Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte Verkehrskontrollen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert einen Bericht über die verstärkten Verkehrskontrollen in Höchst im Juni. Dies soll helfen, die Wirksamkeit der Kontrollen und mögliche Folgemaßnahmen zu evaluieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der nächsten Ortsbeiratssitzung dem Ortsbeirat einen Bericht über die im Juni in Höchst durchgeführten verstärkten Verkehrskontrollen zu geben. Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
- Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen (z. B. Geschwindigkeitsmessungen, Parkverstöße, etc.);
- zeitliche und örtliche Schwerpunkte der Maßnahmen;
- Ergebnisse der Kontrollen, einschließlich Anzahl der festgestellten Verstöße und eingeleiteten Maßnahmen;
- Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollen sowie etwaige geplante Folgemaßnahmen.
Begründung
Der Ortsbeirat sieht die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirksamkeit der bereits durchgeführten verstärkten Verkehrskontrollen einschätzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen anregen zu können, ist ein detaillierter Bericht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2026OFOF 68/6Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte VerkehrskontrollenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. August 2026Sie sind hierOMOM 314Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte VerkehrskontrollenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats