Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, die finanziellen Mittel des Ortsbeirats 4 wiederherzustellen, die durch frühere haushalterische Verrechnungen verloren gingen. Dies soll ermöglicht werden, um dem Ortsbeirat die Unterstützung von Projekten und Anliegen im Ortsbezirk zu erlauben.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den finanziellen Handlungsspielraum des Ortsbeirates wiederherzustellen und die dem Ortsbeirat aufgrund der vorgenommenen haushalterischen Verrechnungen nicht mehr zur Verfügung stehenden, aus den Jahren 2024 und 2025 stammenden Budgetmittel, in voller Höhe erneut bereitzustellen - zum Beispiel durch eine Umwidmung von noch bestehenden investiven Mitteln des Ortsbeirats in dieser Höhe.
Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, hierfür die erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und, soweit erforderlich, eine entsprechende Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.
Begründung
Im Rahmen der mit der Magistratsvorlage M 72 vorgenommenen haushalterischen Verrechnungen, stehen dem Ortsbeirat die aus den Jahren 2024 und 2025 übertragenen Budgetmittel nicht mehr zur Verfügung.
Das Budget des Ortsbeirates weist bereits einen negativen Saldo auf. Dadurch verfügt der Ortsbeirat derzeit nicht über einen ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum, um im weiteren Jahresverlauf Projekte und Anliegen im Ortsbezirk zu unterstützen.
Die dem Ortsbeirat nicht mehr zur Verfügung stehenden Budgetmittel sollen daher vollständig wieder bereitgestellt werden. Die Wahl des hierfür erforderlichen haushaltsrechtlichen Verfahrens bleibt dem Magistrat vorbehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2026OFOF 60/4Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 403Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 4Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats