Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzenB10.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.08.2026, B 241 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2024, § 5222 - NR 773/19 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 277/24 - Die Verwaltungsvereinbarung wurde mit Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 189, der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und bestätigt (§ 5011 vom 12.12.2019). Hierauf basierend konnte die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vom Land Hessen mit der Verkehrsuntersuchung und Entwurfsplanung beauftragt werden. Ebenso konnte auf der Entwurfsplanung aufbauend eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt werden. Der Ergebnisbericht der DEGES wurde der Stadtverordnetenversammlung mit M 184 vom 14.11.2025 vorgelegt und mit § 6952 am 11.12.2025 beschlossen. Mit Vorliegen des Ergebnisses der Entwurfsplanung für die Einhausung inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht (M 184 vom 14.11.2025) sind aus Sicht des Magistrats die Leistungen über die mit Antrag NR 773 vom 28.02.2019 fortlaufend zu berichten war, zunächst umfassend erbracht. Aus dem Beschluss zum vorgenannten Magistratsvortrag ergeben sich nunmehr Folgeaufträge und neue Arbeitsbedarfe, die durch die Verwaltung und den Magistrat bereits aufgenommen wurden. Der Magistrat sieht damit die Berichtspflicht mit dem Beschluss vom 11.12.2025 als erledigt und vollzogen an. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Basis des Beschlusses § 6952 vom 11.12.2025 zum Magistratsvortrag M 184 vom 14.11.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 278 Antrag vom 28.02.2019, NR 773 Bericht des Magistrats vom 15.07.2024, B 277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vertragsmanagement bei Dauerschuldverhältnissen verbessern – Vertragsdatenbank aufbauenB10.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.08.2026, B 242 Betreff: Vertragsmanagement bei Dauerschuldverhältnissen verbessern - Vertragsdatenbank aufbauen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 59 - E 118/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 64/26 - Zwischenbericht: Derzeit arbeitet das Transformation Office an einer gesamtstädtischen Portfolioplanung für digitale Transformationsvorhaben. Ziel ist es, vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen eine strategische Priorisierung der Vorhaben vorzunehmen und deren Umsetzung aufeinander abzustimmen. Die Themen digitales Vertragsmanagement und digitales Fördermittel- bzw. Zuwendungsmanagement sind Bestandteil der Portfolioplanung. Zur fachlichen Einordnung der Vorhaben wurden Gespräche mit relevanten Stakeholdern geführt sowie vorhandene Unterlagen und Vorarbeiten ausgewertet. Aufgrund der engen fachlichen Zusammenhänge wird derzeit geprüft, das digitale Vertragsmanagement im Rahmen der Anforderungsanalyse des Programms "Transformation des Beschaffungsmanagements" zu berücksichtigen. Die bisherigen Analysen zeigen, dass für eine stadtweite Bereitstellung entsprechender Querschnittslösungen sowohl im Vertragsmanagement als auch im Zuwendungsmanagement entsprechende Personalkapazitäten für Betrieb und Weiterentwicklung dauerhaft vorzusehen wären. Nach der Neukonstitution der Reformkommission ist vorgesehen, im vierten Quartal 2026 die gesamtstädtische Programmplanung und Priorisierung abzustimmen. In diesem Rahmen werden auch das digitale Vertragsmanagement und das digitale Fördermittel- bzw. Zuwendungsmanagement hinsichtlich ihrer strategischen Relevanz und ihres Nutzens sowie ihrer Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben bewertet. Auf Grundlage dieser Priorisierung wird über das weitere Vorgehen sowie den Zeitpunkt und den Umfang einer möglichen Umsetzung entschieden. Eine isolierte Betrachtung einzelner Digitalisierungsvorhaben erfolgt bewusst nicht, da eine gesamtstädtische Priorisierung die Voraussetzung für eine zielgerichtete Steuerung der digitalen Transformation sowie für einen wirtschaftlichen und ressourcengerechten Mitteleinsatz bildet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 118 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 64 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 242 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 490, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 29.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Wahl eines ordentlichen Mitgliedes der BetriebskommissionM10.08.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.08.2026, M 113 Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Wahl eines ordentlichen Mitgliedes der Betriebskommission Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 655 (M 124) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetztes in der Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 4 der Betriebssatzung in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder,- Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagene Person, Herrn Prof. Michael Behnisch als ordentliches Mitglied für die neue Legislaturperiode XX. Begründung: A. Zielsetzung Gem. § 6 Absatz 1 Ziffer 4 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen an, von denen eine von Seiten der Betriebsleitung vorgeschlagen wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit dem Eintritt der neuen Legislaturperiode XX, wird Herr Prof. Michael Behnisch, Professor für Methoden und Konzepte der Sozialen Arbeit an der Frankfurt University of Applied Sciences, als ordentliches Mitglied vorgeschlagen. Es wird bestätigt, dass die genannte Person mit einer Veröffentlichung des Namens im Internet (Informationssystem PARLIS) einverstanden ist. Es wird um entsprechende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung gebeten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung Keine E. Kosten Keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2021, M 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 4 der Betriebssatzung in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder,- Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Person, Herrn Prof. Michael Behnisch, als ordentliches Mitglied für die neue Legislaturperiode XX. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerbe sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in FechenheimSüdOAOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.08.2026, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 19.07.2026 Betreff: Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerbe sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in Fechenheim-Süd Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Überprüfungsverfahren für die Zulassung von Gewerbe sowie die Genehmigung und Platzierung von Wettvermittlungsstellen in der Straße Alt-Fechenheim und den umliegenden Straßen zu etablieren mit dem Ziel, eine sozialverträgliche Förderung des Einzelhandels zu erreichen. Begründung: Die Etablierung eines Überprüfungsverfahrens für die Zulassung von Gewerbe sowie für die Platzierung und Genehmigung von Wettvermittlungsstellen zur Förderung eines vielfältigen, stabilen und sozial wirksamen Einzelhandels soll nach dem Vorbild anderer europäischer Städte eingeführt werden. Die vermehrte Zulassung gleichen Gewerbes beeinträchtigt die wirtschaftliche Entwicklung der ansässigen Händler und trägt zur Schwächung der sozialen Stabilität des Stadtteils bei. Überprüft werden soll die Einhaltung des Hessischen Glücksspielgesetzes (HGlüG) durch die Einhaltung erforderlicher Mindestabstände (250 Meter bis 300 Meter) zwischen den Wettbüros. Auch die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, durch Beachtung der erforderlichen Jugendschutzabstände, soll überprüft werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen müssen Wettbüros einen Mindestabstand von 250 bis 300 Metern zu Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen einhalten. Dies gilt auch für die Einhaltung des kommunalen Baurechts (Vergnügungsstättenkonzept) in Bezug auf die Häufung von Vergnügungsstätten, denn gemäß dem Frankfurter Bebauungsplan wird zum Schutz des Ortskerns die Zulassung neuer Vergnügungsstätten blockiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Absolutes Böllerverbot in AltSeckbachOAOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.08.2026, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 44/11 vom 22.06.2026 Betreff: Absolutes Böllerverbot in Alt-Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein absolutes Böllerverbot in Alt-Seckbach auszusprechen. Begründung: 27 der Seckbacher Fachwerkhäuser sind als Kulturdenkmäler ausgezeichnet und der historische Kern insgesamt ist als sogenannte Gesamtanlage geschützt. Außerdem haben die städtischen Gremien eine sogenannte Erhaltungssatzung für diesen historischen Kern beschlossen, der die denkmalpflegerischen Aspekte unterstützt. Der Schutz erstreckt sich auf die Wilhelmshöher Straße 125 bis 185, Alt-Seckbach, Hintergasse, Ellerstraße, Draisbornstraße, Hofhausstraße, Rathausgasse, einen Teil der Leonhardsgasse und der Niedergasse (Quelle: Informationsblatt Nr. 1, Jahrgang 2018, Kultur- und Geschichtsverein 1954 Frankfurt a. M.- Seckbach e. V.). Hieraus wird deutlich, wie wichtig ein Böllerverbot, insbesondere wegen der Brandgefahr, ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 16 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie AfD und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren)
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Keine rückwirkende Streichung von OrtsbeiratsmittelnOAOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.08.2026, OA 17 entstanden aus Vorlage: OF 52/11 vom 25.07.2026 Betreff: Keine rückwirkende Streichung von Ortsbeiratsmitteln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine ausreichende Ausstattung der Ortsbeiräte mit Mitteln für wichtige lokale Zwecke zu sorgen. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, dass - wie in der Vergangenheit - nicht verausgabte Mittel aus den zwei vorhergehenden Jahren im laufenden Jahr genutzt werden können. Außerdem sollen die Mittel, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, auf einen Euro pro Einwohner erhöht werden. Begründung: Aus der Presse entnimmt der Ortsbeirat, dass - entgegen der bisherigen Praxis, auf die sich jeder verlassen hat - nicht nur mehr als zwei Jahre alte, nicht verausgabte Mittel, sondern auch die "Rücklagen" aus den beiden letzten Jahren gestrichen werden. Ortsbeiratsarbeit beruht auch auf Vorhersehbarkeit, viele Projekte sind mehrjährig geplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 17 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 17 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 554, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Nächtliche Tempo-30-Regelung auf dem Marbachweg im Ortsbezirk 9OFOB 910.08.2026 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 102/9 Betreff: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf dem Marbachweg im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6997/25, ST 609/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in Anlehnung an den Beschluss OM 6997 aus dem Jahr 2025 auch auf dem im Ortsbezirk 9 gelegenen Abschnitt des Marbachwegs aus Gründen des Lärmschutzes eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuführen. Begründung: Der Marbachweg ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße und stellt insbesondere in den Nachtstunden eine erhebliche Lärmquelle für die angrenzende Wohnbebauung dar. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann nachweislich zu einer spürbaren Verringerung der Verkehrslärmbelastung beitragen und damit die Wohn- und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 554 2026 Die Vorlage OF 102/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: HundekotbeutelspenderOFOB 610.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 119/6 Betreff: Zeilsheim: Hundekotbeutelspender Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Einen Hundekotbeutelspender an folgendem Standort in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen eines Hundekotbeutelspenders wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Desweitern befinden sich in unmittelbarer Nähe zwei Kitas, sodass eine vorschriftsmäßige Entsorgung der Hundekothaufen gewährleistet sein sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2026 Die Vorlage OF 119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorrang für Baumpflanzungen zur nachhaltigen Verschattung im StadtteilOFOB 1610.08.2026 · WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 22/16 Betreff: Vorrang für Baumpflanzungen zur nachhaltigen Verschattung im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen geeigneten Standorten im Stadtteil Bergen-Enkheim vorrangig schattenspendende Bäume gepflanzt werden können, um Hitzeinseln nachhaltig zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. 2. Sonnensegel sollen nur dort als ergänzende Maßnahme vorgesehen werden, wo Baumpflanzungen aus technischen Gründen (z. B. Leitungsfelder, enge Platzsituationen, fehlender Wurzelraum) nicht möglich sind. 3. Bei der Auswahl der Baumarten sollen hitzeresistente und stadtklimafeste Arten berücksichtigt werden, insbesondere - Gleditschie - Zürgelbaum - Amberbaum - Hopfenbuche 4. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, dem Ortsbeirat über geeignete Standorte, zeitliche Umsetzungsmöglichkeiten und Kostenabschätzungen zu berichten. Begründung: Der Klimawandel führt auch in Bergen-Enkheim zu zunehmenden Hitzeperioden und einer spürbaren Belastung für den öffentlichen Raum. Bäume sind die wirksamste und nachhaltigste Maßnahme zur Klimaanpassung: Sie senken die Umgebungstemperatur messbar, verbessern die Luftqualität, fördern die Biodiversität und schaffen attraktive Aufenthaltsräume. Sonnensegel können punktuell sinnvoll sein, bieten jedoch keine aktive Kühlung, keine ökologische Wirkung und verursachen regelmäßige Wartungs- und Erneuerungskosten. Sie sollten daher nur dort eingesetzt werden, wo Baumpflanzungen technisch ausgeschlossen sind. Mit diesem Antrag soll eine langfristige, klimawirksame und wirtschaftlich sinnvolle Strategie zur Verschattung im Stadtteil Bergen-Enkheim verfolgt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.07.2026, OF 17/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 21 2026 Anregung an den Magistrat OM 417 2026 1. Die Vorlage OF 17/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor in Ziffer 3. die Auflistung von Bäumen gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, 1 WBE, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 WBE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstu¨tzung des Social Day fu¨r Kalbach-RiedbergOFOB 1210.08.2026 · GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 33/12 Betreff: Unterstu¨tzung des Social Day fu¨r Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Social Day 2026 aus seinen Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit mit bis zu 250,- € zu unterstützen, um für die freiwilligen Helfer, die am 18. September den Rundwanderweg Kalbach-Riedberg und das Kräuterspiralen-Projekt an der Grundschule Kalbach unterstützen werden, ein Frühstück, je eine Pizza und einfache Getränke anbieten zu können. Begründung: Wie schon 2025 bietet der Malteser Social Day die Möglichkeit, für Aktionen im Stadtteil tatkräftige Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bekommen, die für einen Tag ihre normale Arbeit gegen eine gemeinnützige Tätigkeit tauschen. Die Anmeldung zum diesjährigen Social Day wurde durch den Ortsbeirat 12 bereits Anfang 2026 befürwortet. Zu den Rahmenbedingungen gehört auch die Bereitstellung von Verpflegung für die Teilnehmer durch den Auftraggeber, also den Ortsbeirat. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gleichberechtigten Zugang zu bezahlbarer Nahversorgung sichern: Ansiedlung eines Discounters in Kalbach unterstützenOFOB 1210.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 41/12 Betreff: Gleichberechtigten Zugang zu bezahlbarer Nahversorgung sichern: Ansiedlung eines Discounters in Kalbach unterstützen Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf für mehr Lebensmitteleinzelhandel in Kalbach - namentlich im Discountbereich - zu prüfen und gegebenenfalls dessen Deckung zu unterstützen. Grundlage hierfür ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 (M203 2020). Dieses verfolgt das Ziel einer möglichst ausgewogenen und flächendeckenden Nahversorgung. Die Stadtentwicklungsziele der Stadt Frankfurt nennen als Zielgröße für eine flächendeckende fußläufige Versorgung die kritische Distanz von 600 Metern zum nächsten Versorger (https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/fragen_und_antworten _zum_einzelhandel_19050.html), was für relevante Teile von Kalbach derzeit deutlich verfehlt wird. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Ansiedlung eines Nahversorgers durch die Aufnahme in den Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße (M2 2026) abgedeckt werden kann oder welche alternativen Standorte zur Verfügung stehen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Derzeit leben ca. 5800 Menschen in Kalbach. Der Bundesdurchschnitt für die Verkaufsfläche des Einzelhandels pro Einwohner*in liegt derzeit bei 1,5 m (https://einzelhandel.de/images/publikationen/Zahlenspiegel_2025_22Okt.pdf). Dies ergäbe einen Wert von rund 8700 qm für Kalbach, welcher drastisch unterschritten wird. Die Verkaufsflächendichte für den Lebensmitteleinzelhandel liegt im Bundesdurchschnitt bei ca. 0,43 m² je Einwohner*in (Quelle: Statista GmbH Hamburg 2021, Verkaufsfläche der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland 2019). Dies ergäbe einen Wert von rund 2500 m2 für Kalbach. Der einzige Vollversorger Kalbachs, die Rewe-Filiale Lange Meile 33, bietet 750 m2 Einkaufsfläche (https://www.fr.de/frankfurt/einkaufen-umwegen-11141394.html). Ergänzende Angebote in Kalbach sind das Spezialitätengeschäft "Basra Asian Food", die "Bäckerei Gangel", und die "Metzgerei Kaiser". Diese leisten einen wertvollen Beitrag für die Versorgung vor Ort. Ob diese jedoch ausreichen, die Vollversorgungslücke zu schließen, sei zur Prüfung überlassen. Es bleibt festzustellen, dass Kalbach im Bundesdurchschnitt unterversorgt ist. Einkommensschwache Bewohner*innen Kalbachs sind aktuell gezwungen, kostengünstigere Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsbezirken aufzusuchen. Neben der finanziellen Belastung durch Mobilitätskosten besteht hier auch ein höherer Zeitaufwand für den Einkauf, was in Summe eine Benachteiligung darstellt. Daher wäre die Ansiedlung eines Discounters hier ein inkludierendes Mittel zur Chancengleichheit. Dies soll vor allem unter den Gesichtspunkten der Eindämmung der Gentrifizierung des Ortsbezirks aber auch des tatsächlichen Bedarfs an Nahversorgung des wachsenden Stadtteils passieren. Die fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgung wird wie schon oben erwähnt in den Stadtentwicklungszielen genannt. Diese helfen, den Zwang zur Nutzung eines PKWs zu vermeiden und sind somit förderlich für Umwelt und die Chancengleichheit für Menschen ohne eigenes Auto. Kalbach-Riedberg ist der am stärksten wachsende Stadtteil Frankfurts (https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_13.html). Neben der Grundversorgung im Allgemeinen sollte hier im Hinblick auf die Stadtentwicklung einer Gentrifizierung vorgebeugt werden. Durch die nicht-Ansiedlung von Einzelhandel für ökonomisch schwächere Bevölkerungsschichten kann die Bevölkerungsverschiebung zu homogenen Milieus verstärkt werden. Dies ist im Hinblick auf eine vielfältige Stadtstruktur abzulehnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 41/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 3 GRÜNE (= Annahme)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rollsportanlage Kalbach besser nutzbar machenOFOB 1210.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 45/12 Betreff: Rollsportanlage Kalbach besser nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Rollsportanlage Kalbach an der Josef-Eicher-Straße zeitlich länger nutzbar zu machen, insbesondere durch 1. eine Beleuchtung in den Abendstunden bis maximal 24 Uhr, lichtabhängig und ggf. nutzungsabhängig gesteuert (z. B. durch Bewegungsmelder, Lichtanforderung per Taste für eine gewisse Zeit oder ähnliches) und 2. eine Toilettenmöglichkeit, z. B. durch eine Komposttoilette. Begründung: Die Rollsportanalge Josef-Eicher-Straße (von ihren Fans auch "Kalbi-Bahn" genannt) erfreut sich bei verschiedenen Nutzergruppen großer Beliebtheit. Gerade tagsüber sind dort oft auch jüngere Kinder unterwegs, die dort ihre ersten Erfahrungen mit Fahr-Tricks sammeln können. Dadurch ist die Nutzbarkeit für ältere, sportlich anspruchsvollere Nutzer:innen aber eingeschränkt. Eine künstliche Beleuchtung (mit insektenfreundlichen Lichtfarben) verlängert die nutzbare Zeit in die Abendstunden und schafft so die Möglichkeit, die verschiedenen Gruppen zu entzerren. Durch die in unmittelbarer Nähe liegenden, nachts hell beleuchteten Gewerbeflächen stellt dies auch keine übermäßige Lichtverschmutzung dar. Auch eine einfache Toilettenmöglichkeit würde die Anlage attraktiver machen. Anwohner, die sich davon gestört fühlen könnten, gibt es dort nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2026 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wasserqualität des Ka¨tcheslachweihers durch Belüftung verbessernOFOB 1210.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 47/12 Betreff: Wasserqualität des Ka¨tcheslachweihers durch Belüftung verbessern Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wann die zur Bekämpfung der Algenausbreitung in Aussicht gestellten Belüfter im Kätcheslachweiher eingesetzt werden. Begründung: Der Kätcheslachweiher ist Teil des städtischen Regenwasserbewirtschaftungssystems, wird aber von den Parkbesuchern auch als Teil der Parkanlage angesehen und dient auch zur Abkühlung der Umgebungsluft. Umso bedauerlicher ist es, dass - wie im vergangenen Jahr leider zu beobachten - die sich dort spontan durch Eintrag von Wasservögeln angesiedelten Fische durch heftiges Algenwachstum Luft schnappend an der Wasseroberfläche tummeln. Informell wurde der ehemaligen Ortsvorsteherin bereits 2025 die kurzfristige Aufstellung von Belüftern zur Reduzierung des Algenwachstums in Aussicht gestellt. Dies ist bis Ende Juli 2026 nicht geschehen. Der Sommer 2026 ist wiederum sehr heiß mit entsprechendem Algenwachstum, weswegen wir um schnellstmögliche Installation bitten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2026, OF 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 27 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, einen Brief an die Stadtentwässerung Frankfurt zu schreiben und um Vorlage eines Gutachtens zur Wasserqualität sowie der Ergebnisse der Oberflächengewässeruntersuchung zu bitten. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 47/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 51/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 47/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 51/12 wurde zurückgezogen.
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wasserknappheit fru¨hzeitig beka¨mpfenOFOB 1210.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 48/12 Betreff: Wasserknappheit fru¨hzeitig beka¨mpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Einschränkungen der privaten und gewerblichen Wassernutzung in Dürrezeiten nicht schon früher sinnvoll und möglich sind, als es die derzeitige Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung[1] in §1 (2) festlegt. Dies könnte auch in Form eines gestaffelten Vorgehens je nach Schwere der Wasserknappheit erfolgen. Begründung: In diesem Sommer ist Wasserknappheit, gerade auch in Flüssen und Seen, allgemein sichtbar und auch in den Medien ein großes Thema. Eine ganze Reihe von Städten, zum Beispiel auch Darmstadt, haben deshalb zu Verordnungen gegriffen, um den Wasserverbrauch in der Stadt auf das unbedingt notwendige zu beschränken. Auch die Stadt Frankfurt hat im Herbst 2025 die oben genannte Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Allerdings erscheint die in §1 (2) genannte Hürde "[...] wenn das in den Versorgungsanlagen zur Verfügung gestellte Wasser zur Wasserversorgung des Stadtgebietes oder eines Teilgebietes nicht ausreicht" sehr hoch. In dieser Form scheinen Sparmaßnahmen nur dann erzwungen zu werden, wenn die Knappheit bereits eingetreten ist, anstatt vorbeugend zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 48/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD, Volt und Linke (= Annahme)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausdrücklicher Widerspruch gegen den Einbehalt der Budgetmittel des Ortsbeirates 10 und Forderung auf RückübertragungOFOB 1010.08.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 58/10 Betreff: Ausdrücklicher Widerspruch gegen den Einbehalt der Budgetmittel des Ortsbeirates 10 und Forderung auf Rückübertragung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 widerspricht dem Entzug seiner angesparten und zweckgebundenen Budgetmittel in Höhe von ca. 100.000 Euro durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nachdrücklich. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden aufgefordert, die eingezogenen Finanzmittel in voller Budgethöhe zurück an den Ortsbeirat 10 zu übertragen. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die direkt gewählten Vertreter der Bürger auf der bürgernächsten Stufe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Ortsbeiräte engagieren sich ehrenamtlich für die gezielte Weiterentwicklung ihrer Stadtteile und die unmittelbaren Belange vor Ort. Der rückwirkende Entzug von bereits fest verplanten und für konkrete Stadtteilprojekte zugesagten Geldern stellt einen massiven Eingriff in die Handlungsfähigkeit dar. Ein solches Vorgehen konterkariert das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder und zerstört das Vertrauen nachhaltig. Ohne eine vollständige Rückübertragung der angesparten Rücklagen von rund 100.000 Euro ist der Ortsbeirat 10 bei einem regulären Jahresbudget von ca. 25.000 Euro für die kommenden drei bis vier Jahre massiv eingeschränkt. Nennenswerte lokale Projekte können in diesem Zeitraum nicht mehr realisiert werden. Selbst die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Verdoppelung der Ortsbeiratsmittel ab dem Jahr 2027 kann dieser Verlust nicht mehr kompensiert werden. Zudem wird explizit auf § 81 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verwiesen. Demnach ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, rechtzeitig zu hören. Der Entzug von Haushaltsmitteln, der die örtliche Gestaltungskraft für fast eine gesamte Wahlperiode einschränkt, stellt zweifellos eine solche wichtige Angelegenheit dar. Eine vorherige, ordnungsgemäße Anhörung des Ortsbeirates zu diesem Eingriff ist nicht erfolgt, womit ein wesentliches Beteiligungsrecht aus der HGO verletzt wurde. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.07.2026, OF 35/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 13 2026 1. Die Vorlage OF 35/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 58/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wasserspielanlage im Licht-und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuernOFOB 1110.08.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2026, OF 67/11 Betreff: Wasserspielanlage im Licht-und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuern Vorgang: B 209/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5.3.2026 beschlossen, dass geprüft werden soll, ob in allen Stadtteilen Wasserspielgeräte angeschafft werden können. Mit dem B209 vom 19.6.2026 legt der Magistrat einen Bestandsbericht vor und verweist auf die hohen Kosten, die mit solchen Projekten verbunden sind. Daher kommt der Magistrat zu dem Ergebnis: "Für das weitere Vorgehen wird folgende Priorisierung vorgesehen: Erhalt und Sanierung des Bestands (Höchste Priorität)...." Der Ortsbeirat bittet auf Grund dieser Priorisierung die Wasserspielanlage im Luft- und Lichtbad im Riederwald neu zu planen, zu instalieren und die Inbetriebnahme bis zum Sommer 2027 sicher zu stellen. Begründung: Die Wasserspiel Anlage im Licht-und Luftbad Riederwald besteht derzeit nur aus einer einzigen Wasserfontäne, die auf Grund des technischen Zustands nur unter Aufsicht in Betrieb genommen werden darf. Dies wird durch den Verein Liluba eV ehrenamtlich betreut. Dadurch sind die Nutzungszeiten sehr eingeschränkt. Auf Grund der zunehmenden Hitzeperioden in den kommenden Jahren ist ein solches Angebot wichtig und sollte zeitnah realisiert werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2026 Die Vorlage OF 67/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Vereinsarbeit durch den OrtsbeiratOIBOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.08.2026, OIB 26 entstanden aus Vorlage: OF 53/11 vom 26.07.2026 Betreff: Unterstützung der Vereinsarbeit durch den Ortsbeirat Der Ortsbeirat 11 unterstützt die Aktivitäten der Vereinsringe im Ortsbezirk 11 wie folgt: Die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine IGSV erhält zum Aufbau ihrer Website, deren Hauptaugenmerk auf einem Veranstaltungskalender liegt, einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 1.500 Euro. Die Kostenübernahme bezieht sich auf die Erstellung und nicht auf Unterhaltungskosten der Website. Der Vereinsring Riederwald erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro für Sachmittel zur Durchführung des Riederwälder Weihnachtsmarkts am Freitag, den 11.12.2026. Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn keine anderen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 11Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Geänderte Platzierung der Verkehrsschilder in der AnkergasseOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 16/11 vom 17.05.2026 Betreff: Geänderte Platzierung der Verkehrsschilder in der Ankergasse Der Magistrat wird gebeten, die Prüfung und Genehmigung einer neuen und geänderten Platzierung der Verkehrsschilder in der Ankergasse durchzuführen Begründung: Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich / Fußgängerzone" befindet sich hinter dem Bücherregal bzw. zwischen dem Altglascontainer und der Mülltonne. Das Schild "Durchfahrt verboten" zeigt irreführend zur Alt-Fechenheim und das Schild für die 30er-Zone ragt zu weit in den Straßenverlauf hinein. Die ungünstige Position der Schilder führt dazu, dass sie übersehen bzw. zu spät gesehen werden oder für als nicht relevant für die Fahrstrecke erachtet werden. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen. Fahrzeugführer auf der Straße Alt-Fechenheim, die in Richtung Mainkur-Bahnhof fahren, sehen die Beschilderung in der Regel nicht und fahren mit erhöhter Geschwindigkeit in die Gasse hinein. Auf der beengten Straße kommt es regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen und gefährlichen Situationen, da dort die Lieferfahrzeuge der Post abgestellt werden. Die Positionierung der Schilder vor dem Bücherregal dient dazu, die Fußgängerzone, das Durchfahrverbot und die 30er-Zone zu verdeutlichen, die Verkehrssituation zu verdeutlichen und die anderen Verkehrsteilnehmer vor den potenziellen Gefahren zu schützen. Bilder: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler StraßeOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 449 entstanden aus Vorlage: OF 17/11 vom 19.07.2026 Betreff: Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Prüfung und Genehmigung für die Installation von sogenannten Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße zu veranlassen und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die Konstanzer Straße durchkreuzt Fechenheim von der Jakobsbrunnenstraße bis zu ihrem Ende hinter der Meersburger Straße. Auf der gesamten Strecke ist eine Tempo-30-Zone ausgewiesen mit insgesamt acht Zebrastreifen sowie zwei Mittelinseln. Auf der Bodenseestraße und Bürgeler Straße ist jeweils eine Tempo-30-Zone ausgewiesen und an der Bodenseestraße ist zusätzlich eine Mittelinsel angebracht. Entlang der Konstanzer Straße (zwischen Am Saalenbusch und Am Hennsee) liegen das Schwimmbad, ein Kindergarten, der Spielplatz und eine Krabbelstube, ein Lokal mit Außengastronomie sowie die Grundschule und weiterführende Schule (zwischen der Gründenseestraße und Meersburger Straße). Die Bodenseestraße verläuft parallel zum Spielplatz. Die Bürgeler Straße hingegen führt an Spielzonen in der Siedlung vorbei und mündet in die Dietesheimer Straße. Die wiederholte Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen, der Zebrastreifen sowie das Umfahren von Mittelinseln führen dazu, dass die Straßen wiederkehrend zu Rennstrecke werden. Die überhöhte Geschwindigkeit und die gefährlichen Fahrmanöver gefährden die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die der Kinder. Auch ältere Menschen und Fußgänger mit Kinderwagen oder mit Fahrrädern sind betroffen. Die Verkehrssituation stellt weiterhin eine signifikante Lärmquelle dar, die insbesondere in den Abendstunden das Wohlbefinden der Anwohner beeinträchtigt und ihre Erholung stört. Zudem geht dieses Verhalten zu Lasten der Umwelt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Steigerung der Lebensqualität im Wohngebiet wird die Prüfung und Genehmigung der Installation von sogenannten Berliner Kissen erbeten. Die Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind wie folgt zu erwarten: Pkw müssen mit den Rädern über die Erhebung fahren und werden so zum Abbremsen gezwungen. Die Schwellen sind so konstruiert, dass sie problemlos von Bussen und Rettungswagen überfahren werden können, da ihre Spurweite breiter ist. Die Räder des Busses liegen genau außerhalb der Erhebung, was zu einer minimalen Bremsung oder Vibration führt. Radfahrende können die Kissen seitlich passieren, ohne darüber zu fahren. Zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen sollten ebenso regelmäßig durchgeführt werden. Foto: Google Maps Bodenseestraße Foto: Google Maps Bürgeler Straße Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-SüdOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 18/11 vom 17.07.2026 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Stadtteil Fechenheim-Süd geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen: - an der Pfortenstraße 5 schräg vor dem Supermarkt; - an der Konstanzer Straße / Ecke Am Hennsee direkt vor der Hausnummer 11 auf beiden Seiten der Straße; - an der Konstanzer Straße / Ecke Pfortenstraße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die vorhandenen Fahrradständer am Spielplatz an der Konstanzer Straße zu erweitern, da die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen. Begründung: In den ersten drei genannten Bereichen sind derzeit keine Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden. Dies führt dazu, dass Fahrräder ungeordnet und teilweise störend an Bereichen abgestellt werden, die dafür ungeeignet sind. Eine geordnete und sichere Abstellmöglichkeit würde die Situation deutlich verbessern. Darüber hinaus trägt die Installation von Fahrradständern dazu bei, dass diese Flächen nicht für das Abstellen von Sperrmüll genutzt werden können. Auch beim Spielplatz zeigt sich, dass der Bestand an Fahrradständern deutlich unzureichend ist. Insbesondere zu Stoßzeiten kommt es zu unstrukturiertem und teilweise störendem Abstellen von Fahrrädern. Im Hinblick auf die Förderung des Radverkehrs und die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, sind die Schaffung und Erweiterung von Fahrradabstellanlagen an diesen Standorten sinnvoll und erforderlich. Pfortenstraße 5 (Bilder: Google Maps) Konstanzer Straße Ecke - Am Hennssee Konstanzer Straße Ecke - Pfortenstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbreiterung des Radweges an der Vilbeler Landstraße zwischen Birsteiner Straße und Brückenaufgang über die A66OMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 451 entstanden aus Vorlage: OF 19/11 vom 20.07.2026 Betreff: Verbreiterung des Radweges an der Vilbeler Landstraße zwischen Birsteiner Straße und Brückenaufgang über die A66 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, den Radweg an der Vilbeler Landstraße zwischen der Birsteiner Straße und dem Brückenaufgang über die A66 als Zweirichtungsradweg so auszubauen, dass zwei Radfahrende sicher aneinander vorbeifahren können. Zudem muss der Grünschnitt sehr kurzgehalten werden. Der Weg muss verbreitert und die Asphaltdecke erneuert werden. Begrüßenswert wäre, wenn auf dem Weg geeignete Lichtquellen angebracht werden können, die insektenfreundlich sind und durch Bewegungsmelder gesteuert werden. Begründung: Der Radverkehr auf der Vilbeler Landstraße hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Strecke verbindet die Stadtteilzentren Fechenheim-Nord und Enkheim. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen sie, um Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten und insbesondere das Hessen-Center gut zu erreichen. Der vorhandene Radweg ist zwischen der Birsteiner Straße und dem Brückenaufgang mit 1,40 Metern viel zu schmal und bietet aufgrund seiner Lage, abgegrenzt von der Fahrbahn, kaum Ausweichmöglichkeiten. Begegnen sich zwei Radfahrende, ist es schnell eng und gefährlich; bei Lastenrädern muss eine Person aus Sicherheitsgründen anhalten. Zudem engt der fehlende Grünschnitt den Radweg weiter ein. Vor allem in der dunklen und regnerischen Jahreszeit nutzen zudem auch Fußgängerinnen und Fußgänger den Radweg, da der Fußweg im südlichen Teil schlecht beleuchtet ist. Die Vilbeler Landstraße ist Teil des wichtigen Radwegeplans Ost und sollte dringend an den zunehmenden Radverkehr sowie die Anforderungen an eine sichere Radverkehrsinfrastruktur angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“OMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 452 entstanden aus Vorlage: OF 20/11 vom 23.07.2026 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs "Fechenheimer Fackeln" Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 128/25 OBR 11; OM 7873/26 OBR 11; ST 81/26 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem Pkw- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter einem Meter die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Durch regelmäßigen Grünschnitt ist dafür Sorge zu tragen, dass dem Fußverkehr die maximale Breite der teils nur 80 Zentimeter breiten Gehwege zur Verfügung stehen. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke / Dieburger Straße / Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz und der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Außerdem sollen die Maßnahmen dazu dienen, die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuzuführen Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 Metern eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren sind. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen nun vor. Dennoch ist mit dem Beginn der Umsetzung frühestens ab 2028 zu rechnen. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht tragbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu schützen. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) (Foto privat, Gehwegbreite <90cm) (Foto privat, wie häufig Rollerfahrer auf Gehweg) (Foto privat, Gehwegbreite < 80cm) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 81
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße (B8) im Bereich der OmegabrückeOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 453 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 13.07.2026 Betreff: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße (B8) im Bereich der Omegabrücke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25; OM 7487/25 OBR 11; ST 477/26 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der Straße Am Hollerbrunnen / Höhe Am Roten Graben umzusetzen. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen Fahrbahnverformungen und Aufbrüche der Asphaltdecke im Bereich der Omegabrücke. Als kurzfristige Maßnahme sollten die entstandenen Aufwölbungen der Fahrbahndecke abgeschliffen und gegebenenfalls versiegelt werden. Laut Aussage von Hessen Mobil aus dem Juni 2026 ist für den oben genannten Abschnitt des Weges nicht das Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig, sondern Hessen Mobil selbst. Laut Hessen Mobil existiert mit der Stadt Frankfurt hinsichtlich der Pflege und notwendiger Instandsetzungsarbeiten eine Vereinbarung über die Durchführung dieser Arbeiten durch die Stadt Frankfurt. Begründung: Der genannte Radweg liegt vollständig auf Frankfurter Wegführung und wird täglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die Wegführung ist Teil eines überörtlichen Radverkehrsnetzes und erfüllt eine wichtige verbindende Funktion für Radfahrerinnen und Radfahrer aus Frankfurt, Maintal und Hanau. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen immer durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) umgesetzt, was auf eine faktische Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle Einschätzung des Magistrats, wonach ausschließlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zuständig sei, ist laut Aussage von Hessen Mobil falsch. Der Ortsbeirat bittet daher erneut um die Wiederherstellung des Weges in verkehrssicherem und den Erfordernissen des Radverkehrs gewachsenen Zustand des Weges. Ziel dieser Maßnahme muss eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit und Sicherheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete Maßnahmen, sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7487 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 477
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Blitzsäulen auf der Hanauer LandstraßeOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 454 entstanden aus Vorlage: OF 23/11 vom 26.07.2026 Betreff: Blitzsäulen auf der Hanauer Landstraße Auf der Hanauer Landstraße "rasen" die Autofahrer nach wie vor gnadenlos, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Laut einer Auswertung der Allianz Direct auf Basis des Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes gilt die Hanauer Landstraße als eine der "gefährlichsten Straßen Deutschlands" mit zum Beispiel 59 Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2024. Quelle: Hessenschau 15.11.2025 um 16:01 Uhr mit Verweis auf https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/gefaehrlichste-bundeslaender-unfal lstatistik/ Dazu hat die FNP am 26.01.2026 in einem Artikel geschrieben, dass kein baulicher Mangel der Hanauer Landstraße vorliege, sondern die Straße als leistungsfähig ausgebaut gilt, mit eigenen Tramgleisen. Die Ursache, so schreibt die FNP, sei laut Behörden, "meist im individuellen Fahrverhalten" (wie Tempoüberschreitungen oder Ablenkung durch Smartphones). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zwei weitere Blitzsäulen stadteinwärts und stadtauswärts jeweils in dem Abschnitt zwischen dem Ratswegkreisel und der Abfahrt/Auffahrt zu dem Campingplatz Mainkur, an den Stellen, die das zuständige Amt als sinnvoll ansieht, aufzustellen. Eine Blitzeranlage sollte auf jeden Fall am Abschnitt Mainkur/Auffahrt zur Omegabrücke stadtauswärts installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station „Fechenheim“OMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 455 entstanden aus Vorlage: OF 25/11 vom 26.07.2026 Betreff: Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station "Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, Planungen zum Bau eines Fußgänger- und Fahrradweges von der Wächtersbacher Straße zur neuen S-Bahn-Station "Fechenheim" zu beginnen. Dieser Weg muss zur Eröffnung der neuen S-Bahn-Station fertiggestellt sein, um den Stadtteil Fechenheim-Nord an die S-Bahn-Station direkt anzuschließen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die neue S-Bahn-Station wird gebaut. Damit diese gut an den Stadtteil angeschlossen wird, ist es notwendig, einen Fußgänger- und Fahrradweg an Kaufland vorbei in Richtung der neuen S-Bahn-Station zu entwickeln. Eine optimale Variante würde über das östliche unbebaute Grundstück des Kaufland-Geländes führen, um zur Orber Straße zu gelangen. Hierzu müssten Gespräche mit der Kaufland-Zentrale aufgenommen werden. Teile des Kleingarten Kleeackers stehen gegebenenfalls auch zur Verfügung, sollten aber, wenn möglich vermieden werden. Der Kleeacker muss wegen einer eventuell später zu noch zu bauenden Straßenbahnverbindung unbedingt erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher StraßeOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 27/11 vom 22.07.2026 Betreff: Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg mit dem Ende in der Wächtersbacher Straße (Südseite) an der Haltestelle "Schlitzer Straße" (Höhe Kaufland) kurz nach der Haltestelle "Schlitzer Straße" weiterzuführen und auf der Wächtersbacher Straße rot, alternativ jeweils so, dass ein Radweg zu erkennen ist (siehe Starkenburger Straße / Dieburger Straße). Dies aus dem Grund, da sich die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Birsteiner Straße auf unbekannte Zeit verschoben hat. Begründung: Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Birsteiner Straße sieht das Radfahrbüro - Amt 36 im Zusammenhang mit den Planungen zum Radschnellweg FRM 7, der von Frankfurt über Maintal nach Hanau verläuft. Derzeit läuft hierzu noch eine Machbarkeitsstudie. Im Vorgriff auf die Umsetzung der Radschnellwegverbindung wird erst eine Verkehrszählung beauftragt werden, um zu prüfen, ob unabhängig von der Realisierung der Radschnellwegverbindung eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann. Erst wenn die Zähldaten vorliegen und ausgewertet wurden wird eine erste Planung intern abgestimmt, schrieb mir mit Mail vom 23.07.2026 das Radfahrbüro - Amt 36. Um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten, soll es daher bis zur Herstellung der angedachten Fahrradstraße am Ende des separaten Radweg, der nach der Haltestelle Schlitzer Straße einfach aufhört, auf der Wächtersbacher Straße mit einer bevorzugten roten Markierung, bzw. dass ein Radweg zu erkennen ist, bis zum Ende der Bebraer Straße, weitergeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Räume für Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim–NordOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 457 entstanden aus Vorlage: OF 30/11 vom 20.06.2026 Betreff: Räume für Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat bei der Planung der Nutzung der von der Stadt Frankfurt erworbenen ehemaligen Vogelschutzwarte, 60386 Frankfurt am Main, Steinauer Straße, einzubeziehen und die Ideen rechtzeitig vorzustellen. Das Nutzungskonzept sollte Räume für Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 11, insbesondere Fechenheim-Nord, zur Verfügung stellen. Dabei ist auch die Verkehrssituation zu beachten. Begründung: Für die Bürger, Vereine und Initiativen in Fechenheim-Nord stehen keine öffentlich nutzbaren Räume für Kultur wie Konzerte, Lesungen oder sonstige Versammlungen zur Verfügung. Die in Fechenheim-Nord aktiven Kirchengemeinden St. Hildegard/St. Josef Bornheim und Glaubenskirche haben Ihre Aktivitäten im Viertel seit 2025 eingestellt und die bis dahin nutzbaren Räume geschlossen. St Hildegard wurde Kita und die Zukunft der Glaubenskirchenräume ist ungewiss. In Fechenheim-Nord wurden früher mehrmals jährlich kulturelle Veranstaltungen durchgeführt, zum Beispiel Taizé-Andachten, Lesungen und Theateraufführungen. Ein Chor probte im Raum der Glaubenskirche. Dazu tagten mehrere in Fechenheim-Nord befindliche Eigentümerversammlungen wie die WEG Wächtersbacher Straße, WEG-Orber-Straße, WEG Fuldaer Straße und andere in der Salmünsterer Straße. Die Vogelschutzwarte soll zu einer naturkundlichen Bildungseinrichtung ausgebaut werden. Es befinden sich dort bereits Vorlesungssäle und Unterrichtsräume, die ohne großen Aufwand zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt im gesamten OrtsbezirkOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 35/11 vom 26.07.2026 Betreff: Regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt im gesamten Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, mehr regelmäßige Kontrollen des Verkehrs im Ortsbezirk 11 durchzuführen. Begründung: In den Stadtteilen sind zu wenig Kontrollen durch das Ordnungsamt. So auch in Fechenheim. Die Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an die Verkehrsregeln. Die Verkehrsteilnehmer halten sich in den Stadtteilen nicht an die Verkehrsregeln, so auch in Fechenheim, und parken überall. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, um dies besser zu unterbinden, in folgenden Straßen vermehrt Kontrollen durch das Ordnungsamt durchzuführen, bei manchen der aufgeführten Straßen am besten zu den angegebenen Zeiten: In Fechenheim-Nord, nördlich der Wächtersbacher Straße, reines Wohngebiet, Lkw-Parken verboten (sind auch Schilder dazu vorhanden für das gesamte Wohngebiet: - Wächtersbacher Straße, zwischen Hausnummer 70 und 74, dort stehen Lkw usw.; - Salmünsterer Straße, dort wird die Zufahrt und Ausfahrt in die Privatstraße durch parkende Pkw und Anhänger behindert, so dass auch das Einfahren für die Müllabfuhr oft unmöglich ist; und es wird auf nicht ausgewiesenen Stellen geparkt, die nicht Parkfläche sind; - Birsteiner Straße am Ende im Wendekreisel (vor allem Freitag bis Sonntag ab 15/16 Uhr, Montag bis Freitag zwischen 6 und 8 Uhr); - Birsteiner Straße vor dem Sportplatz (vor allem Freitag bis Sonntag ab 14 Uhr, dort stehen oft Verkehrsteilnehmer auf dem Zebrastreifen), Montag bis Donnerstag verschiedene Uhrzeiten, dort parken Lkw/Anhänger/Wohnmobile; - Steinauer Straße, verschiedene Uhrzeiten, Parken von Lkw und Wohnmobilen; - Hanauer Landstraße: dort parken regelmäßig vor den Autohäusern Lkw zum Abladen und generieren Staus auf der Hanauer Landstraße (Montag bis Freitag von 8-16 Uhr). In Fechenheim-Nord, südlich der Hanauer Landstraße: - Parkplatz an der Ankergasse (dort stehen die Pkw usw. tagelang, ohne gültigen Parkschein. Die Kunden der Läden finden keine Parkplätze; - Alt-Fechenheim (Parken auf dem Gehweg, Parken ohne Parkschein); - Kleedreieck, dort wird auf dem Rad- und Gehweg vor dem Kiosk geparkt. Auch die Stadtteile Riederwald und Seckbach müssen regelmäßig kontrolliert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ankündigung, dass in der Hochstädter Straße nach Abbiegen, in Richtung Industriegebiet (also Pfeil nach rechts), ein Zebrastreifen folgt!OMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 459 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 22.06.2026 Betreff: Ankündigung, dass in der Hochstädter Straße nach Abbiegen, in Richtung Industriegebiet (also Pfeil nach rechts), ein Zebrastreifen folgt! Der Magistrat wird gebeten, dass am Ende der Hochstädter Straße in Richtung Leonhardsgasse (siehe Erläuterung Betreff), ein Hinweisschild zu montieren ist, das aufzeigt, dass nach Abbiegen aus der Hochstädter Straße raus in Richtung Industriegebiet direkt ein Zebrastreifen folgt. Begründung: Direkt an der oben benannten Straßenecke, folgt nach dem Abbiegen ein Zebrastreifen, ohne vorherige Ankündigung. Dieser Zebrastreifen wird insbesondere von Schulkindern genutzt und ist für die Abbieger aus der Hochstädter Straße kommend, nicht zu erkennen, wodurch das Abbiegen sehr gefährlich wird, da nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel in der Straße Am Seckbacher PreulOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 22.06.2026 Betreff: Fahrradbügel in der Straße Am Seckbacher Preul Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im oberen Teil der kleinen Straße Am Seckbacher Preul, von der Hochstädter Straße aus, die Möglichkeit besteht, Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Genau gegenüber der Zentgrafenschule befindet sich der Weg Zum Seckbacher Preul, der von Schülern, Lehrern und Eltern zum Abstellen der Fahrräder einlädt und regelmäßig genutzt wird. Da es dort keine "offizielle" Abstellfläche für Fahrräder gibt, wird der Weg zugestellt und behindert die Benutzer/Spaziergänger etc. bei der Nutzung des Weges. Deshalb wäre es sinnvoll, Fahrradbügel zu montieren, um das Kreuz- und Querparken zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchgang im Seckbacher Ried freiräumen – Informationstafel wieder aufhängenOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 04.07.2026 Betreff: Durchgang im Seckbacher Ried freiräumen - Informationstafel wieder aufhängen Der Magistrat wird gebeten, HessenForst aufzufordern, den Durchgang im Seckbacher Ried zwischen dem Voltenseeweg und dem Weg In der Sauren Wiese von den Bauzäunen freizuräumen und die Informationstafel wieder aufzuhängen. Begründung: Im Frühjahr wurden im Seckbacher Ried Baumfällarbeiten durchgeführt. Seitdem ist der Weg teilweise gesperrt; die Bauzäune stehen weiterhin am Anfang und Ende des Durchgangs. Inzwischen ist auch die Informationstafel abgefallen und muss wieder befestigt werden. Der Weg ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt und stellt eine wichtige Verbindung zum Lohrberg dar. Bilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Runder Tisch für die PestalozzischuleOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 462 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 23.07.2026 Betreff: Runder Tisch für die Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu einem Runden Tisch einzuladen, um die Situation in der Pestalozzischule zu verbessern. Folgende Themen sollen vorrangig bearbeitet werden: - Umsetzung in eine Ganztagsschule; - Speisenversorgung der Kinder; - Neugestaltung des Schulhofs. Zum Runden Tisch sollen Vertreter*innen des Stadtschulamts und des ABIs, die Schulleitung, die Elternvertretung, die Kinderbeauftragte und Vertreter*innen des Ortsbeirats 11 eingeladen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellenOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 463 entstanden aus Vorlage: OF 41/11 vom 24.07.2026 Betreff: Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellen Der Magistrat wird gebeten, einen Zwischenstand zu den aktuellen Planungen für die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße (zweiter Bauabschnitt) vorzulegen und dem Ortsbeirat die umsetzbaren Varianten vorzustellen. Bei allen Varianten sollen folgende Ziele berücksichtigt werden: - Sicherheit des Fußverkehrs, insbesondere der Schulkinder; - gute Erreichbarkeit der Ladengeschäfte für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer; - bessere Halte- und Parkmöglichkeiten für Pkw, Motoräder, Roller und Fahrräder; - sichere Zustiegsmöglichkeiten zum ÖPNV; - Aufwertung des alten Dorfkernes; - Steuerung des Durchgangsverkehrs. Begründung: Der Ortsbeirat hat im ersten Halbjahr 2025 gemeinsam mit dem Mobilitätsdezernat verschiedene Lösungsansätze für die Steuerung des Durchgangsverkehrs und zur Sanierung der Wilhelmshöher Straße diskutiert. Dabei standen nur die Lösungen im Mittelpunkt, die den Förderkriterien des Landes entsprechen. Es wurden keine vollständig ausgearbeiteten Planungsvarianten beraten, sondern vielmehr einzelne Bausteine vorgestellt, die miteinander kombiniert und ergänzt werden können. Daran möchten wir anknüpfen und den Magistrat bitten, verschiedene umsetzbare und förderfähige Varianten für den Verkehr in Seckbach auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dass die Sanierung der Wilhelmshöher Straße im zweiten Bauabschnitt dringend erforderlich ist, hat nicht zuletzt die Fahrbahnabsenkung im Juni 2026 deutlich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in SeckbachOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 464 entstanden aus Vorlage: OF 42/11 vom 22.06.2026 Betreff: Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, - auf dem Rathausplatz vor dem historischen Rathaus; - auf dem Atzelbergplatz; - sowie im Huthpark, nähe Spielplatz Trinkbrunnen für kostenfreies Trinkwasser aufzustellen. Begründung: Die Stadt Frankfurt baut bekanntlich das Netz an kostenfreien Wasserspendern/Trinkbrunnen stetig weiter aus. Kostenfreies Trinkwasser sollte inzwischen eine Selbstverständlichkeit und für die Menschen leicht zugänglich sein. Öffentliche Trinkbrunnen schonen die Umwelt, sparen Plastikflaschen und stellen für jedermann frisches Wasser zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / AtzelbergplatzOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 43/11 vom 24.07.2026 Betreff: Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / Atzelbergplatz Der Magistrat wird gebeten, eine feste Wasserzapfstelle auf dem Atzelbergplatz zu installieren. Begründung: Auf dem Atzelbergplatz befindet sich keine Wasserzapfstelle, um Pflanzenkübel, Beete und Bäume zu bewässern. Die Paten, welche sich für die Erhaltung der Pflanzen etc. einsetzen, benötigen dringend einen Zugang zu einer Zapfstelle. Gerade in der anhaltenden Hitzeperiode ist die Installierung einer festen Wasserzapfstelle erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald!OMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 49/11 vom 23.07.2026 Betreff: Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald! Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Stadt Frankfurt den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald sanieren will. Jetzt hat der Hauptnutzer, die Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" völlig überraschend seitens des Vermieters, der Stadt Frankfurt, die Kündigung ihrer Räume zum 31.10.2026 erhalten. Im Kündigungsschreiben wird der Rückbau aller vorgenommenen Einbauten verlangt. Im Rahmen der Protestaktion der "Narrhalla" am 29.07.2026 berichtete der Amtsleiter des ABI, dass für den Bunker derzeit keine Nutzungserlaubnis für Vereinsaktivitäten vorhanden sei. Eine diesbezügliche Änderung sei angestrebt, könne jedoch aufgrund denkmalrechtlicher Fragestellungen nicht garantiert werden. Der Bunker wurde in den letzten 40 Jahren vom Verein, auf eigene Kosten, liebevoll ausgebaut und gestaltet. Allein der Rückbau von Einbauküche, Theke, Bühne, Tanzböden, etc. übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Es würde das Ende des Vereinslebens und der Kinder- und Jugendarbeit, unter anderem mit drei Garden, bedeuten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen und gemeinsam mit der Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" und weiteren Nutzern des Bunkers, die Sanierung des Gebäudes gemeinsam zu planen und falls notwendig, während der Sanierungszeit, Ersatzräume zur Verfügung zu stellen. Zugleich hat der Magistrat auf eine Nutzungsänderung des Bunkers hinzuwirken, sodass die Narrhalla den Bunker nach der Sanierung wieder für ihre Vereinstätigkeit nutzen kann. Sofern eine Rücknahme der Kündigung nicht möglich ist, soll mit der Narrhalla eine vertragliche Vereinbarung (Vorvertrag) getroffen werden, dass sie im Fall einer erfolgreichen Nutzungsänderung als Mieter für den Bunker vorgesehen ist. Es sind die Mietkonditionen aus dem bisherigen Mietverhältnis anzuwenden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, im Rahmen der Sanierung des Bunkers auch den Bunkervorplatz zu sanieren. Begründung: Ehrenamtliche Tätigkeit und Vereinsleben muss in Frankfurts Stadtteilen unterstützt werden. Die FKG Narrhalla darf nicht darunter leiden, dass in den letzten Jahrzehnten ihre Aktivitäten im Bunker trotz einer entsprechenden Nutzungserlaubnis geduldet wurden. Der Magistrat ist daher gefordert, die erforderliche Nutzungsänderung herbeizuführen. Durch einen Vorvertrag soll ausgeschlossen werden, dass der Bunker im Falle einer erfolgreichen Nutzungsänderung an einen anderen Mieter vermietet wird. Zugleich soll der bisherige Mietzins auch künftig Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beantragte OIBs können ganz oder teilweise zurückgenommen werdenOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 467 entstanden aus Vorlage: OF 54/11 vom 24.07.2026 Betreff: Beantragte OIBs können ganz oder teilweise zurückgenommen werden Der Magistrat wird gebeten, das Budget des Ortsbeirates 11 um Positionen aus den Jahren 2024 und 2025 zu bereinigen. Es geht um Zuschüsse und Verschönerungsmaßnahmen, die von den Vereinen und Institutionen teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wurden. Es ist eine Aufstellung beizufügen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in den Jahren 2024 und 2025 Zuschüsse und Verschönerungsmaßnahmen beantragt, die nur teilweise oder gar nicht gebraucht wurden. Zum Bespiel wurde ein Preisgeldzuschuss nicht beantragt, weil das Preisgeld nicht gewonnen wurde. Die Weihnachtsbeleuchtung wurde teilweise von der Wirtschaftsförderung bezahlt. Derzeit belasten die nicht abgerufenen Beträge den Budgetumfang des Jahres 2026 und blockieren Neuanträge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pfandringe für Fechenheim und SeckbachOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 468 entstanden aus Vorlage: OF 55/11 vom 19.07.2026 Betreff: Pfandringe für Fechenheim und Seckbach Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen in Fechenheim-Süd und Seckbach Pfandringe zu montieren: - Spiel- und Sportplatz Bodenseestraße/Konstanzer Straße; - Spielplatz am Hennsee; - Mülleimer an der Pfortenstraße vor dem Supermarkt; - Helmut-Sittler-Promenade; - Fechenheimer Pfad (Mainufer/Sitzbänke nahe der Friedhofsmauer); - Spielplatz Wächtersbacher Straße; - Auf dem Atzelbergplatz; - An der Endhaltstelle "Leonhardsgasse"; - Spielplatz an der Mariengemeinde. Begründung: Zur Minimierung der entwürdigenden und gefährlichen Konsequenzen, die das Durchstöbern von Mülleimern für alle Beteiligten mit sich bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraßeOMOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 469 entstanden aus Vorlage: OF 64/11 vom 06.08.2026 Betreff: Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße Vorgang: B 161/17; V 677/23 OBR 11; ST 2095/23; M 100/26 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte in die Begründung des Bebauungsplans 895 einzuarbeiten: 1. Die Streckenführung nördlich der S-Bahn Überführung wird entsprechend des Berichts des Magistrats vom 19.05.2017, B 161, und der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2095, durchgeführt. ("Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen." "Der Kleingartenverein Kleeacker ist nicht akut vom Projekt Nordmainische S-Bahn betroffen. Es gab seitens der Stadt zwar schon Planungen, die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße von der Hanauer Landstraße zur Orberstraße auch bis zur Wächtersbacher Straße fortzuführen, diese wurden aber erst einmal nicht weiterverfolgt. Für das Projekt Nordmainische S-Bahn ist keine Inanspruchnahme der Flächen zu erwarten. Dies ist auch in den Planfeststellungsunterlagen so dargestellt.") 2. Der Punkt der Planung einer möglichen Stadtbahnverbindung nördlich der S-Bahn-Station aus der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2095, sollte in der Begründung des Bebauungsplans auffindbar sein, anstelle des bereits alten und gestrichenen Trassenbaus durch den Kleeacker:. ("Im Rahmen des GVP-Schiene wird darüber hinaus auch eine Stadtbahnverbindung von der bestehenden Trasse Am Erlenbruch über die Wächterbacher Straße bis zur geplanten S-Bahn-Station der Nordmainischen S-Bahn untersucht. Auch von dieser Maßnahme wäre die Kleingartenanlage Kleeacker betroffen.") Begründung: Aus der Begründung zum Bebauungsplan 895 Hanauer Landstraße, Punkt 6.2: Es gibt eine geplante Verlängerung der Ernst-Heinkel Straße durch den Kleeacker auf die Wächtersbacher Straße. Bild: Screenshot aus Begründung zum Bebauungsplan Nr. 895, Seite 23 In mehreren Stellungnahmen des Magistrats, teilt dieser bisher gegensätzliches zum Bebauungsplan B895 mit: - Der Kleingartenverein Kleeacker ist nicht akut vom Projekt Nordmainische S-Bahn betroffen. - Für das Projekt Nordmainische S-Bahn ist keine Inanspruchnahme der Flächen zu erwarten. Dies ist auch in den Planfeststellungsunterlagen so dargestellt. - GVP-Schiene 2035+ Dabei werden auch die Machbarkeit und die Realisierungswürdigkeit einer Straßenbahntrasse von Offenbach kommend über die Ernst-Heinkel-Straße und die Wächtersbacher Straße bis zur Gwinnerstraße beziehungsweise bis nach Enkheim geprüft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2095 Vortrag des Magistrats vom 20.07.2026, M 100
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Geschichtsort Adlerwerke unterstützenSTOB 110.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1145 Betreff: Geschichtsort Adlerwerke unterstützen Der Magistrat stellt dem Förderverein für die Errichtung einer Gedenk- und Bildungsstätte KZ Katzbach in den Adlerwerken und zur Zwangsarbeit in Frankfurt am Main e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die Weiterentwicklung verschiedener pädagogischer Angebote zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 492
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026STOB 310.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1146 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Der Magistrat stellt der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2026, OIB 471
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und ReinhardstraßeSTOB 910.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1147 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neue historische Bewertung von Max Bromme als Namensgeber eines WegesSTOB 410.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1148 Betreff: Neue historische Bewertung von Max Bromme als Namensgeber eines Weges Der Magistrat erkennt die Initiative des Ortsbeirats, den Max-Bromme-Steig hinsichtlich einer biografischen Belastung seines Namensgebers zu untersuchen, an und verweist an dieser Stelle auf die von der Kommission für Erinnerungskultur eingesetzte Arbeitsgruppe "Historisch belastete Straßennamen und Denkmale in der Frankfurter Stadtlandschaft", die sich zurzeit mit der historischen Neubewertung von Namensgeberinnen und Namensgebern befasst. Die öffentliche Debatte um eine NSDAP-Mitgliedschaft des Gartenbaudirektors Max Bromme, die bereits an anderer Stelle geführt wurde, ist der Arbeitsgruppe bekannt und wird bei der historischen Neubewertung berücksichtigt. Das Expertengremium gibt nach Abschluss der Prüfungen Empfehlungen für den Umgang mit den historisch belasteten Straßennamen ab. Biografien von Personen, bei denen die Vermutung einer historischen Belastung besteht, werden in einem mehrstufigen Prozess wissenschaftlich geprüft. In Anbetracht notwendiger Recherchen und in entsprechender Ausführlichkeit gebotener wissenschaftlicher Analysen nimmt dieser Vorgang eine längere Zeit in Anspruch. Um der komplexen Thematik gerecht zu werden, eine sinnvolle Vergleichsgrundlage zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung sowie den Ortsbeiräten einen Überblick zu denjenigen Personen, bei denen klare Hinweise auf historische Belastungen bestehen, vorlegen zu können, nimmt der Magistrat davon Abstand, einzelne Forschungsergebnisse bereits vor einer abschließenden Empfehlung der Arbeitsgruppe zu veröffentlichen. Der Magistrat wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 zum aktuellen Sachstand der Ergebnisse Stellung beziehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 89
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße?VOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 91 entstanden aus Vorlage: OF 28/11 vom 26.07.2026 Betreff: Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 822/22; ST 2374/22; V 1170/25 OBR 11; ST 1553/25 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die versprochene zweite Ampelanlage vor dem Kindergarten Sankt Hildegard in der Wächtersbacher Straße installiert wird (siehe auch Stellungnahme ST 2374). Begründung: Seit fünf Jahren soll an dieser Stelle, zur Sicherheit der Kinder (Kindergarten und Schule) eine Ampelanlage installiert werden. Es besteht dort bereits eine Ampel. Es muss lediglich ein Mast gesetzt werden, der synchron zu dem bestehenden Mast auf der anderen Seite leuchtet. Gerade an dieser Stelle ist es von hoher Wichtigkeit, Sicherheit zu generieren, da sich dort der Aus-/Eingang zum Kindergarten und zur Schule befindet. Jeder möchte den kürzesten Weg laufen und gegenwärtig muss ein nicht unerheblicher "Umweg" mit zwei Straßenquerungen gelaufen werden. Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1553
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Grünzug FechenheimVOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 92 entstanden aus Vorlage: OF 31/11 vom 23.07.2026 Betreff: Grünzug Fechenheim Vorgang: M 161/15; OM 6899/25 OBR 11; ST1120/25 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - in welchen Bauabschnitten, wie in der ST 1120/25 dargestellt, nun die Umsetzung des Grünzugs erfolgen soll; - welche zwei Flächen (wie in der Stellungnahme ST 1120 beschrieben) als zentrale Bereiche mit Sport- und Aufenthaltsflächen entwickelt werden sollen. Falls bereits - wie beschrieben ("derzeit gibt es Planungen für zwei Bereiche ....") - eine Planung besteht, würde der Ortsbeirat eine Vorstellung dieser Planungen sehr begrüßen; - ob ein durchgehender Weg von der Adam-Opel-Straße bis zur Dieburger Straße auch in den Planungen berücksichtigt wird. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Umsetzung des Grünzugs in Bauabschnitten. Der Ortsbeirat würde es ebenso begrüßen in die schrittweise Umsetzung des Gesamtprojekts einbezogen und etwas detaillierter informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6899 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1120
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Friedfeld auf dem Friedhof FechenheimVOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 93 entstanden aus Vorlage: OF 32/11 vom 23.07.2026 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Vorgang: OM 1969/22 OBR 11; ST 1615/22, V1236/25 OBR 11; ST1908/25 Am 18.07.2022 befürwortete vor vier Jahren der Magistrat der Stadt Frankfurt in seiner ST 1615 die Errichtung eines gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof Fechenheim. An einem zeitnah stattgefundenen Ortstermin zwischen dem Grünflächenamt, dem Ortsbeirat und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG wurde das weitere Vorgehen besprochen. In einem Gespräch mit der Friedhofsverwaltung im Frühjahr 2026 wurde die zeitnahe Eröffnung des Grabfeldes bestätigt. Der Ortsbeirat ist weiterhin zuversichtlich, dass der Beratungszeitraum von vier Jahren nun ausreichend war, um dem Ortsbeirat und den initiierenden Bürgern des Vorhabens den Eröffnungstermin des gärtnerbetreuten Grabfeldes mitzuteilen. In diesem Sinne wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie ist der Stand des Projektes gärtnerbetreutes Grabfeld in Fechenheim? - Welche Schwierigkeiten gab und gibt es, die eine Eröffnung des Grabfelds seit vier Jahren unmöglich machen? - Falls die Schwierigkeiten unüberwindlich erscheinen, ist welche Vorgehensweise geplant um trotzdem das Friedfeld in Fechenheim einzurichten? - Wie ist der geplante Termin der Eröffnung des gärtnerbetreuten Grabfelds in Fechenheim? Begründung: Viele Menschen im Stadtteil wünschen sich andere Bestattungsformen und haben vor über vier Jahren begonnen sich für die Einrichtung eines Friedfeldes auf dem Friedhof Fechenheim stark zu machen. Einige dieser Menschen, die selbst gerne zu Lebzeiten gewusst hätten, auf einem solchen Friedfeld die letzte Ruhe finden zu können, sind mittlerweile verstorben. Das ist sehr schade und traurig. Der Ortsbeirat und die Bürger:innen Fechenheims erwarten, dass das Friedfeld in Fechenheim noch im Jahr 2026 eröffnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1615 Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wann werden die Wohnhäuser der ABG Frankfurt Holding in der Birsteiner Straße saniert, die noch ausstehen?VOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 94 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 26.07.2026 Betreff: Wann werden die Wohnhäuser der ABG Frankfurt Holding in der Birsteiner Straße saniert, die noch ausstehen? Durch ein Ortsbeiratsmitglied wurde vor einigen Jahren angeregt, die Mietshäuser der ABG Frankfurt Holding in der Birsteiner Straße zu sanieren und energetisch zu verbessern. Die Umsetzung erfolgte vor 2022 bei vier Mietshäusern (Hausnummer 87 bis 117). Nunmehr sind die weiteren drei Mietshäuser (Hausnummer 67 bis 85) noch immer ausstehend. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Auskunft gebeten, bis wann die Umsetzung der Sanierung für die Birsteiner Straße 67 bis 85 erfolgt. Begründung: Die ABG Frankfurt Holding wollte die gesamten sieben Mietshäuser sanieren und energetisch aufwerten. Für die Bewohner, die eine nicht unerhebliche Miete zahlen, ist es wichtig, dass der Sanierungsstau nun endlich behoben wird. Die Bewohner hat man laufend bei Anfragen hingehalten und versprochen, dass eine Durchführung noch erfolge, wenn der gegenwärtige Baustopp aufgehoben wird. Aus der Presse haben die Bewohner die vielen Bautätigkeiten der ABG Frankfurt Holding in der Stadt Frankfurt erfahren und fragen nun an, wann das Versprechen der ABG Frankfurt Holding, die ausstehenden Mietshäuser zu sanieren angegangen wird. Es besteht nun eine gewisse Dringlichkeit, da die Mieter:innen sich nicht gehört und ernst genommen fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wie haben sich Kriminalitätszahlen in Fechenheim seit der Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt?VOB 1110.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 95 entstanden aus Vorlage: OF 36/11 vom 26.07.2026 Betreff: Wie haben sich Kriminalitätszahlen in Fechenheim seit der Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt? Das 7. Polizeirevier, ehemals in der Pfortenstraße, wurde geschlossen. Es wurde ein Konzept umgesetzt, damit eine höhere Sicherheit und geringere Kriminalitätszahlen erreicht werden. Das Konzept sollte nach zwei Jahren auf die Wirksamkeit überprüft werden. Die Bürger haben das Gefühl, dass sich die Sicherheitslage nicht verbessert, sondern verschlechtert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie sich die Kriminalitätszahlen südlich der Hanauer Landstraße seit Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne KlimaanpassungOFOB 909.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2026, OF 101/9 Betreff: Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne Klimaanpassung Vorgang: NR 902/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, warum die VGF in der Eckenheimer Landstraße zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Prieststraße bei der Gleiserneuerung Ende Juli 2026 bis Anfang August die vorhandene Pflasterdecke durch Asphalt ersetzt hat, ob sie dabei als Alternative eine Begrünung des Gleiskörpers geprüft hat und welche helleren oder versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen sie außerdem im Sinne der Klimaanpassung geprüft hat und warum diese nicht umgesetzt wurden; 2. zu berichten, wann die Haltestelle "Neuer Jüdischer Friedhof" gebaut wird und welcher Gleisabschnitt auf der Eckenheimer Landstraße in diesem Zusammenhang erneuert wird, sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanpassung und der Hitzeschutz von Beginn an Teil dieser Planung sind; 3. dem Ortsbeirat künftig wieder regelmäßiger über anstehende Straßensanierungen und Gleissanierungen zu berichten, so wie dies bis vor einigen Jahren regelmäßig zu Jahresbeginn durch Vertreter des ASE erfolgt ist. Begründung: Der Gleiskörper der U5 liegt in Straßenmitte und muss nicht vom Kfz-Verkehr befahren werden. Eine Begrünung wäre hier also technisch möglich. Der Magistrat hat in B 100/19 festgehalten, dass sich unter rein technischen Gesichtspunkten im Grunde jeder Streckenabschnitt als Grüngleis herstellen lässt, und die Stadtverordnetenversammlung hat mit NR 902/19 beschlossen, die Anlage von Rasengleisen voranzutreiben. Da der Ortsbeirat im Vorfeld nicht einbezogen wurde, konnte er nicht anregen, Rasen- oder Grüngleise zu verbauen und sich nicht darüber informieren, warum dies nicht vorgesehen wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 902 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Auskunftsersuchen V 121 2026 Die Vorlage OF 101/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!OFOB 909.08.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2026, OF 105/9 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 9 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 9 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 9 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 9 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 9 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 9 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 105/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.