Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / Atzelbergplatz
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Installation einer festen Wasserzapfstelle auf dem Atzelbergplatz. Dies wird als notwendig erachtet, da es currently keinen Zugang gibt, um die Pflanzen vor Ort während der Hitzeperioden zu bewässern. Erwartet wird, dass die Paten der Pflanzen durch diese Maßnahme besser unterstützen können.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Atzelbergplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine feste Wasserzapfstelle auf dem Atzelbergplatz zu installieren.
Begründung
Auf dem Atzelbergplatz befindet sich keine Wasserzapfstelle, um Pflanzenkübel, Beete und Bäume zu bewässern. Die Paten, welche sich für die Erhaltung der Pflanzen etc. einsetzen, benötigen dringend einen Zugang zu einer Zapfstelle. Gerade in der anhaltenden Hitzeperiode ist die Installierung einer festen Wasserzapfstelle erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2026Sie sind hierOFOF 43/11Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. August 2026OMOM 465Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / AtzelbergplatzDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme