Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 beantragt die Wiederherstellung des finanziellen Handlungsspielraums durch die Bereitstellung der Budgetmittel aus den Jahren 2024 und 2025, die nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies ist notwendig, da der Ortsbeirat zur Unterstützung von Projekten und Anliegen ohne ausreichende Mittel ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, den finanziellen Handlungsspielraum des Ortsbeirats 4 wiederherzustellen und die dem Ortsbeirat 4 aufgrund der vorgenommenen haushalterischen Verrechnungen nicht mehr zur Verfügung stehenden, aus den Jahren 2024 und 2025 stammenden Budgetmittel in voller Höhe erneut bereitzustellen - z.B. durch eine Umwidmung von noch bestehenden investiven Mitteln des OBRs in dieser Höhe.
Der Magistrat wird gebeten, hierfür die erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und, soweit erforderlich, eine entsprechende Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.
Begründung
Im Rahmen der mit der Magistratsvorlage M 72/2026 vorgenommenen haushalterischen Verrechnungen stehen dem Ortsbeirat 4 die aus den Jahren 2024 und 2025 übertragenen Budgetmittel nicht mehr zur Verfügung.
Das Budget des Ortsbeirats 4 weist bereits einen negativen Saldo auf. Dadurch verfügt der Ortsbeirat derzeit nicht über einen ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum, um im weiteren Jahresverlauf Projekte und Anliegen im Ortsbezirk zu unterstützen.
Die dem Ortsbeirat 4 nicht mehr zur Verfügung stehenden Budgetmittel sollen daher vollständig wieder bereitgestellt werden. Die Wahl des hierfür erforderlichen haushaltsrechtlichen Verfahrens bleibt dem Magistrat vorbehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2026Sie sind hierOFOF 60/4Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026OMOM 403Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme