Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / Atzelbergplatz
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Installation einer festen Wasserzapfstelle auf dem Atzelbergplatz zur Bewässerung von Pflanzenkübeln, Beeten und Bäumen. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, besonders während der anhaltenden Hitzeperiode einen Zugang zu einer solchen Zapfstelle zu schaffen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 02.11.2026 antworten. Noch 21 Tage.Warum?
Atzelbergplatz — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.09.2026.
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine feste Wasserzapfstelle auf dem Atzelbergplatz zu installieren.
Begründung:
Begründung
Auf dem Atzelbergplatz befindet sich keine Wasserzapfstelle, um Pflanzenkübel, Beete und Bäume zu bewässern.
Die Paten, welche sich für die Erhaltung der Pflanzen etc. einsetzen, benötigen dringend einen Zugang zu einer Zapfstelle. Gerade in der anhaltenden Hitzeperiode ist die Installierung einer festen Wasserzapfstelle erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2026OFOF 43/11Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. August 2026Sie sind hierOMOM 465Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / AtzelbergplatzDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats