats vom 15.02.2016, M 38 Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (= Ablehnung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 544, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026

  • Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB
    M
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.08.2026, M 118 Betreff: Bebauungsplan Nr. 529 Ä - Neckarstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4848 (M 45) I. 1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 529 - Neckarstraße - in Frankfurt am Main - Innenstadt ist der Bebauungsplan Nr. 529 Ä - Neckarstraße - 1. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 18.03.2026 zum Aufstellungsbeschluss (Anlage 1). I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll gemäß dem Hochhausentwicklungsplan 2024 (HEP 2024) das Planungsrecht für ein neues Hochhausprojekt geschaffen werden. Vorgesehen sind ein Büroturm an der Gallusanlage 8, ein Wohnturm an der Neckarstraße sowie ein Sockelgebäude, das beide Türme miteinander verbindet. Es soll eine Mischung aus Büro-, Hotel-, Wohn-, Kultur-, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen entstehen. Außerdem ist eine öffentlich zugängliche Verbindung durch das Sockelgebäude zwischen Neckarstraße und Taunusstraße geplant. Zusätzlich soll das Planungsrecht für den denkmalgeschützten Silberturm am Jürgen-Ponto-Platz 1 an den Bestand angepasst werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum vom 23.02.2026 bis 27.03.2026 durchgeführt worden ist. III. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 18.03.2026 (Anlage 2) einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. IV. Das vorgelegte Wettbewerbsergebnis "Gallusanlage 8" des Büros Ferdinand Heide Architekten aus Frankfurt, 1. Preis, vom 15.12.2025 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. 1 - IV. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage in der Frankfurter Innenstadt, am östlichen Rand des Bahnhofsviertels und umfasst eine Fläche von rund 1,3 Hektar. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch die Neckarstraße im Süden, die Weserstraße im Westen, die Taunusstraße im Norden sowie die Gallusanlage im Osten (siehe Anlage 1). Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet ist im Bestand mit dem 7-geschossigen ehemaligen Vorstandsgebäude der Dresdner Bank an der Gallusanlage 8 und mit dem unter Denkmalschutz stehenden Hochhaus Silberturm am Jürgen-Ponto-Platz 1 bebaut. Beide Gebäude werden im Bestand ausschließlich gewerblich genutzt. Der Silberturm und das ehemalige Vorstandsgebäude sind durch ein eingeschossiges aufgeständertes Brückenbauteil miteinander verbunden. Nördlich des Plangebiets an der Taunusstraße befindet sich ein Geschäftshauskomplex, bestehend aus der 4-geschossigen und denkmalgeschützten Skyper-Villa (Taunusanlage 1), dem 41-geschossigen und 155 m hohen Skyper-Hochhaus (Taunusstraße 2) und einem westlich daran angrenzenden 6-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus (Taunusstraße 6 und Weserstraße 40). Östlich grenzt das Plangebiet an die Gallusanlage und somit auch an die Freiflächen der Wallanlagen in dem Bereich des Kreuzungspunktes Taunustor / Taunusanlage. Südlich des Plangebiets an der Neckarstraße befindet sich der Geschäftshauskomplex rund um das 136 m hohe Hochhaus Gallileo (Gallusanlage 7 und Neckarstraße 3). Westlich daran schließen sich die 3 bis 4-geschossigen denkmalgeschützten Neckarvillen (Neckarstraße 5, 7, 9, 11 und 13) an. Diese Liegenschaften werden vorwiegend gewerblich genutzt. Vereinzelt finden sich dabei neben Hotel-, Gastronomie- und Büronutzungen auch Wohnnutzungen. An die Neckarvillen schließt sich westlich der Jürgen-Ponto-Platz an. Westlich des Plangebiets prägt die 5- bis 6-geschossige Blockrandbebauung entlang der Weserstraße den Gebietscharakter. Dabei befinden sich in den Erdgeschossen vorwiegend kleinteilige gewerbliche Nutzungen, in den darüberliegenden Geschossen wird vorwiegend gewohnt. Zwischen dem ehemaligen Vorstandsgebäude an der Gallusanlage 8 und dem Silberturm sind zwei Rampen angeordnet, die der Andienung der Tiefgarage unter dem Turm dienen. Die Zufahrt erfolgt jeweils über die Neckarstraße und die Taunusstraße. Die Liegenschaft Gallusanlage 8 verfügt ebenfalls über Tiefgaragenzu- und -ausfahrten von beiden Straßenseiten. Diese sind in den Gebäudebestand integriert. Im Straßenraum der Neckarstraße sind Ansätze einer gestalterischen Material- und Formensprache wahrnehmbar, die sowohl Bezüge zu den denkmalgeschützten Flächen des Jürgen-Ponto-Platzes als auch zu den denkmalgeschützten Neckarvillen inklusive ihrer Vorgärten erkennen lassen. Allerdings ist festzustellen, dass die baulich realisierte Gliederung des Verkehrsraums den funktionalen Anforderungen durch Zu- und Ausfahrten sowie dem Anliefer- und Entsorgungsverkehr der Liegenschaften Gallileo, Silberturm und Gallusanlage 8 nicht gewachsen ist: Bestehende Poller-Reihen und Straßenbeleuchtung wurden an- oder umgefahren, der Straßenraum wird rechtswidrig zugeparkt und es bilden sich zu den Hauptverkehrszeiten Kolonnen aus PKW-Pendlern, Lieferfahrzeugen, Entsorgungsfahrzeugen und die Neckarstraße passierenden Radfahrern und Fußgängern. Dies betrifft auch den Fußweg entlang der Gallusanlage, der aufgrund seiner Gestaltung und minimierten Breite eher als Teil der Fahrbahn wahrgenommen und deshalb von der Öffentlichkeit kaum genutzt wird. Insbesondere das ehemalige Vorstandsgebäude mit seiner uniformen Öffnungstypologie entfaltet zu den Straßenräumen eine geschlossene Wirkung. Durch die ungegliederte großformatige Bauform und die Überschreitung der umgebenden Traufhöhen entwickelt der Baukörper gegenüber den denkmalgeschützten Gebäuden an Neckarstraße und Taunusstraße eine räumliche Dominanz. Aus der dominierenden Wirkung gepaart mit einer stark reduzierten Formensprache resultiert ein weitgehend gesichtsloser raumgreifender Stadtbaustein an einer bedeutsamen Schnittstelle im Stadtbaukörper zwischen Bahnhofs- und Bankenviertel und im Übergangsbereich zu den Wallanlagen. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) Der RPS / RegFNP 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt das Plangebiet als "Gemischte Baufläche (Bestand)" dar. Der aufzustellende Bebauungsplan ist somit aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Hochhausentwicklungsplan 2024 Im Hochhausentwicklungsplan (HEP 2024), der 2024 fortgeschrieben wurde, sind für den bestehenden Hochhauscluster am östlichen Rand des Bahnhofsviertels, bestehend aus den Hochhäusern Silberturm, Skyper und Gallileo, auf der Liegenschaft Gallusanlage 8 zwei neue Hochhausstandorte vorgesehen, die durch ein Sockelgebäude miteinander verbunden werden sollen. Für die Flächen unmittelbar an der Gallusanlage wird ein Büroturm mit einer Höhe von maximal 170 m sowie einer Grundfläche von ca. 1.550 m² vorgeschlagen. In dem Bereich angrenzend an die Neckarstraße und das Grundstück vom Silberturm sieht der HEP 2024 einen Wohnturm mit einer Höhe von 60 m bis maximal 90 m sowie einer Grundfläche von ca. 750 m² vor. Das Sockelgebäude zwischen den Türmen soll sich an den Traufkanten der umgebenden überwiegend denkmalgeschützten Bebauung orientieren. Für die Nutzungen im Sockel ist eine Mischung aus Hotel, Kultur und Gastronomie sowie in untergeordnetem Umfang Einzelhandel vorgesehen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Sockelgebäude entlang der Neckarstraße und der Gallusanlage zu. Es soll sich in diesen Bereichen funktionell öffnen, sodass insbesondere die Nutzungen in den unteren Geschossen aktiv mit dem Stadtraum und der Öffentlichkeit in Austausch treten. Gemäß den Vorgaben des HEP 2024 soll für das Hochhausprojekt Gallusanlage 8 eine Zertifizierung nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) "Gold" (oder besser) erreicht werden. Aufgrund der Nähe zu den Haltestellen Willy-Brandt-Platz und Taunusanlage wird dem Standort eine sehr gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr zugeschrieben. Für die Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird im HEP 2024 eine Andienung von der Taunusstraße aus angenommen. Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße - Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 529 - Neckarstraße -, in Kraft getreten am 04.01.2000. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der 1. Änderung als Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet (MK) i.S. des § 7 BauNVO fest. Dabei sind Wohnungen oberhalb des 1. Obergeschosses allgemein zulässig. Das bisherige Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet durch die zulässige Grundfläche bestimmt, die sich aus den durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ergibt, sowie eine maximal zulässige Geschossfläche (GF) von 62.800 m² bzw. die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse. Dabei sind im Bereich der Gallusanlage 8 entlang der Straßenfronten bis zu 7 Vollgeschosse zulässig, während im Blockinnenbereich 2 Vollgeschosse zulässig sind. Für den Bereich des Silberturms wurde keine weitere Festsetzung zur Anzahl der Vollgeschosse oder zur Gebäudehöhe getroffen. Zusätzlich werden entlang der Taunusstraße sowohl für die Liegenschaft Gallusanlage 8 als auch für den Silberturm jeweils verschiedene Traufhöhen als Höchstwert festgesetzt. Im Bereich des Silberturms wird die überbaubare Grundstücksfläche durch eine Baugrenze festgesetzt, die sich am bestehenden Gebäude orientiert. Bei der Liegenschaft Gallusanlage 8 wird ebenfalls das Bestandsgebäude durch die festgesetzten Baufelder weitgehend abgebildet. Im Unterschied zum Silberturm wird die überbaubare Grundstücksfläche entlang der angrenzenden Verkehrsflächen durch Baulinien bestimmt. Für das im Bestand vorhandene Brückenbauteil zwischen Silberturm und der Liegenschaft Gallusanlage 8 ist keine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Der derzeitig rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt darüber hinaus Flächen fest, die mit einem Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten sind. Dies betrifft beim Silberturm die Freiflächen des Grundstücks und einen Teil der überbaubaren Grundstücksfläche am westlichen Rand des Grundstücks sowie einen Korridor, der durch den östlichen Rand des Baufensters des Silberturms verläuft. Entlang der Gallusanlage ist an der östlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft Gallusanlage 8 eine Fläche mit einer Breite von 3,00 m festgesetzt, die mit einem Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten ist. Es ist festgesetzt, dass pro 100 m² nicht überbaubarer privater Grundstücksfläche ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. An der Straßeneinmündung Gallusanlage / Taunusanlage / Taunustor sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zeichnerisch zwei als "zu erhaltende" Bäume festgesetzt. Am westlichen Rand der Liegenschaft Silberturm sind ebenfalls zwei Bäume als "zu erhalten" festgesetzt, weitere 10 Bäume im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Neckarstraße. Der Bebauungsplan trifft darüber hinaus unter anderem textliche Festsetzungen zum Ausschluss einzelner Arten von Betrieben oder Vergnügungsstätten, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und sexuellen Schaustellung oder als Spielhallen dienen. Es erfolgt daneben eine Feinsteuerung bezüglich der Erdgeschossnutzungen, der Über- und Unterbauung von nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Dach- und Fassadenflächen sowie deren Begrünung. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Mit der Fortschreibung des HEP 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung die politischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von bestehenden und weiteren Hochhausstandorten im Frankfurter Stadtgebiet geschaffen. Ein Zusammenschluss aus Eigentümer:innen, Projektentwickler:innen und Finanzierenden möchte das Hochhausprojekt an der Gallusanlage 8 als Gesamtprojekt realisieren. Die Liegenschaft Gallusanlage 8 befindet sich an der Schnittstelle zwischen den multifunktionalen Quartieren des Bankenviertels, den öffentlichen Grünräumen der Wallanlagen inklusive der daran angelagerten öffentlichen Kultureinrichtungen sowie den gründerzeitlichen Wohnstandorten des Bahnhofsviertels. Dem Hochhausprojekt kommt deshalb die zentrale Aufgabe zu, dass sich Städtebau und Architektur im Sinne dieser Schnittstellenposition öffnen, verbinden und integrieren. Zur Umsetzung soll dazu der für den Hochhauscluster der älteren Generation typische homogen und monoton geprägte, auf sich selbst bezogene und nach außen hin eher abweisende Gebäudebestand abgerissen werden. Stattdessen soll an dieser Stelle ein Stadtbaustein entstehen, der zur Westseite an das Bahnhofsviertel mit dem Wohnturm, zur Ostseite an das Bankenviertel mit dem Büroturm und insgesamt an Bahnhofsviertel, Wallanlagen und Bankenviertel mit einem öffentlich zugänglichen Kulturstandort anknüpft und alle drei Teile miteinander verbindet. Der MIV soll dazu weit wie möglich aus der Neckarstraße zurückgenommen werden. Stattdessen sollen private Freiflächen und die umgebenden öffentliche Räume zeitgemäßen Anforderungen an Klimaresilienz und Mobilität entsprechend erneuert werden. Ziel ist die Transformation der Neckarstraße und der Vorgartenzone Gallusanlage von reinen Andienungs- und Abstellfunktionen mit Dominanz des MIV in einen für Radfahrer und Fußgänger attraktiven öffentlichen Korridor vom Jürgen-Ponto-Platz über die Gallusanlage zum Bereich Taunustor / Wallanlagen. Mit der Liegenschaft Gallusanlage 8 verbindet sich somit die planerische Aufgabe, einen Standort einer neuen Generation von multifunktionalen Hochhausprojekten im Sinne der Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts als integraler Bestandteil des urbanen Lebens in Frankfurt am Main zu entwickeln. Das bestehende Planungsrecht soll daher angepasst und der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 529 für den nördlichen Teilbereich geändert werden, um die Neubebauung im Bereich der Liegenschaft Gallusanlage 8 zu ermöglichen sowie im Bereich der Liegenschaft des Silberturms den Bestand der vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich abzusichern. Dazu wurden zunächst vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine Machbarkeitsstudie und daran anschließend vertiefende Voruntersuchungen durchgeführt, um die konkrete Umsetzbarkeit nachzuweisen und planerische Rahmenbedingungen für die Auslobung eines Planungswettbewerbs zu bestimmen. Vor der Auslobung des Wettbewerbs haben die Eigentümer:innen der Gallusanlage 8 sich verpflichtet, das Projekt nach projektspezifischen Nachhaltigkeitszielen der DGNB gemäß Standard "Gold" umzusetzen und eine informelle Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, um Anregungen der Öffentlichkeit einzuholen und diese bei der Auslobung des Planungswettbewerbs zu berücksichtigen. Im Zuge der Vorplanung wurde eine Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 92.000 m² als Richtwert ermittelt. Für den Planungswettbewerb wurde vorgegeben, dass eine Nutzungsmischung mit mindestens 1,5 % für kulturelle Einrichtungen, mindestens 10 % für Wohnnutzungen, ca. 20 % für Hotel- sowie ca. 60 % für Büronutzungen im Plangebiet umgesetzt werden soll. Dabei kommt insbesondere der Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit von Räumlichkeiten für kulturelle Zwecke im Sockelgebäude eine hervorzuhebende Bedeutung zu. Aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main bietet sich der Ort wie beschrieben aufgrund seiner Lage als Veranstaltungsort sowie Ort für Kulturschaffende des öffentlichen und privaten Kulturbetriebs unmittelbar an. Konkrete Festlegungen hierzu sollen begleitend zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens von den Eigentümer:innen der Liegenschaft Gallusanlage 8 und der Stadt getroffen und in einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Auf den Wohnnutzungsanteil sollen die Vorgaben des Frankfurter Baulandbeschlusses projektspezifisch angewendet werden. Es sollen mindestens 30 % der BGF für geförderte Mietwohnungen festgesetzt werden, 15 % für innovatives Wohnen (zum Beispiel Mietwohnungen für Auszubildende, Senioren Studierende oder Wohnungen für Kunstschaffende des öffentlichen Kulturbetriebs) und 55 % für freifinanzierte Mietwohnungen sollen ermöglicht und begleitend zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens konkretisiert werden. Eines der zentralen ökologisch-landschaftsplanerischen Ziele der Stadt Frankfurt am Main für die Fortentwicklung der Hochhauscluster im Innenstadtbereich ist es, die Versiegelung von den bereits bebauten Grundstücken zu reduzieren und nachhaltige Freiflächen in die Quartiere zu integrieren. Dies kann projektspezifisch erreicht werden, indem die maximale Überbauung des Grundstücks durch Gebäude auf 80 % begrenzt und mindestens 15% (statt derzeit ca. 4 %) der Grundstücksflächen einem natürlichen Bodenanschluss zugeführt werden. Damit soll eine Zunahme an versickerungsfähigen Flächen und mikroklimatische Verbesserungen erzielt werden. Darüber hinaus kommt den Dachflächen eine besondere Bedeutung in Bezug auf die Regenwasserrückhaltung und die Anpassung an den Klimawandel zu. Mindestens 50 % der Dachflächen sollen intensiv begrünt werden. Im Zuge der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sollen in einem Regenwasserbewirtschaftungskonzept die Rückhaltepotentiale durch den natürlichen Bodenanschluss und die intensiv begrünten Dachflächen ermittelt und Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet werden. Der Straßenraum entlang der Taunusanlage ist im Bestand westseitig durch großzügige Gehwegbreiten und Vorgärten geprägt. Im Zuge der Realisierung eines Sockelgebäudes, dass sich zur Gallusanlage und damit zu den Wallanlagen öffnet, soll dies für die Gallusanlage fortgeführt werden. Dazu wird der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 529 bereits festgesetzte Flächenstreifen für ein Geh- und Leitungsrecht auf privater Grundstücksfläche baulich als Teil des öffentlichen Gehwegbereichs realisiert. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche der Wallanlage mit dem großkronigen alten Baumbestand prägt den ostseitigen Straßenraum entlang von Taunus- und Gallusanlage. Dies soll als zentrales Ziel der Freiflächenplanung für den Bereich des Vorgartens entlang der Gallusanlage 8 aufgegriffen werden, indem dieser weitgehend entsiegelt und in ein ökologisches und grüngestalterisches Pendant zur Wallanlage transformiert wird. Dazu soll der Baumbestand an der Gallusanlage um mindestens 3 weitere großkronige Laubbäume zu einer Großbaumreihe ergänzt und im Sinne der Wallanlagen begrünt werden. Die beschriebene Umwandlung der Neckarstraße von einer durch den MIV dominierten Straßenandienung in einen barrierefreien, attraktiven, rad- und fußläufigen, innerstädtischen Korridor zwischen Bahnhofsviertel und Wallanlagen erfordert eine Neusortierung und Neuzonierung der Verkehrsarten durch Eingriffe in den bestehenden Straßenquerschnitt. Zentrale Planungsziele sind hierbei ein minimaler Versiegelungsgrad der Vorgartenzone, eine niedrigschwellige Erreichbarkeit der öffentlich zugänglichen kulturellen Nutzungen des Sockelgebäudes und eine zeitgemäße klimaresiliente Gestaltung. Eine flächige Begrünung der Sockelfassaden mit natürlichem Bodenanschluss wird den typologischen Umbau des Freiraums neben den damit einhergehenden ökologischen Funktionen grüngestalterisch unterstützen. Dabei soll die bestehende Baumreihe entlang der Neckarstraße so weit wie möglich über den Bestand hinaus ergänzt werden. Die Anbindung des Plangebiets an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann als gut bis sehr gut eingestuft werden. Da die bestehenden Verkehrsknoten zu den Hauptverkehrszeiten überlastetet sind, wurde im Zuge der Voruntersuchungen ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches mittels einer privaten Mobilitätsgesellschaft sicherstellt, dass trotz der zunehmenden Nutzungsdichte keine weiteren Stellplätze notwendig werden und gleichzeitig den Anforderungen der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt nachgekommen wird. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße - setzt für die Freiflächen der Liegenschaft Silberturm Flächen mit einem Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit fest. Damit wird der zwischen Jürgen-Ponto-Platz und Mainzer Landstraße bestehende öffentlich zugängliche Korridor über das Silberturm-Areal, das Bundesbank-Areal nördlich der Taunusstraße sowie das Marienturm-Areal gesichert. Auf der Liegenschaft Gallusanlage 8 soll eine zusätzliche gebäudeinterne öffentliche Querung realisiert werden, um der beschriebenen zentralen Aufgabe der Verbindung der bestehenden Quartiere über einen öffentlich zugänglichen Kulturstandort nachzukommen. Das beschriebene Planungskonzept steht unter der Voraussetzung, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens die durch den neuen Stadtbaustein hinzukommenden Bedarfe für soziale und kulturelle Einrichtungen und für ein wohnortnahes Freiflächenangebot langfristig gedeckt werden können. Planungskonzept Bebauungsvorschlag für die Liegenschaft Gallusanlage 8 Gemäß den Vorgaben aus dem HEP 2024 ist vor Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung von Planungsrecht für den jeweiligen neuen Hochhausstandort ein Planungswettbewerb durchzuführen. Für die Liegenschaft Gallusanlage 8 wurde ein Realisierungswettbewerb bis Ende 2025 durchgeführt. Dabei konnte sich der Entwurf des Büros Ferdinand Heide Architekten aus Frankfurt als Wettbewerbssieger durchsetzen. Die Vorgaben aus der Wettbewerbsauslobung, die sich aus den beschriebenen Zielen der Planung ergeben, wurden dabei in einen qualitätsvollen Bebauungsvorschlag umgesetzt (Anlage 3). Die von der Stadt Frankfurt am Main gewünschten öffentlich zugänglichen Nutzungen konzentrieren sich dabei im Sockelbereich und sind zur Gallusanlage hin angeordnet. Im Erdgeschoss finden sich ein öffentliches Forum, die Hotellobby, ein Restaurant, eine Bar und eine Freitreppe zu den Ausstellungsräumen im Obergeschoss. In den darüber liegenden Obergeschossen sind Ausstellungsflächen, ein Veranstaltungssaal sowie ein öffentlich zugänglicher Dachgarten vorgesehen. Die gemischten teilweise öffentlich zugänglichen Nutzungen sind über einen offenen 7-geschossigen Treppenraum miteinander verbunden. Die Hauptzugänge für öffentliche Veranstaltungen sowie Räume für Kunst- und Kulturschaffende befinden sich im Erdgeschoss an der Gallusanlage. Eine weitere öffentliche Querung durch das Gebäude wird vorgeschlagen. Der Bebauungsvorschlag folgt den Zielen der Planung bezüglich der Nutzungsmischung, des Wohnflächenanteils geförderter und innovativer Wohnungen, der GRZ, dem natürlichen Bodenanschluss, der ökologisch-landschaftsplanerischen Vorgaben, des Umgangs mit dem Baumbestand, der Unterbringung des Mobilitätskonzeptes sowie der gebäudeinternen öffentlichen Querung zwischen Neckar- und Taunusstraße. Die ermittelte BGF des Wettbewerbsbeitrags überschreitet mit 93.500 m² geringfügig den Wert aus der Vorplanung. Aus Sicht des Städtebaus ist es insbesondere bedeutsam, dass sich der Entwurf in die Proportionen und Raumkanten der Umgebung einfügt. Das Bebauungskonzept sieht vor, dass zwei ineinander verschränkte Baukörper mit quadratischer Grundfläche den Büroturm mit einer maximalen Höhe von 170 m ausbilden. Dabei werden die Nord- und Ostfassade an der Orthogonalität der Straßenachse Gallusanlage / Taunusanlage ausgerichtet. Die Süd- und Westfassade orientieren sich am Verlauf der Neckar- und Taunusstraße. Durch die genannte Ausrichtung der Nordfassade und den Rücksprung des Gebäudes von der Taunusstraße wird die Ansicht des denkmalgeschützten Silberturms vom Taunustor aus weniger beeinträchtigt. Der Wohnturm weist verglichen mit dem im HEP 2024 vorgegebenen Richtwert eine geringere Grundfläche bei einer Höhe von ca. 67 m auf. Durch das leichte Vorrücken in den Vorgartenbereich entlang der Neckarstraße steht das Gebäude von Osten aus freier vor dem Silberturm und entfaltet zum Jürgen-Ponto-Platz eine stärkere räumliche Wirkung. Das beide Türme verbindende Sockelgebäude wird zur Neckarstraße und zur Straßenmündung Gallusanlage / Neckarstraße hin aus Rücksicht auf die denkmalgeschützten Neckarvillen mit einer Traufhöhe von 18,50 m ausgebildet. Zur Taunusstraße wird die Gebäudehöhe des Gebäudes Taunusanlage 1 mit einer zulässigen Traufhöhe von 25,50 m aufgegriffen. Strukturkonzept Der Bebauungsvorschlag des Wettbewerbsergebnisses zur Liegenschaft Gallusanlage 8 bildet die Grundlage für den östlichen Teil des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung. Die Festsetzung Kerngebiet (MK) aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße - als Art der baulichen Nutzung soll beibehalten werden, da die angestrebte Nutzungsmischung und der damit verbundene quantitativ deutlich untergeordnete Wohnnutzungsanteil als kerngebietstypisch einzuordnen sind. Das Strukturkonzept (Anlage 2) trifft darüber hinaus für den östlichen Teil des Plangebiets verbindliche Festlegungen für die räumliche Verteilung und Zonierung von Wohn-, Büro und Mischnutzungen im Plangebiet. Die mit den Zielen der Planung einhergehenden Mindestflächenanteile für Wohnnutzungen und kulturelle Nutzungen sollen im Bebauungsplan explizit gesichert werden. Geändert werden sollen vor allem die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für die Liegenschaft Gallusanlage 8. Dazu werden Festlegungen zur maximalen Überbauung des Grundstücks (GRZ) getroffen. Die Grundfläche (GR) des Büroturms wird darüber hinaus in Anlehnung an den Bebauungsvorschlag auf 1.650 m² begrenzt. Auf Grundlage der errechneten BGF aus dem Bebauungsplanvorschlag werden im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs konkrete Festsetzungen erfolgen. Zusätzlich weist das Strukturkonzept unterschiedliche Bereiche für die maximal zulässigen Gebäudehöhen aus. Die als Freiflächen dargestellten Flächen gelten als nicht durch Gebäude bzw. Gebäudeteile über- und unterbaubare Flächen. Eine Versiegelung durch Überfahrten und Zuwegungen kann erfolgen, solange ein natürlicher Bodenanschluss von mindestens 15 % gewahrt bleibt. Die öffentliche Zugänglichkeit der kulturellen Nutzungen, der Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen sowie der Zugang zur Dachterrasse des Gebäudesockels sollen im Bebauungsplan durch eine öffentliche Durchwegung durch das Sockelgebäude gesichert werden. Die genaue Lage der Durchwegung wird im Zuge der Projektfortschreibung festgelegt. Für den westlichen Teil des Plangebietes soll eine planungsrechtliche Sicherung der über- und unterirdischen Bebauung der Liegenschaft im aktuellen Bestand hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, sowie Über- und Unterbauung erfolgen. Einzige Ausnahme von diesem Grundsatz bildet das bestehende Brückenbauteil zwischen dem Silberturm und der Liegenschaft Gallusanlage 8. Dieses soll im Zuge der Neubebauung der Liegenschaft Gallusanlage 8 zurückgebaut werden. Die für die Öffentlichkeit bestehenden Geh- und Leitungsrechte sollen übernommen werden. Eine nachrichtliche Übernahme des bestehenden Denkmalschutzes erfolgt ebenfalls im Rahmen der planungsrechtlichen Anpassung. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 894 KB) Anlage 3_Wettbewerb (ca. 517 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.04.2024, M 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Votum im Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Votum im Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau)

  • Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung – Fortführung der Pandemielagerhaltung bis 2030
    M
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.08.2026, M 119 Betreff: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Fortführung der Pandemielagerhaltung bis 2030 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 1675 (M 204) 1. Es dient zur Kenntnis, dass u. a. die Erfahrungen der SARS-CoV-2-Lage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen weiterhin entsprechende, über den bisherigen Standard hinausgehende, Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung im medizinischen Bereich. 2. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch vom Land Hessen weiterhin das Erfordernis einer dezentralen Bevorratung von Schutzausrüstung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für zukünftige Pandemien gesehen wird. 3. Der Magistrat - Branddirektion - wird in Fortschreibung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2020 sowie vom 15.12.2022 weiterhin beauftragt, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum durchzuführen. Die als Anlage 1 beigefügte Liste zu den definierten Bedarfen an Schutzausrüstung dient zur Kenntnis. Die Liste wurde seinerzeit auf Basis der Erkenntnisse aus dem Verlauf der SARS-CoV-2-Lage und der Evaluation durch das Personal- und Organisationsamt, das Gesundheitsamt und die Branddirektion überarbeitet und von der Branddirektion in Bezug auf die aktuellen Belange und Bedarfe angepasst. Die jeweiligen Bundes- und Landesregelungen wurden dabei berücksichtigt. 4. Der Magistrat - Branddirektion - wird ferner beauftragt, mit geeigneten Krankenhausapotheken in Frankfurt am Main in Verhandlungen über Kooperationen zur dauerhaften Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel gemäß Anlage 1 zur Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum einzutreten und sofern möglich, entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Es dient zur Kenntnis, dass eine dauerhafte Lagervorhaltung ohne Kooperation mit einem Großverbraucher, wie ein Krankenhaus, das eine Wälzung des Desinfektionsmittels sicherstellen kann, aufgrund der kurzen Haltbarkeit von Desinfektionsmittel nicht praktikabel ist. 5. Der Magistrat - Branddirektion - wird beauftragt, auf Grundlage der von den jeweils zuständigen Fachbereichen gemeldeten quantitativen und qualitativen Leistungsparametern, Wertungskriterien und Laufzeitanforderungen die für die dauerhafte Lagervorhaltung der Schutzausrüstung bei der Branddirektion notwendigen Beschaffungen zu tätigen und dabei die Wälzung der Materialien vor Ablauf der Haltbarkeit zu berücksichtigen. 6. Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien gemäß Anlage 1 sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen. 7. Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt - wenn notwendig - eine Anpassung der Lagerbestände gemäß Anlage 1 vorzunehmen. 8. Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis des in Anlage 2 beschriebenen Verfahrens. 9. Der Magistrat - Branddirektion - wird beauftragt, die Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die erforderliche Bedarfsdeckung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. 10. Bei einer Reduzierung der Lagermengen durch Ausgabe an Bedarfsträger soll eine Nachbeschaffung spätestens bei Erreichen von 90 Prozent der festgelegten Mengen entsprechend der Anlage 1 erfolgen. 11. Über die Lagerhaltung und die Verwendung des Schutzmaterials, die Kosten der Beschaffung und Wälzung der Materialien sowie die Kosten für den Betrieb der Lager ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum Stand 31. Dezember zu berichten. 12. Es dient zur Kenntnis, dass die in den Vorjahren für die Lagerhaltung angefallenen Kosten in Höhe von 250.233,92 Euro (2024) bzw. 180.000,00 Euro (2025) aus dem Budget des Dezernates IX (Produktbereich "Brandschutz und Rettungsdienst"; Produktgruppe "Brandschutz PG 12.01", Kostenarten 6700 0010 "Mieten BKRZ" und 6700 1000 "Mietnebenkosten") gedeckt wurden. 13. Die Finanzierung und Deckung der benötigten Mittel aus der Produktgruppe 12.04 in den Folgejahren wird in den zukünftigen Haushaltsjahren aus bereitgestelltem Budget des Dezernates IX sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Die SARS-CoV-2-Lage wurde - insbesondere aufgrund der Anzahl der Erkrankten, der andauernden Infektionsrisiken für die Frankfurter Bevölkerung und der Notwendigkeit der Einberufung des Verwaltungsstabs - als Großschadensereignis eingestuft. Die Lagervorhaltung des Pandemie-Sonderbedarfes wurde seinerzeit durch die Branddirektion als Stabsbereich Kritische Infrastruktur (VwSt-KRITIS-37) im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) des Verwaltungsstabes wahrgenommen. Aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie den Empfehlungen des Landes Hessen für eine dezentrale Bevorratung von Schutzausrüstung für Pandemielagen in den kreisfreien Städten und Landkreisen ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung einer Vorbereitung auf weitere Infektionswellen mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen). Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung Die vorgesehene Lagervorhaltung von Schutzausrüstung ist weiterhin so dimensioniert, dass sie planerisch die Akutbedarfe der in der Anlage 1 genannten Bedarfsträger für einen Zeitraum von 10 Wochen abdecken kann. Dieser Zeitraum erscheint aus den Erfahrungen der SARS-CoV-2-Pandemielage angemessen, um Engpässe in den üblichen Beschaffungsstrukturen überbrücken zu können. Lagerbewirtschaftung Die Spezifikation der einzelnen Materialien wird im Rahmen der Beschaffung so ausgewählt, dass sie jeweils für alle Bedarfsträgerbereiche nutzbar sind, um eine Einheitlichkeit und Kompatibilität zu gewährleisten. Die Einlagerung erfolgt daher nach Art der Artikel. Es werden keine räumlich getrennten Lagerflächen für die Bedarfsträger-Bereiche eingerichtet. Evaluierung der Lagerhaltung auf Basis der Erkenntnisse der SARS-CoV-2-Lage Sowohl das Personal- und Organisationsamt (Verwaltungsstabsbereich VwSt-Pers), als auch das Gesundheitsamt und die Branddirektion (Verwaltungsstabsbereich VwSt-KRITIS-37) hatten im Jahr 2022 auf Basis der Erkenntnisse des damaligen Pandemieverlaufs eine Anpassung der Artikel und Lagermengen vorgenommen. Insgesamt wurden die Lagermengen für einen Bedarf von 10 Wochen von 2.323 Paletten (Bedarfsermittlung aus dem Jahr 2020) auf 438 Paletten verringert (siehe Anlage 1). Insbesondere die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Vorhaltungsmengen an Schutzkitteln und verschiedenen Atemschutzmasken sowie die von der Branddirektion vorgegebenen Mengen an Infektionsschutzanzügen wurde deutlich reduziert. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass viele Bedarfsträger außerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main zwischenzeitlich eine eigene Pandemielagerhaltung aufgebaut und verstetigt haben und deren Notfall-Bedarfe, die durch die städtische Lagervorhaltung abgedeckt werden müssten, geringer einzuschätzen sind. Eine Lagervorhaltung von wiederverwendbaren Mund-Nase-Bedeckungen wird aufgrund der Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemielage weiterhin für nicht sinnvoll erachtet. Die in Anlage 1 aufgeführten Mengen an Hände- und Flächendesinfektionsmittel wurden ebenfalls reduziert. Dennoch ist eine eigenständige Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel im Pandemielager der Stadt Frankfurt am Main nicht sinnvoll, da die Haltbarkeit von Desinfektionsmittel relativ kurz ist und eine vollständige Wälzung des Desinfektionsmittels im Alltag nicht vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums möglich erscheint. Eine sinnvolle Bevorratung ist nur in Kooperation mit einem Bedarfsträger möglich, der eine vollständige Wälzung des Desinfektionsmittels vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums realisieren kann. Abstimmungen der Branddirektion mit möglichen Kooperationspartnern im Klinikbereich sind bereits angelaufen, aber noch nicht abschließend entschieden. Sollte keine Kooperation mit einem Bedarfsträger zustande kommen, ist von einer Bevorratung von Hände- und Flächendesinfektionsmittel im Rahmen der zentralen städtischen Pandemielagervorhaltung abzusehen. Die entsprechenden Zeilen der Anlage 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. B. Alternativen Hinsichtlich der Ziffer 5 wäre es möglich, dem bei der Stadtkämmerei eingerichteten Zentraleinkauf im Rahmen seiner originären Aufgabe mit der Beschaffung des gesamtstädtischen Materials zu beauftragen. Der Magistrat schätzt die weitere Bevorratung notwendiger Schutzausrüstung als solche im Lichte der Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemie als alternativlos ein. C. Lösung Beschluss des vorliegenden Vortrags des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung und damit Fortschreibung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6029, 05.11.2020, § 6676 sowie 15.12.2022, § 2675, bis zum Jahr 2030. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für das Jahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) wurde kein Schutzmaterial neu beschafft. Für die Lagerhaltung fielen insgesamt rund 180.000,00 Euro (Miete Lagerhalle in Ober-Erlenbach) an. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen für die Beschaffung/Wälzung und Lagerhaltung von Schutzausrüstung in der Produktgruppe 12.04 insgesamt 912.000,00 Euro zur Verfügung. Davon entfallen 392.000,00 Euro auf die notwendige Neu- und Ersatzbeschaffung von Schutzausrüstung und 520.000,00 Euro auf Miet- und Betriebskosten für Lagerflächen. In den folgenden Jahren wird mit folgenden Kosten gerechnet: Bezeichnung PG 2026 2027 2028 2029 2030 Neu- und Ersatzbeschaffung 12.04 392.000,00 404.000,00 404.000,00 404.000,00 404.000,00 Miet- und Betriebskosten 12.04 520.000,00 520.000,00 520.000,00 520.000,00 520.000,00 Um die zusätzlichen Beschaffungsaufgaben hinsichtlich des gesamtstädtischen Bedarfes anforderungsgerecht zu bearbeiten entsteht in der Branddirektion ein Stellenmehrbedarf im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Hierfür werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 67.000 € beziffert. Dieser Betrag entspricht der Hälfte des entsprechenden mittleren Jahresbetrages. In welcher Weise dieser zusätzliche Stellenmehrbedarf bei der Branddirektion organisatorisch realisierbar wird, wird der Magistrat - Personal- und Organisationsamt - im Benehmen mit den betroffenen Ämtern (Stadtkämmerei und Branddirektion) im Rahmen der stellenplanmäßigen Rahmenbedingungen und Instrumente abstimmen und veranlassen. Nicht in der Kostenaufstellung enthalten sind die Personalkosten der Branddirektion für das sonstige eigene Personal sowie die Fahrtkosten inklusive Verschleiß und Defekten an branddirektionseigenen Fahrzeugen. Anlage 1_Uebersicht_Bedarf (ca. 688 KB) Anlage 2_Verfahrensweise_Ausgabe (ca. 400 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.09.2026, NR 66 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 204 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 66 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 119 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal, NR 66 = Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 66 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (M 119 = Annahme, NR 66 = Ablehnung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 66 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 524, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026 Aktenzeichen: 53-5

  • Keine Haushaltssanierung mit Ortsbeiratsrücklagen
    NR
    14.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 14.08.2026, NR 40 Betreff: Keine Haushaltssanierung mit Ortsbeiratsrücklagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die mit Beschluss § 240 aus 2026 erfolgte der Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. 2. Allen Ortsbeiratsgremien werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. 3. Der Magistrat setzt sich unmittelbar mit allen Ortsbeiratsgremien in Verbindung und räumt im Rahmen der regulären Ortsbeiratssitzungen entstandene Missverständnisse, Unsicherheiten und offene Fragen aus. Begründung: In der Magistratsvorlage M 72/2026, dem Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht, stellt der Magistrat einen Plan auf, um die Mehraufwendungen der Dezernate zu decken und so das Haushaltsdefizit auszugleichen. Unter anderem sollen dafür die nicht verwendeten Budgetüberträge der Ortsbeiratsgremien verwendet werden. Das darf nicht geschehen. Ortsbeirät*innen leisten unerlässliche Stadtteilarbeit und verfügen ohnehin schon über vergleichsweise geringe finanzielle Mittel. Das nun ausgerechnet die Ortsbeiräte für die Fehler der Dezernate aufkommen müssen, ist unerklärlich. Durch diese Kürzung wird es unmöglich lokale Veranstaltungen, Vereine und soziale Projekte zu finanzieren und zu unterstützen. Eine elementare Stütze für das soziale Miteinander in den Stadtteilen droht dadurch wegzubrechen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 81 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 40 auf die Tagesordnung II der 4. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 40 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Ziffern 1. und 2. Annahme, Ziffer 3 Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 40 auf die Tagesordnung II der 4. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 40 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 31), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) sowie FDP (= Ziffern 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 373, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 20-16

  • Stadt kassiert OrtsbeiratsRücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte – finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern
    OAOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 14.08.2026, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 24/15 vom 29.07.2026 Betreff: Stadt kassiert Ortsbeirats-Rücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte - finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern Vorgang: M 72/26, Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, 1. die Einziehung der den Ortsbeiräten zustehenden und bereits zugewiesenen Haushaltsmittel beziehungsweise Rücklagen unverzüglich auszusetzen (M 72/26, Beschl. d. Stv.-V., § 240/26); 2. die den Ortsbeiräten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereitgestellten Mittel vollständig und uneingeschränkt für die Beschlüsse der Ortsbeiräte zur Verfügung zu stellen; 3. verbindlich sicherzustellen, dass den Ortsbeiräten bewilligte und nicht verausgabte Mittel auch künftig für bereits beschlossene oder noch zu beschließende Maßnahmen erhalten bleiben und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung herangezogen werden; 4. die Ortsbeiräte zukünftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig und transparent zu beteiligen. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die direkt gewählten demokratischen Vertretungen der Stadtteile und erfüllen eine zentrale Funktion für bürgernahe Politik. Sie verfügen über eigene Haushaltsmittel, um kleinere Investitionen und Maßnahmen vor Ort unbürokratisch zu unterstützen. Umso gravierender ist es, dass der Ortsbeirat aus der FNP erfahren musste, dass "das Hauptamt zum Stopfen von Haushaltslöchern alle Rücklagen einkassiert, welche die Stadtteilparlamente in den vergangenen Jahren angelegt hatten. Sprich: Alle Mittel aus 2024 und 2025, die von den Ortsbeiräten nicht ausgegeben worden sind, sollen dabei helfen, die Stadtkasse zu sanieren." Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener und teilweise für konkrete Projekte vorgesehener Mittel stellt einen massiven und inakzeptablen Eingriff in die Rechte und die Arbeitsfähigkeit der Ortsbeiräte dar. Sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert langfristige Planungen. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig - sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig auf dem Rücken der Stadtteile ausgetragen werden. Die Rücklagen der Ortsbeiräte sind keine frei verfügbare Haushaltsreserve, sondern zweckgebundene Mittel für konkrete Vorhaben vor Ort. Der Ortsbeirat spricht sich daher gegen die Einziehung der Rücklagen aus und fordert den Magistrat auf, die Finanzmittel der Ortsbeiräte dauerhaft zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 18 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für die Informationsveranstaltung am CarloSchmidPlatz
    OFOB 2
    14.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2026, OF 100/2 Betreff: Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für die Informationsveranstaltung am Carlo-Schmid-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Ortsbeirat 2 stellt für das Stadtteilfest zur temporären Installation CarlO am Carlo-Schmid-Platz am 5. September 2026 bis zu 2.000 € aus seinen Verfügungsmitteln bereit. Die Mittel werden dem Verein Zukunft-Bockenheim e. V. für die organisatorische und finanzielle Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden insbesondere für folgende, zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Ausgaben benötigt: Position Kosten 300 verschiedene Kuchen à 1 € 300 € Kaffee einschließlich Zubereiter, Hafermilch und Zucker 40 € Tassen und Servietten 25 € Wasser für die Gäste, voraussichtlich von REWE ca. 100 € Bierzeltgarnituren bzw. Tische und Bänke ca. 200 € Pavillons bzw. Wetterschutz ca. 150 € Malmaterial und kleine Preise für den Malwettbewerb ca. 200 € Beschilderung, Müllsäcke und sonstige Verbrauchsmaterialien ca. 100 € Technik, insbesondere Stromversorgung, Kabel und kleinere technische Ausstattung ca. 200 € Veranstaltungsbezogene Versicherungen, Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen ca. 200 € Transport, Auf- und Abbau sowie sonstige logistische Leistungen ca. 200 € Unvorhergesehene, unmittelbar veranstaltungsbezogene Ausgaben ca. 285 € Voraussichtlicher Gesamtbedarf ca. 2.000 € Begründung: Das Stadtteilfest am Carlo-Schmid-Platz steht im Zeichen der temporären Installation CarlO. Die Initiatoren, Designer und Architekten des Projekts werden vor Ort sein und über Idee, Gestaltung und mögliche weitere Entwicklung des Platzes informieren. Das Fest bringt Anwohner, Initiativen und engagierte Akteure aus dem Ortsbezirk zusammen. Neben Informationen zum Projekt und Gesprächen über die neue Gestaltung und Begrünung des Platzes ist ein Malwettbewerb für Kinder geplant. Kinder können dabei ihre Ideen für den Carlo-Schmid-Platz gestalterisch einbringen. Damit das Fest offen, familienfreundlich und ohne Eintritt stattfinden kann, sind Mittel für Bewirtung, Sitzgelegenheiten, Wetterschutz, den Malwettbewerb, Technik sowie die organisatorische Durchführung erforderlich. Der Kostenansatz berücksichtigt neben den konkret absehbaren Ausgaben auch notwendige Aufwendungen für Logistik, Sicherheit und Organisation. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 20 2026 Die Vorlage OF 100/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betrag auf 1.000 Euro angepasst und die Auflistung der Kosten aus dem Antrag gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

  • Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen
    OFOB 10
    14.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2026, OF 70/10 Betreff: Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich des Gravensteiner-Platzes eine Beschilderung aufgestellt werden kann, die auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit für Radfahrende und E-Scooter-Nutzende hinweist. Begründung: Im schrankenbegrenzten Bereich des Gravensteiner-Platzes sind Rad- und E-Scooter-Fahrende häufig mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern - allen voran Kindern und Seniorinnen und Senioren, die den Platz stark frequentieren. Zur Vermeidung von Unfällen und zur gegenseitigen Rücksichtnahme muss die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit klarer verdeutlicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 70/10 wurde zurückgezogen.

  • Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 55
    OFOB 10
    14.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2026, OF 81/10 Betreff: Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 55 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der VGF nachzufragen, zu prüfen und zu berichten, ob man in Höhe Harheimer Weg 55 eine zusätzliche Bushaltestelle einrichten kann Begründung: Der Abstand zwischen den Haltestellen Haus Nidda und Harheimer Weg ist für viele ältere Personen z. t. mit Rollator ziemlich groß. Die Bevölkerung wünscht eine zusätzliche Haltestelle dazwischen, damit die Wege kürzer werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 632 2026 Die Vorlage OF 81/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung)

  • Installation von Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach
    OIOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 14.08.2026, OI 15 entstanden aus Vorlage: OF 28/15 vom 30.07.2026 Betreff: Installation von Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4129/23 OBR 15; ST 1775/23; E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, zeitnah zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach zu installieren. Mögliche Standorte sind: vor dem Bürgeramt und im Ben-Gurion-Ring. Weiterhin ist es sinnvoll, die noch neu zu bauende Skateranlage und den neu zu bauenden Fitnessparcour an der Heinrich-Becker-Straße in die Planungen mit einzubeziehen. Alle Maßnahmen sollen in Absprache mit dem Ortsvorsteher erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775 Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Versandpaket: 19.08.2026

  • Installation automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-Schule
    OMOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2026, OM 470 entstanden aus Vorlage: OF 25/15 vom 29.07.2026 Betreff: Installation automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit mindestens zwei automatisierten externen Defibrillatoren (AED) zu veranlassen - ein Gerät im Bereich der Stadtteilbibliothek sowie ein weiteres Gerät im Eingangsbereich der Sporthallen; 2. die Geräte so zu platzieren, dass sie während der jeweiligen Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher, Vereinsmitglieder, Sporttreibende sowie Beschäftigte und die Schulgemeinde schnell erreichbar sind. Begründung: Die Otto-Hahn-Schule ist weit mehr als ein reiner Schulstandort. Mit der Stadtteilbibliothek befindet sich eine regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen genutzte öffentliche Einrichtung auf dem Schulgelände. Darüber hinaus werden die beiden Sporthallen regelmäßig für Vereins- und Wettkampfsport genutzt und sind Austragungsort verschiedenster Sportgroßveranstaltungen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene: Neben den Sportlerinnen und Sportlern halten sich dort regelmäßig Zuschauerinnen und Zuschauer sowie weitere Besucherinnen und Besucher auf. Nach Auskunft des Magistrats in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung werden Schulen bislang nicht grundsätzlich als öffentlicher Raum betrachtet und daher bei der Ausstattung mit öffentlich zugänglichen AED nicht berücksichtigt. Diese Betrachtungsweise wird der tatsächlichen Nutzung der Otto-Hahn-Schule jedoch nicht gerecht. Zudem wird darauf verwiesen, dass einzelne Schulen aufgrund eines besonderen Gefährdungspotenzials bereits mit AEDs ausgestattet sind. Eine nachvollziehbare Begründung, weshalb vergleichbare Einrichtungen trotz hoher Besucherzahlen und vielfältiger Nutzung hiervon ausgenommen werden, liegt nicht vor. Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidet jede Minute über Leben und Tod. Der frühzeitige Einsatz eines AEDs kann die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich steigern, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit Defibrillatoren stellt daher eine sinnvolle und verhältnismäßige Investition in die Sicherheit der Schulgemeinde, der Bibliotheksbesucherinnen und -besucher, der Sportvereine sowie aller weiteren Nutzerinnen und Nutzer des Schulgeländes dar. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass die Otto-Hahn-Schule unabhängig von der formalen Einstufung als öffentlicher Raum mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren ausgestattet wird und damit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Notfallversorgung im Stadtteil geleistet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung OberErlenbach vornehmen
    OMOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2026, OM 471 entstanden aus Vorlage: OF 29/15 vom 30.07.2026 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung Ober-Erlenbach vornehmen Vorgang: OM 4459/23 OBR 15; ST 2333/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 10.11.2023, ST 2333, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild "Nieder-Eschbach" die derzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen. Begründung: Ein gleichlautender Antrag wurde im Jahr 2023 gestellt (OF 260/15) und die Umsetzung mit der ST 2333 vom 10.11.2023 angekündigt. Da bis heute nichts geschehen ist, bitten wir um zeitnahe Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333

  • Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort
    STOB 6
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1149 Betreff: Erhalt der Grillstation "Nied Kirche" und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgenannten Sache keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Der Magistrat wird den Ortsbeirat unaufgefordert informieren, sobald Ergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 27

  • Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße: Aktueller Sachstand und Gründe für die Verzögerung
    STOB 9
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1150 Betreff: Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße: Aktueller Sachstand und Gründe für die Verzögerung Der Magistrat nimmt zu der Anfrage des Ortsbeirats wie folgt Stellung: Zu 1. Über das Ruhen der Bauarbeiten, über die Fortsetzung und über die Fertigstellung entscheidet die Bauherrschaft. Vonseiten des Magistrats bestehen keine Gründe, die einer Fortsetzung und Fertigstellung des Bauvorhabens entsprechend der erteilten Baugenehmigung entgegenstehen. Zu 2. Gegenüber der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025 (ST 870) hat sich der Sachstand nicht verändert. Nach wie vor geht der Magistrat davon aus, dass das Vorhaben entsprechend der erteilten Baugenehmigung ausgeführt wird; Rechtsbehelfe sind weiterhin anhängig. Zu 3. Ein belastbarer Zeitpunkt für die Fortsetzung und den Abschluss der Bauarbeiten kann derzeit nicht benannt werden, weil dies in der Entscheidung der Bauherrschaft liegt (siehe zu 1). Zu 4. Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima findet auf das Bauvorhaben keine Anwendung. Nach § 12 der Satzung gilt sie ausschließlich für Genehmigungsverfahren, die nach ihrem Inkrafttreten eingeleitet worden sind. Da der ursprüngliche Bauantrag bereits vor Inkrafttreten der Satzung eingereicht wurde, richtet sich die Anwendbarkeit der Satzung nach diesem Zeitpunkt. Dies gilt auch für später eingereichte Nachträge zur Baugenehmigung. Klimaanpassende Maßnahmen können von der Bauherrschaft selbstverständlich freiwillig umgesetzt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 11

  • Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG FRANKFURT HOLDING
    STOB 11
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1151 Betreff: Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG FRANKFURT HOLDING Bisher stehen die Flächen nicht zur Vermietung, da zunächst eine restauratorische Untersuchung der Innenräume stattfand und anschließend umfassende bauliche Maßnahmen erfolgen müssen. Für die Bearbeitung der Gaststätte und Neunutzung sowie Vermietung ist ein Bauantrag bzw. Antrag auf denkmalgerechte Bearbeitung notwendig. Dieser Antrag wurde zu Beginn des Jahres (2026) ausgearbeitet und eingereicht. Eine intensive Abstimmung mit dem Denkmalamt läuft zurzeit. Nach deren Freigabe und Genehmigung kann der Umbau erfolgen. Die ABG geht davon aus, dass die Freigabe des Denkmalamtes bis Ende August vorliegt. Die ABG Frankfurt Holding plant, aus der Erdgeschossfläche zwei Ladengeschäfte herzustellen. Die ehemalige Gaststättenbetreiberwohnung im 1. OG soll hiervon abgetrennt und weiter als Wohnung genutzt werden. Der Umbau wird ca. drei Monate andauern, so dass bis Herbst 2026 eine Neuvermietung erfolgen kann. Eine Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs in dem denkmalgeschützten Gebäude ist derzeit nicht möglich. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Ausstattung der alten gastronomische Nutzung erfüllt nicht die heutigen Standards, die bei Wiederaufnahme nachzuweisen wären. Auch zeigten Untersuchungen nach der Schließung der alten Nutzung und Ausstattung erhebliche Mängel, unter anderem hygienischer Art, die so nicht hätten weiterbestehen können. Die ABG strebte zunächst eine Fortführung der gastronomischen Nutzung an. Die vorhandenen technischen Anlagen (sowohl Haustechnik als auch spezifische Gastronomieausstattung) erfüllen nicht die heutigen Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb. Insbesondere wäre eine moderne Lüftungs- und Abluftanlage erforderlich. Diese kann jedoch nicht in die bestehenden Schornsteine integriert werden, da diese zu klein. Die Anlagen müssten mit erheblichen Eingriffen in das Gebäude nachgerüstet werden. Die ABG legte mögliche Umsetzungen (z.B. verschiedene Varianten der Nachrüstung von Abluftanlage) vor, die jedoch mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar waren. Weiter ist für die Nutzung einer Küche zwingend ein Fettabscheider zu installieren. Diese Einheit gibt es heute nicht in diesem Gebäude und muss als Schachtbauwerk außerhalb des Gebäudes errichtet werden. Dieses führt zu weiteren massiven Kosten für die Herstellung des Fettabscheiders als Schachtbauwerk in der Außenanlage. Ein weiterer Punkt der Kostenentwicklung ist der Neuaufbau einer ausreichenden Elektroversorgung für eine Kochküche und Lagerhaltung. Die Reserven sind für dieses Gebäude nicht anliegend, so dass eine Leistungserhöhung Elektro für das Gebäude in der Straße vorgenommen werden müsste. Daher entschied sich die ABG schlussendlich gegen eine gastronomische Nutzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.06.2026, V 31 Antrag vom 27.08.2026, NR 49

  • Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach
    STOB 13
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1152 Betreff: Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach Vorläufige Stellungnahme: Die Prüfung zur Errichtung einer neuen Jugendhilfeeinrichtung umfasst mehrere Schritte, neben der Feststellung und Prüfung von Bedarfen, sowie der Eignung der Fläche müssen auch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Anregung des Ortsbeirates hat im Folgenden einen solchen mehrschrittigen Prüfprozess angestoßen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bedarf an Einrichtungen für Kinder und Jugendliche unter anderem anhand der Bevölkerungsstruktur, der vorhandenen Angebotslandschaft sowie sozialräumlicher Indikatoren bewertet. Für den Stadtteil Nieder-Erlenbach kommt der Magistrat damit auf folgendes Ergebnis: Ende 2025 lebten im Stadtteil Nieder-Erlenbach insgesamt 4.870 Menschen, darunter 932 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung belegt der Stadtbezirk 640 Nieder-Erlenbach im Index zur sozialen Benachteiligung den Rangplatz 11 von insgesamt 114 Rangplätzen. Der Stadtbezirk gehört demnach zu den Stadtbezirken mit den niedrigsten Benachteiligungsindexes in Frankfurt am Main. Neben dem Kinder- und Jugendclub Nieder-Erlenbach, der durch den Träger Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V. betrieben wird und jungen Menschen lebensweltorientierte Möglichkeiten der Freizeitgestaltung eröffnet, bestehen für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen vielfältige Freizeitangebote. Hierzu zählen vier Spielplätze, ein Skatepark mit Bank, Quarter Pipes, Minirampe, Funbox und einem Basketballkorb. Außerdem werden für Kinder und Jugendliche durch die Freiwillige Feuerwehr Nieder-Erlenbach e.V. sowie verschiedene (Sport-) Vereine vielfältige Freizeit- und Sportangebote gemacht. Hinweise auf eine besondere sozialräumliche Unterversorgung oder einen prioritären zusätzlichen Bedarf an einer weiteren Einrichtung für Kinder und Jugendliche liegen damit derzeit nicht vor. Zur Fläche lässt sich sagen, dass sich das städtische Gelände Am Ohlenstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 839 befindet und als Fläche für den Gemeinbedarf - KiTa - festgesetzt ist. Eine abweichende Nutzung müsste daher zunächst liegenschaftlich, planungsrechtlich und fachlich geprüft werden. Mit Blick auf einen möglichen Bedarf an Räumlichkeiten für den Kinder- und Jugendclub sollte zunächst geprüft werden, ob geeignete Flächen im bestehenden Gebäudebestand genutzt werden können. Aus Sicht des Magistrats, hier des Jugend- und Sozialamtes wird vor dem beschriebenen Hintergrund derzeit kein Erfordernis für die Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem oben genannten Gelände gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 92

  • Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor
    STOB 3
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1153 Betreff: Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor Am 29.06.2026 wurde die Notunterkunft für obdachlose Menschen in der B- Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor aufgrund eines neuen Brandschutzgutachtens dauerhaft geschlossen. Im Zuge der Gefahrenabwehr wurden durch die Feuerwehr Frankfurt fünf Zelte in der Bockenheimer Anlage aufgestellt in denen ca. 100 Personen Platz zum Übernachten finden. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, der die Notunterkunft im Eschenheimer Tor betrieben hat, übernahm die Betreuung der Zeltunterkunft. Die Zelte stellen eine Übergangslösung dar, bis feste Ersatzunterkünfte gefunden sind. Derzeit werden zusammen mit Trägern der Wohnungsnotfallhilfe Einrichtungen gesucht, um zielgruppenspezifisch neue niedrigschwellige Schlafplätze für den Personenkreis zu schaffen, der die Notunterkunft in der Eschenheimer Anlage genutzt hat. Aufgrund des fehlenden Angebotes an Gebäuden, wird es keine vergleichbar große Unterkunft mehr im Stadtgebiet geben. Die Einheiten werden im Stadtgebiet verteilt sein. Die aufsuchende Sozialarbeit übernimmt eine wichtige Rolle im Netzwerk der Wohnungsnotfallhilfe, da sie die Menschen zu den neuen Standtorten begleitet und die Informationen zu den neuen Unterkünften an die potentiellen Nutzer weiterträgt. Die Zelte in der Wallanlage, die zur Übernachtung dienen, werden sukzessive zurückgebaut. Im Zuge der Neubelegung der geschaffenen Unterkünfte wird auch überprüft, welche der betroffenen obdachlosen Personen für alternative Angebote wie Housing First, spezialisierte Unterbringungsformen oder ein Wohnheim des LWV in Frage kommen. Die Überleitung in diese alternativen Angebote wird dann fließend vollzogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1373

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße
    STOB 10
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1154 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
    STOB 10
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1155 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918

  • Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)
    VOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.08.2026, V 106 entstanden aus Vorlage: OF 22/15 vom 11.06.2026 Betreff: Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main - Statusbericht und Ausblick (2026) Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zusätzlich zu beantworten: 1. Welche Hochwassergefahrenanalysen erfolgten nach 2007 am Eschbach und mit welchem Ergebnis? 2. Welche Wasserrückhaltemaßnahmen (Rückhaltebecken) wurden im Wald oberhalb der Städte Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf vorgenommen, die sich auf den Eschbach auswirken? 3. Welche Kapazitäten beinhalten diese Maßnahmen und in welchem Umfang wirken diese sich auf ein Hochwasserereignis am Eschbach aus? 4. Inwieweit haben sich die Städte Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf an diesen Maßnahmen beteiligt (oder erfolgte dies wie am Urselbach durch die Stadt Frankfurt am Main)? 5. Welche weiteren Maßnahmen können im Wald oberhalb der Städte Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf zur weiteren Reduzierung der Hochwasserspitzen am Eschbach vorgenommen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Sachstandsbericht zur Einrichtung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments
    VOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.08.2026, V 96 entstanden aus Vorlage: OF 26/15 vom 29.07.2026 Betreff: Sachstandsbericht zur Einrichtung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. wie der aktuelle Stand bei der Einrichtung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments ist; 2. wann mit der Umsetzung des bereits ausgezeichneten Konzepts begonnen wird; 3. wann die erste Wahl des Kinder- und Jugendparlaments vorgesehen ist; 4. welche Rolle die Ortsbeiräte bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen übernehmen sollen. Begründung: Das Konzept für ein Frankfurter Kinder- und Jugendparlament wurde bereits 2023 von einer Planungsgruppe junger Menschen erarbeitet und sowohl mit dem Hessischen Partizipationspreis als auch mit dem Bürgerpreis der Frankfurter Sparkasse 1822 ausgezeichnet. Nach Berichten sollte der Antrag zur Einrichtung des Kinder- und Jugendparlaments bereits Ende September 2024 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. Ein Beschluss wurde dann in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 (Beschl. d. Stv.-V., § 6950) gefasst. Bislang ist jedoch keine Umsetzung bekannt. Der Ortsbeirat hat ein Interesse daran zu erfahren, wann junge Menschen in Frankfurt die angekündigten Beteiligungsmöglichkeiten erhalten und wie die Stadtteile in den Prozess einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
    VOB 15
    14.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.08.2026, V 97 entstanden aus Vorlage: OF 27/15 vom 29.07.2026 Betreff: Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. wann mit der Vorlage der angekündigten Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu rechnen ist; 2. welchen Zeitplan der Magistrat für das Inkrafttreten der Satzung vorsieht; 3. inwieweit die vom Land Hessen geschaffenen gesetzlichen Voraussetzungen inzwischen vollständig umgesetzt werden können und 4. ob der Magistrat davon ausgeht, dass die Satzung dazu beitragen wird, bislang dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen - insbesondere die 78 Wohnungen in Frankfurt Nieder-Eschbach - wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Begründung: Der FNP vom 23.03.2026 war zu entnehmen, dass nach Angaben des Planungsdezernats das Amt für Wohnungswesen an der erforderlichen Satzung zur Umsetzung der hessischen Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum arbeitet. Das Land Hessen hat hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach Presseberichten können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die Satzung zeitnah beschlossen wird und ihre Wirkung entfalten kann. Insbesondere im Stadtteil Nieder-Eschbach könnte dadurch nach Presseinformationen erreicht werden, dass 78 derzeit dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen wieder als regulärer Wohnraum zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat bittet daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und einen verbindlichen Zeitplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Millionenschweres Netz – Offene Fragen zu „A Sky Full of Hope“
    A
    13.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.08.2026, A 19 Betreff: Millionenschweres Netz - Offene Fragen zu "A Sky Full of Hope" Die Netzskulptur "A Sky Full of Hope" der US-Amerikanischen Künstlerin Janet Echelman ist nun offiziell eröffnet und schwebt über der Konstablerwache. Während das circa 2,3 Millionen Euro schwere Preisschild des Kunstwerks breite Kritik in der Bevölkerung ausgelöst hat, bleiben des Weiteren auch Fragen zur Transparenz des Projekts offen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sah der Auswahlprozess aus, bei dem sich die Netzskulptur von Janet Echelman durchsetzen konnte? 2. Wo soll die Skulptur während der Wintermonate gelagert werden und wie hoch werden die Kosten für die Lagerung geschätzt? 3. Aus welchen Gründen wurde die Konstablerwache als Ausstellungsort ausgewählt? 4. Aus welchen Komponenten setzen sich die 2,3 Millionen Euro zusammen, die das Kunstwerk der Stadt kostet? 5. Werden zu den 2,3 Millionen Euro, die die Leihe des Kunstwerks gekostet hat noch laufende Kosten hinzukommen, durch beispielsweise den Ab- und Wiederaufbau während der Wintersaison oder der Wartung der Skulptur? 6. Zu welchen Konditionen wurde das Kunstwerk von der Künstlerin ausgeliehen? 7. Wäre eine Verkürzung der Leihdauer möglich und könnten dadurch Kosten gespart werden? 8. Wäre es möglich die Leihdauer kostensparend zu verkürzen und mit dem verbleibenden Budget ein Sonnensegel-Konzept für die Konstablerwache anzuführen? 9. Was soll mit den vorhandenen Stahlkonstruktionen, Lichtanlagen und Netzen geschehen, wenn die Ausstellung beendet ist? 10. Warum wurde keine separate Bau- und Finanzierungsvorlage über die Errichtung der vier Stelen an der Konstablerwache und des temporären Kunstwerks den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt? 11. Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um bei zukünftigen Projekten der Stabstelle Stadtmarketing eine größere Einbeziehung der Öffentlichkeit bezüglich Projektvergabe und -Finanzierung zu gewährleisten? 12. Gibt es Bestrebungen, die Entscheidungsprozesse der Stabstelle Stadtmarketing öffentlich zu machen? 13. Warum tagt der Lenkungskreis "Innenstadt Öffentlichkeit" nicht öffentlich? 14. Wie werden die Stadtverordneten über die Beschlüsse und die Mittelverwendung des 30-Millionen-Euro-Investitionsprogramms zur Aufwertung und zukunftsfähigen Entwicklung der Innenstadt bislang informiert Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 19 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

  • Kommunale Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung
    A
    13.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.08.2026, A 20 Betreff: Kommunale Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung Die anhaltenden Debatten um die allgemeine Sicherheitslage und die Belastbarkeit der Sicherheitsbehörden im Umgang mit islamistischen Gefährdern zeigen, dass der Schutz der Bevölkerung eine elementare staatliche Aufgabe ist. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) aktuell berichtet, "listen die Sicherheitsbehörden bundesweit mittlerweile rund 9.000 gewaltorientierte Islamisten". Als internationale Metropole Hessens steht Frankfurt hierbei in einem besonderen Fokus. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Bedrohungslage und der Debatte über die personelle Belastungsgrenze der Sicherheitsorgane ist es dringend erforderlich, die bestehenden kommunalen Kontroll- und Präventionsstrukturen in Frankfurt auf den Prüfstand zu stellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Verdachtsfälle oder Beratungsanfragen mit Bezug zu drohender islamistischer Radikalisierung wurden in den Jahren 2024, 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 aus Frankfurter Kitas oder Jugendeinrichtungen, im Rahmen der kommunalen Schulsozialarbeit oder aus weiteren städtischen Einrichtungen gemeldet? 2. Über welche standardisierten Verfahren, Leitfäden oder behördenübergreifenden Netzwerke verfügt der Magistrat, um frühzeitig auffälliges oder potenziell radikalisierungsgefährdetes Verhalten von Kindern und Jugendlichen bereits in Kitas, Jugendeinrichtungen und im schulischen Umfeld zu erkennen und wie gestalten sich die konkreten Meldewege bei Verdachtsfällen? 3. Welche konkreten datenschutzrechtlichen Leitfäden, Dienstanweisungen oder rechtlichen Hilfestellungen stellt der Magistrat den Fachkräften in städtischen Einrichtungen zur Verfügung, um im Konfliktfall zwischen Datenschutz und der Gefahrenabwehr Rechtssicherheit bei der Weitergabe von sensiblen Informationen zu garantieren und inwiefern werden die Mitarbeiter in diesen rechtlichen Graubereichen geschult? 4. Wie gestaltet sich der Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Ordnungsamt, der Stadtpolizei, der lokalen Polizeidirektion sowie dem Hessischen Landeskriminalamt im Hinblick auf abstrakte oder konkrete Gefährdungslagen im Stadtgebiet und über welche gemeinsamen Kommunikations- oder Koordinierungsstrukturen verfügt die Stadt Frankfurt in diesem Bereich? 5. Welche ordnungs-, bau-, vereins- oder gewerberechtlichen Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen führt der Magistrat im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten bei religiösen Versammlungsstätten, Kulturvereinen oder diesen nahestehenden Einrichtungen im Stadtgebiet durch, sofern den Sicherheitsbehörden dort Erkenntnisse über islamistische Bestrebungen vorliegen und wie gestaltet sich hierbei die operative Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 19.08.2026

  • Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule
    OFOB 8
    13.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2026, OF 58/8 Betreff: Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) beginnen voraussichtlich Ende August die Bauarbeiten für den Erweiterungsbau in Modulbauweise. Mit dem Wegfall des bisherigen Buswendeplatzes auf dem Schulgelände soll der Schulbusverkehr künftig in Fahrbahnlage vor der Schule abgewickelt werden. Zugleich ist eine Neuordnung des Radverkehrs- und des Straßenraums im Praunheimer Weg vorgesehen, die deutlich über das unmittelbare Umfeld der Schule hinausreicht und ab dem 17.08.2026 baulich umgesetzt werden soll. Die ESF hat nach Kenntnis des Ortsbeirates die Stadt Frankfurt als Bauherrschaft des Modulbauprojektes wiederholt auf offene Fragen und die besonderen Anforderungen an einen sicheren Schulbetrieb während der Bauzeit hingewiesen. Angesichts des bereits heute hohen Verkehrsaufkommens durch Schulbusse, Elterntaxis und den sonstigen Verkehr im gesamtem Gebiet Praunheimer Weg/Heilmannstraße stellt sich die Frage, ob die geplante Neuordnung ausreichend auf ihre verkehrlichen Auswirkungen geprüft und mit der Schule abgestimmt wurde. Dies gilt auch für den Bereich Oberfeldstraße/Am Alten Schloß/Am Stockborn, denn der Kreuzungsbereich Praunheimer Weg/Am Stockborn/Haingrabestraße soll im Zuge der Maßnahme ebenfalls eine neue, großzügige Radverkehrsinfrastruktur erhalten. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Maßnahmen wird der Magistrat vor dem Baubeginn des Erweiterungsbaus an der ESF ergreifen, um einen sicheren und möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb während der Bauzeit sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich Schulbusverkehr, Sportunterricht sowie Pausen- und Sammelflächen? Sind die von der ESF hierzu an die Stadt gerichteten Anforderungen inzwischen vollständig geklärt und erfüllt? 2. Wurde vor der Anordnung der Maßnahme eine Verkehrsstromsimulation oder vergleichbare Untersuchung durchgeführt, die insbesondere Schulbusse, Elterntaxis, Beschäftigtenverkehr sowie Fuß-, Rad- und sonstigen Kfz-Verkehr berücksichtigt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum wurde darauf verzichtet? 3. Ist der Magistrat bereit, die Auswirkungen der Neugestaltung nach deren Fertigstellung zu evaluieren, insbesondere etwa vier Wochen nach Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs? Werden dabei Schulbusverkehr, Elterntaxis, Verkehrsfluss sowie die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern untersucht und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorgelegt? 4. Aus welchen Gründen wird die Maßnahme über das unmittelbare Umfeld der ESF hinaus Richtung Süden bis zum Bereich Am Stockborn beziehungsweise zur Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn/Haingrabestraße ausgeweitet? Wie berücksichtigt der Magistrat dabei, dass im Bereich Am Stockborn mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" eine weitere größere, dauerhafte Baustelle bevorsteht und die neu hergestellte Radinfrastruktur dadurch voraussichtlich unmittelbar wieder einer erheblichen Belastung, Abnutzung und Beschädigung durch Baustellenverkehr ausgesetzt sein wird? 5. Welche Gesamtkosten (brutto) entstehen durch die geplante Umgestaltung des Praunheimer Weges einschließlich Planung, Material, Bauausführung, Markierung und Beschilderung, und aus welcher Produktgruppe und welcher konkreten Haushaltsstelle werden diese Kosten im Haushalt 2026 finanziert? 6. Auf welcher Verwaltungsebene wurde die verkehrsrechtliche Anordnung für die Maßnahme getroffen und unterzeichnet? Trifft es zu, dass trotz der Bedeutung der ESF für Frankfurt und der weitreichenden Auswirkungen auf den Straßenraum bzw. den Hol- und Bringverkehr zu dieser internationalen Schule keine Befassung des zuständigen Dezernenten beziehungsweise des Magistrats herbeigeführt wurde? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2026 Die Vorlage OF 58/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und ELF

  • Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen hier: Übergangsregelung für Spielstätten und produzierende Ensembles
    NR
    12.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2026, NR 39 Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen hier: Übergangsregelung für Spielstätten und produzierende Ensembles Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 82 vom 29.05.2026 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Für das Förderjahr 2027 wird eine einmalige Übergangsregelung für die bislang geförderte freie Spielstätte, das Theater Alte Brücke e.V. geschaffen, welche aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält. Den darüber hinaus betroffenen produzierenden Ensembles sollen im Jahr 2027 im Rahmen des regulären Vergabeverfahrens im Falle der Einreichung inhaltlich überzeugender Anträge möglichst Projektförderungen in Höhe von mindestens 50 Prozent der zuletzt bewilligten jährlichen Fördersumme im Förderzeitraum 2024 bis 2026 gewährt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus vorhandenen Haushaltsansätzen bereitgestellt. Begründung: Die betroffene Spielstätte und die produzierenden Ensembles haben verfahrensbedingt erst zu einem späten Zeitpunkt erfahren, dass ihre bisherige Mehrjahresförderung ab 2027 entfällt. Um unbillige Härten, Planungslücken und Gefährdungen des laufenden Spielbetriebs zu vermeiden, ist eine einmalige Übergangsregelung im Falle der Spielstätte und eine priorisierte Projektförderung für das Förderjahr 2027 sachgerecht. Die Maßgabe stellt die Empfehlungen des Theaterbeirats und das bisherige Förderverfahren nicht grundsätzlich infrage. Die Übergangsregelung dient insbesondere dazu, den Übergang bis zur Einführung der neuen Förderlogik für Spielstätten und Infrastrukturen ab 2028 abzufedern. Die Übergangsregelung ist ausdrücklich auf das Förderjahr 2027 beschränkt und begründet keinen Anspruch auf eine weitergehende institutionelle Förderung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 350, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 41-4

  • Zeilsheim: Tischtennisplatte in der Nähe der Käthe-Kollwitz-Schule
    OFOB 6
    12.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2026, OF 139/6 Betreff: Zeilsheim: Tischtennisplatte in der Nähe der Käthe-Kollwitz-Schule der Ortsbeirat möge beschließen, Nicole Suck (14.4.) der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wo in der Nähe der Käthe-Kollwitz Schule Tischtennisplatten aufgestellt werden können. Dabei sind u.a. folgende Orte zu prüfen: - im Park Detmolder Platz gegenüber der Schule - Auf dem Bolzplatz in der Blauländchenstraße Des Weiteren ist zu berichten, ob die Tischtennisplatten auf dem Schulhof der Käthe-Kollwitz Schule nach Betreuungsschluss und am Wochenende von Kindern und Jugendlichen genutzt werden dürfen. Begründung: Bewegungsangebote wie Tischtennis dienen der gesunden Entwicklung von Kindern und sollten in guter Erreichbarkeit von zuhause aus liegen. Die meisten Spiel- und Sportangebote in Zeilsheim liegen östlich der Pfaffenwiese oder Neu-Zeilsheim und sind für Kinder aus dem westlichen Zeilsheim nicht gut zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 614 2026 Die Vorlage OF 139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4
    OFOB 4
    12.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2026, OF 60/4 Betreff: Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4 Der Magistrat wird gebeten, den finanziellen Handlungsspielraum des Ortsbeirats 4 wiederherzustellen und die dem Ortsbeirat 4 aufgrund der vorgenommenen haushalterischen Verrechnungen nicht mehr zur Verfügung stehenden, aus den Jahren 2024 und 2025 stammenden Budgetmittel in voller Höhe erneut bereitzustellen - z.B. durch eine Umwidmung von noch bestehenden investiven Mitteln des OBRs in dieser Höhe. Der Magistrat wird gebeten, hierfür die erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und, soweit erforderlich, eine entsprechende Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zu richten. Begründung: Im Rahmen der mit der Magistratsvorlage M 72/2026 vorgenommenen haushalterischen Verrechnungen stehen dem Ortsbeirat 4 die aus den Jahren 2024 und 2025 übertragenen Budgetmittel nicht mehr zur Verfügung. Das Budget des Ortsbeirats 4 weist bereits einen negativen Saldo auf. Dadurch verfügt der Ortsbeirat derzeit nicht über einen ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum, um im weiteren Jahresverlauf Projekte und Anliegen im Ortsbezirk zu unterstützen. Die dem Ortsbeirat 4 nicht mehr zur Verfügung stehenden Budgetmittel sollen daher vollständig wieder bereitgestellt werden. Die Wahl des hierfür erforderlichen haushaltsrechtlichen Verfahrens bleibt dem Magistrat vorbehalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 403 2026 Die Vorlage OF 60/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Budget des Ortsbeirates 10
    OAOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 11.08.2026, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 35/10 vom 27.07.2026 Betreff: Budget des Ortsbeirates 10 Vorgang: M 72/26 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum zu der aktuell erfolgten Kürzung des gesamten bisher noch zur Verfügung stehenden Ortsbeiratsbudgets des Ortsbeirats 10 aus den Jahren 2024 und 2025 der betroffene Ortsbeirat 10 rechtzeitig vorher weder informiert noch angehört wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, das aktuell bestehende und durch die aktuelle Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung entstandene Defizit des Ortsbeiratsbudgets des Ortsbeirates 10 von zuletzt in Höhe von rund 33.800 Euro aus dem vorhandenen und deutlich übersteigenden Guthaben für Investitionen des Ortsbeirats 10 auszugleichen. Dies soll dazu führen, dass ab 2027 alle Budgetmittel für 2027 ff. des Ortsbeirates 10 zur Beschlussfassung für künftige Vorhaben in 2027 der Vereine, Institutionen, Projekte etc. wieder neu nutzbar sind. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei etwaigen akuten Situationen im Ortsbezirk 10 auch vorzeitige Budgetmittel-Beschlüsse des Ortsbeirates 10 für unumstößliche und dringend erforderliche Zuschüsse für Projekte und Vorhaben etc. im und für den Ortsbezirk 10 ausnahmsweise in 2026 im Vorgriff auf 2027 zu ermöglichen, soweit für diese ausnahmsweise in 2026 vorhandenen investive Mittel des Ortsbeirates 10 genutzt werden können bzw. dürfen. 4. Der Magistrat wird gebeten, künftig wieder aussagefähige aktuelle Kontoauszüge in Sachen Ortsbeiratsbudget nebst Umsatzmitteilungen dem Ortsbeirat 10 analog den früheren Jahren zur Verfügung zu stellen. Dies ist für eine geordnete und akzeptable Informationspolitik im Sinne der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit der Stadt Frankfurt am Main unabdingbar. 5. Der Magistrat wird dringend gebeten, dass die derzeit fehlende Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates 10 in Bezug auf sein Budget künftig in 2026 und in 2027 ff. finanziell sowie auch technisch sichergestellt und erhalten wird. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates 10 wurden erst nachträglich darüber informiert, dass durch die Budgetkürzung gemäß der Vorlage M 72 und die bereits vorhandenen Ortsbeiratsinitiativen-Budget ein Defizit von rund 33.800 Euro besteht. Dieser Betrag war nach den alten Regeln gedeckt und zugesichert, ist nun aber deutlich mehr, als das Budget des Ortsbeirates 10 für das laufende Jahr hergibt. Damit wäre der Ortsbeirat 10 bereits jetzt nicht mehr in der Lage, seiner Arbeit im öffentlichen Interesse für Vereine, Institutionen, Projekte usw. in 2026 ff. nachzukommen. Das Ansehen, die Arbeit und die Zuverlässigkeit des Ortsbeirates 10 wie auch der Stadt Frankfurt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren Vereinen und Institutionen wäre dadurch beschädigt. Da das Defizit unter diesen Bedingungen mutmaßlich auch zusätzlich auf die verfügbaren Mittel für 2027 angerechnet wird, stellt dies vorgreifend einen massiven Eingriff in die künftige Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates 10 dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 13 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Griesheim: Erweiterung und Gestaltung der Spielplätze in der Wildentenstraße und dem Eichhörnchenpfad (als sich ergänzende Spielflächen) in GriesheimNord
    OAOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 11.08.2026, OA 14 entstanden aus Vorlage: OF 101/6 vom 07.07.2026 Betreff: Griesheim: Erweiterung und Gestaltung der Spielplätze in der Wildentenstraße und dem Eichhörnchenpfad (als sich ergänzende Spielflächen) in Griesheim-Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die beiden Spielplätze/Spielflächen in der Wildentenstraße und dem Eichhörnchenpfad als sich ergänzende Spielplätze/Spielflächen zu erweitern, gegebenenfalls neu zu gestalten und die Aufenthaltsqualität merklich zu verbessern.; 2. zur Gestaltung die Kinder und Kindereinrichtungen vor Ort mit einzubeziehen; 3. sodann die erarbeiteten Pläne dem Ortsbeirat zur Genehmigung vorzulegen; 4. die notwendigen finanziellen Mittel in den nächsten Haushalt einzuplanen, damit sie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden können. Begründung: Im Bereich Griesheim-Nord leben viele Kinder unterschiedlichen Alters und körperlicher Verfassung. Es gibt die beiden genannten Bereiche als Spielfläche. Jedoch ist an dieser Stelle eine Aufwertung und Neugestaltung dringend geboten, um den heutigen Anforderungen für jedes Kind gerecht zu werden. Gute Beispiele der Neugestaltung wurden dem Ortsbeirat bereits in anderen Stadtteilen des Westens präsentiert. Auf Basis dieser Vorstellungen könnte an dieser Stelle zeitnah eine Ertüchtigung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)

  • Nied: Hitzebelastung an der Friedrich-List-Schule – endlich wirksame Maßnahmen umsetzen
    OFOB 6
    11.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2026, OF 125/6 Betreff: Nied: Hitzebelastung an der Friedrich-List-Schule - endlich wirksame Maßnahmen umsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, angesichts der weiterhin erheblichen Hitzebelastung in den Klassenräumen des Gebäudekomplexes C der Friedrich‑List‑Schule unverzüglich wirksame Schutzmaßnahmen für Schüler und Lehrkräfte umzusetzen. Die seit 2023 angekündigten Prüfungen und Maßnahmen haben bislang zu keiner erkennbaren Verbesserung geführt. Insbesondere wird der Magistrat aufgefordert, 1. den sofortigen Einsatz mobiler Klimageräte in den besonders hitzebelasteten Klassenräumen des Gebäudekomplexes C bereits im August/September 2026 zu ermöglichen, die dafür erforderlichen Geräte umgehend anzuschaffen und deren Nutzung auch in den Folgejahren übergangsweise zuzulassen. Für den Fall einer Ablehnung wird der Magistrat aufgefordert, transparent darzulegen, weshalb mobile Klimageräte in städtischen Bürogebäuden zulässig sind, weshalb Klimaanlagen oder mobile Klimageräte (etwa am Gymnasium Römerhof oder der IGS West) betrieben werden, und nach welchen sachlichen Kriterien die Friedrich‑List‑Schule hiervon abweicht. 2. einen verbindlichen Zeitplan für die Dach‑ und Brandschutzmaßnahmen im Gebäudekomplex A vorzulegen sowie konkret mitzuteilen, ab wann die vier besonders betroffenen Klassen aus Gebäudekomplex C in geeignete Räume verlagert werden können. Begründung: Trotz mehrfacher Hinweise der Schulgemeinschaft und des Ortsbeirates besteht die erhebliche sommerliche Hitzebelastung im Gebäudekomplex C unverändert fort. Die vom Magistrat seit 2023 angekündigten Prüfungen und Maßnahmen haben bis heute weder zu einer spürbaren Verbesserung noch zu belastbaren Ergebnissen geführt. Die Unterrichtsbedingungen bleiben für Schüler und Lehrkräfte unzumutbar. Es ist nicht akzeptabel, dass nach Jahren weiterhin auf "Lüftungsverhalten" oder "laufende Prüfungen" verwiesen wird, ohne dass hilfreiche Maßnahmen umgesetzt wurden. Ebenso ist die pauschale Ablehnung mobiler Klimageräte nicht nachvollziehbar, solange diese in anderen städtischen Gebäuden und Schulgebäuden eingesetzt werden. Auch der Frankfurter Stadtelternbeirat betonte in einem Tagesschau-Beitrag vom 10.08.2026 die Notwendigkeit kurzfristig wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Schüler. Klimaschutz und Gesundheitsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bis zur Umsetzung der dauerhaften baulichen Lösung sind kurzfristig wirksame Übergangsmaßnahmen zwingend zum Schutz der Kinder und Lehrkräfte erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 349 2026 Die Vorlage OF 125/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, Linke und Volt in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sonnenschutz für die Bushaltestelle „Niersteiner Straße/Letzter Hasenpfad“
    OFOB 5
    11.08.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2026, OF 194/5 Betreff: Sonnenschutz für die Bushaltestelle "Niersteiner Straße/Letzter Hasenpfad" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Bushaltestelle der Linie 45 an der Niersteiner Straße/Letzter Hasenpfad gegen Aussetzung durch die Sonne zu schützen. Begründung: Die Haltestelle ist der Sonne ausgesetzt, was in Hitzezeiten zu einem Problem der wartenden Fahrgäste führt. Der Magistrat mag prüfen, welche Möglichkeiten hier bestehen (Überdachung/Baumpflanzung). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 194/5 wurde zurückgezogen.

  • Motorradverkehr auf der Lahmeyerbrücke verhindern
    OFOB 11
    11.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2026, OF 74/11 Betreff: Motorradverkehr auf der Lahmeyerbrücke verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich der Problematik von Motorrädern auf der Lahmeyerbrücke zuzuwenden und eine Lösung zu finden, wie die Überfahrt von Motorrädern verhindert werden kann, ohne den Fuß- und Radverkehr zu behindern Begründung: Anwohner berichten von erheblichen Ruhestörungen durch illegalen Motorradverkehr auf der Lahmeyerbrücke. Offenbar nutzen diese die Brücke als Abkürzung zwischen der Hanauer Landstraße und dem Riederwald bzw. dem Erlenbruch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 650 2026 Die Vorlage OF 74/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Trinkbrunnen für den Frankfurter Westen
    OIOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 11.08.2026, OI 14 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 26.07.2026 Betreff: Trinkbrunnen für den Frankfurter Westen Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, geeignete Standorte für Trinkbrunnen in Sossenheim, Griesheim und Schwanheim zu finden und bis zur nächsten Brunnensaison 2027 Trinkbrunnen in diesen Stadtteilen zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Des Weiteren sollten auch in den Stadtteilen Zeilsheim, Sindlingen, Unterliederbach, Höchst und Nied weitere Trinkbrunnen eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Versandpaket: 19.08.2026

  • Umgestaltung des Platzes vor der Eckenheimer Nazarethkirche mit Bänken und Begrünung zu einem Platz der Begegnung im Herzen Eckenheims
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 28/10 vom 09.05.2026 Betreff: Umgestaltung des Platzes vor der Eckenheimer Nazarethkirche mit Bänken und Begrünung zu einem Platz der Begegnung im Herzen Eckenheims Der Magistrat möge die Umgestaltung des Platzes vor der Nazarethkirche in einem partizipativen Prozess mit Bürgerinnen und Bürgern unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter und des Kirchenvorstandes unterstützen. Begründung: Der Stadtteil Eckenheim ist bereits dicht bebaut und ist weiterhin von Nachverdichtung betroffen. Um dies auszugleichen, ist es notwendig, kleinere Grünflächen, die das Stadtviertel aufwerten, zu gestalten. Die Eckenheimer Landstraße hat im oberen Teil einen dörflichen Charakter. Sie wird von Anwohnenden auf dem Weg zu Einkaufsstätten und zum Nahverkehr frequentiert. Ein Ort mit Aufenthaltsqualität fehlt jedoch in diesem Bereich Eckenheims. Auf Wunsch der Bürgerschaft in Eckenheim soll der Platz in einem partizipativen Prozess mit den zuständigen Fachämtern zu einem Ort mit Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Aufenthaltsqualität in Eckenheim erhöhen – ökologische Stadtteilentwicklung fördern
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 295 entstanden aus Vorlage: OF 29/10 vom 22.05.2026 Betreff: Aufenthaltsqualität in Eckenheim erhöhen - ökologische Stadtteilentwicklung fördern Der Magistrat wird gebeten, 1. den Vorplatz der evangelischen Kirche an der Eckenheimer Landstraße sowie die Ecke Engelthaler Straße / Eckenheimer Landstraße zu begrünen und mit Sitzmöglichkeiten auszustatten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen; 2. bei Neubauprojekten darauf zu achten, den Stadtteilcharakter Eckenheims zu erhalten, beispielsweise durch den Erhalt von Sichtlinien auf die Kirchen; 3. einen Runden Tisch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen, wie z. B. der Initiative EckenHEIM, einzuberufen, um die Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung der Stadtteilentwicklung einzubinden. Begründung: Der Vorplatz der evangelischen Kirche an der Eckenheimer Landstraße eignet sich besonders zur Umgestaltung, da er in städtischer Hand liegt und die Kirche als markantes Merkmal des Stadtteils fungiert. Zudem ist es unerlässlich, die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils in die Weiterentwicklung der Eckenheimer Landstraße einzubeziehen, um den Stadtteilcharakter zu erhalten und die Qualität öffentlicher Aufenthaltsorte zu erhöhen. Das große zivilgesellschaftliche Engagement lässt sich an der Gründung der Initiative EckenHEIM erkennen, die sich für gemeinschaftlich orientierte und ökologische Stadtteilentwicklung einsetzen. Deswegen ist es notwendig, dass verschiedene Initiativen aus Eckenheim zusammenkommen und aktiv über die Zukunft des Stadtteils mitbestimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas im Ortsbezirk
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 296 entstanden aus Vorlage: OF 36/10 vom 21.07.2026 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas im Ortsbezirk Der Magistrat möge berichten, welche kurz- und langfristigen Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas umgesetzt werden bzw. geplant sind. In dem Zusammenhang soll dargelegt werden, wie die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Hessen und des Bundes ausgeschöpft werden. Begründung: Kitas und Schulen benötigen Hitzeschutzmaßnahmen, da die Temperaturen zunehmen und damit immer öfter Hitzetage und Hitzewellen auftreten. Dazu zählen außenliegende Verschattung wie Sonnensegel, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung. Außerdem müssen kurzfristige Lösungen gefunden werden, wie überhitzte Unterrichtsräume verlegt werden können. Zur Verfügung stehende Fördermittel des Landes Hessen und des Bundes sollen ausgeschöpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Kleiderkammer St. Christophorus
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 297 entstanden aus Vorlage: OF 47/10 vom 27.07.2026 Betreff: Kleiderkammer St. Christophorus Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen und Institutionen, unter anderem auch des Bistums Limburg, gebeten, 1. die sehr wichtige und positive Kleiderkammer des noch bestehenden Kirchortes St. Christophorus bis auf Weiteres dort oder an einer anderen Stelle vor Ort weiter offen zu halten; 2. Spenden jeglicher Art und Weise dafür zu ermöglichen; 3. zu prüfen und rasch im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zu berichten, wie eine langfristig tragbare Lösung vor Ort ermöglicht werden kann. Begründung: Die sehr überraschend und zunächst vorläufige Schließung der Einrichtung vor Ostern, die jetzt sogar dauerhaft sein soll, trifft die Menschen vor Ort, allen voran die ehrenamtlich Aktiven, aber natürlich insbesondere auch die vielen Hilfeempfänger der Kleiderspenden, sehr hart. Eine Kleiderkammer möge bitte sehr zeit- und heimatnah wieder regelmäßig geöffnet nutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Kontrolle von E-Scootern rund um den Gravensteiner-Platz
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 48/10 vom 26.07.2026 Betreff: Kontrolle von E-Scootern rund um den Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, durch vermehrte Kontrollen durch die Verkehrspolizei und Aufklärung in den benachbarten Jugendeinrichtungen dafür zu sorgen, dass der Gravensteiner-Platz und die umliegenden Gehwege nicht regelwidrig mit E-Scootern und Motorrädern befahren werden. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde der Ortsbeirat auf gefährliche Situationen rund um den Gravensteiner-Platz aufmerksam gemacht. Die Antragstellerin kann aus eigenen Beobachtungen und Erfahrungen bestätigen, dass insbesondere der Bereich für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Gravensteiner-Platz und entlang der Linie 18 häufig verkehrswidrig mit E-Scootern, Motorrädern und Motorrollern in hohem Tempo rücksichtslos befahren wird. Der Weg entlang der Linie 18 wurde in der Vergangenheit mehrfach von bis zu drei Jugendlichen auf einem E-Scooter missbraucht, die sich dort Wettrennen lieferten und sich mit hohem Tempo an den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vorbeischlängelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzen
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 49/10 vom 27.07.2026 Betreff: Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Cannabisverbot auf öffentlichen Spielplätzen verstärkt zu kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ordnungsrechtlich zu verfolgen. Begründung: In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass sich Bürgerinnen und Bürger über den Konsum von Cannabis auf öffentlichen Spielplätzen beschweren. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Kontakt mit Cannabisprodukten hat dabei eine besondere Bedeutung. Der Konsum von Cannabis kann gerade bei jungen Menschen erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen, da sich das Gehirn in dieser Lebensphase noch entwickelt. Mögliche Folgen reichen von psychischen Beeinträchtigungen wie Depressionen und Psychosen bis hin zu negativen Auswirkungen auf Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, Kinder- und Jugendbereiche besonders zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 300 entstanden aus Vorlage: OF 52/10 vom 27.07.2026 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes Vorgang: OM 6050/24 OBR 10; St 169/25; OM 6209/24 OBR 10; ST 444/25; OM 6313/25 OBR 10; ST 948/25; OM 8125/26 OBR 10; ST 1084/26 Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Stellungnahme vom 13.07.2026, ST 1084, die klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes in die priorisierte Liste der umzugestaltenden Stadtplätze für 2027 aufzunehmen. Entsprechend der ST 169 vom 03.02.2025 ist ein priorisierter Handlungsbedarf hinsichtlich der Klimaanpassung weiterhin gegeben und wird sich zukünftig noch verstärken. Die Standzeit des "Fliegenden Künstlerzimmers" endet voraussichtlich in 2027, sodass der betreffenden Platzteil dann umgestaltet werden kann. Darüber hinaus ist auch bei einem Verbleib des "Fliegenden Künstlerzimmers" die Umgestaltung möglich und nötig. Gemäß der ST 444 vom 21.03.2025 und der ST 948 vom 13.06.2025 kann sowohl ein Trinkwasserbrunnen und eine Wasserrinne dort installiert werden. Außerdem müssten Großteile des Platzes entsiegelt werden, um den vorhandenen Baumbestand zu erhalten und weitere Begrünung herzustellen. Begründung: Der Gravensteiner-Platz weist eine hohe Betroffenheit gegenüber dem Klimawandel auf. Er bildet den sozialen und kommerziellen Mittelpunkt des Viertels und darüber hinaus. Angrenzende soziale Einrichtungen wie Seniorenheim, Krippen, Kindertagesstätte, Grundschule und Hort gelten als besonders vulnerabel gegenüber Hitzeereignissen und müssen besonders geschützt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zu diesen Einrichtungen verschattete und kühle Bereiche aufzusuchen. Ein umgestalteter Gravensteiner-Platz trägt auch dazu bei, dass sich die nahe Umgebung während Hitzeperioden nicht übermäßig aufheizt. Das käme insbesondere auch den Anwohnenden, den Kindern und dem Personal des Seniorenheims, des Einkaufszentrums, der Krippe und der Schule zugute. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es bereits in der Vergangenheit große Sachschäden durch Starkregenereignisse gab. Durch großflächige Entsiegelung kann auf dem Platz eine verbesserte Regenwasserversickerung erreicht werden und somit das Schadenspotenzial deutlich reduziert werden. Für eine Entsiegelung und Begrünung können vorhandene Fördermittel der Landesregierung und der Bundesregierung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6050 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6209 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6313 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 169 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 444 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 948 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8125 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1084

  • Die Verschmutzungen an Verkehrsschildern in Preungesheim beseitigen
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 301 entstanden aus Vorlage: OF 53/10 vom 28.07.2026 Betreff: Die Verschmutzungen an Verkehrsschildern in Preungesheim beseitigen Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, das seit einiger Zeit auch im Ortsbezirk 10 zu sehende, häufiger werdende Kleben von Stickern an Straßenschildern einzudämmen und die Sticker zu beseitigen. Darüber hinaus wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um in der Zukunft diese Art von Vermüllung zu vermeiden? 2.Sind die Urheber dieses Problems bekannt? Begründung: Den Anfängen dieser Art von Vermüllung muss so früh wie möglich begegnet werden. Im Innenstadtbereich sind schon ganze Straßenzüge wild zugeklebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Künftige Wege im Bereich des Grünzugs Feldscheidenstraße
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 302 entstanden aus Vorlage: OF 34/10 vom 27.07.2026 Betreff: Künftige Wege im Bereich des Grünzugs Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen der Wege im Grünzug Feldscheidenstraße im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zu berichten. Die Unterlagen dazu sollen bitte den ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitgliedern rechtzeitig vor dieser Sitzung zugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Ausgleichsflächen für Landwirte
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 303 entstanden aus Vorlage: OF 41/10 vom 27.07.2026 Betreff: Ausgleichsflächen für Landwirte Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie viele Ausgleichsflächen der Landwirtschaft in Bonames bzw. im Ortsbezirk 10 bisher noch nicht heimatnah vor Ort zur Verfügung gestellt werden konnten; 2. welche Lösungen zu 1. vorgesehen sind; 3. wie künftig Ausgleichsflächen der betroffenen Landwirtschaft vor Ort auskömmlich und wann zeitnah zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Elektrobusse im Ben-Gurion-Ring
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 304 entstanden aus Vorlage: OF 42/10 vom 13.07.2026 Betreff: Elektrobusse im Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Busse der Linie 29 im Ben-Gurion-Ring durch Elektrobusse ersetzt werden können. Begründung: Im Ben-Gurion-Ring weist die Straßenführung ab der Haltestelle "Seniorenwohnanlage Bügel" eine kontinuierliche Steigung auf. Dies führt dazu, dass die dort eingesetzten Dieselbusse beim Anfahren eine hohe Lärmbelästigung verursachen. In einem dicht bebauten Wohngebiet wirkt dies äußerst störend. Durch den Einsatz von Elektrobussen ließe sich diese Lärmemission erheblich reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Gassitütenspender am Fahrrad-/Fußweg Homburger Landstraße / gegenüber Hilgenfeld
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 305 entstanden aus Vorlage: OF 43/10 vom 28.07.2026 Betreff: Gassitütenspender am Fahrrad-/Fußweg Homburger Landstraße / gegenüber Hilgenfeld Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des parallel verlaufenden Fuß-/Radweges zur Homburger Landstraße ab dem Gebäude der Firma Reifen Diehl bis zur Niddabrücke (Bonames) zwei bis drei Gassitütenspender mit Abfallbox aufzustellen. Eine Patenschaftserklärung liegt vor. Begründung: Dieser Weg wird verstärkt von Hundebesitzern genutzt. Die damit verbundene Verkotung der Grünfläche ist somit unausweichlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Anstehende Bebauung im Hilgenfeld
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 306 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 27.07.2026 Betreff: Anstehende Bebauung im Hilgenfeld Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. von wann bis wann die Wohnbebauung des Hilgenfelds inklusive der einzelnen Infrastrukturen, der Verkehrserschließung sowie der Geothermie realisiert werden soll; 2. welche Besonderheiten zu 1. und in der jeweiligen Bauphase vor Ort künftig ggf. noch zu berücksichtigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Viacount-Messungen im Petunienweg
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 46/10 vom 27.07.2026 Betreff: Viacount-Messungen im Petunienweg Der Petunienweg befindet sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran, dass nach deren Wahrnehmungen Fahrzeuge den Petunienweg deutlich schneller (mit bis zu gefühlten 70 bis 80 km/h) als mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten (rund 180 Meter gerade Straße ohne jegliches Hindernis) ist die Durchführung von mobilen Kontrollen (z. B. Enforcement Trailer o. Ä.) sicherlich äußerst schwierig. Dennoch ist eine objektive Prüfung, ob gegebenenfalls Handlungsbedarf zur Unterbindung von Gefährdungspotentialen für die Kinder und Anwohner*innen besteht dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zeitnah im Petunienweg eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o. Ä.) durchzuführen. Die Laternenmasten auf Höhe der Hausnummern 22 oder 24 scheinen hierfür geeignet zu sein. Der Ortsbeirat 10 bittet, über die erhobenen Messergebnisse schnellstmöglich informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Stromstabilität auch in Preungesheim sichern
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 50/10 vom 27.07.2026 Betreff: Stromstabilität auch in Preungesheim sichern Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie Verbesserungen zur Vermeidung von Blackouts und, insbesondere zu Brownouts, in Preungesheim derzeit und ggf. künftig bis wann realisiert werden; 2. welche konkreten Maßnahmen zu 1. zum Schutz der kritischen Infrastruktur vorgesehen und geplant sind oder wann diese ggf. bereits realisiert wurden. Begründung: Die Stromstabilität in Preungesheim war in der Vergangenheit leider nicht immer sicher. Dies führte so bisher leider auch für den wichtigen Einzelhandel und Gewerbebetriebe zu nicht sinnvollen Schwierigkeiten, die es künftig zu vermeiden gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Unzureichende Beleuchtung der Straße Am Dachsberg im unbebauten südlichen Teil
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 51/10 vom 27.07.2026 Betreff: Unzureichende Beleuchtung der Straße Am Dachsberg im unbebauten südlichen Teil Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straße Am Dachsberg, im unbebauten Teil zwischen der August-Schanz-Straße und der Bebauung Berkersheim, mit einer deutlich verbesserten Beleuchtung auch mit entsprechender Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen, auszustatten; 2. die Busverbindungen in den Abendstunden in Berkersheim zu stärken. Bis zu diesen Verbesserungen sind angemessene und sensitive Maßnahmen angezeigt, beispielweise durch umsichtigen Rückschnitt der überbordenden Sträucher bzw. weit in den Straßenraum hängenden Äste, damit so die bisherige unzureichende Beleuchtung in Wirkung und für die bisher fehlende Reichweite insbesondere für und auf dem Bürgersteig verbessert wird. Begründung: Die Probleme sind entstanden, weil eine auskömmliche Pflege fehlte und zudem leider die Beleuchtung nicht wie im bewohnten nördlichen Abschnitt der Straße Am Dachsberg auf der östlichen Straßenseite aufgestellt wurde. Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Straße Am Dachsberg im südlichen unbebauten Teil leider schlecht ausgeleuchtet. Die Beleuchtung soll dort bitte mit Blick auf Sicherheitsaspekte, auf die ungünstigen Busverbindungen in den Randzeiten - und soweit möglich auch mit Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen künftig - sorgsam optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Beschilderung für den Sportpark Preungesheim
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 310 entstanden aus Vorlage: OF 55/10 vom 28.07.2026 Betreff: Beschilderung für den Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung auf der Anhöhe zum Sportpark Preungesheim neu zu platzieren, so dass diese von der Goldpeppingstraße zu sehen ist. Begründung: Der heutige Standort ist zwischenzeitlich so zugewachsen, sodass die Beschilderung nicht mehr von der Straße aus zu sehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

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