Beschilderung für den Sportpark Preungesheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine Neupositionierung der Beschilderung zum Sportpark Preungesheim, um diese besser sichtbar zu machen. Der aktuelle Standort ist obscured durch Bewuchs und daher nicht sichtbar von der Straße.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 03.11.2026 antworten. Noch 23 Tage.Warum?
Goldpeppingstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leerstand von städtischen ABG-Wohnungen im Bereich Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße im Stadtteil Preungesheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Personenkraftwagen“25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung auf der Anhöhe zum Sportpark Preungesheim neu zu platzieren, so dass diese von der Goldpeppingstraße zu sehen ist.
Begründung
Der heutige Standort ist zwischenzeitlich so zugewachsen, sodass die Beschilderung nicht mehr von der Straße aus zu sehen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2026OFOF 55/10Beschilderung für den Sportpark PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. August 2026Sie sind hierOMOM 310Beschilderung für den Sportpark PreungesheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats