Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Errichtung von Trinkbrunnen an mehreren Standorten in Seckbach, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Nutzung öffentlicher Trinkstellen zu fördern. Der Atzelbergplatz wurde bereits für die Umsetzung vorgesehen, während weitere potenzielle Standorte zunächst geprüft werden. Ziel ist es, die Umsetzung zügig voranzutreiben.
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Alt-Fechenheim — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Versetzung der Litfaßsäule an der Haltestelle „Alt-Fechenheim“14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parkplätze Nähe Kleedreieck bewahren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerbe sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in FechenheimSüd10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Alt-Fechenheim per E-MailStellungnahme des Magistrats
Trinkbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zurzeit 29 Trinkbrunnen. Hierbei handelt es sich um moderne Trinkbrunnenmodelle oder historische Trinkbrunnen. Eine Übersicht findet sich im Geoportal der Stadt unter https://geoportal.frankfurt.de/trinkbrunnen.
Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen unter der Federführung des Klimareferats. Die AG setzt sich aus verschiedenen städtischen Ämtern sowie relevanten Akteuren, darunter die Mainova AG, zusammen und berät regelmäßig anhand einer umfangreichen Prüfliste über mögliche neue Standorte. Auf dieser Prüfliste befinden sich sowohl Vorschläge aus der Bevölkerung und den Ortsbeiräten als auch Hinweise anderer Ämter, etwa im Zusammenhang mit städtischen Bau- oder Umgestaltungsvorhaben, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre.
Die Bewertung eines potenziellen Standorts erfolgt anhand einer standardisierten Checkliste, in der insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- die Frequentierung und Aufenthaltsnutzung des Standorts,
- die Lage außerhalb überwiegend wohnbaulich genutzter Bereiche,
- die möglichst kurze und technisch geeignete Anbindung an das Trinkwassernetz,
- die technische Realisierbarkeit von Trinkwasseranschluss und Fundament unter Berücksichtigung vorhandener Leitungen und erforderlicher Schutzabstände,
- die Beschaffenheit des Untergrunds und der damit verbundene bauliche Aufwand,
- die Vermeidung von Standorten unmittelbar unter Bäumen aufgrund möglicher Verschmutzungen,
- eine möglichst ausreichende Verschattung, insbesondere während der Mittagsstunden,
- die Gewährleistung von Anlieferverkehr sowie Feuerwehr- und Rettungszufahrten,
- ein ausreichender Arbeits- und Bewegungsraum für Wartung, Inspektion und Instandhaltung des Trinkbrunnens,
- die Vermeidung von regelmäßig genutzten Aktions- und Veranstaltungsflächen
Bezüglich des Ortsbezirks 11 wird darauf hingewiesen, dass bereits mehrere potenzielle Trinkbrunnenstandorte auf der Prüfliste der AG Trinkbrunnen geführt werden. Diese umfassen derzeit folgende Standorte: Mainufer/Alt-Fechenheim; M.-Juchacz-Platz/C.-Breckheimer-Platz; Wilhelmshöher Str/Arolser Str; Heiligenstock.
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Trinkbrunnenplanung auf Maßnahmen im stark von Überhitzung betroffenen Innenstadtbereich, die aufgrund der hohen Nutzungsintensität priorisiert werden müssen. Zum Atzelbergplatz kann mitgeteilt werden, dass die Stadt Frankfurt am Main für diesen Standort Fördermittel zur Errichtung eines Trinkbrunnens einwerben konnte. Der Atzelbergplatz ist damit bereits für die Realisierung eines neuen Trinkbrunnens vorgesehen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung steht derzeit noch nicht fest. Ziel ist es, die Umsetzung schnellstmöglich voranzutreiben.
Die weiteren vom Ortsbeirat 11 vorgeschlagenen Standorte werden in die Liste potenzieller Trinkbrunnenstandorte aufgenommen und im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt. Nach einer ersten Einschätzung erfüllen die vorgeschlagenen Standorte jedoch nicht sämtliche Kriterien der Standortcheckliste gleichermaßen gut, sodass andere bereits identifizierte Standorte derzeit eine höhere Priorität aufweisen. Sollte sich im Zuge der weiteren Planungen eine geeignete Umsetzungsmöglichkeit ergeben, werden die Standorte erneut vertieft geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 464 — Direktanregung vom 10. August 2026.