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Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt Holding

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die ABG Frankfurt Holding wird aufgefordert, Auskunft über die Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald zu geben, um der leerstehenden Immobilie wieder eine Nutzung zuzuführen. Dies ist wichtig, um die Tristesse der Leerstände zu beseitigen und zukünftige Mietverluste zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Erlenbruch — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, bei der städtischen ABG Holding um die Beantwortung folgender Punkte zu ersuchen: Warum werden die Gewerberäume am Erlenbruch nicht zur Vermietung angeboten? Falls Sanierungen notwendig sind, wann werden diese Maßnahmen durchgeführt? Gibt es langfristige Planungen für diese Immobilie?

Begründung

Leerstehende Ladenlokale verbreiten immer eine Tristesse. Zusätzlich gehen dort Mieteinnahmen verloren. Der Ortsbeirat hatte vorgeschlagen, die Räume als Kinderbetreuungseinrichtung zu nutzen. Seit der Ablehnung dieses Vorschlags ist dort nichts mehr geschehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2026OFOF 6/11Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt HoldingOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 8. Juni 2026Sie sind hier
    VV 31Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG Frankfurt Holding
    Anfrage
  3. 14. August 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1151Vermietung von Gewerbeflächen im Riederwald durch die ABG FRANKFURT HOLDINGStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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