Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerbe sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in Fechenheim-Süd
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, ein Überprüfungsverfahren zur Zulassung von Gewerben und Wettvermittlungsstellen in Fechenheim-Süd einzuführen, um die soziale Verträglichkeit des Einzelhandels zu fördern. Dieses Verfahren soll in Anlehnung an Vorbilder anderer europäischer Städte erfolgen und die wirtschaftliche Stabilität des Stadtteils unterstützen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alt-Fechenheim — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Versetzung der Litfaßsäule an der Haltestelle „Alt-Fechenheim“14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parkplätze Nähe Kleedreieck bewahren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Geänderte Platzierung der Verkehrsschilder in der Ankergasse10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alt-Fechenheim per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Überprüfungsverfahren für die Zulassung von Gewerbe sowie die Genehmigung und Platzierung von Wettvermittlungsstellen in der Straße Alt-Fechenheim und den umliegenden Straßen zu etablieren mit dem Ziel, eine sozialverträgliche Förderung des Einzelhandels zu erreichen.
Begründung
Die Etablierung eines Überprüfungsverfahrens für die Zulassung von Gewerbe sowie für die Platzierung und Genehmigung von Wettvermittlungsstellen zur Förderung eines vielfältigen, stabilen und sozial wirksamen Einzelhandels soll nach dem Vorbild anderer europäischer Städte eingeführt werden. Die vermehrte Zulassung gleichen Gewerbes beeinträchtigt die wirtschaftliche Entwicklung der ansässigen Händler und trägt zur Schwächung der sozialen Stabilität des Stadtteils bei. Überprüft werden soll die Einhaltung des Hessischen Glücksspielgesetzes (HGlüG) durch die Einhaltung erforderlicher Mindestabstände (250 Meter bis 300 Meter) zwischen den Wettbüros. Auch die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, durch Beachtung der erforderlichen Jugendschutzabstände, soll überprüft werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen müssen Wettbüros einen Mindestabstand von 250 bis 300 Metern zu Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen einhalten. Dies gilt auch für die Einhaltung des kommunalen Baurechts (Vergnügungsstättenkonzept) in Bezug auf die Häufung von Vergnügungsstätten, denn gemäß dem Frankfurter Bebauungsplan wird zum Schutz des Ortskerns die Zulassung neuer Vergnügungsstätten blockiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2026OFOF 34/11Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerben sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in Fechenheim SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2026Sie sind hierOAOA 15Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerbe sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in FechenheimSüdAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)