Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG FRANKFURT HOLDING

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die ABG Frankfurt Holding plant, die Gewerbeflächen im Riederwald nach umfangreichen restauratorischen Maßnahmen und genehmigten Bauanträgen einer Neuvermietung zuzuführen. Der Umbau, der voraussichtlich etwa drei Monate in Anspruch nehmen wird, soll bis Herbst 2026 abgeschlossen sein. Eine Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs in dem denkmalgeschützten Gebäude ist nicht möglich, da die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht erfüllt werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Bisher stehen die Flächen nicht zur Vermietung, da zunächst eine restauratorische Untersuchung der Innenräume stattfand und anschließend umfassende bauliche Maßnahmen erfolgen müssen.

Für die Bearbeitung der Gaststätte und Neunutzung sowie Vermietung ist ein Bauantrag bzw. Antrag auf denkmalgerechte Bearbeitung notwendig. Dieser Antrag wurde zu Beginn des Jahres (2026) ausgearbeitet und eingereicht. Eine intensive Abstimmung mit dem Denkmalamt läuft zurzeit. Nach deren Freigabe und Genehmigung kann der Umbau erfolgen. Die ABG geht davon aus, dass die Freigabe des Denkmalamtes bis Ende August vorliegt.

Die ABG Frankfurt Holding plant, aus der Erdgeschossfläche zwei Ladengeschäfte herzustellen. Die ehemalige Gaststättenbetreiberwohnung im

  1. OG soll hiervon abgetrennt und weiter als Wohnung genutzt werden. Der Umbau wird ca. drei Monate andauern, so dass bis Herbst 2026 eine Neuvermietung erfolgen kann. Eine Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs in dem denkmalgeschützten Gebäude ist derzeit nicht möglich. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Ausstattung der alten gastronomische Nutzung erfüllt nicht die heutigen Standards, die bei Wiederaufnahme nachzuweisen wären. Auch zeigten Untersuchungen nach der Schließung der alten Nutzung und Ausstattung erhebliche Mängel, unter anderem hygienischer Art, die so nicht hätten weiterbestehen können. Die ABG strebte zunächst eine Fortführung der gastronomischen Nutzung an. Die vorhandenen technischen Anlagen (sowohl Haustechnik als auch spezifische Gastronomieausstattung) erfüllen nicht die heutigen Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb. Insbesondere wäre eine moderne Lüftungs- und Abluftanlage erforderlich. Diese kann jedoch nicht in die bestehenden Schornsteine integriert werden, da diese zu klein. Die Anlagen müssten mit erheblichen Eingriffen in das Gebäude nachgerüstet werden. Die ABG legte mögliche Umsetzungen (z.B. verschiedene Varianten der Nachrüstung von Abluftanlage) vor, die jedoch mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar waren. Weiter ist für die Nutzung einer Küche zwingend ein Fettabscheider zu installieren. Diese Einheit gibt es heute nicht in diesem Gebäude und muss als Schachtbauwerk außerhalb des Gebäudes errichtet werden. Dieses führt zu weiteren massiven Kosten für die Herstellung des Fettabscheiders als Schachtbauwerk in der Außenanlage. Ein weiterer Punkt der Kostenentwicklung ist der Neuaufbau einer ausreichenden Elektroversorgung für eine Kochküche und Lagerhaltung. Die Reserven sind für dieses Gebäude nicht anliegend, so dass eine Leistungserhöhung Elektro für das Gebäude in der Straße vorgenommen werden müsste. Daher entschied sich die ABG schlussendlich gegen eine gastronomische Nutzung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. Mai 2026OFOF 6/11Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt HoldingOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 8. Juni 2026VV 31Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt HoldingAnfrage
  3. 23. Juli 2026OFOF 84/11Eine Stadtteilküche für den Riederwald: Nutzung des Restaurants Am Erlenbruch 94 weiter prüfen!Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke
  4. 14. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1151Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG FRANKFURT HOLDING
    Stellungnahme
  5. 27. August 2026NRNR 49Leerstand beenden – Pilotprojekt „Stadtteilküche“ im Riederwald endlich Realität werden lassenSTVV-Antrag · Linke
  6. 14. September 2026OMOM 656Eine Stadtteilküche für den Riederwald: Nutzung des Restaurants Am Erlenbruch 94 weiter prüfen!Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen