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  • Berkersheimer Felder schützen
    OMOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 56/10 vom 27.07.2026 Betreff: Berkersheimer Felder schützen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig die Felder Berkersheims besser vor den aktuellen Verschmutzungen sowie Fehlnutzungen einschließlich zu häufiger nicht genehmigter Verkehre - vermutlich auch in den dunklen Abend- und Nachtzeiten - schnellstmöglich geschützt werden können. Der Ortsbeirat 10 sowie Vertreter der Berkersheimer Vereine und der Landwirtschaft vor Ort, stehen nach etwaigem Erfordernis beratend zur Verfügung. Begründung: Private Säuberungsaktionen stoßen leider mangels bisheriger Kontrollen und auch ohne anstehende Verbesserungen an ihre Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 312 entstanden aus Vorlage: OF 64/6 vom 14.06.2026 Betreff: Höchst: Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule Der Magistrat wird gebeten, am markierten Querungsbereich vor und gegenüber der Robert-Blum-Schule den Bordstein abzusenken oder so zu gestalten, dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl an dieser Stelle die Fahrbahn queren können. Begründung: In Folge der Schulwegsicherung wurden Gitter im Kurvenbereich angebracht und Querungshilfen markiert und abgepollert (was sehr zu begrüßen ist). Allerdings ist die Bordsteinabsenkung nun verbaut und es müssen zur Wiederherstellung der Barrierefreiheit geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Radfahrstreifen vor der Unterführung Liederbacher Straße sicher gestalten
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 313 entstanden aus Vorlage: OF 67/6 vom 26.07.2026 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen vor der Unterführung Liederbacher Straße sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie auf der Silostraße in Richtung der Liederbacher Straße ein durchgehender und sicherer Fahrradweg eingerichtet werden kann. Begründung: Im Moment endet die Fahrradspur auf der Silostraße abrupt an der Kreuzung Silostraße / Liederbacher Straße. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fahrradfahrende, da sie genau an der Kreuzung zum Ende der Silostraße plötzlich an der verengten Fahrbahn von Bussen, regelmäßig verkehrenden Baufahrzeugen oder auch Pkws auf die Fahrbahn gedrängt werden und ggf. auf den Gehsteig ausweichen müssen. Besonders für Kinder und Jugendliche, die mit dem Fahrrad vom Schwimmbad Silobad kommen oder von Zeilsheim aus zu ihren weiterführenden Schulen in Höchst fahren, stellt dies eine tägliche Gefahr im Verkehr dar. Daher bittet der Ortsbeirat um eine zeitnahe Prüfung der beschriebenen Kreuzung (Foto unten) und um eine sichere Straße für Fahrradfahrende an dieser Stelle auf dem Weg zu einem verkehrssicheren und kinderfreundlicheren Höchst und Frankfurter Westen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte Verkehrskontrollen
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 314 entstanden aus Vorlage: OF 68/6 vom 21.07.2026 Betreff: Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte Verkehrskontrollen Der Magistrat wird gebeten, in der nächsten Ortsbeiratssitzung dem Ortsbeirat einen Bericht über die im Juni in Höchst durchgeführten verstärkten Verkehrskontrollen zu geben. Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte umfassen: - Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen (z. B. Geschwindigkeitsmessungen, Parkverstöße, etc.); - zeitliche und örtliche Schwerpunkte der Maßnahmen; - Ergebnisse der Kontrollen, einschließlich Anzahl der festgestellten Verstöße und eingeleiteten Maßnahmen; - Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollen sowie etwaige geplante Folgemaßnahmen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirksamkeit der bereits durchgeführten verstärkten Verkehrskontrollen einschätzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen anregen zu können, ist ein detaillierter Bericht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Stärkung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Kulturstandorts Höchst
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 315 entstanden aus Vorlage: OF 69/6 vom 18.07.2026 Betreff: Stärkung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Kulturstandorts Höchst Der Magistrat wird gebeten, den Kulturhotspot Höchst mit Neuem Theater Höchst, FilmForum Höchst und Restaurant Wunderbar Höchst zu unterstützen. Insbesondere bittet das FilmForum Höchst um Unterstützung, gemeinsam mit der Leitung des Neuen Theaters Höchst Konzepte für eine engere Zusammenarbeit zu entwickeln. Ziel ist die langfristige Sicherung der Institutionen durch Synergieeffekte. Dazu könnte z. B. eine Initiierung eines Runden Tisches zwischen den Einrichtungen, dem Ortsbeirat, dem Kulturdezernat und dem Vermieter dienen, um tragfähige und zukunftssichernde Lösungen zu entwickeln und somit auch die westlichen Stadtteile zu stärken. Begründung: Standort: Die Laufnähe zum Höchster Bahnhof trägt dazu bei, dass Publikum aus anderen Stadtteilen, aus dem Taunus und aus dem Stadtteil selbst ohne langwierige Parkplatzsuche und kurzen Wegen das Programm wahrnehmen können. Das beim selben Vermieter ansässige Restaurant Wunderbar ist ebenfalls auf diese kulturellen Angeboten zur finanziellen Tragfähigkeit angewiesen. Ansonsten ist es ein generationsübergreifender Treffpunkt für Menschen aus Höchst und den umliegenden Stadtteilen. Dazu gehört ebenfalls der (Innenhof) Sommergarten, der gemeinsam mit Neuem Theater und Wunderbar genutzt wird. Räumliche Nähe: Alle drei Institutionen teilen sich denselben Standort in der Emmerich-Josef-Straße. Eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur des Neuen Theaters Höchst und des FilmForums Höchst (z. B. Foyer, Bar, Technik) könnte Kosten senken und dadurch die Tragfähigkeit steigern. Leider darf das Kino das Foyer, anders als in früheren Zeiten guter Kooperation, nicht mehr nutzen, sodass insbesondere bei Festivals und anderen Veranstaltungen ein repräsentativer Rahmen verloren geht und Gäste wie Publikum ausschließlich den Seitenaufgang nutzen können. Dieser seit Pandemiebeginn existierende Zustand wurde auch nach Beendigung der Pandemie nicht mehr rückgängig gemacht. Finanzielle Stabilisierung: Das Neue Theater Höchst kämpft aktuell mit einem Defizit und hohen Fixkosten. Kooperationen bei Marketing oder gemeinsamen Veranstaltungsreihen (z. B. "Literatur im Film und auf der Bühne"; Konzerte, passend zu Filmreihen und mehr) können neue Publikumsschichten erschließen. Es ist - vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation - nicht verständlich, dass das Kinopublikum die Theaterbar nicht mehr nutzen kann und soll. Effizienz: Durch gemeinsame Projektanträge beim Kulturamt Frankfurt könnten Fördermittel gezielter für den Standort Höchst akquiriert werden. Kulturelle Strahlkraft: Als "kultureller Hotspot" des Frankfurter Westens profitiert der Stadtteil von einem vernetzten Angebot, das Theater, Kleinkunst, Programmkino und Restaurantbesuch mit z. B. vorherigen und/oder anschließendem kulinarisch passendem Angebot bündelt. Ein konstruktives und kooperatives Miteinander zwischen den kulturellen Institutionen im Stadtteil impliziert eine Aufwertung des Stadtteils und stärkt die öffentliche Wahrnehmung von Höchst als Subzentrum, statt als bloße Peripherie. Dies liegt im Interesse aller Institutionen und auch der Bevölkerung sowie der Geschäftswelt in Höchst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Weihnachtsbaum für den Andreasplatz Höchst
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 316 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 26.07.2026 Betreff: Weihnachtsbaum für den Andreasplatz Höchst Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Standort zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf dem Andreasplatz in Frankfurt Höchst zu suchen und alle nötigen Vorkehrungen dafür, wie das Einlassen einer Bodenhülse, bis zur Weihnachtsbaumsaison 2026 zu treffen. Begründung: Auch in diesem Jahr wurde der Ortsbeirat 6 zu den Standorten für das Aufstellen von Weihnachtsbäumen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 befragt. Die Anregung, einen Weihnachtsbaum auf dem bisher weihnachtsschmucklosen Andreasplatz aufzubauen, wurde grundsätzlich befürwortet. Um die Aufstellung des Baums und die Errichtung einer ggf. dafür notwendigen Bodenhülse zügig realisieren zu können, wird diese Anregung gestellt. Der Andreasplatz ist ein sehr guter Standort für einen Weihnachtsbaum im Stadtteil, da viele Menschen von der Bus- und Straßenbahnhaltestelle "Zuckschwerdtstraße" über den Platz laufen, auf den Bänken verweilen oder sich für Bücher aus dem Büchertauschschrank interessieren. Auch viele Familien und Kinder auf ihrem Weg zu den zwei anliegenden Kitas laufen am Platz vorbei. Die angrenzende Kita St. Josef sowie die Kita Alte Villa würden sich für den öffentlichen Weihnachtsbaum gerne engagieren und mit ihren Kita-Kids und Familien gemeinsame Weihnachtsbaum-Schmück-Aktionen durchführen. Der Baum böte somit eine gute Gelegenheit für Gemeinschaft und Stärkung des sozialen Zusammenhalts auch in diesem Teil von Höchst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Nied: Instandsetzung und regelmäßige Unterhaltung der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Denisweg
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 317 entstanden aus Vorlage: OF 71/6 vom 27.07.2026 Betreff: Nied: Instandsetzung und regelmäßige Unterhaltung der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Denisweg Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zustand des Belags der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen dem Ferdinand-Scholling-Ring und dem Denisweg zu überprüfen und den inzwischen weitgehend abgenutzten bzw. fehlenden Brückenbelag zeitnah zu erneuern; 2. sicherzustellen, dass die Fahrbahn der Brücke künftig in regelmäßigen Abständen gereinigt wird; 3. den Straßenablauf (Gully) im Kurvenbereich der Brücke auf der Seite des FV Alemannia 08 Nied zu überprüfen und von Verschmutzungen zu befreien, da sich dort nach Regenfällen regelmäßig eine größere Wasseransammlung bildet. Begründung: Der ursprünglich vorhandene Belag der Brücke ist inzwischen an vielen Stellen stark abgenutzt bzw. nahezu vollständig verschwunden. Eine Erneuerung des Belags würde zur Verkehrssicherheit beitragen und den Nutzungskomfort deutlich verbessern. Darüber hinaus wird aus der Anwohnerschaft berichtet, dass die Brücke über längere Zeiträume nicht gereinigt wird. Insbesondere Laub, Schmutz und sonstige Ablagerungen beeinträchtigen das Erscheinungsbild und können bei Nässe zu einer erhöhten Rutschgefahr führen. Eine regelmäßige Reinigung sollte daher wieder gewährleistet werden. Schließlich bildet sich nach Regenfällen im Kurvenbereich auf der Seite des FV Alemannia 08 Nied regelmäßig eine größere Pfütze, weil der Straßenablauf (Gully) verstopft ist. Dieser sollte wieder frei gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Nied: Bäume pflanzen auf der Mainzer Landstraße und auf der Werner-Bockelmann-Straße
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 318 entstanden aus Vorlage: OF 72/6 vom 16.07.2026 Betreff: Nied: Bäume pflanzen auf der Mainzer Landstraße und auf der Werner-Bockelmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten Werner-Bockelmann-Straße an den Hausnummern 10a, 12a und 14a drei Bäume und in der Mainzer Landstraße 830 bis 846 bis zu zehn Bäume zu pflanzen bzw. nachzupflanzen. Begründung: Bäume sind essenziell für das Mikroklima in Städten. Sie wirken als natürliche Klimaanlagen, da sie durch Verdunstung die Umgebungstemperatur senken. Zudem spenden sie Schatten und binden Feinstaub sowie Schadstoffe. Weitere wichtige Effekte von Stadtbäumen neben der Temperaturregulierung sind der Schattenwurf, die Verbesserung von Luftqualität und die Reduzierung von urbanem Lärm - gute Gründe für jeden einzelnen Baum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Nied: Wiedereröffnung und Schutz der Kleinspielfeldanlage am Denisweg vor Vandalismus
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 73/6 vom 26.07.2026 Betreff: Nied: Wiedereröffnung und Schutz der Kleinspielfeldanlage am Denisweg vor Vandalismus Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, ob die aufgrund von Vandalismusschäden zeitweise geschlossene Kleinspielfeldanlage bei der FV Alemannia 08 Nied am Denisweg inzwischen wieder vollständig nutzbar ist, welche Schäden festgestellt wurden, welche Maßnahmen zu deren Beseitigung erforderlich waren und welche Kosten hierdurch entstanden sind; 2. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung der Kleinspielfeldanlage eingerichtet werden könnte; 3. hierbei auch zu prüfen, ob eine oder mehrere Kameras so positioniert werden könnten, dass neben der Kleinspielfeldanlage auch das unmittelbar angrenzende Sportgelände des FV Alemannia 08 Nied erfasst wird. Begründung: Die im März 2025 neu eröffnete Kleinspielfeldanlage am Denisweg in Nied stellt ein wichtiges Freizeit- und Sportangebot für Kinder, Jugendliche und Familien im Stadtteil Nied dar. Umso bedauerlicher ist es, dass sie derzeit aufgrund erheblicher Vandalismusschäden geschlossen werden musste. Wenige Personen zerstören mutwillig eine wunderbare Einrichtung, die der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Wiederholen sich solche Vorfälle nach einer Reparatur, besteht die Gefahr, dass die Anlage immer wieder gesperrt werden muss oder langfristig nicht mehr betrieben werden kann. Auch auf dem benachbarten Sportgelände des FV Alemannia 08 Nied kommt es nach Angaben des Vereins wiederholt zu Vandalismus. So werden unter anderem nachts unbefugt die Sportflächen betreten, der Kunstrasen beschädigt sowie Netze zerschnitten. Die hierdurch entstehenden Schäden verursachen erhebliche Kosten und schränken die Nutzbarkeit der Anlagen ein. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, die Sportanlagen künftig besser zu schützen. Hierbei könnten Kameras zur Prävention und Aufklärung wiederholter Sachbeschädigungen beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 62
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 320 entstanden aus Vorlage: OF 75/6 vom 21.07.2026 Betreff: Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 62 Der Magistrat wird gebeten, an der Fahrtstrecke der Buslinien 62 und 78 in Schwanheim eine zusätzliche Haltestelle auf Höhe der Tannenwaldstraße / Saarbrücker Straße einzurichten. Begründung: Eine zusätzliche Haltestelle der Buslinien 62 und 78 auf Höhe der Tannenwaldstraße / Saarbrücker Straße ist notwendig, weil der Laufweg von der Haltestelle "An der Kreuzheck" bis zur Vogesenstraße, wo sich ein Kindergarten, ein Ärztehaus und eine Apotheke befinden für viele Bürger zu lange und zu beschwerlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Reinigung der Schallschutzwand in Goldstein
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 76/6 vom 14.07.2026 Betreff: Reinigung der Schallschutzwand in Goldstein Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Graffitis an der Schallschutzwand in Goldstein entlang der Straße Schwanheimer Ufer entfernt werden. Begründung: Die Schallschutzwand ist aus Glas gefertigt, damit den Anwohner:innen der Wohnhäuser hinter der Schallschutzwand nicht die Sicht genommen und die Straße Zur Frankenfurt, die parallel zur Schallschutzwand verläuft, nicht verdunkelt wird. Durch die großflächigen Graffiti wird die Sicht genommen und die Straße Zur Frankenfurt unnötig verdunkelt. Die Entfernung der Graffiti vom Glasuntergrund dürfte nicht übermäßig schwierig sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Medizinische Versorgung in Schwanheim sichern
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 322 entstanden aus Vorlage: OF 80/6 vom 14.07.2026 Betreff: Medizinische Versorgung in Schwanheim sichern Der Magistrat wird gebeten, - zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um die ärztliche Versorgung in Schwanheim zu sichern, nachdem von den ehemals fünf allgemeinmedizinischen Praxen, die im Jahr 2024 tätig waren, inzwischen drei geschlossen sind und weitere zwei absehbar schließen werden; - darauf hinzuwirken, dass die Neuzuordnung von kassenärztlichen Zulassungen nicht gemeindebezogen (Stadt Frankfurt) vergeben werden, sondern dabei auf die ärztliche Versorgung in den Stadtteilen Rücksicht genommen wird. Begründung: Die Ärzteschaft in Schwanheim ist mit ihren Patient:innen gealtert und hat sich inzwischen größtenteils zur Ruhe gesetzt. Viele Patient:innen haben nun keinen Arzt oder keine Ärztin mehr, der oder die sie in den letzten Jahre versorgt hat. Zu einer Übernahme der jeweiligen Praxen durch jüngere Kolleg:innen ist es nur in einem Fall gekommen. Die gleichzeitigen Kürzungen bei der Kostenübernahme von Krankenfahrten führt dazu, dass der Besuch einer Arztpraxis in einem umliegenden Stadtteil kostspielig ist. Zudem müssen sich die Patientinnen und Patienten auf lange Wartezeiten einstellen, weil immer weniger Mediziner:innen immer mehr Patient:innen versorgen müssen und die neu eingeführte Pflicht durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag und die Abschaffung einer telefonischen "Krankschreibung" zu einem zusätzlichen Ansturm auf die Arztpraxen führt. Hinzu kommt, dass eine alternde Bevölkerung eine höhere Nachfrage nach ärztlichen Dienstleistungen hat. Vor diesem Hintergrund wäre es wichtig dafür Sorge zu tragen, dass die Dichte der ärztlichen Versorgung in Schwanheim wenigstens annähernd auf dem Niveau der letzten Jahrzehnte gehalten wird. Stattdessen nimmt die ärztliche Versorgung in Schwanheim signifikant ab, sodass eine Mangelversorgung zu befürchten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sindlingen: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 323 entstanden aus Vorlage: OF 81/6 vom 14.07.2026 Betreff: Sindlingen: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern An einigen Bushaltestellen in Sindlingen sind bereits Busborde und taktile Bodenindikatoren vorhanden, die den Ein- und Ausstieg erleichtern und blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung ermöglichen. An einzelnen Haltestellen fehlen diese jedoch noch. Dies betrifft die Haltestellen "Pfingstbornstraße", "Westenbergerstraße", "Sindlingen Friedhof" und "Industriepark Höchst Tor West". Haltestellen ohne geeignete Busborde und taktile Bodenindikatoren stellen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen ein erhebliches Hindernis dar. Ein erhöhter Bordstein bzw. ein geeignetes Busbord erleichtert den Zugang zum Bus deutlich, taktile Bodenindikatoren verbessern die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen und tragen damit zu einer besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die genannten Bushaltestellen in Sindlingen auf ihre Barrierefreiheit und die Möglichkeit einer Nachrüstung mit Busborden und taktilen Bodenindikatoren zu prüfen und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei soll geprüft werden, - ob an den Haltestellen "Pfingstbornstraße", "Westenbergerstraße", "Sindlingen Friedhof" und "Industriepark Höchst Tor West" Busborde, taktile Bodenindikatoren oder vergleichbare barrierearme Lösungen nachgerüstet werden können; - ob die Maßnahmen in bestehende oder geplante Ausbau- und Sanierungsprogramme für barrierefreie Haltestellen aufgenommen werden können; - zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen kann. Begründung: Eine barrierearme Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil gleichberechtigter Mobilität im Stadtteil. Viele Fahrgäste sind darauf angewiesen, Busse sicher, möglichst ohne größere Höhenunterschiede und mit guter Orientierung erreichen zu können. Vor allem mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen haben an Haltestellen ohne geeignete Busborde und taktile Bodenindikatoren Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg und bei der Orientierung. Durch eine Nachrüstung der genannten Bushaltestellen könnte die Nutzbarkeit des ÖPNV in Sindlingen deutlich verbessert und ein weiterer Beitrag zur Barrierefreiheit im Stadtteil geleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sindlingen: Zustand und Aufenthaltsqualität des Bahnhofs verbessern
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 14.07.2026 Betreff: Sindlingen: Zustand und Aufenthaltsqualität des Bahnhofs verbessern Der Bahnhof in Sindlingen ist ein wichtiger Bestandteil der ÖPNV-Anbindung des Stadtteils. Der aktuelle Zustand des Bahnhofs wird dieser Bedeutung jedoch nicht gerecht. An verschiedenen Stellen sind Flächen beschmiert und Glasscheiben beschädigt. Zudem ist bislang nur eine einzeilige dynamische Fahrgastinformation vorhanden. Diese bietet nur begrenzte Möglichkeiten, aktuelle Informationen zu Abfahrten, Verspätungen und Zugausfällen übersichtlich darzustellen. Auch die vorhandenen Wetterschutzhäuser reichen nicht aus. Auf Gleis 1 in Richtung Wiesbaden bietet der bestehende Unterstand bei Regen, Wind und starker Sonneneinstrahlung nur wenigen Fahrgästen Schutz. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Zustand und die Aufenthaltsqualität am Bahnhof in Sindlingen zeitnah verbessert werden. Dabei soll geprüft und veranlasst werden, - dass beschmierte Flächen gereinigt, beschädigte Glasscheiben ersetzt und Maßnahmen gegen wiederkehrenden Vandalismus geprüft werden; - dass die vorhandene einzeilige dynamische Fahrgastinformation durch eine größere, mehrzeilige und gut lesbare Anzeige ergänzt oder ersetzt wird; - dass zusätzliche Wetterschutzhäuser mit Sitzmöglichkeiten geschaffen werden, vorrangig auf Gleis 1 in Richtung Wiesbaden. Begründung: Ein sauberer, sicherer und gut nutzbarer Bahnhof ist eine wichtige Voraussetzung für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr. Am Bahnhof Sindlingen besteht Verbesserungsbedarf beim Zustand, bei der Fahrgastinformation und bei geschützten Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sindlingen: Bäume in der Weinbergstraße nachpflanzen
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 325 entstanden aus Vorlage: OF 83/6 vom 14.07.2026 Betreff: Sindlingen: Bäume in der Weinbergstraße nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, in der Weinbergstraße (Baumkataster: Nr. 17 und Nr. 51) Bäume nachzupflanzen. Begründung: An einem der genannten Standorte (Nr. 51) fehlt derzeit ein Baum. Am anderen Standort (Nr. 17) befindet sich ein abgestorbener Baum. Durch die Nachpflanzung bzw. den Ersatz sollen die Lücken im Baumbestand geschlossen und die Baumreihe in der Weinbergstraße wieder vervollständigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage (Autobahnbrücke A648) anhand vorkommunizierter Sachverhaltsdarstellung des Straßenverkehrsamts im Flurscheideweg
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 326 entstanden aus Vorlage: OF 85/6 vom 24.07.2026 Betreff: Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage (Autobahnbrücke A648) anhand vorkommunizierter Sachverhaltsdarstellung des Straßenverkehrsamts im Flurscheideweg Der Magistrat wird gebeten, den bereits durch das Straßenverkehrsamt in der Ämterabstimmung befindlichen Verlegungsvorschlag der Schrankenanlage im Flurscheideweg (Sossenheim) anhand des dem Ortsbeirat übermittelten Anhörungsvorschlags umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat wurde in der parlamentarischen Sommerpause über einen Verlegungsvorschlag, der an der Brücke der A648 gelegenen Schrankenanlage im Flurscheideweg informiert. Dieser wurde vom Straßenverkehrsamt in Zusammenarbeit mit der Anwohnerschaft erarbeitet und befindet sich derzeit in der Ämterabstimmung. Die Schrankenverlegung erscheint als notwendig, da aufgrund der Verkehrsverhältnisse die uneingeschränkte Versorgung des hinteren Flurscheideweges nicht gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Kreisverkehr Sossenheimer Weg – Abzweig Kurmainzer Straße
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 327 entstanden aus Vorlage: OF 86/6 vom 12.07.2026 Betreff: Kreisverkehr Sossenheimer Weg - Abzweig Kurmainzer Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie verhindert werden kann, dass im Kreisverkehr Sossenheimer Weg / Abzweig Kurmainzer Straße dauernd Kraftfahrzeuge verbotswidrig, z. B. auf der Einmündung des Radwegs, abgestellt werden. Zudem wird der Magistrat gebeten, auf die dortigen Gewerbetreibenden zuzugehen und zu verlangen, dass sie ihre Kunden und Lieferdienste darauf hinweisen, ihre Kfz auf regulären Stellplätzen abzustellen. Begründung: Die dort ansässigen Lokale werden von Lieferdiensten und Kund*innen besucht, die ihre Pkw an dieser Einmündung abstellen, was zu gefährlichen Situationen führt. Wer vom Sossenheimer Weg in die Kurmainzer Straße einbiegen möchte, kann erst spät sehen, dass dort Fahrzeuge abgestellt sind, was die Situation unübersichtlich macht. Teilweise parken die Kund*innen der Lokale direkt in der Zufahrt des Radwegs der Kurmainzer Straße und behindern nicht nur den Autoverkehr, sondern auch den Radverkehr und die Fußgänger. Ein Mitglied des Ortsbeirats hat die Person auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und wurde daraufhin bedroht. Solche Situationen sind nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sossenheim: Parken vor der Werkstatt im Dunantring
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 328 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 05.07.2026 Betreff: Sossenheim: Parken vor der Werkstatt im Dunantring Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Autowerkstatt und dem Abschleppdienst (Dunantring 125) so zu verhindern, dass der Gehweg auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen benutzbar ist. Begründung: Vor der Autowerkstatt und dem Abschleppdienst (Dunantring 125) parken oft Autos auf dem Gehweg. Fußgänger müssen dann auf die Straße ausweichen. Das ist nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Goldstein: Prüfung des Einsatzes einer autarken, insektenfreundlichen Solarbeleuchtung („Main-Light“) im Rahmen der Grunderneuerung des Goldsteinparks
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 329 entstanden aus Vorlage: OF 90/6 vom 15.07.2026 Betreff: Goldstein: Prüfung des Einsatzes einer autarken, insektenfreundlichen Solarbeleuchtung ("Main-Light") im Rahmen der Grunderneuerung des Goldsteinparks Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der Grunderneuerung des Goldsteinparks der Einsatz des im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 vorgestellten Beleuchtungskonzepts "Main-Light" (autarke, solarbetriebene, klimaneutrale und insektenfreundliche Beleuchtung ohne Stromnetzanschluss) möglich ist, und dem Ortsbeirat 6 zeitnah über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Dabei soll geprüft werden, - ob und mit welchen Zertifizierungen das System industriell und normgerecht für den dauerhaften Betrieb im öffentlichen Raum hergestellt werden kann; - welche Investitions- und Lebenszykluskosten im Vergleich zu einer Ertüchtigung der vorhandenen Wegebeleuchtung im Goldsteinpark zu erwarten sind; - ob das System den Anforderungen an die Betriebssicherheit unter den in Frankfurt zu erwartenden Witterungsbedingungen (u. a. Starkregen, Hitze, Frost, Sturm und Dunkelflauten) genügt und ganzjährig, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, betrieben werden kann; - ob unter der im Goldsteinpark durch den Baumbestand gegebenen Teilverschattung eine ausreichende Stromerzeugung gewährleistet werden kann; - ob und in welcher Form bereits Kontakt zwischen den zuständigen Ämtern der Stadt Frankfurt und den Entwicklern des Projekts aufgenommen wurde bzw. aufgenommen werden soll; - inwieweit ein Einsatz im Goldsteinpark mit den Belangen des Denkmalschutzes, der Landschaftsgestaltung, der Biodiversität und mit dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Reduzierung von Lichtverschmutzung vereinbar ist. Begründung: Der Entwurf zur Grunderneuerung des Goldsteinparks sieht aus ökologischen Gründen keine Beleuchtung mehr vor. Das Grünflächenamt begründet dies mit dem Ziel der Reduzierung von Lichtverschmutzung zum Schutz der Fauna. Der Ortsbeirat 6 hat den Planungen unter der Maßgabe zugestimmt, dass die bestehende Beleuchtung erhalten und ertüchtigt wird. Im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 wird an der Weseler Werft mit "Main-Light" ein Beleuchtungskonzept vorgestellt, das eine autarke, solarbetriebene und ausdrücklich insektenfreundliche und lichtverschmutzungsarme Beleuchtung ermöglichen soll. Damit zeigt das Projekt möglicherweise einen Weg auf, das Anliegen des Grünflächenamtes (Reduzierung der Lichtverschmutzung) mit der Maßgabe des Ortsbeirats (Erhalt der Wegebeleuchtung) zu vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage beim Entwickler des Projekts hat ergeben, dass es sich bei "Main-Light" nach eigener Auskunft derzeit um ein bis Oktober 2026 befristetes Pilotprojekt handelt. Reifegrad und praktische Einsetzbarkeit des Systems für den dauerhaften Betrieb im öffentlichen Raum lassen sich auf der Grundlage der bisher vorliegenden Informationen noch nicht abschließend beurteilen. Eine fachliche Prüfung durch den Magistrat soll klären, ob das Konzept eine belastbare, zeitnah umsetzbare Grundlage für die im Goldsteinpark geforderte Ertüchtigung der Beleuchtung bieten kann, und dem Ortsbeirat damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Behandlung der Grunderneuerung des Goldsteinparks liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 10.07.2026 Betreff: Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor den Häusern der Euckenstraße 13 bis 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße und die dortigen Hofausfahrten durch Poller gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: In der Euckenstraße ist der Bürgersteig bis zur Gotenstraße ständig von Autos zugeparkt. Die Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Das betrifft Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und auch Kinder auf dem Weg zur Grundschule (Walter-Kolb-Schule) und zur Kita im Grauen Stein. Auch das Ausfahren aus den Hofeinfahrten wird dadurch behindert. Leider beachten viele Autofahrer nicht, dass Parken auf dem Gehweg verboten ist und stellen ihre Pkw dort immer wieder ab. Da es die Stadtpolizei nicht schafft, das Falschparken im erforderlichen Maße zu ahnden bzw. zu unterbinden, müssen bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße und Pfälzer Straße
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 331 entstanden aus Vorlage: OF 92/6 vom 04.07.2026 Betreff: Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße und Pfälzer Straße Vorgang: OM 6627/25 OBR 6; ST 1706/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierungen beidseitig an der Kreuzung Nahestraße / Pfälzer Straße um die Kurven laufend wieder anzubringen, wie es vor der Straßensanierung der Pfälzer Straße war und in der Stellungnahme ST 1706 vom 06.10.2025 angekündigt wurde (siehe Bild); Quelle: Privat 2. weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit die Müllabfuhr nicht durch Falschparker behindert wird, z. B. durch Kontrollen oder Aufstellen von Pollern bzw. Fahrradbügeln längs des Bürgersteigs; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Pfälzer Straße 8 bis 10 das absolute Halteverbot aufgehoben und das Gehwegparken weitergeführt werden kann, da die gegenüberliegende Liegenschaft Pfälzer Straße 7a nicht mehr von der Freiwilligen Feuerwehr genutzt und der Ausfahrbereich daher nicht mehr freigehalten werden muss; 4. zu prüfen und zu berichten, ob ab der Pfälzer Straße 12 und entlang der Soonwaldstraße einige Poller gegen Fahrradbügel ausgetauscht werden können, wenn sie längs des Bordsteins angebracht werden. Dabei soll die Benutzung des Gehwegs z. B. für Rollstuhlfahrende nicht behindert werden. Begründung: Falschparker behindern die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge sowie die Zufußgehenden. Das absolute Halteverbot gegenüber der Pfälzer Straße 7a wird nicht mehr benötigt. Es besteht ein großer Bedarf an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6627 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1706

  • Unterliederbach: Gefährliche Schubkarren- und Fahrradbegegnung an der Schmalkaldener Straße
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 332 entstanden aus Vorlage: OF 93/6 vom 21.07.2026 Betreff: Unterliederbach: Gefährliche Schubkarren- und Fahrradbegegnung an der Schmalkaldener Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen an der Schmalkaldener Straße im Bereich der Autobahnunterführung zwischen Liederbach und Unterliederbach ergriffen werden können, um die Sicherheit von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu erhöhen. Insbesondere soll geprüft werden, wie Radfahrende im Bereich der unmittelbaren Begegnungsstelle nach der Unterführung zu einer angemessenen Geschwindigkeit veranlasst werden können, um die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Hierzu sind beispielsweise Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung zu untersuchen. Begründung: Nach der Autobahnunterführung an der Schmalkaldener Straße, insbesondere am ersten Ausgang der Kleingartenanlage Unterliederbach auf Höhe der Schmalkaldener Straße 9, kommt es regelmäßig zu direkten Begegnungen zwischen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Die dort verlaufende Fahrradverbindung wird häufig mit hoher Geschwindigkeit befahren. Gleichzeitig treten aus dem Bereich der Kleingartenanlage Personen mit Schubkarren, Kinderwagen, Fahrrädern oder zu Fuß auf den Weg. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der eingeschränkten Sichtverhältnisse werden sich kreuzende Verkehrsteilnehmer*innen oft erst spät wahrgenommen. Hierdurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Entschärfung des Konfliktpotenzials sollte geprüft werden, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Aufmerksamkeit der Radfahrer*innen erhöht und ihre Geschwindigkeit in diesem Bereich reduziert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Unterliederbach: Sitzmöglichkeiten im Emil-Siering-Park
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 95/6 vom 10.07.2026 Betreff: Unterliederbach: Sitzmöglichkeiten im Emil-Siering-Park Der Magistrat wird geben, im Emil-Siering-Park für mehr Sitzmöglichkeiten an den Spiel- und Sportmöglichkeiten unter den Bäumen zu sorgen, insbesondere auch durch seniorengerechte Bänke. Dabei sollte es auch eine Tisch-Bank-Kombination geben. Begründung: Der Emil-Siering-Park wird von vielen Bürgern genutzt. Am Spielplatz lehnen Eltern oft an den Gittern, da alle Bänke besetzt sind. An der Halfpipe und dem Bolzplatz fehlen Sitzmöglichkeiten sowie auch unter den Bäumen, wo es gerade in Hitzezeiten angenehm kühl ist. So könnten an dieser Stelle auch kühle Orte zum Ausruhen geschaffen werden. Schon vor einigen Jahren hat das Quartiersmanagement Unterliederbach eine Befragung durchgeführt, aber wegen Personalwechsel dieses Anliegen nicht weiterverfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer Bahnhof
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 334 entstanden aus Vorlage: OF 97/6 vom 27.07.2026 Betreff: Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, am Griesheimer Bahnhof umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Vandalismus an den Aufzügen an der Personenunterführung Ost zu verhindern. Begründung: Seit Inbetriebnahme der neuen Aufzüge an der Personenunterführung Ost sind diese bereits mehrfach über längere Zeiträume durch Vandalismus außer Betrieb gewesen. So wurde unter anderem in die Schaltkästen uriniert und die Elektronik herausgerissen - dieses Mal das gesamte innere Bedientableau. Die Beschaffung der jeweiligen Ersatzteile dauert teilweise Wochen. In dieser Zeit steht der Aufzug still. Außerdem entstehen dadurch unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten. Offensichtlich ist jedoch der Zerstörungsdrang einiger Mitmenschen ungebrochen, sodass zu Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen gegriffen werden muss. Sollte sich keine wirksame Maßnahme finden lassen, kann man dem dann neugebauten Bahnhof nicht mehr das Prädikat "barrierefrei" zugestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Bauvorhaben dem Klimawandel anpassen
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 335 entstanden aus Vorlage: OF 98/6 vom 16.07.2026 Betreff: Bauvorhaben dem Klimawandel anpassen 1. Der Magistrat wird gebeten, sowohl bei eigenen Bauvorhaben/Ausschreibungen als auch Bauvorhaben mit Partnern wie der Deutschen Bahn etc. künftig immer darauf zu achten, dass die Bauten in Ausstattung, Konstruktion und der Verwendung von Baumaterialien dem Klimawandel angepasst sind. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Deutsche Bahn aufzufordern, - die am S-Bahnhof "Griesheim" bereits eingebauten beiden Aufzüge entsprechend nachzurüsten; - die beiden noch ausstehenden Aufzüge an der Personenunterführung West auf ihre Hitzetauglichkeit zu prüfen und die Ausschreibung ggf. anzupassen. Begründung: Die Erklärung der Deutschen Bahn zum Stillstand eines Aufzuges macht sprachlos. Siehe Zeitungsartikel vom 15.07.2026, Höchster Kreisblatt "Bahn-Aufzüge kapitulieren vor der Hitze". War denn der Klimawandel nicht absehbar? Seit Jahrzehnten sind die Temperaturentwicklungen bekannt, die Prognosen können ebenfalls in jeder guten Bibliothek, im Internet und bei den entsprechenden Ämtern und Instituten angefragt werden. Es sollte auch klar sein, dass das Auswirkungen auf Material und Technik hat. Dieser Umstand ist bei Planung und Ausschreibung wohl nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es ist höchste Zeit, dass das jetzt wenigstens nachträglich geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Aufgänge Staustufe Griesheim
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 99/6 vom 08.07.2026 Betreff: Aufgänge Staustufe Griesheim Vorgang: OM 7719/25 OBR 6; ST 659/26 Der Magistrat wird erneut gebeten, das Wasser- und Schifffahrtsamt, eine Bundesbehörde, aufzufordern, nun endlich den Treppenaufgang auf der Griesheimer Seite als ein wichtiges und im überragenden öffentlichen Interesse stehendes Verbindungsstück zwischen den Stadtteilen als auch für die umliegenden Stadtteile und die Bevölkerung zu sanieren. Begründung: Seit 2022 versucht der Ortsbeirat, dass der Treppenaufgang saniert wird, aber das Bundesamt kommt jedes Mal mit einer neuen Ausrede, dies nicht umzusetzen. Entweder ist kein Personal vorhanden, der Vertrag mit der Firma wurde gekündigt oder es hat kein Geld. Letzteres kann so nicht mehr akzeptiert werden, denn im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Infrastrukturbeschleunigungsgesetztes, mit dem auch die wichtigen Verkehrswege ertüchtigt werden können, muss insbesondere auch Geld für das Wasser- und Schifffahrtsamt da sein, um die Fußgängerbrücke der Staustufe, für die sie zuständig sind, in tadellosem Zustand zu halten. Jedes weitere Abwarten und Hinausschieben der Sanierung bewirkt letztendlich eine völlige Sperrung und schneidet zehntausenden Menschen der umliegenden Stadtteile, die das Mainufer und seine Brücken als Arbeitsweg, Verbindungsweg, Weg zur öffentlichen Nahverkehrsanbindung oder Freizeitweg stark frequentieren, den Weg ab. Mit dem Beschleunigungsprogramm sollten nicht nur die motorisierten Verkehrsmittel gemeint sein, sondern die wichtige Fortbewegungsart, nämlich die mit den Füßen, in gleicher Stärke gefördert und beschleunigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 659

  • Griesheim/Schwanheim: Behindertengerechter Umbau der Abgänge an der Staustufe Griesheim (Planungsmittel) Was ist aus der Untersuchung gemäß Stellungnahme ST 749 geworden?
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 337 entstanden aus Vorlage: OF 100/6 vom 08.07.2026 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Behindertengerechter Umbau der Abgänge an der Staustufe Griesheim (Planungsmittel) Was ist aus der Untersuchung gemäß Stellungnahme ST 749 geworden? Vorgang: EA 34/07 OBR 6; ST 749/08 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 749 angekündigte Ergebnis mitzuteilen. Begründung: Bis jetzt konnte das Ergebnis der Untersuchung nicht festgestellt werden. Dies bittet der Ortsbeirat nun nachzuholen. Der Wortlaut der Stellungnahme lautet wie folgt: "Die Etat-Anregung des OBR 6 wird begrüßt. Es ist vorgesehen, sobald die Planungsmittel mit dem Investitionsprogramm 2008 - 2011 zur Verfügung stehen, zu untersuchen, welche Möglichkeiten zum barrierefreien Umbau der Abgänge an der Staustufe Griesheim bestehen. Dies schließt aus Sicht des Magistrats auch eine Untersuchung der Situation an der anschließenden Fußgängerbrücke über die Schwanheimer Uferstraße mit ihren Stufenrampen ein, da nur durch eine umfassende Umgestaltung eine wirkliche Barrierefreiheit gewährleistet ist. Über das Ergebnis der Untersuchung wird der Magistrat zu gegebener Zeit berichten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2007, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2008, ST 749

  • Überraschende Kürzung des Ortsbeiratsbudgets korrigieren
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 102/6 vom 20.07.2026 Betreff: Überraschende Kürzung des Ortsbeiratsbudgets korrigieren Transparenz über die Verwendung der Budgetreste der Ortsbeiräte sowie Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates 6 - Frankfurter Westen: Dem Ortsbeirat 6 wurden zu Beginn des Haushaltsjahres die vorhandenen Budgetmittel einschließlich der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 als verfügbarer Bestand mitgeteilt. Im weiteren Verlauf erfolgte keine Information darüber, dass sich dieser Bestand verändern oder die Budgetreste im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entfallen könnten. Vor diesem Hintergrund durfte der Ortsbeirat davon ausgehen, dass diese Mittel - entsprechend der bisherigen Praxis seit 2007 - weiterhin für die Arbeit des Ortsbeirates zur Verfügung stehen. Im Vertrauen auf die von der Verwaltung mitgeteilte Budgetausstattung wurden Maßnahmen beschlossen, Förderzusagen erteilt und finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Hierzu zählen insbesondere die Unterstützung von Vereinen, Jubiläen, Stadtteilveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkten im zweiten Halbjahr. Erst mit der Mitteilung über die aktualisierte Budgetübersicht wurde bekannt, dass die Budgetreste der Haushaltsjahre 2024 und 2025 vollständig entfallen sind. Dies führt dazu, dass der Ortsbeirat bereits jetzt ein rechnerisches Defizit aufweist, obwohl sämtliche Beschlüsse auf Grundlage der zuvor offiziell ausgewiesenen Budgetmittel gefasst wurden. Die überraschende Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB-Budget) aus den Jahren 2024 und 2025 schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates erheblich ein. Dies führt zu einer Schwächung der Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder und zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in die Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in ihrem Stadtteil. Die Mitglieder des Ortsbeirates kennen die Bedarfe ihrer Stadtteile und deren Bürgerinnen und Bürger aus dem täglichen Austausch und der engen Vernetzung mit den lokalen Strukturen vor Ort. Daher ist das Ortsbeiratsbudget ein unverzichtbares Mittel, lokale Bedarfe zeitnah in praktische Lösungen vor Ort umzuwandeln und somit für politische Teilhabe in den Stadtteilen vor Ort zu sorgen. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass eine derart weitreichende Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen ohne vorherige Information der Ortsbeiräte erfolgte. Ebenso kann es nicht im Sinne einer verlässlichen kommunalen Zusammenarbeit sein, bereits beschlossene oder zugesagte Förderungen nachträglich infrage zu stellen oder zurücknehmen zu müssen, weil sich die finanzielle Ausgangslage nachträglich geändert hat. Darüber hinaus muss der Ortsbeirat auch im verbleibenden Haushaltsjahr handlungsfähig bleiben, um auf berechtigte Förderanträge für Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil angemessen reagieren zu können. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden; 2. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind; 3. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll; 4. die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 6 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und somit sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahmen und eingegangene Förderzusagen vollständig umgesetzt werden können; 5. die durch den Wegfall der Budgetreste entstandene Finanzierungslücke des Ortsbeirates 6 auszugleichen, sodass bereits gefasste Beschlüsse zur Verwendung des Ortsbeiratsbudgets nicht zulasten der geförderten Vereine und Institutionen gehen; 6. dem Ortsbeirat 6 für das verbleibende Haushaltsjahr zusätzliche ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen und insbesondere Jubiläen, Vereinsveranstaltungen, Stadtteilfeste, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Weihnachtsmärkte sowie weitere gemeinwohlorientierte Projekte im Stadtbezirk angemessen unterstützen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Ausweitung des SocialBusAngebots auf weitere Stadtteile
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 339 entstanden aus Vorlage: OF 103/6 vom 16.07.2026 Betreff: Ausweitung des Social-Bus-Angebots auf weitere Stadtteile Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und an welchen zentralen, gut erreichbaren Standorten in den Stadtteilen des Frankfurter Westens weitere Haltepunkte des Social Bus des Jugend- und Sozialamts eingerichtet werden können. Die erfolgreiche Etablierung der beiden Standorte in Griesheim - Auf dem Schafberg und in der Jägerallee - zeigt den Bedarf für eine wohnortnahe Unterstützung deutlich auf. Bei der Auswahl geeigneter Standorte sollen vorrangig Quartiere mit besonderem sozialen Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden, etwa auf Grundlage vorhandener sozialräumlicher Daten (z. B. Sozialindex/Sozialdatenatlas der Stadt Frankfurt am Main). Die Mitarbeitenden des Sozialrathauses informieren vor Ort über das Angebot des Amts, helfen bei Anträgen und Formularen und geben Tipps im Umgang mit Behörden. Die Menschen in der Stadt Frankfurt haben ein Recht auf Hilfe und sollen dieser nicht hinterherlaufen müssen. Hilfe und verständliche Unterstützung zu Sozialleistungen, Hilfen zur Erziehung, Kita-Finanzierung und vielem mehr kommen direkt zu den Menschen. Den erfolgreichen Modellversuch gilt es deshalb auszubauen, um die Chancengleichheit in der Stadt weiter zu stärken und niedrigschwellige Unterstützung für die Menschen anzubieten - ohne lange Wege und ohne Termindruck. Der Vorteil des Social Bus liegt auf der Hand: er bietet Hilfe vor Ort. Wer Unterstützung braucht, kann sofort anfragen. Papieranträge werden gemeinsam bearbeitet. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zeitnah über das Ergebnis der Prüfung, mögliche neue Standorte sowie einen Zeitplan für die Umsetzung zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Überprüfung der Kriterien zu Wohnraumvergabe
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 340 entstanden aus Vorlage: OF 104/6 vom 27.07.2026 Betreff: Überprüfung der Kriterien zu Wohnraumvergabe Der Magistrat wird gebeten, die Kriterien zur Wohnraumvergabe zu überprüfen, um kurzfristige, bedarfsgerechte Lösungen beim akuten Bedarf nach größerem Wohnraum für Familien zu finden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, die mit drei und mehr Kindern aktuell in Zweizimmerwohnungen wohnen und wegen ihres Anspruchs auf eine Fünfzimmerwohnung beispielsweise dann auch nicht in häufiger vorhandene Drei- bis Vierzimmerwohnungen vermittelt werden können. Begründung: Die zuständigen Beratungsstellen, das Amt für Wohnungswesen und die Kinderbeauftragten berichten regelmäßig aus ihren täglichen Kontakten über den enormen Bedarf nach Wohnraum, insbesondere größerem Wohnraum für Familien in Frankfurt und vor allem im Frankfurter Westen, wie die Daten aus den Lebenslagenkarten des Jugend- und Sozialamts hergeben (minimaler Wert der Wohnfläche in Quadratmetern je Einwohner in Frankfurt ist demnach in Griesheim). Aktuell erlauben es die Vergabekriterien nicht, Familien, die mit drei und mehr Kindern, die aktuell in Zweizimmerwohnungen wohnen und wegen ihres Anspruchs auf eine Fünfzimmerwohnung beispielsweise nicht in häufiger vorhandene Drei- bis Vierzimmerwohnungen zu vermitteln. Jahrelanges vergebliches Warten auf Platz für einen Schreibtisch zu Hause oder einen ruhigen Ort zum Lesen und Lernen bedeuten viele verpasste Chancen für Kinder und Familien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Komposttoiletten in Parks des Frankfurter Westen
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 106/6 vom 10.07.2026 Betreff: Komposttoiletten in Parks des Frankfurter Westen Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Parks bzw. Erholungsgebieten eine Komposttoilette aufzustellen: - Stadtpark Höchst, am Kinderspielplatz (in der Vorlage M 174 als Punkt 18 gelistet); - Sulzbachwiesen, Nähe Kinderspielplatz und Calisthenics-Anlage; - Emil-Siering-Park am Kinderspielplatz. Begründung: Bisher wurden mobile Toiletten wegen der schwierigen Zufahrt oder dem Umweltschutz, vor allem in den Sulzbachwiesen, und dem Aufwand für den Austausch bei Chemietoiletten abgelehnt oder noch nicht errichtet. Für den Stadtpark Höchst liegt ein Beschluss im Rahmen der Vorlage M 174 vom 04.11.2022 vor. Auch im Emil-Siering-Park ist der Bedarf einer öffentlichen Toilette sehr hoch, das hat eine Befragung des Quartiermanagements ergeben. Da die Komposttoiletten sich mittlerweile bewährt haben und weniger Aufwand benötigen als Chemietoiletten, ist es an der Zeit, in den viel frequentierten Grünanlagen für mehr Aufenthaltsqualität durch Aufstellen von Toiletten zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

  • Anschubfinanzierung des Vereins 100 Jahre Eingemeindung 2028
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 342 entstanden aus Vorlage: OF 115/6 vom 28.07.2026 Betreff: Anschubfinanzierung des Vereins 100 Jahre Eingemeindung 2028 Vorgang: M 72/26 Der Magistrat wird gebeten, für die bereits in 2026 stattfindenden und notwendigen Aufgaben zur Organisation der zahlreichen Veranstaltungen im Jahr 2028 inkl. der Aktivitäten des Rahmenprogramms zum Jubiläum der Eingemeindung der Stadtteile des Ortsbezirks 6 (Frankfurter Westen) vor 100 Jahren den Verein mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro in 2026 zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere dafür in die Wege zu leiten. Begründung: Am 01.04.2026 gründete sich der Verein 100 Jahre Eingemeindung 2028 e. V. für ca. drei Jahre. Aufgabe des Vereins ist die Organisation von Feierlichkeiten 2028 inklusive Aktivitäten des Rahmenprogramms zum Jubiläum der Eingemeindung der neun westlichen Stadtteile vor 100 Jahren. Über das Vorhaben steht der Verein auch schon mit der Verwaltung in engem Kontakt. Bereits in 2026 entstehen Kosten für die Auftaktveranstaltung im Oktober 2026, den Entwurf des Vereinslogos und der entsprechenden Webseite, Kosten für Vereinsregister etc. und die Bekanntmachung in der Bürgerschaft und bei den Unternehmen im Frankfurter Westen. Insbesondere sollen eingebunden werden die Geschichtsvereine, Schulen und über die Vereinsringe zahlreiche Vereine. Diese Kostenübernahme sollte über eine Ortsbeiratsinitiative-Budget in der Sitzung am 11.08.2026 aus dem Ortsbeiratsbudget übernommen werden, da es sich um ein für den Ortsbeirat 6 wesentliches Ereignis handelt. Durch die nunmehr kurzfristig vor den Sommerferien beschlossene Kürzung (Vorlage M 72) sämtlicher Budgets und vor allem die rechtzeitige Nichtinformation der betroffenen Ortsbeiräte durch den Kämmerer wird der Magistrat aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72

  • Griesheim: Buslinie 89 – Informationschaos bei den Busfahrern und -fahrerinnen
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 06.08.2026 Betreff: Griesheim: Buslinie 89 - Informationschaos bei den Busfahrern und -fahrerinnen 1. Der Magistrat wird gebeten, bei traffiQ oder den beauftragten Unternehmen, die die Busbündel, in denen die Buslinie 89 enthalten ist, anzufragen und um Aufklärung zu bitten, a) über welche Kanäle die Busfahrerinnen und Busfahrer erfahren, wie sie ihre tägliche Route der Buslinie 89 fahren müssen; b) weshalb der Einfachheit halber die Busfahrerinnen und Busfahrer nicht die aktuelle Routenführung in jedem Bus eingeschweißt und sichtbar bei Fahrtantritt vorfinden; c) weshalb nach wie vor - auch bei der Buslinie 54 - bei vielen Bussen die Anzeigetafeln nicht funktionieren. 2. Der Magistrat wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob die unzulängliche Information sowohl der Busfahrer und -fahrerinnen als auch der Fahrgäste nicht Anlass für eine entsprechende Abmahnung und Vertragsstrafe für das jeweilige Unternehmen, welches die Linienbündel erhalten hat, hergibt. Begründung: Wie nach wie vor von den Bürgerinnen und Bürgern festzustellen ist, fahren die Busfahrer und -fahrerinnen immer noch irgendwie durch Griesheim. Wie das Aktionsbündnis Bahnhof am 27.07.2026 feststellen konnte, waren die Busfahrer ohne nähere Informationen zur Route losgeschickt worden. Erst durch das Aktionsbündnis erhielten die angetroffenen Fahrerinnen und Fahrer einen Plan der Route, wie sie jetzt verläuft. Dies ist aber nicht die Aufgabe des Aktionsbündnisses oder der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, sondern ist Aufgabe des jeweiligen Unternehmens, welche die Buslinie in der Verantwortung hat. Mitarbeiter gehören nicht nur mit dem notwendigen Arbeitsmaterial ausgestattet, sondern auch mit dem ganz wichtigen und dringend notwendigen Wissen, wie er seine Arbeit zur Befriedigung aller erledigen und zum Abschluss bringen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sofortige Einrichtung öffentlich zugänglicher kühler Aufenthaltsräume bei Hitzeperioden und Reparatur von Trinkbrunnen in Höchst
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 344 entstanden aus Vorlage: OF 117/6 vom 03.08.2026 Betreff: Sofortige Einrichtung öffentlich zugänglicher kühler Aufenthaltsräume bei Hitzeperioden und Reparatur von Trinkbrunnen in Höchst 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend ein Konzept zur sofortigen Bereitstellung kühler, öffentlich zugänglicher Aufenthaltsräume während Hitzeperioden umzusetzen. Hierzu sollen Bürgerhäuser, Stadtteilbibliotheken, Seniorentreffs, Jugendhäuser, Schulsporthallen sowie weitere geeignete kommunale Einrichtungen unverzüglich und mit erweiterten Öffnungszeiten als Hitzerückzugsorte bereitgestellt werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, weitere geeignete Räume kurzfristig mit mobilen Klimageräten auszustatten, um auch dort, wo keine fest installierte Klimatisierung vorhanden ist, sofort wirksame Kühlmöglichkeiten wohnortnah zu schaffen. 3. Des Weiteren wir der Magistrat gebeten, die defekten und bereits vorhandenen Trinkbrunnen, z. B. den historischen Brunnen am Höchster Markt, schnellstens in Stand zu setzten. Begründung: Hitzeperioden stellen eine akute gesundheitliche Bedrohung dar. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Kinder, Schwangere sowie Personen, die in schlecht isolierten Wohnungen leben. Im Frankfurter Westen leben überdurchschnittlich viele Menschen auf sehr beengtem Wohnraum, oft ohne ausreichende Kühlmöglichkeiten. Diese Wohnsituation erhöht das Risiko schwerer gesundheitlicher Folgen erheblich. Die Öffnung der klimatisierten Bürgerhäuser, die Ausstattung einzelner Räume mit mobilen Klimageräten sowie die Reparatur von Trinkbrunnen ist eine sofort umsetzbare, pragmatische und kosteneffiziente Maßnahme, um kurzfristig Schutz und Hilfe zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Schwanheim: Aktueller Stand bzgl. der städtischen Waldstrategie im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzepts (ABSK)
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 345 entstanden aus Vorlage: OF 118/6 vom 01.08.2026 Betreff: Schwanheim: Aktueller Stand bzgl. der städtischen Waldstrategie im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzepts (ABSK) Vorgang: V 1191/25 OBR 6; ST 1501/25 Der Ortsbeirat bedankt sich ausdrücklich für die persönliche Berichterstattung der Vertreter*innen des Umweltamtes zum damaligen Stand der Umsetzung des ABSK in der Ortsbeiratssitzung vom 13. Januar 2026 in Verbindung mit der Stellungnahme ST 1501 vom 5. September 2025. In Anbetracht der aktuellen Waldsituation - insbesondere vor dem Hintergrund der Hitze und der Trockenheit - sind die Waldstrategie und der Schutz des Frankfurter Stadtwalds im Bereich des Ortsbezirks 6 für das Zielraumkonzept 60.5 des ABSK und damit für den Schwanheimer Wald von Belang. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Stellungnahme ST 1501 fortzuschreiben und über folgende Punkte zu berichten: - Schutzmaßnahmen im Wald gegen Hitze und Trockenheit; - den Stand der Wiederaufforstung; - das Zurückdrängen invasiver Baumarten Begründung: Der Schwanheimer Wald ist als Teil des Frankfurter Stadtwalds und des ABSK von zentraler Bedeutung für das lokale Klima, die Biodiversität und die Lebensqualität im Ortsbezirk 6. Angesichts der zunehmenden Hitze- und Trockenperioden durch den Klimawandel sind gezielte Schutz- und Anpassungsmaßnahmen dringend erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit des Waldes zu stärken, die Artenvielfalt zu erhalten und die Klimaregulationsfunktion langfristig zu sichern. Die Fortschreibung der Stellungnahme ST 1501 und ein aktueller Bericht zu Schutzmaßnahmen, Wiederaufforstung und der Bekämpfung invasiver Arten sind daher notwendig, um die Ziele des ABSK umzusetzen und den Wald an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1501

  • Zeilsheim: Hundekotbeutelspender
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 119/6 vom 10.08.2026 Betreff: Zeilsheim: Hundekotbeutelspender Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender an der Blauländchenstraße (siehe Lageplan) installieren zu lassen. Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen eines Hundekotbeutelspenders wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Des Weiteren befinden sich in unmittelbarer Nähe zwei Kitas, sodass eine vorschriftsmäßige Entsorgung der Hundekothaufen gewährleistet sein sollte. Quelle: Geoportal mit eigener Bearbeitung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Zeilsheim: Errichtung einer Rundbank am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 120/6 vom 15.07.2026 Betreff: Zeilsheim: Errichtung einer Rundbank am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße Der Magistrat wird gebeten, am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße eine Rundbank um den dort stehenden Baum zu errichten. Begründung: Der Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße ist einer der zentralen Treffpunkte und ein identitätsstiftender Ort im Stadtteil Zeilsheim. Er ist weit über einzelne Anlässe hinaus der Mittelpunkt des Zeilsheimer Vereinslebens. Der Vereinsring Zeilsheim, die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern, belebt den Standort nicht nur durch das jährliche Froschbrunnenfest, sondern auch durch regelmäßige Zusammenkünfte wie die Serie "Freitags am Frosch". Der Platz erfüllt damit eine wichtige soziale Funktion. Eine Rundbank um den vorhandenen Baum würde diese Funktion gezielt stärken. Sie schafft zusätzliche Sitzkapazität bei Veranstaltungen und im Alltag und bindet den Baum als natürlichen Mittelpunkt des Platzes gestalterisch ein. Die Maßnahme wertet den Froschbrunnen als Aufenthaltsort weiter auf und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Zeilsheimer Vereine vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sichtverhältnisse an der Einmündung Jenaer Weg / AltZeilsheim verbessern
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 348 entstanden aus Vorlage: OF 122/6 vom 15.07.2026 Betreff: Der Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße ist einer der zentralen Treffpunkte und ein identitätsstiftender Ort im Stadtteil Zeilsheim. Er ist weit über einzelne Anlässe hinaus der Mittelpunkt des Zeilsheimer Vereinslebens. Der Vereinsring Zeilsheim, die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern, belebt den Standort nicht nur durch das jährliche Froschbrunnenfest, sondern auch durch regelmäßige Zusammenkünfte wie die Serie "Freitags am Frosch". Der Platz erfüllt damit eine wichtige soziale Funktion. Eine Rundbank um den vorhandenen Baum würde diese Funktion gezielt stärken. Sie schafft zusätzliche Sitzkapazität bei Veranstaltungen und im Alltag und bindet den Baum als natürlichen Mittelpunkt des Platzes gestalterisch ein. Die Maßnahme wertet den Froschbrunnen als Aufenthaltsort weiter auf und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Zeilsheimer Vereine vor Ort. Der Magistrat wird gebeten, die Sichtverhältnisse an der Einmündung Jenaer Weg / Alt-Zeilsheim zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation für aus dem Jenaer Weg einbiegende Fahrzeuge umzusetzen. Begründung: Anwohner berichten, dass die Ausfahrt aus dem Jenaer Weg in die Straße Alt-Zeilsheim unübersichtlich ist. Insbesondere die Sicht nach links auf den fließenden Verkehr ist durch die Randbebauung sowie auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge erheblich eingeschränkt. Zusätzlich wird die Einmündung durch den regelmäßigen Linienbusverkehr geprägt. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge und der örtlichen Sichtverhältnisse erscheint eine Überprüfung der Situation sachgerecht, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu identifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Nied: Hitzebelastung an der Friedrich-List-Schule – endlich wirksame Maßnahmen umsetzen
    OMOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 349 entstanden aus Vorlage: OF 125/6 vom 11.08.2026 Betreff: Nied: Hitzebelastung an der Friedrich-List-Schule - endlich wirksame Maßnahmen umsetzen Der Magistrat wird gebeten, angesichts der weiterhin erheblichen Hitzebelastung in den Klassenräumen des Gebäudekomplexes C der Friedrich‑List‑Schule unverzüglich wirksame Schutzmaßnahmen für Schüler und Lehrkräfte umzusetzen. Die seit 2023 angekündigten Prüfungen und Maßnahmen haben bislang zu keiner erkennbaren Verbesserung geführt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. den sofortigen Einsatz mobiler Klimageräte in den besonders hitzebelasteten Klassenräumen des Gebäudekomplexes C bereits im August/September 2026 zu ermöglichen, die dafür erforderlichen Geräte umgehend anzuschaffen und deren Nutzung auch in den Folgejahren übergangsweise zuzulassen. Für den Fall einer Ablehnung wird der Magistrat gebeten, transparent darzulegen, a) weshalb mobile Klimageräte in städtischen Bürogebäuden zulässig sind; b) weshalb Klimaanlagen oder mobile Klimageräte (etwa am Gymnasium Römerhof oder der IGS West) betrieben werden; c) nach welchen sachlichen Kriterien die Friedrich‑List‑Schule hiervon abweicht. 2. einen verbindlichen Zeitplan für die Dach‑ und Brandschutzmaßnahmen im Gebäudekomplex A vorzulegen sowie konkret mitzuteilen, ab wann die vier besonders betroffenen Klassen aus Gebäudekomplex C in geeignete Räume verlagert werden können. Begründung: Trotz mehrfacher Hinweise der Schulgemeinschaft und des Ortsbeirates besteht die erhebliche sommerliche Hitzebelastung im Gebäudekomplex C unverändert fort. Die vom Magistrat seit 2023 angekündigten Prüfungen und Maßnahmen haben bis heute weder zu einer spürbaren Verbesserung noch zu belastbaren Ergebnissen geführt. Die Unterrichtsbedingungen bleiben für Schüler und Lehrkräfte unzumutbar. Es ist nicht akzeptabel, dass nach Jahren weiterhin auf "Lüftungsverhalten" oder "laufende Prüfungen" verwiesen wird, ohne dass hilfreiche Maßnahmen umgesetzt wurden. Ebenso ist die pauschale Ablehnung mobiler Klimageräte nicht nachvollziehbar, solange diese in anderen städtischen Gebäuden und Schulgebäuden eingesetzt werden. Auch der Frankfurter Stadtelternbeirat betonte in einem Tagesschau-Beitrag vom 10.08.2026 die Notwendigkeit kurzfristig wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Schüler. Klimaschutz und Gesundheitsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bis zur Umsetzung der dauerhaften baulichen Lösung sind kurzfristig wirksame Übergangsmaßnahmen zwingend zum Schutz der Kinder und Lehrkräfte erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Wohnungsbau in der Straße Am Dorfgarten
    VOB 10
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 66 entstanden aus Vorlage: OF 54/10 vom 28.07.2026 Betreff: Wohnungsbau in der Straße Am Dorfgarten Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zeitnah über die Auswirkungen der Baumaßnahmen in der Straße Am Dorfgarten zu informieren. Es handelt sich dabei um die Projekte Am Dorfgarten 67 Am Dorfgarten 65 Am Dorfgarten 70-72 1. Wie viele Wohnungen werden nach Abschluss der Maßnahmen zur Verfügung stehen? 2. Wie wird der benötigte Parkraum geregelt? 3. Wie wird die Schulwegsicherung geregelt? 4. Wie werden vorausschauende Maßnahmen zur Sicherung durch Starkregen berücksichtigt? Begründung: Durch diese Baumaßnahmen wird dieser heute schon sehr dicht bebaute Bereich noch einmal besonders verdichtet. Deshalb müssen so früh wie möglich besonders sorgfältige und weitreichende Maßnahmen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Spielplatz zwischen Adelonstraße und Liederbach
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 67 entstanden aus Vorlage: OF 124/6 vom 31.07.2026 Betreff: Höchst: Spielplatz zwischen Adelonstraße und Liederbach Der Spielplatz zwischen der Adelonstraße und dem Liederbach wird gerade demontiert. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum wurden die Spielgräte, Sitzgelegenheiten, die Betoneidechse und der Sandplatz demontiert? 2. Was ist dort geplant? 3. Wird der Spielplatz neu errichtet? 4. Ist die Kinderbeauftragte von Höchst über die Maßnahmen unterrichtet worden? 5. Wenn nein, warum nicht? 6. Warum wurde der Ortsbeirat nicht informiert? 7. Wo denkt sich der Magistrat, sollen in Zukunft die Kinder unter zehn Jahren spielen, vor allem die aus dem Wohnheim, die keine andere Möglichkeit, noch nicht mal ein eigenes Zimmer, haben? Begründung: Über jeden Baum und sonstige Maßnahme wird der Ortsbeirat informiert - was ja auch gut ist - aber bei einer solchen Maßnahme arbeitet man wohl lieber unbemerkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 68 entstanden aus Vorlage: OF 63/6 vom 07.07.2026 Betreff: Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen, 1. ob im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats inzwischen ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und, falls ja, wann deren Umsetzung erfolgt; 2. welche konkreten - über die bloße vertragliche Verpflichtung hinausgehenden - Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die Nutzer:innen der E-Roller diese tatsächlich nicht auf Fuß- oder Radwegen jeglicher Art abstellen; 3. welchen Nutzen die von Nutzer:innen beim Abstellvorgang angefertigten Fotos haben, wenn darauf erkennbar verkehrswidrig auf Gehwegen oder Radwegen abgestellte Roller zu sehen sind, insbesondere a) ob bei allen in Frankfurt tätigen Verleihfirmen ein solches Foto hinterlegt werden muss oder nur bei einzelnen Anbietern, und wenn ja, bei welchen; b) ob und in welchem Umfang die Verleihfirmen diese Fotos tatsächlich sichten; c) welche Konsequenzen im Fall eines erkennbar verkehrswidrigen Abstellens gezogen werden. Begründung: E-Roller sind aus dem öffentlichen Raum nicht mehr wegzudenken. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer:innen achtet darauf, die Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Eine Minderheit stellt die Roller jedoch dort ab, wo die Fahrt endet, ohne Rücksicht darauf, ob andere Verkehrsteilnehmer:innen dadurch behindert oder gar zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden. Es kann nicht Aufgabe der Bürger:innen sein, jeden falsch abgestellten Roller zu melden. Vielmehr obliegt es den Verleihfirmen, sicherzustellen, dass die Roller nur an Stellen abgestellt werden können, an denen sie keine Behinderung, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Gehhilfen, Seheinschränkungen oder Kinderwagen, darstellen. Falsch abgestellte Roller sind nicht nur ein Hindernis, sondern eine erhebliche Gefährdung für Zufußgehende im eigentlich ihnen vorbehaltenen Straßenraum. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands sowie der Kontrollmechanismen, mit denen die Verleihfirmen ihrer Verantwortung tatsächlich nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Sachstand Königsteiner Straße, Fußgängerzone
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 69 entstanden aus Vorlage: OF 65/6 vom 10.07.2026 Betreff: Höchst: Sachstand Königsteiner Straße, Fußgängerzone Vorgang: OM 4769/23 OBR 6; ST 546/24 Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie der Sachstand der laufenden ämterübergreifenden Planungen ist, die in der Stellungnahme ST 546 vom 08.03.2024 angekündigt wurden, und wann diese Maßnahmen zur Sanierung der Fußgängerzone umgesetzt werden. Dies sind laut der in der Ortsbeiratssitzung am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvorschläge folgende Maßnahmen: 1. Baumumrandung: Vorzugsvariante; 2. Entwässerungsrinnen: Vorzugsvariante; 3. Mosaike: Ersetzen durch Vorschlag 2; 4. Gehwegplatten: Vorzugsvariante; 5. Einbauten: nur notwendige Einbauten reparieren, Überprüfung der Notwendigkeit der Fahnenstangen beim Vereinsring; 6. mehr Mülleimer. Begründung: Nach zwei bis drei Jahren Planung sollten die Maßnahmen endlich umgesetzt werden und das Erscheinungsbild der Fußgängerzone endlich aufbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 546

  • Höchst, Unterliederbach: Verlängerung der Windthorststraße zur Gotenstraße
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 70 entstanden aus Vorlage: OF 66/6 vom 12.07.2026 Betreff: Höchst, Unterliederbach: Verlängerung der Windthorststraße zur Gotenstraße Vorgang: V 7/21 OBR 6; ST 440/22 Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wann die Verlängerung der Windthorststraße zur Gotenstraße umgesetzt wird und wie weit die Pläne dazu fortgeschritten sind. So wie in der Stellungnahme ST 440 vom 18.02.2022 angekündigt, soll dies nach dem jetzt vollendeten Abriss des Betthochhauses erfolgen. Begründung: Eine direkte Zufahrt vom Haupteingang des Klinikums zur Gotenstraße durch die Verlängerung der Windthorststraße entlastet das Lindenviertel vom Parkplatzsuchverkehr und Parkdruck, da das Parkhaus des Klinikums direkt angefahren werden kann und dadurch das Wohngebiet weniger durchfahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.05.2021, V 7 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 440

  • Verkehrskonzept Sossenheim: Sachstand, Verzögerungen und weiterer Zeitplan
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 71 entstanden aus Vorlage: OF 84/6 vom 24.07.2026 Betreff: Verkehrskonzept Sossenheim: Sachstand, Verzögerungen und weiterer Zeitplan Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Nahmobilitäts- bzw. Verkehrskonzept für den Stadtteil Sossenheim zu beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Verkehrskonzept für Sossenheim trotz mehrfacher Ankündigungen bislang weder dem Ortsbeirat 6 noch der Öffentlichkeit vorgestellt? 2. Welchen aktuellen Bearbeitungsstand hat das Verkehrskonzept und welche Arbeitsschritte stehen bis zur endgültigen Veröffentlichung noch aus? 3. Wann wird das Verkehrskonzept dem Ortsbeirat 6 verbindlich vorgestellt und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert? 4. Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung und nach welchem zeitlichen Priorisierungskonzept sollen diese umgesetzt werden? Begründung: Bereits seit geraumer Zeit wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat 6 ein umfassendes Nahmobilitäts- bzw. Verkehrskonzept für den Stadtteil Sossenheim angekündigt. Ziel des Konzeptes ist es, die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verbessern und den Stadtteil zukunftsfähig aufzustellen. Nach mehrfachen öffentlichen Ankündigungen sollte das Konzept zunächst im Herbst 2025 und später im zweiten Quartal 2026 vorgestellt werden. Bis heute liegt dem Ortsbeirat jedoch weder das fertige Konzept noch ein verbindlicher Zeitplan vor. Stattdessen wird weiterhin auf laufende, interne Abstimmungsprozesse verwiesen. Diese Verzögerung sorgt zunehmend für Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig bleiben zahlreiche seit Jahren bekannte Verkehrsprobleme ungelöst. Besonders kritisch ist, dass offenbar selbst kleinere Maßnahmen, die ohne umfangreiche Planungen kurzfristig umgesetzt werden könnten, bislang nicht realisiert wurden. Der Ortsbeirat 6 begleitet die Verkehrsentwicklung im Frankfurter Westen seit vielen Jahren intensiv und erwartet daher eine zeitnahe Vorstellung des Verkehrskonzeptes sowie Transparenz hinsichtlich des weiteren Vorgehens und der vorgesehenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Zahlen zum Bedarf an Sozialwohnungen im Frankfurter Westen
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 72 entstanden aus Vorlage: OF 105/6 vom 26.07.2026 Betreff: Zahlen zum Bedarf an Sozialwohnungen im Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte im Themenkomplex Wohnraumbedarf im Frankfurter Westen zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen: 1. Anzahl der Personen bzw. Haushalte und Familien auf der Warteliste für eine Sozialwohnung des Amtes für Wohnungswesen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6; 2. Durchschnittliche aktuelle Quadratmeterzahlangabe der Familien auf den Formularen zur Beantragung einer Sozialwohnung des Amtes für Wohnungswesen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6; 3. Anzahl der vermittelten Sozialwohnungen an Familien auf der Warteliste für eine Sozialwohnung in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 in den letzten drei Jahren; 4. durchschnittliche Wartezeit auf der Warteliste des Amtes für Wohnungswesen bis zur Vermittlung in eine Sozialwohnung. Begründung: Zu kleine Wohnungen bringen über die Jahre einen enormen Leidensduck für die betroffenen Familien mit sich und verstärken die soziale Ungleichheit, behindern Bildungserfolge und Entwicklungsmöglichkeiten, bilden ein größeres Konfliktpotential für Gewalt in Partnerschaften und Eltern-Kind-Beziehungen, bieten kaum Rückzugsorte und keinen Raum für Homeoffice und Hausaufgaben, um nur einige Aspekte zu nennen. Wachsende Armut und Hitzewellen/Klimawandel verschärfen die Problematik zusätzlich. Um diese Problematik vor Ort im Frankfurter Westen sichtbar und fassbar zu machen, ist es wichtig, Zahlen zu dem Bedarf nach Wohnungen/Sozialwohnungen zu ermitteln. Vorliegende Zahlen (z. B. aus den Lebenslagenkarten) legen die Vermutung nahe, dass sich der Bedarf nach Wohnraum in den einzelnen Stadtteilen in Frankfurt stark unterscheidet, daher ist eine explizite Ermittlung von Zahlen zu den genannten Faktoren im Westen so wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 73 entstanden aus Vorlage: OF 108/6 vom 26.07.2026 Betreff: Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6 Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, auf welchen städtischen Gebäuden (inklusive die der ABG) im Ortsbezirk 6 - bereits Solaranlagen in Betrieb sind; - zurzeit Solaranlagen installiert werden; - Solaranlagen geplant sind; - welche städtischen Dächer in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 sonst noch geeignet sind, um darauf Solaranlagen zu installieren; - welche Art von Solaranlagen jeweils vorhanden/geplant sind; - ob es sonstige geeignete Flächen im Ortsbezirk 6 für die Installation von Solaranlagen gibt. Begründung: Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Solaranlagen an. Mit der neuen digitalen Solarpotential-Plattform kann dieser Prozess sicher auch für städtische Liegenschaften beschleunigt werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.26, ST 723, heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 Klimaneutralität auf städtischen Dächern vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723

  • Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 74 entstanden aus Vorlage: OF 121/6 vom 15.07.2026 Betreff: Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg Vorgang: V 1118/25 OBR 6; ST 850/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen seit Bekanntwerden der Vermüllung des Grundstücks Gemarkung 0513 Flur 256/170 zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse ergriffen wurden; 2. darzulegen, wann und in welcher Form Kontakte mit dem Amtsgericht erfolgt sind und welche Rückmeldungen hierzu vorliegen; 3. welche Erkenntnisse aus dem in der Stellungnahme ST 850 erwähnten Aushang am Grundstück gewonnen wurden; 4. ob geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines herrenlosen Grundstücks vorliegen und falls nein, warum eine solche Prüfung bislang nicht erfolgt ist; 5. an wen die Grundsteuerbescheide für das Grundstück in den vergangenen Jahren versandt wurden; 6. ob für das Grundstück offene Grundsteuerforderungen bestehen und gegebenenfalls in welcher Höhe, und falls ja, warum der Zahlungsrückstand bislang folgenlos blieb; 7. welche weiteren Möglichkeiten bestehen, eine weitere Vermüllung des Grundstücks und des Gehwegs bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse zu verhindern. Begründung: In der Stellungnahme ST 850 hat der Magistrat ausgeführt, dass die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks bislang nicht geklärt werden konnten und deshalb ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die Eigentümer derzeit nicht möglich seien. Nach Beobachtungen von Anwohnern hat sich der Zustand des Grundstücks zwischenzeitlich weiter verschlechtert. Das Grundstück wird mittlerweile offensichtlich auch von Dritten zur Ablagerung von Abfällen genutzt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine nachvollziehbare Darstellung der bislang unternommenen Schritte sowie der Möglichkeiten, einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1118 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 850

  • Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem Friedhof
    VOB 6
    11.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 75 entstanden aus Vorlage: OF 123/6 vom 15.07.2026 Betreff: Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim organisatorisch und fachlich erfolgt; 2. welche Maßnahmen getroffen werden, um Beschädigungen an den nach der Friedhofsordnung zulässigen Grabplatten während der laufenden Pflegearbeite möglichst zu vermeiden und wie mit festgestellten Schäden umgegangen wird; 3. nach welchen gärtnerischen und klimatischen Kriterien die Mahd der Rasenflächen erfolgt und inwieweit hierbei Gesichtspunkte des Bodenschutzes, der Trockenheitsvorsorge und der Klimaanpassung berücksichtigt werden; 4. wie bei Graböffnungen, Grabaushüben und Grabauflösungen die Zwischenlagerung von Erdaushub erfolgt und welche Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zeitnahen Beseitigung von Beeinträchtigungen der umliegenden Grünflächen vorgesehen sind; 5. ob die auf den Gemeinschafts- und Rasengrabfeldern vorhandenen Sitzbänke den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen und ob insoweit Handlungsbedarf besteht; 6. welche Möglichkeiten bestehen, Angehörige oder Bürger im Rahmen rechtssicherer Patenschafts- oder Beteiligungsmodelle bei der Pflege und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen einzubinden; 7. ob in den vergangenen Jahren Beschwerden oder Hinweise von Angehörigen zur Pflege der Rasengrabanlage eingegangen sind und welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen wurden. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde der Entwurf einer Bürgerpetition gemäß § 24 HGO zur Situation der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim vorgelegt. Darin werden unter anderem Fragen zur Pflege der Anlage, zum Zustand der Grünflächen, zum Schutz von Grabplatten, zur Durchführung von Erdarbeiten, zur Verkehrssicherheit der Sitzgelegenheiten sowie zur möglichen Einbindung ehrenamtlichen Engagements angesprochen. Nach der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden Rasengrabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Darüber hinaus bestehen für diese Grabform besondere Regelungen hinsichtlich der Nutzung und der Ablage von Grabschmuck. Die Friedhofsordnung enthält zugleich Vorgaben zur Verkehrssicherheit, zur Unterhaltung der Anlagen und zu Ausnahmeregelungen im Einzelfall. Der Ortsbeirat macht sich die in der Petition enthaltenen Bewertungen, rechtlichen Schlussfolgerungen und Vorwürfe ausdrücklich nicht zu eigen. Unabhängig hiervon erscheint es jedoch sinnvoll, die vorgetragenen Hinweise zum Anlass zu nehmen, die derzeitige Praxis transparent darzustellen sowie mögliche Verbesserungen im Interesse der Friedhofsbesucher und Angehörigen zu prüfen. Ziel der Anfrage ist es, die geltenden Regelungen, die tatsächliche Pflegepraxis und bestehende Handlungsmöglichkeiten nachvollziehbar darzustellen sowie gegebenenfalls Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Die Stellungnahme des Magistrats soll darüber hinaus dazu beitragen, den Mitgliedern des Ortsbeirates und anderen Mandatsträgern eine sachliche Grundlage für die Bearbeitung wiederkehrender Bürgeranliegen zu diesem Themenbereich zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Digitales Vertrags- und Fördermittelmanagement
    B
    10.08.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.08.2026, B 240 Betreff: Digitales Vertrags- und Fördermittelmanagement Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2026, § 64 - E 221/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 66/26 - Zwischenbericht: Derzeit arbeitet das Transformation Office an einer gesamtstädtischen Portfolioplanung für digitale Transformationsvorhaben. Ziel ist es, vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen eine strategische Priorisierung der Vorhaben vorzunehmen und deren Umsetzung aufeinander abzustimmen. Die Themen digitales Vertragsmanagement und digitales Fördermittel- bzw. Zuwendungsmanagement sind Bestandteil der Portfolioplanung. Zur fachlichen Einordnung der Vorhaben wurden Gespräche mit relevanten Stakeholdern geführt sowie vorhandene Unterlagen und Vorarbeiten ausgewertet. Aufgrund der engen fachlichen Zusammenhänge wird derzeit geprüft, das digitale Vertragsmanagement im Rahmen der Anforderungsanalyse des Programms "Transformation des Beschaffungsmanagements" zu berücksichtigen. Die bisherigen Analysen zeigen, dass für eine stadtweite Bereitstellung entsprechender Querschnittslösungen sowohl im Vertragsmanagement als auch im Zuwendungsmanagement entsprechende Personalkapazitäten für Betrieb und Weiterentwicklung dauerhaft vorzusehen wären. Nach der Neukonstitution der Reformkommission ist vorgesehen, im vierten Quartal 2026 die gesamtstädtische Programmplanung und Priorisierung abzustimmen. In diesem Rahmen werden auch das digitale Vertragsmanagement und das digitale Fördermittel- bzw. Zuwendungsmanagement hinsichtlich ihrer strategischen Relevanz und ihres Nutzens sowie ihrer Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben bewertet. Auf Grundlage dieser Priorisierung wird über das weitere Vorgehen sowie den Zeitpunkt und den Umfang einer möglichen Umsetzung entschieden. Eine isolierte Betrachtung einzelner Digitalisierungsvorhaben erfolgt bewusst nicht, da eine gesamtstädtische Priorisierung die Voraussetzung für eine zielgerichtete Steuerung der digitalen Transformation sowie für einen wirtschaftlichen und ressourcengerechten Mitteleinsatz bildet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 221 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 66 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.08.2026

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